ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016
Verstehe ich richtig, eine EU Verordnung ist bindend?
Dekowaffen nach aktueller Richtlinie erfüllen zurzeit schon die Meisten Punkte dieser Rechlinie. FFW ist natürlich bitter und mMn tlw bei gewissen Typen nicht umsetzbar, oder nur interpretativ. Die Österreichische Deaktivierungsrichtlinie ist gut aber leider schon wieder für den Hugo.
Dekowaffen nach aktueller Richtlinie erfüllen zurzeit schon die Meisten Punkte dieser Rechlinie. FFW ist natürlich bitter und mMn tlw bei gewissen Typen nicht umsetzbar, oder nur interpretativ. Die Österreichische Deaktivierungsrichtlinie ist gut aber leider schon wieder für den Hugo.
Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016
VO = Bindend, ist vom (deppaten) Mitgliedsstaat umzusetzen.
"Gefällt Euch der Euro , Ihr schafft das!"
Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016
Also,für einen Anfänger hören sich diese Maßnahmen kompliziert an.Bei einer z.B Glock19 gen 4 die heuer im Jänner gekauft wurde ändert sich nichts oder wie?Was heißen diese Änderungen ab 8 April für die Pistole und den Inhaber konkret?Diese Verordnung liest sich nämlich fast schon wie eine de facto Entwaffnung für Waffenbesitzer,auf die Art man kann sich zwar eine Waffe kaufen nur ist Sie praktisch unbrauchbar oder liege ich da komplett falsch?
- Kapselpracker
- .50 BMG
- Beiträge: 1547
- Registriert: Mo 14. Jan 2013, 14:16
- Wohnort: Wien
Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016
target hat geschrieben:Also,für einen Anfänger hören sich diese Maßnahmen kompliziert an.Bei einer z.B Glock19 gen 4 die heuer im Jänner gekauft wurde ändert sich nichts oder wie?Was heißen diese Änderungen ab 8 April für die Pistole und den Inhaber konkret?Diese Verordnung liest sich nämlich fast schon wie eine de facto Entwaffnung für Waffenbesitzer,auf die Art man kann sich zwar eine Waffe kaufen nur ist Sie praktisch unbrauchbar oder liege ich da komplett falsch?
Du weist aber schon das es sich hier um Deko Waffen handelt?
Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016
Okay!Habs jetzt kapiert!Hab mir schon Sorgen gemacht.Das kommt davon wenn man noch nie was mit Waffen zum tun gehabt hat.
- Kapselpracker
- .50 BMG
- Beiträge: 1547
- Registriert: Mo 14. Jan 2013, 14:16
- Wohnort: Wien
Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016
Ist ja kein Problem... Anfangs sollte man intensiv in das Thema, - Hobby, e.t.c. einlesen.
Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016
In dem Fall hier hätte der Threadtitel gereicht ... (Sorry, der musste sein!)
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016
Noch eine Frage: Die Richtlinie ist ab 8.4.2016 gültig oder ab da in das nationale Bundes-Waffengesetz zu übernehmen? Mir ist nicht ganz klar wie sich die EU als Gesetzgeber direkt betätigen kann ohne dass das jeweilige Parlament vorher zustimmen muss..? Oder habe ich etwas verpasst?
Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016
Verordnung ist mit in Kraft treten gültiges EUn-recht. Richtlinie gibt etwas vor und das muss dann umgesetzt werden in nationalen Gesetzen.
Deko-Verordnung gilt also sofort ab in Kraft treten.
Deko-Verordnung gilt also sofort ab in Kraft treten.
Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016
Eine EU Verordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten. Sie muss nicht in nationales Recht umgesetzt werden.
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016
@Yoda
Soviel Geld will ich auch haben
Ich überlege mir auch noch was zu kaufen, sind aber net billig die Dinger :S
Lg
Soviel Geld will ich auch haben
Ich überlege mir auch noch was zu kaufen, sind aber net billig die Dinger :S
Lg
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.
Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016
Ich will ja nix sagen, aber ich hab mir mal dieses Werk zu Gemüte geführt. Alleine die Bestimmungen nur für den Rahmen (= Griffstück) von Pistolen:
Schlittenfang verschweißen = nichts mehr zerlegbar! Bei Polymerrahmenpistolen wird dann wegen des Verschweißens überhaupt nichts mehr bewegbar sein, nicht mal der Schlitten!
Bitte nur besonders hart gesottene weiterlesen, es gibt eigene Bestimmungen für Magazine bei Vollautomaten, Pistolen und Repetier-Langwaffen (!!!!!!!!!!):
Zu deutsch, das Magazin muss in der Waffe entweder gleich festgeschweißt und verstiftet werden, oder die Waffe so verstiftet und verschweißt werden, dass man gar keines mehr reinstecken kann!
5.1. Zuführrampe entfernen.
5.2. Mindestens zwei Drittel der Schlittenschienen an beiden Seiten des Rahmens entfernen.
5.3. Schlittenfang verschweißen.
5.4. Zerlegen von Polymerrahmenpistolen durch Verschweißen verhindern. Gemäß den nationalen Rechtsvorschriften kann dies nach der Prüfung durch die nationale Behörde erfolgen.
Schlittenfang verschweißen = nichts mehr zerlegbar! Bei Polymerrahmenpistolen wird dann wegen des Verschweißens überhaupt nichts mehr bewegbar sein, nicht mal der Schlitten!
Bitte nur besonders hart gesottene weiterlesen, es gibt eigene Bestimmungen für Magazine bei Vollautomaten, Pistolen und Repetier-Langwaffen (!!!!!!!!!!):
8.1. Durch Punktverschweißung des Magazins am Rahmen oder am Griff (je nach Waffentyp) Entfernen des Magazins verhindern.
8.2. Bei fehlendem Magazin an dieser Stelle Schweißpunkte setzen oder das Einführen eines Magazins durch fixes Anbringen einer Sperre dauerhaft verhindern.
8.3. Gehärteten Stahlstift durch Magazin, Patronenlager und Rahmen treiben. Durch Verschweißen sichern.
Zu deutsch, das Magazin muss in der Waffe entweder gleich festgeschweißt und verstiftet werden, oder die Waffe so verstiftet und verschweißt werden, dass man gar keines mehr reinstecken kann!
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016
Gott schütze die Eu für das Retten von Menschenleben durch das Verschweißen / - stiften von Magazinen bei Dekowaffen.
/irony: off
Lg
/irony: off
Lg
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.
-
- .50 BMG
- Beiträge: 2671
- Registriert: So 16. Mai 2010, 20:27
Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016
Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Deaktivierung von Schusswaffen
(Deaktivierungsverordnung 2016 – DeaktV 2016)
Begutachtungsende: 1. April 2016
http://www.bmi.gv.at/cms/bmi_begutachtungen/
Im Vorblatt unter Erläuterung steht...
Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2403/2015 zur Festlegung gemeinsamer Leitlinien über
Deaktivierungsstandards und -techniken, die gewährleisten, dass Feuerwaffen bei der Deaktivierung
endgültig unbrauchbar gemacht werden, ABl. Nr. L 333/62 vom 15. Dezember 2015, sieht vor, dass eine
von der deaktivierenden Einrichtung verschiedene Stelle die Deaktivierung zu bestätigen hat
(überprüfende Stelle). Daraus ergibt sich, dass die Schusswaffe von einem Büchsenmacher deaktiviert
wird und die ordnungsgemäße Deaktivierung durch einen zweiten Büchsenmacher zu überprüfen ist.
Derzeit sind Gewerbetreibende in ausreichender Zahl nach § 42b Abs. 3 WaffG ermächtigt, die
Deaktivierungsverordnung 2016 legt eine arbeitsteilige Vorgangsweise bei gleichbleibendem Aufwand
fest.
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Begutachtu ... chtung.pdf
im Gesetzes Auswurf, ähm Entwurf steht...
Nachweis der erfolgten Deaktivierungsarbeiten
§ 1. Der deaktivierende Gewerbetreibende hat einen Nachweis (Bestätigung) über die erfolgten
Deaktivierungsarbeiten auszustellen.
Überprüfung der Deaktivierung
§ 2. (1) Die ordnungsgemäß durchgeführte Deaktivierung nach § 42b Abs. 1 des Waffengesetzes
1996 (WaffG), BGBl. I Nr. 12/1997, ist durch einen anderen gemäß § 42b Abs. 3 WaffG ermächtigten
Gewerbetreibenden zu überprüfen.
(2) Anlässlich der Überprüfung hat der Eigentümer der Schusswaffe den Nachweis nach § 1 im
Original oder in Kopie an den überprüfenden Gewerbetreibenden zu übergeben.
(3) Der überprüfende Gewerbetreibende hat
1. den übergebenen Nachweis nach § 1 oder eine entsprechende Kopie sowie
2. eine Kopie der im Zuge der Überprüfung ausgestellten Deaktivierungsbescheinigung gemäß
Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2403/2015 zur Festlegung gemeinsamer
Leitlinien über Deaktivierungsstandards und -techniken die gewährleisten, dass Feuerwaffen bei
der Deaktivierung endgültig unbrauchbar gemacht werden, ABl. Nr. L 333 vom 19. 12. 2015
S. 62,
an die Waffenbehörde zu übermitteln. Diese hat die übermittelten Unterlagen 20 Jahre
aufzubewahren.
§ 5. Diese Verordnung tritt mit 8. April 2016 in Kraft,
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Begutachtu ... 6_Text.pdf
Don't steal! - The government hates competition!
"Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh." Henry Ford
"Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh." Henry Ford
Re: EU-Dekowaffen-Verordnung ab 8. April 2016
Ich bin zwar kein Dekobesitzer aber Leute mal ehrlich... Ich glaub langsam reichts... Kann ja wohl nicht deren ernst sein... Wer denkt sich sowas aus... Winkelige Schlitze schneiden, Stahlstift im Lauf verschweißen, Magazin verstiften und verschweißen, Schlitten verschweißen. Das kostet ja mehr in der Durchführung als die Waffe bei der Herstellung, mal abgesehen davon dass es danach eher wie ein Emmentaler ausschaut als eine Waffe...
Hier könnte Ihre Signatur stehen!!