Die Deaktivierungsmaßnahmen für Schusswaffen werden demnach extrem verschärft.
Betreffend alte Dekowaffen:
Diese Verordnung gilt nicht für Feuerwaffen, die vor ihrem Geltungsbeginn deaktiviert wurden, es sei denn, diese Waffen werden in einen anderen Mitgliedstaat verbracht oder in Verkehr gebracht.
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 32015R2403
Und lest euch unmittelbar nach dem Essen nicht Anhang 1 durch.