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Waffenpass in Einkaufszentren usw

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Duke_AUT
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Waffenpass in Einkaufszentren usw

Beitrag von Duke_AUT » Fr 8. Jan 2016, 18:44

Hallo zusammen,

ich bin nun seit einigen Tagen im Besitz eines Waffenpasses, doch kommen nach und nach Unsicherheiten in rechtlicher Hinsicht auf. Ich zähle diese hier einfach auf, vielleicht weiß der Ein- oder Andere Rat, ohne dass ich bei einem Anwalt vorstellig werden muss:

- Es gibt allgemeine Waffenverbote (Gericht, Versammlungen) doch wie ist es beispielsweise in großen Einkaufszentren à la SCS, welche eventuell in der Hausordnung das Führen von Waffen verbieten?

- Ich pendle ab und an übers deutsche Eck, wo der Zug nicht in Deutschland hält. Ist es da erlaubt, oder reicht da die Möglichkeit eines Notfalls/unplanmäßigen Aufenthalts aus, um die Waffe zu Hause zu lassen?

- Wie sieht es mit Alkohol aus? Logischerweise würde ich die Waffe nie zum Feiern mitnehmen. Doch, beim geselligen Beisammensein mit Freunden das Seiterl lieber alkoholfrei bestellen?

Das wars fürs Erste. Vielleicht tut sich ja noch mehr auf und besten Dank im Voraus.

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Hellboy
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Re: Waffenpass in Einkaufszentren usw

Beitrag von Hellboy » Fr 8. Jan 2016, 18:49

-allgemeine waffenverbote sind, soweit nicht dienstlich notwendig, einzuhalten
-hausordnungen und agb können zum verweis aus dem gebäude führen, that´s it
-öbb hat führverbot in den agb, obs klug ist, eine waffe auf deutschem gebiet zu führen lass ich mal offen
-alkohol und führen sollte nie(!) ein thema sein, auch nicht beim feierabendbier nach dem dienst oder ähnlichem

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Re: Waffenpass in Einkaufszentren usw

Beitrag von Myon » Fr 8. Jan 2016, 18:59


gewo
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Re: Waffenpass in Einkaufszentren usw

Beitrag von gewo » Fr 8. Jan 2016, 19:04

Duke_AUT hat geschrieben:- Ich pendle ab und an übers deutsche Eck, wo der Zug nicht in Deutschland hält. Ist es da erlaubt, oder reicht da die Möglichkeit eines Notfalls/unplanmäßigen Aufenthalts aus, um die Waffe zu Hause zu lassen?


mitnahme im zug ist nur mit europaeischen feuerwaffenpass UND einer zusaetzlichen dauergenehmig fuer deutschland moeglich

fuehren darfst du da aber nicht, dass heisst du musst entladen und brauchst ein VERschlossenes behaeltniss (ja, die de**erten mickymouse vorhaengeschloesser an der tasche) fuer die waffe
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Re: Waffenpass in Einkaufszentren usw

Beitrag von <BigM> » Fr 8. Jan 2016, 20:02

Duke_AUT hat geschrieben:- Wie sieht es mit Alkohol aus? Logischerweise würde ich die Waffe nie zum Feiern mitnehmen. Doch, beim geselligen Beisammensein mit Freunden das Seiterl lieber alkoholfrei bestellen?


Einfach Finger weg, das passt nicht zusammen.
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piefke
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Re: Waffenpass in Einkaufszentren usw

Beitrag von piefke » Fr 8. Jan 2016, 20:16

gewo hat geschrieben:
Duke_AUT hat geschrieben:- Ich pendle ab und an übers deutsche Eck, wo der Zug nicht in Deutschland hält. Ist es da erlaubt, oder reicht da die Möglichkeit eines Notfalls/unplanmäßigen Aufenthalts aus, um die Waffe zu Hause zu lassen?


mitnahme im zug ist nur mit europaeischen feuerwaffenpass UND einer zusaetzlichen dauergenehmig fuer deutschland moeglich

fuehren darfst du da aber nicht, dass heisst du musst entladen und brauchst ein VERschlossenes behaeltniss (ja, die de**erten mickymouse vorhaengeschloesser an der tasche) fuer die waffe

Möchte nicht klugscheißen, aber bei einer WBK pflichtigen Schusswaffe reicht ein geschlossenes Behältnis. Du darfst sie nur nicht innerhalb 3 Handgriffe oder 3 Sekunden entnehmen und auf jmd. zielen( auch ohne magazin) können. Eine softair, ein einhandmesser oder aber ein Schlagstock müssen allerdings in ein verschlossenes Behältnis.

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Re: Waffenpass in Einkaufszentren usw

Beitrag von Blackhawk » Fr 8. Jan 2016, 21:32

Duke_AUT hat geschrieben:Hallo zusammen,

ich bin nun seit einigen Tagen im Besitz eines Waffenpasses,......


ähm . wie hast den das bewerkstelligt :?:
Es werden doch nur mehr WBK's ausgestellt :think:
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Re: Waffenpass in Einkaufszentren usw

Beitrag von gewo » Fr 8. Jan 2016, 21:40

piefke hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Duke_AUT hat geschrieben:- Ich pendle ab und an übers deutsche Eck, wo der Zug nicht in Deutschland hält. Ist es da erlaubt, oder reicht da die Möglichkeit eines Notfalls/unplanmäßigen Aufenthalts aus, um die Waffe zu Hause zu lassen?


mitnahme im zug ist nur mit europaeischen feuerwaffenpass UND einer zusaetzlichen dauergenehmig fuer deutschland moeglich

fuehren darfst du da aber nicht, dass heisst du musst entladen und brauchst ein VERschlossenes behaeltniss (ja, die de**erten mickymouse vorhaengeschloesser an der tasche) fuer die waffe

Möchte nicht klugscheißen, aber bei einer WBK pflichtigen Schusswaffe reicht ein geschlossenes Behältnis. Du darfst sie nur nicht innerhalb 3 Handgriffe oder 3 Sekunden entnehmen und auf jmd. zielen( auch ohne magazin) können. Eine softair, ein einhandmesser oder aber ein Schlagstock müssen allerdings in ein verschlossenes Behältnis.


ok
nehm ich zur kenntnis
danke

mein informationsstand war dass die knarre in DE versperrt sein muss ....
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Re: Waffenpass in Einkaufszentren usw

Beitrag von Duke_AUT » Fr 8. Jan 2016, 21:43

Erstmal danke für die ganzen, hilfreichen Antworten, vorallem Myon. Den Thread habe ich nicht gefunden.

Dass Alkohol und Waffe nicht zusammenpassen ist mir völlig klar, wird in dieser Form ohnehin nicht stattfinden. Ich bin jemand, der nach einem Bier am Abend das Auto am nächsten Tag auch noch stehen lässt. Mir ging es mit dieser Frage um eine etwaige Promillegrenze wie beim Autofahren, sei es, dass ich nach einem Mon Cherie oÄ. bei einer Kontrolle (warum auch immer) plötzlich 0,2 habe und dann der WP eingezogen wird.

Zu der Frage wie ich das bewerkstelligt habe: Mit einem langen Atem über mehrere Monate und finanziellem Aufwand, da ich aufgrund meines Berufes mit Substitutionspatienten zu tun habe.

DerDaniel
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Re: Waffenpass in Einkaufszentren usw

Beitrag von DerDaniel » Fr 8. Jan 2016, 22:07

piefke hat geschrieben:Du darfst sie nur nicht innerhalb 3 Handgriffe oder 3 Sekunden entnehmen und auf jmd. zielen( auch ohne magazin) können.

Das ist falsch, du vermischt die Positiv- und Negativdefinition von zugriffsbereit. Die Waffe ist zugriffsbereit wenn die 3/3 Regel eingehalten werden kann (Positivdefinition). Wenn die Waffe nicht zugriffsbereit sein darf, muss sie verschlossen sein.
Da die Waffe beim Transport nicht zugriffsbereit sein darf, gilt verschlossen.

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JägerausSalzburg
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Re: Waffenpass in Einkaufszentren usw

Beitrag von JägerausSalzburg » Sa 9. Jan 2016, 07:42

gewo hat geschrieben:
Duke_AUT hat geschrieben:- Ich pendle ab und an übers deutsche Eck, wo der Zug nicht in Deutschland hält. Ist es da erlaubt, oder reicht da die Möglichkeit eines Notfalls/unplanmäßigen Aufenthalts aus, um die Waffe zu Hause zu lassen?


mitnahme im zug ist nur mit europaeischen feuerwaffenpass UND einer zusaetzlichen dauergenehmig fuer deutschland moeglich

fuehren darfst du da aber nicht, dass heisst du musst entladen und brauchst ein VERschlossenes behaeltniss (ja, die de**erten mickymouse vorhaengeschloesser an der tasche) fuer die waffe


Bin aus Salzburg und davon betroffen. Das jetzt KURZWAFFEN in den europ. FWP + Dauergenehmigung (die man ohnehin nicht bekommt) eingetragen werden und dann über BRD transportiert werden dürfen, ist mir neu

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Re: Waffenpass in Einkaufszentren usw

Beitrag von gewo » Sa 9. Jan 2016, 10:27

JägerausSalzburg hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Duke_AUT hat geschrieben:- Ich pendle ab und an übers deutsche Eck, wo der Zug nicht in Deutschland hält. Ist es da erlaubt, oder reicht da die Möglichkeit eines Notfalls/unplanmäßigen Aufenthalts aus, um die Waffe zu Hause zu lassen?


mitnahme im zug ist nur mit europaeischen feuerwaffenpass UND einer zusaetzlichen dauergenehmig fuer deutschland moeglich

fuehren darfst du da aber nicht, dass heisst du musst entladen und brauchst ein VERschlossenes behaeltniss (ja, die de**erten mickymouse vorhaengeschloesser an der tasche) fuer die waffe


Bin aus Salzburg und davon betroffen. Das jetzt KURZWAFFEN in den europ. FWP + Dauergenehmigung (die man ohnehin nicht bekommt) eingetragen werden und dann über BRD transportiert werden dürfen, ist mir neu



das war immer schon so

dauergenehmigung bekommst du auf antrag im ordnungsamt in freilassing (falls das dein grenzuebertrittspunkt ist)

wird immer nur fuer ein jahr ausgestellt und ist kostenpflichtig

du kannst uebrigens JEDE waffe in den EUFWP eintragen lassen
sie muss nicht zwingend auch auf dich gemeldet sein
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Re: Waffenpass in Einkaufszentren usw

Beitrag von piefke » Sa 9. Jan 2016, 11:13

DerDaniel hat geschrieben:
piefke hat geschrieben:Du darfst sie nur nicht innerhalb 3 Handgriffe oder 3 Sekunden entnehmen und auf jmd. zielen( auch ohne magazin) können.

Das ist falsch, du vermischt die Positiv- und Negativdefinition von zugriffsbereit. Die Waffe ist zugriffsbereit wenn die 3/3 Regel eingehalten werden kann (Positivdefinition). Wenn die Waffe nicht zugriffsbereit sein darf, muss sie verschlossen sein.
Da die Waffe beim Transport nicht zugriffsbereit sein darf, gilt verschlossen.


Sorry was du Schreibst ist Quatsch! Du kennst die Verwaltungsvorschrift zum deutschen Waffenrecht schon , oder?
12.3.3.2
Soweit Waffen in unverschlossenen Behältnissen transportiert werden , sind sie nur dann nicht zugriffsbereit , wenn sie nicht innerhalb von 3 Sekunden und mit weniger als 3 Handgriffen unmittelbar in Anschlag gebracht werden können.
So ich denke jetzt mal nicht, dass du den Glock Koffer auf den knien hast in der Bahn sondern im Reisegepäck (Tasche/ Rucksack) . kannst dir ja dann selbst ein Bild machen welche Anzahl an Handgriffen du brauchst.

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Re: Waffenpass in Einkaufszentren usw

Beitrag von <BigM> » Sa 9. Jan 2016, 13:15

IN Ö gilt zumindest beim Transport "...in einem geschlossenenBehältnis..." (siehe §7 Abs. 3, WaffG96).
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austria_fighter7
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Re: Waffenpass in Einkaufszentren usw

Beitrag von austria_fighter7 » So 10. Jan 2016, 13:10

piefke hat geschrieben:
DerDaniel hat geschrieben:
piefke hat geschrieben:Du darfst sie nur nicht innerhalb 3 Handgriffe oder 3 Sekunden entnehmen und auf jmd. zielen( auch ohne magazin) können.

Das ist falsch, du vermischt die Positiv- und Negativdefinition von zugriffsbereit. Die Waffe ist zugriffsbereit wenn die 3/3 Regel eingehalten werden kann (Positivdefinition). Wenn die Waffe nicht zugriffsbereit sein darf, muss sie verschlossen sein.
Da die Waffe beim Transport nicht zugriffsbereit sein darf, gilt verschlossen.


Sorry was du Schreibst ist Quatsch! Du kennst die Verwaltungsvorschrift zum deutschen Waffenrecht schon , oder?
12.3.3.2
Soweit Waffen in unverschlossenen Behältnissen transportiert werden , sind sie nur dann nicht zugriffsbereit , wenn sie nicht innerhalb von 3 Sekunden und mit weniger als 3 Handgriffen unmittelbar in Anschlag gebracht werden können.
So ich denke jetzt mal nicht, dass du den Glock Koffer auf den knien hast in der Bahn sondern im Reisegepäck (Tasche/ Rucksack) . kannst dir ja dann selbst ein Bild machen welche Anzahl an Handgriffen du brauchst.


also wenn ich mit meinem unversperrbaren glock-koffer von Haustüre zum Kofferraum gehe, habe ich sie dann ja für die paar Sekunden zugriffsbereit??
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