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Langwaffe AUSTRAGEN
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Langwaffe AUSTRAGEN
Hallo normal geht es auch ohne Reg.Nr.: der Händler darf nur die Kat. und zb. Repetierer eingeben und die Waffennummer dann auf Waffensuche kommen alle Rep. mit der Nummer dann braucht der Händler den Namen vom Vorbesitzer, und den Klickt er dann an. Waffe beim Vorbesitzer gelöscht und beim neuen eingetragen.
Wenn der Händler auch den richtigen Bearbeiter beim BMI hat und man die Sache am Tel. erklären kann dann machen die das auch gleich.
Wenn der Händler auch den richtigen Bearbeiter beim BMI hat und man die Sache am Tel. erklären kann dann machen die das auch gleich.
Re: Langwaffe AUSTRAGEN
gunymann hat geschrieben:Hallo normal geht es auch ohne Reg.Nr.: der Händler darf nur die Kat. und zb. Repetierer eingeben und die Waffennummer dann auf Waffensuche kommen alle Rep. mit der Nummer dann braucht der Händler den Namen vom Vorbesitzer, und den Klickt er dann an. Waffe beim Vorbesitzer gelöscht und beim neuen eingetragen.
Wenn der Händler auch den richtigen Bearbeiter beim BMI hat und man die Sache am Tel. erklären kann dann machen die das auch gleich.
das problem ist dass es eine menge an waffen gibt welche die selbe seriennummer haben
wenn ich keine registrierungsnummer habe und suche nach zb einem mosin nagant 91/30 mit der seriennummer XXXX dann findeich im system oftmals a halbes dutzend oder mehr waffen mit dieser seriennummer
wenn ich pech habe sogar zwei auf einen herrn huber, mayer oder mueller
damit ist schicht im schacht mit ummelden
weil ich ned weiss welche waffe ich umheben muss auf den neuen besitzer
oft passen auch alle daten aber zb das kaliber nicht
dann stehst auch bloed da
ist das die waffe, ist sie es nicht?
ordentlich funktionieren tut es nur mit der registrierungsnummer
Zuletzt geändert von gewo am Mi 23. Dez 2015, 10:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Langwaffe AUSTRAGEN
JägerausSalzburg hat geschrieben:sepp hat geschrieben:Mir gefällts wenn die Daten ned stimmen - sind doch selbst Schuld wenns des ned gscheiter machen
Ich halte mich genau an die gesetzlichen Vorgaben und basta
lg sepp
Habe nur Bedenken, dass in 25 Jahren ein Kripo-Beamter vor der Türe steht, weil mit der Waffe "was passiert" ist...
die bedenken haette ich auch
das kann auch schon in 25 tagen sein
wennst pech hast um deri uhr frueh mit dem rammbock falls die waffe bei einem einschlaegigen verbrechen eine rolle gespielt hat ...
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Re: Langwaffe AUSTRAGEN
gewo hat geschrieben:wennst pech hast um deri uhr frueh mit dem rammbock falls die waffe bei einem einschlaegigen verbrechen eine rolle gespielt hat ...
Des kostet aber dann eine Kleinigkeit, ganz abgesehen von den psychischen Folgeschäden die ich erleiden könnte ...
lg sepp
Re: Langwaffe AUSTRAGEN
sepp hat geschrieben:gewo hat geschrieben:wennst pech hast um deri uhr frueh mit dem rammbock falls die waffe bei einem einschlaegigen verbrechen eine rolle gespielt hat ...
Des kostet aber dann eine Kleinigkeit, ganz abgesehen von den psychischen Folgeschäden die ich erleiden könnte ...
lg sepp
das kostet nix wenn du niemandem einen vorsatz nachweisen kannst
selbst bloedheit oder inkopetenz zb ist kein ausreichendeer grund fuer eine anzeige wegen amtsmissbrauch bzw eine amtshaftungsklage
es muss ein vorsatz her ...
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Re: Langwaffe AUSTRAGEN
gewo hat geschrieben: das kostet nix wenn du niemandem einen vorsatz nachweisen kannst
selbst bloedheit oder inkopetenz zb ist kein ausreichendeer grund fuer eine anzeige wegen amtsmissbrauch bzw eine amtshaftungsklage
es muss ein vorsatz her ...
das ist leider richtig. der wertersatz bei fehleinsätzen ist lächerlich gering.
JägerausSalzburg hat geschrieben:Habe nur Bedenken, dass in 25 Jahren ein Kripo-Beamter vor der Türe steht, weil mit der Waffe "was passiert" ist...
können die das individuell auf die einzelne Waffe zurückverfolgen? weil wenn sie die Waffe alleine finden werden sie das ja in der Regel bei derem neuen Besitzer tun...
Zuletzt geändert von johnbond01 am Mi 23. Dez 2015, 11:35, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Langwaffe AUSTRAGEN
Wenn eine neue Waffe erfasst wird anstatt die bisherige zu übertragen, ist es vorbei mit der nicht umständlichen Nachverfolgbarkeit - schätze ich.
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Langwaffe AUSTRAGEN
gewo hat geschrieben:sepp hat geschrieben:gewo hat geschrieben:wennst pech hast um deri uhr frueh mit dem rammbock falls die waffe bei einem einschlaegigen verbrechen eine rolle gespielt hat ...
Des kostet aber dann eine Kleinigkeit, ganz abgesehen von den psychischen Folgeschäden die ich erleiden könnte ...
lg sepp
das kostet nix wenn du niemandem einen vorsatz nachweisen kannst
selbst bloedheit oder inkopetenz zb ist kein ausreichendeer grund fuer eine anzeige wegen amtsmissbrauch bzw eine amtshaftungsklage
es muss ein vorsatz her ...
Das kostet sehr wohl
Das nennt sich Amtshaftung, in diesem Falle Polizeibefugnisentschädigungsgesetzt.
da bekommt man sogar (im idealfall) einen vordruckzettel vor ort ausgehändigt.
Weil in diesem Falle, hätte niemand etwas falsch gemacht. weder der verkäufer, käufer noch die polizei... shit happens...
wer rechtshcreibfheler findet, muss sie behalten
.22lr | .250 | 9kurz | 9x19 | .357mag | .223rem | 12/76
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Re: Langwaffe AUSTRAGEN
ähm... wenn das mit der Umregistrierung so ist wie Gewo das sagt (und ich glaub ihm das aufs Wort), wir die Polizei wohl bei 20 oder mehr Personen "klopfen" dürfen, wenns einen Naganten mit der Nummer xxxx finden.
Re: Langwaffe AUSTRAGEN
Es ist aber auch so das Waffen bei der Waffensuche auftauchen im Register die, die gleiche Nummer haben, aber das eine ist ein Nagant und das andere ein Manlicher Schönauer und das es zwei Naganten mit der selben Nummer gibt ist ja noch ok. Aber das die Besitzer den gleichen Namen haben und Wohnadresse ist sehr selten.
Re: Langwaffe AUSTRAGEN
gunymann hat geschrieben:Es ist aber auch so das Waffen bei der Waffensuche auftauchen im Register die, die gleiche Nummer haben, aber das eine ist ein Nagant und das andere ein Manlicher Schönauer und das es zwei Naganten mit der selben Nummer gibt ist ja noch ok. Aber das die Besitzer den gleichen Namen haben und Wohnadresse ist sehr selten.
selbe adresse gibts ned
aber oft hamma nur den familiennamen zb
das kann ggf ned reichen
oder eben keinen namen und mehrere waffen mit der selben nummer
bzw passt alles ausser dem kaliber
kommt ueberigens oft vor
waehrend zb die modellbezeichnung ignoriert werden darf, ist das kaliber "relevant"
das muss stimmen
dann hast also einen verkaeufer mit dem richtigen namen
der waffe mit der gleichen seriennummer
und das kaliber ist anders
man wuerde da davon ausgehen dass das kaliber falsch eingetragen wurde
ist aber ned immer so, hatten wir auch schon mal
fazit:
nur mit der registrierungsnummer funktioniert es in allen faellen
ohne kanns auch klappen aber es bleibt ein riskio
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Re: Langwaffe AUSTRAGEN
Du kannst oder darfst ohne Ausweis und Kaufvertrag so und so nicht um melden eben das du nicht nur den Familiennamen hast. Sonst könnt ja jeder kommen.
- kemira
- Supporter .45 ACP Black Talon
- Beiträge: 6752
- Registriert: Mo 10. Mai 2010, 10:43
- Wohnort: Los Karawancos
Re: Langwaffe AUSTRAGEN
gunymann hat geschrieben:Du kannst oder darfst ohne Ausweis und Kaufvertrag so und so nicht um melden eben das du nicht nur den Familiennamen hast. Sonst könnt ja jeder kommen.
Wieso soll man ohne Kaufvertrag keine Waffe ins ZWR melden können?
illegitimi non carborundum
...the Brotherhood of Blackpowder...
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Re: Langwaffe AUSTRAGEN
gunymann hat geschrieben:Du kannst oder darfst ohne Ausweis und Kaufvertrag so und so nicht um melden eben das du nicht nur den Familiennamen hast. Sonst könnt ja jeder kommen.
wie kommst jetzt auf des?
ich als haendler brauch keinen kaufvertrag zu sehen
was ich brauch ist der ausweis des KÄUFERS
und die daten der waffe
aber es geht ja um die - evt - unklaren daten des verkaeufers
da hilft mir der ausweis des kaeufers garnix
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Re: Langwaffe AUSTRAGEN
Kaufvertrag brauchst keinen aber einen Ausweis. Ist ja egal jeder wie er will.
Bist nicht der einzige der Waffenmeldungen macht oder damit zu tun hat.
Frohe Weihnachten
Bist nicht der einzige der Waffenmeldungen macht oder damit zu tun hat.
Frohe Weihnachten