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Langwaffe AUSTRAGEN

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gunymann
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Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Beitrag von gunymann » Mi 23. Dez 2015, 09:10

Hallo normal geht es auch ohne Reg.Nr.: der Händler darf nur die Kat. und zb. Repetierer eingeben und die Waffennummer dann auf Waffensuche kommen alle Rep. mit der Nummer dann braucht der Händler den Namen vom Vorbesitzer, und den Klickt er dann an. Waffe beim Vorbesitzer gelöscht und beim neuen eingetragen.
Wenn der Händler auch den richtigen Bearbeiter beim BMI hat und man die Sache am Tel. erklären kann dann machen die das auch gleich.

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Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Beitrag von gewo » Mi 23. Dez 2015, 10:18

gunymann hat geschrieben:Hallo normal geht es auch ohne Reg.Nr.: der Händler darf nur die Kat. und zb. Repetierer eingeben und die Waffennummer dann auf Waffensuche kommen alle Rep. mit der Nummer dann braucht der Händler den Namen vom Vorbesitzer, und den Klickt er dann an. Waffe beim Vorbesitzer gelöscht und beim neuen eingetragen.
Wenn der Händler auch den richtigen Bearbeiter beim BMI hat und man die Sache am Tel. erklären kann dann machen die das auch gleich.


das problem ist dass es eine menge an waffen gibt welche die selbe seriennummer haben

wenn ich keine registrierungsnummer habe und suche nach zb einem mosin nagant 91/30 mit der seriennummer XXXX dann findeich im system oftmals a halbes dutzend oder mehr waffen mit dieser seriennummer
wenn ich pech habe sogar zwei auf einen herrn huber, mayer oder mueller

damit ist schicht im schacht mit ummelden
weil ich ned weiss welche waffe ich umheben muss auf den neuen besitzer

oft passen auch alle daten aber zb das kaliber nicht
dann stehst auch bloed da
ist das die waffe, ist sie es nicht?

ordentlich funktionieren tut es nur mit der registrierungsnummer
Zuletzt geändert von gewo am Mi 23. Dez 2015, 10:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Beitrag von gewo » Mi 23. Dez 2015, 10:31

JägerausSalzburg hat geschrieben:
sepp hat geschrieben:Mir gefällts wenn die Daten ned stimmen - sind doch selbst Schuld wenns des ned gscheiter machen :idea:
Ich halte mich genau an die gesetzlichen Vorgaben und basta

lg sepp :at2:


Habe nur Bedenken, dass in 25 Jahren ein Kripo-Beamter vor der Türe steht, weil mit der Waffe "was passiert" ist... :?


die bedenken haette ich auch
das kann auch schon in 25 tagen sein

wennst pech hast um deri uhr frueh mit dem rammbock falls die waffe bei einem einschlaegigen verbrechen eine rolle gespielt hat ...
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Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Beitrag von sepp » Mi 23. Dez 2015, 10:39

gewo hat geschrieben:wennst pech hast um deri uhr frueh mit dem rammbock falls die waffe bei einem einschlaegigen verbrechen eine rolle gespielt hat ...

Des kostet aber dann eine Kleinigkeit, ganz abgesehen von den psychischen Folgeschäden die ich erleiden könnte ... :whistle:

lg sepp :mrgreen:

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Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Beitrag von gewo » Mi 23. Dez 2015, 10:40

sepp hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:wennst pech hast um deri uhr frueh mit dem rammbock falls die waffe bei einem einschlaegigen verbrechen eine rolle gespielt hat ...

Des kostet aber dann eine Kleinigkeit, ganz abgesehen von den psychischen Folgeschäden die ich erleiden könnte ... :whistle:

lg sepp :mrgreen:


das kostet nix wenn du niemandem einen vorsatz nachweisen kannst
selbst bloedheit oder inkopetenz zb ist kein ausreichendeer grund fuer eine anzeige wegen amtsmissbrauch bzw eine amtshaftungsklage
es muss ein vorsatz her ...
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Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Beitrag von johnbond01 » Mi 23. Dez 2015, 11:30

gewo hat geschrieben: das kostet nix wenn du niemandem einen vorsatz nachweisen kannst
selbst bloedheit oder inkopetenz zb ist kein ausreichendeer grund fuer eine anzeige wegen amtsmissbrauch bzw eine amtshaftungsklage
es muss ein vorsatz her ...

das ist leider richtig. der wertersatz bei fehleinsätzen ist lächerlich gering.

JägerausSalzburg hat geschrieben:Habe nur Bedenken, dass in 25 Jahren ein Kripo-Beamter vor der Türe steht, weil mit der Waffe "was passiert" ist...

können die das individuell auf die einzelne Waffe zurückverfolgen? weil wenn sie die Waffe alleine finden werden sie das ja in der Regel bei derem neuen Besitzer tun...
Zuletzt geändert von johnbond01 am Mi 23. Dez 2015, 11:35, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Beitrag von Stickhead » Mi 23. Dez 2015, 11:34

Wenn eine neue Waffe erfasst wird anstatt die bisherige zu übertragen, ist es vorbei mit der nicht umständlichen Nachverfolgbarkeit - schätze ich.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Beitrag von 2b4alk » Mi 23. Dez 2015, 12:04

gewo hat geschrieben:
sepp hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:wennst pech hast um deri uhr frueh mit dem rammbock falls die waffe bei einem einschlaegigen verbrechen eine rolle gespielt hat ...

Des kostet aber dann eine Kleinigkeit, ganz abgesehen von den psychischen Folgeschäden die ich erleiden könnte ... :whistle:
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das kostet nix wenn du niemandem einen vorsatz nachweisen kannst
selbst bloedheit oder inkopetenz zb ist kein ausreichendeer grund fuer eine anzeige wegen amtsmissbrauch bzw eine amtshaftungsklage
es muss ein vorsatz her ...

Das kostet sehr wohl

Das nennt sich Amtshaftung, in diesem Falle Polizeibefugnisentschädigungsgesetzt.
da bekommt man sogar (im idealfall) einen vordruckzettel vor ort ausgehändigt.
Weil in diesem Falle, hätte niemand etwas falsch gemacht. weder der verkäufer, käufer noch die polizei... shit happens...
wer rechtshcreibfheler findet, muss sie behalten

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Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Beitrag von IT Guy » Mi 23. Dez 2015, 14:04

ähm... wenn das mit der Umregistrierung so ist wie Gewo das sagt (und ich glaub ihm das aufs Wort), wir die Polizei wohl bei 20 oder mehr Personen "klopfen" dürfen, wenns einen Naganten mit der Nummer xxxx finden. ;-)

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Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Beitrag von gunymann » Mi 23. Dez 2015, 15:22

Es ist aber auch so das Waffen bei der Waffensuche auftauchen im Register die, die gleiche Nummer haben, aber das eine ist ein Nagant und das andere ein Manlicher Schönauer und das es zwei Naganten mit der selben Nummer gibt ist ja noch ok. Aber das die Besitzer den gleichen Namen haben und Wohnadresse ist sehr selten.

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Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Beitrag von gewo » Mi 23. Dez 2015, 16:57

gunymann hat geschrieben:Es ist aber auch so das Waffen bei der Waffensuche auftauchen im Register die, die gleiche Nummer haben, aber das eine ist ein Nagant und das andere ein Manlicher Schönauer und das es zwei Naganten mit der selben Nummer gibt ist ja noch ok. Aber das die Besitzer den gleichen Namen haben und Wohnadresse ist sehr selten.


selbe adresse gibts ned
aber oft hamma nur den familiennamen zb
das kann ggf ned reichen

oder eben keinen namen und mehrere waffen mit der selben nummer

bzw passt alles ausser dem kaliber
kommt ueberigens oft vor

waehrend zb die modellbezeichnung ignoriert werden darf, ist das kaliber "relevant"
das muss stimmen

dann hast also einen verkaeufer mit dem richtigen namen
der waffe mit der gleichen seriennummer
und das kaliber ist anders

man wuerde da davon ausgehen dass das kaliber falsch eingetragen wurde
ist aber ned immer so, hatten wir auch schon mal

fazit:
nur mit der registrierungsnummer funktioniert es in allen faellen
ohne kanns auch klappen aber es bleibt ein riskio
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Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Beitrag von gunymann » Mi 23. Dez 2015, 17:47

Du kannst oder darfst ohne Ausweis und Kaufvertrag so und so nicht um melden eben das du nicht nur den Familiennamen hast. Sonst könnt ja jeder kommen.

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Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Beitrag von kemira » Mi 23. Dez 2015, 17:53

gunymann hat geschrieben:Du kannst oder darfst ohne Ausweis und Kaufvertrag so und so nicht um melden eben das du nicht nur den Familiennamen hast. Sonst könnt ja jeder kommen.

Wieso soll man ohne Kaufvertrag keine Waffe ins ZWR melden können?
illegitimi non carborundum
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Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Beitrag von gewo » Mi 23. Dez 2015, 17:54

gunymann hat geschrieben:Du kannst oder darfst ohne Ausweis und Kaufvertrag so und so nicht um melden eben das du nicht nur den Familiennamen hast. Sonst könnt ja jeder kommen.



wie kommst jetzt auf des?

ich als haendler brauch keinen kaufvertrag zu sehen

was ich brauch ist der ausweis des KÄUFERS
und die daten der waffe

aber es geht ja um die - evt - unklaren daten des verkaeufers
da hilft mir der ausweis des kaeufers garnix
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Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Beitrag von gunymann » Mi 23. Dez 2015, 18:49

Kaufvertrag brauchst keinen aber einen Ausweis. Ist ja egal jeder wie er will.
Bist nicht der einzige der Waffenmeldungen macht oder damit zu tun hat.

Frohe Weihnachten

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