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EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Stickhead
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EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016

Beitrag von Stickhead » Di 5. Jan 2016, 15:53

Die EU beschert uns eine neue Dekowaffen-Verordnung, die gemäß Art 9 leg cit am 8. April 2016 in Kraft tritt.
Die Deaktivierungsmaßnahmen für Schusswaffen werden demnach extrem verschärft.
Betreffend alte Dekowaffen:
Diese Verordnung gilt nicht für Feuerwaffen, die vor ihrem Geltungsbeginn deaktiviert wurden, es sei denn, diese Waffen werden in einen anderen Mitgliedstaat verbracht oder in Verkehr gebracht.


http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 32015R2403

Und lest euch unmittelbar nach dem Essen nicht Anhang 1 durch.
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

johnbond01
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Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016

Beitrag von johnbond01 » Di 5. Jan 2016, 16:08

Was heißt das im konkreten? Mehrkosten für Dekowaffensammler schätz ich mal. Sonst noch was?

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Stickhead
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Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016

Beitrag von Stickhead » Di 5. Jan 2016, 16:13

Defacto wird man sie auch nicht mehr wirklich Bedienen können.

Änderungen bei einer Pistole:

Bei frei liegendem (nicht fixiertem) Lauf über die gesamte Länge der Patronenlagerwand einen Längsschlitz einschneiden (Breite > Hälfte des Kalibers, höchstens 8 mm) und einen Bolzen oder Stab beginnend im Patronenlager im Lauf sicher verschweißen (Länge ≥ zwei Drittel der Lauflänge).

Im ersten Drittel des Laufes beginnend im Patronenlager entweder Bohrungen anbringen (vorgeschriebene Mindestgröße: zwei Drittel des Laufinnendurchmessers bei Waffen mit glattem Lauf und kalibergroße Bohrungen bei allen anderen Waffen; Bohrungen werden hintereinander angebracht, wobei Kurzwaffen mit 3 und Langwaffen mit 6 Bohrungen zu versehen sind) oder einen der folgenden Schlitze einschneiden: nach dem Patronenlager einen V-förmigen Schlitz (Winkel: 60° ± 5°), der an dieser Stelle eine Öffnung im Lauf bildet oder nach dem Patronenlager einen Längsschlitz (Breite: 8-10 mm ± 0,5 mm, Länge: ≥ 52 mm) auf der Höhe der Bohrungen oder einen Längsschlitz (Breite: 4 bis 6 mm ± 0,5 mm vom Patronenlager bis zur Mündung und genau 5 mm an der Mündung).

Bei Läufen mit einer Zuführrampe diese entfernen.
Über 50 % der Stirnseite des Verschlussstücks in einem Winkel zwischen 45° und 90° materialabtragend bearbeiten oder entfernen.
Schlagbolzen entfernen oder kürzen.
Schlagbolzenbohrung materialabtragend bearbeiten und verschweißen.
Verriegelungselemente im Schlitten entfernen.
Sofern dies angebracht und machbar ist, die Innenseite der oberen Vorderkante des Auswurffensters im Schlitten auf einen Winkel von 45° abschrägen.

Zuführrampe entfernen.

Mindestens zwei Drittel der Schlittenschienen an beiden Seiten des Rahmens entfernen.
Schlittenfang verschweißen.
Zerlegen von Polymerrahmenpistolen durch Verschweißen verhindern. Gemäß den nationalen Rechtsvorschriften kann dies nach der Prüfung durch die nationale Behörde erfolgen.

Durch Punktverschweißung des Magazins am Rahmen oder am Griff (je nach Waffentyp) Entfernen des Magazins verhindern.
ODER
Bei fehlendem Magazin an dieser Stelle Schweißpunkte setzen oder das Einführen eines Magazins durch fixes Anbringen einer Sperre dauerhaft verhindern.
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016

Beitrag von BigBen » Di 5. Jan 2016, 16:14

Wie wollen die wissen welche Waffen vor dem Geltungsbeginn deaktiviert wurden? Und Umbau neu ist nur bei Verkauf ins Ausland nötig, oder? Bei Verkauf von Privat an Privat änder sich glaub ich nichts...oder wie wird "in Verkehr gebracht" juristisch interpretiert?
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Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016

Beitrag von Stickhead » Di 5. Jan 2016, 16:22

Das ist die Frage, wie sie das auslegen..
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Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016

Beitrag von johnbond01 » Di 5. Jan 2016, 16:24

BigBen hat geschrieben:Wie wollen die wissen welche Waffen vor dem Geltungsbeginn deaktiviert wurden? Und Umbau neu ist nur bei Verkauf ins Ausland nötig, oder? Bei Verkauf von Privat an Privat änder sich glaub ich nichts...oder wie wird "in Verkehr gebracht" juristisch interpretiert?

für "in Verkehr bringen" gibt's keine eindeutige Definition ein mmn tauglicher Versuch ist:
Für das „Inverkehrbringen“ wesentliche Merkmale sind demnach:
# erstmalige entgeltliche oder unentgeltliche Bereitstellung
# eines neuen Produkts
# auf dem europäischen Binnenmarkt
# im Rahmen einer Geschäftstätigkeit
Quelle: http://www.it-recht-kanzlei.de/inverkeh ... ition.html (Ist ja EU-Recht drum gilt die deutsche HP bei uns auch so)

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Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016

Beitrag von -m- » Di 5. Jan 2016, 17:08

Das ist schon sehr dreist. Eine derart verschandelte Waffe mag wohl kaum jemand erwerben, geschweige denn eine einst funktionierende gemochte Waffe auf diese Art zurichten lassen. Hätte man die bisher gültige österreichische Vorschrift als Vorlage genommen, hätte das bei Weitem gereicht.
:flags-texas:

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Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016

Beitrag von gewo » Di 5. Jan 2016, 17:11

Stickhead hat geschrieben:Das ist die Frage, wie sie das auslegen..


muessen die zivilen dekos die sich im umlauf befinden ned schon den komischen deko-stempel haben ..?
oder wurde das wieder verschoben ..?
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Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016

Beitrag von Stickhead » Di 5. Jan 2016, 17:14

Na da gibt's auch Ausnahmen:
Kat A (verbotene Waffen), B, C, D - Altbestand ist egal.
Kat A (Kriegsmaterial) - Altbestand gehört nach geltender Vorschrift gerautet.

§ 58 Abs 5 WaffG:
Abweichend von § 42b Abs. 1 und 2 gilt eine Schusswaffe, die nicht Kriegsmaterial ist, und die vor Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 63/2012 verwendungsunfähig gemacht worden ist, als gemäß § 42b deaktiviert, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass ein Rückbau der Schusswaffe einen Aufwand bedeutet, der einer Neuanfertigung entspricht.
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Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016

Beitrag von yoda » Di 5. Jan 2016, 17:30

Die Umbaumaßnahmen werden alle nichts bringen, außer dass die legalen Sammler damit getrollt werden weil das Zeug teurer wird. Ich hab mir aus Protest gleich noch ein Kisterl mit einigen Dekomaschinenpistolen bestellt :D

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Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016

Beitrag von Stickhead » Di 5. Jan 2016, 17:31

Mit einigen.. na du muast Geld haben :lol:
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Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016

Beitrag von Thule » Di 5. Jan 2016, 18:45

Also ich hab bislang auch kein Interesse an dem Deko-Zeugs gehabt aber ich überleg auch schon ob ich mir nicht noch schnell was besorg. Nachher ist das Zeug vollkommen uninteressant.

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Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016

Beitrag von Promo » Di 5. Jan 2016, 20:57

Wird ja richtig lustig, wenn das KM dann in Österreich zum dritten Mal "deaktiviert" werden muss...
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

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Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016

Beitrag von <BigM> » Di 5. Jan 2016, 22:56

Belebt die Wirtschaft!
"Gefällt Euch der Euro :D :D :D , Ihr schafft das!"

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Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016

Beitrag von yoda » Di 5. Jan 2016, 22:57

<BigM> hat geschrieben:Belebt die Wirtschaft!
Die ÖVP belebt die Wirtschaft nicht, sie entfesselt sie! entfesseln > beleben! Sieht man doch tagtäglich

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