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EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016
Das steht in der EU-Durchführungsverordnung, in Artikel 1. Das muss man nicht in nationales Recht umsetzen. Die VO des BMI legt nur fest, wer in Österreich für Deaktivierung und Verifizierung zuständig ist (nämlich befugte Gewerbetreibende).
Vielleicht wird es aus den Erläuterungen zum Entwurf klarer: http://www.bmi.gv.at/cms/bmi_begutachtungen/
Vielleicht wird es aus den Erläuterungen zum Entwurf klarer: http://www.bmi.gv.at/cms/bmi_begutachtungen/
Zuletzt geändert von Martin P am Mo 7. Mär 2016, 22:41, insgesamt 1-mal geändert.
Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016
gewo hat geschrieben:sauersigi hat geschrieben:Eine Verordnung IST umzusetzen!! ohne nationalem Spielraum,
bei Richtlinien kann national geregelt werden.
wenn nicht innerhalb der frist von drei monaten national umgesetzt wird gilt die EU-verordnung direkt
auch ohne nationale umsetzung
Nö, die EU-Verordnung ist unmittelbar anwendbar und bedarf keiner Umsetzung in nationales Recht (Art. 288 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union).
Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016
Ich möchte nicht unbedingt einen neuen Thread eröffnen, darum belebe ich den hier mal wieder...
Wie verhält es sich eigentlich mit diesen sogenannten Teilesätzen?
Bin ich richtig in der Annahme, dass diese waffenrechtlich nicht relevant sind und somit nicht unters Waffeng. bzw. KMVO oder diese "neue" EU-VO fallen?
Wurden/müssen bei diesen Teilesätzen eigentlich irgendwelche Änderungen/Stempelungen vorgenommen werden?
Wie verhält es sich eigentlich mit diesen sogenannten Teilesätzen?
Bin ich richtig in der Annahme, dass diese waffenrechtlich nicht relevant sind und somit nicht unters Waffeng. bzw. KMVO oder diese "neue" EU-VO fallen?
Wurden/müssen bei diesen Teilesätzen eigentlich irgendwelche Änderungen/Stempelungen vorgenommen werden?
Tight pants - tight groupings
Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016
Momentan sind diese Teilesätze waffenrechtlich nicht von Bedeutung.
Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016
Diese bedürfen folglich auch keiner Abänderung vom Originalzustand wenn ich richtig schlussfolgere?
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Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016
Ja genau, man hat sogar den Vorteil, dass Teile noch ganz sein dürfen die bei einer Deko zerstört oder entfernt werden z.B.: Gaskolben oder Verschlusskleinteile.Octopus hat geschrieben:Diese bedürfen folglich auch keiner Abänderung vom Originalzustand wenn ich richtig schlussfolgere?
Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016
Interessant, danke für die rasche Aufklärung.
Dann wirds wohl Zeit, sich noch so ein Teil zu besorgen bevor sie nächstes Jahr auch nicht mehr erhältlich sind...
Dann wirds wohl Zeit, sich noch so ein Teil zu besorgen bevor sie nächstes Jahr auch nicht mehr erhältlich sind...
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Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016
Habe von dem führenden Händler für Kriegsmaterial sowie Dekowaffen aus Kärnten folgende schockierende Auskunft erhalten!
Mit der neuen EU Richtlinie sind ab nächsten Jahr auch alle Teilesätze sowie Magazine für Dekowaffen wieder als Kriegsmaterial eingestuft.
Auch wenn man keine funktionierende dazugehörige Waffe ( natürlich gemeldet) dazu besitzt.
Somit sind alle Teilesätze Gehäuse Griffstücke, Magazine sowie sonstige Teile absolut verboten!
Ist diese Information richtig oder habt ihr was anderes gehört?
Mit der neuen EU Richtlinie sind ab nächsten Jahr auch alle Teilesätze sowie Magazine für Dekowaffen wieder als Kriegsmaterial eingestuft.
Auch wenn man keine funktionierende dazugehörige Waffe ( natürlich gemeldet) dazu besitzt.
Somit sind alle Teilesätze Gehäuse Griffstücke, Magazine sowie sonstige Teile absolut verboten!
Ist diese Information richtig oder habt ihr was anderes gehört?
Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016
lafette hat geschrieben:Habe von dem führenden Händler für Kriegsmaterial sowie Dekowaffen aus Kärnten folgende schockierende Auskunft erhalten!
Mit der neuen EU Richtlinie sind ab nächsten Jahr auch alle Teilesätze sowie Magazine für Dekowaffen wieder als Kriegsmaterial eingestuft.
Auch wenn man keine funktionierende dazugehörige Waffe ( natürlich gemeldet) dazu besitzt.
Somit sind alle Teilesätze Gehäuse Griffstücke, Magazine sowie sonstige Teile absolut verboten!
Ist diese Information richtig oder habt ihr was anderes gehört?
Du musst es nicht hören, du kannst es ja in der EU Waffenrichtlinie nachlesen die beschlossen wurde.
Falls die Richtlinie so umgesetzt wird wie beschlossen dürfte dein Händler (leider) recht haben.
lg
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016
Machts euch nur alle gegenseitig verrückt bevor irgendwas fix ist
Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016
Also verstehe ich das richtig? Ich kaufe nun im guten Glauben bei einen Händler in Österreich einen Deko-Teilesatz sowie ein dazugehörigen Magazin.
Und nächstes Jahr ist der Teilesatz illegal und ich habe gegen das Kriegsmaterialgesetz verstoßen.
Somit verliere ich meine komplette Sammlung inklusive WBK nur weil ich im guten Glauben gekauft habe.
Den einen Bestandsschutz wie in Deutschland gibt es ja bekanntlich in Österreich nicht, sondern nur neue Gesetze die rückwirkend in Kraft treten. So wie wir es schon 2012 hatten!
Oder ist es diesmal doch mal anders?
Und nächstes Jahr ist der Teilesatz illegal und ich habe gegen das Kriegsmaterialgesetz verstoßen.
Somit verliere ich meine komplette Sammlung inklusive WBK nur weil ich im guten Glauben gekauft habe.
Den einen Bestandsschutz wie in Deutschland gibt es ja bekanntlich in Österreich nicht, sondern nur neue Gesetze die rückwirkend in Kraft treten. So wie wir es schon 2012 hatten!
Oder ist es diesmal doch mal anders?
Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016
lafette hat geschrieben:Den einen Bestandsschutz wie in Deutschland gibt es ja bekanntlich in Österreich nicht, sondern nur neue Gesetze die rückwirkend in Kraft treten. So wie wir es schon 2012 hatten!
Oder ist es diesmal doch mal anders?
soweit mir bekannt wurde bei der dekowaffen verordnung kein bestandsschutz vorgesehen
aber ich weiss halt auch ned alles
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016
würde mich persönlich freuen aber glauben tue ich es auch nicht.
Frage mich nur was man mit den ganzen Altbestand (Magazine Waffenteile)dir derzeit noch frei ist machen soll?
Oder hat die EU ein Ruckkaufprogramm vorgesehen (Schertz)
Frage mich nur was man mit den ganzen Altbestand (Magazine Waffenteile)dir derzeit noch frei ist machen soll?
Oder hat die EU ein Ruckkaufprogramm vorgesehen (Schertz)
Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016
würde mich persönlich freuen aber glauben tue ich es auch nicht.
Frage mich nur was man mit den ganzen Altbestand (Magazine Waffenteile)die derzeit noch frei sind machen soll?
Oder hat die EU ein Ruckkaufprogramm vorgesehen (Schertz)
Frage mich nur was man mit den ganzen Altbestand (Magazine Waffenteile)die derzeit noch frei sind machen soll?
Oder hat die EU ein Ruckkaufprogramm vorgesehen (Schertz)
Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016
Man darf ja doch davon ausgehen, dass die breite Masse, die vielleicht irgendein Klumpert in diversesten Formen herumliegen hat - sei es auch nur irgendein verrostetes Schrauferl oder ein K-Gerät vom 77er - umfassend von unseren Behörden über diese Regelung informiert wird und darüber, was in weiterer Folge zu tun ist um nicht ins Kriminal zu rutschen.
Jetzt konnte ich mir das Lachen doch nicht verhalten.
Ich traue ihnen ja zu, dass sie sich die Unterlagen unserer hiesigen Dekowaffenshops besorgen und dann mal vorsichtig bei den Kunden nachfragen, wies denn nun aussieht. Soll ja vor einiger Zeit in Deutschland schon vorgekommen sein wegen Deko-Uzis, die nicht den dortigen Vorschriften entsprachen.
Jetzt konnte ich mir das Lachen doch nicht verhalten.
Ich traue ihnen ja zu, dass sie sich die Unterlagen unserer hiesigen Dekowaffenshops besorgen und dann mal vorsichtig bei den Kunden nachfragen, wies denn nun aussieht. Soll ja vor einiger Zeit in Deutschland schon vorgekommen sein wegen Deko-Uzis, die nicht den dortigen Vorschriften entsprachen.
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