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Eine Waffe + drei Wechselsysteme, erlaubt?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Schinigg
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Eine Waffe + drei Wechselsysteme, erlaubt?

Beitrag von Schinigg » Fr 8. Jan 2016, 20:57

Grüß euch,

Bin ja schon jahrelang Sportschütze mit Kat C Waffen, habe mich aber jetzt dazu durchgerungen mir die WBK zu hohlen.
Nächste Woche gehts zum Psychologen und die Woche drauf werd ich beim Händler meines Vertrauens denn Waffenführerschein machen.

So weit, so gut, aber da man beim ersten mal ja "nur" 2 Plätze bekommt, aber ich trotzdem mehrere verschiedene Kaliber haben möchte, habe ich mich jetzt gefragt wie das rechtliche mit denn Wechselsystemen abläuft?
Also, ich hab mir das so vorgestellt, ich Kauf mir eine Glock 23, dazu dann ein Glock 19 Wechselsystem, ein .22er Wechselsystem und dann noch einen .357 Sig Wechsellauf.
Damit hätte ich 4 Kaliber auf einem Platz, aber ich bin mir jetzt nicht sicher ob das so erlaubt ist? Gibt es da irgendeine Beschränkung z.b. Pro Waffe ein Wechselsystem oder ist das Wurscht?

Hab leider keinen ähnlichen Thread gefunden, hoffe ich hab da nichts übersehen. Freue mich auf eure Antworten.

piefke
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Re: Eine Waffe + drei Wechselsysteme, erlaubt?

Beitrag von piefke » Fr 8. Jan 2016, 21:08

Limit ist dein Geldbeutel! Wenn die auf der BH nett sind tragen sie dir den Vermerk Zubehör gleich bei der Erstausstellung mit ein, falls du den wunsch angibst. (Müssen sie aber nicht)
Dann wandernd die WBK nach 4 Wochen in den Mull und du zahlst erneut;-)!

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Re: Eine Waffe + drei Wechselsysteme, erlaubt?

Beitrag von gmiasbauer » Sa 9. Jan 2016, 21:38

Hat schon mal wer geschafft ein OA10 bzw. ein OA15 mit dem Zubehörvermerk auf ein anderes Kaliber eintragen zu lassen?
Und die 2te Frage: bekomme ich bei einer Glock 17 einen .45 ACP Svhlitten eingetragen? Das Griffstück is ja frei erhältlich.

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rupi
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Re: Eine Waffe + drei Wechselsysteme, erlaubt?

Beitrag von rupi » Sa 9. Jan 2016, 21:44

gmiasbauer hat geschrieben:Hat schon mal wer geschafft ein OA10 bzw. ein OA15 mit dem Zubehörvermerk auf ein anderes Kaliber eintragen zu lassen?
Und die 2te Frage: bekomme ich bei einer Glock 17 einen .45 ACP Svhlitten eingetragen? Das Griffstück is ja frei erhältlich.

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Glock 17 mit 45ACP Wechselsystem spielts nicht, zumindest nicht käuflich von Glock
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gmiasbauer
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Re: Eine Waffe + drei Wechselsysteme, erlaubt?

Beitrag von gmiasbauer » Sa 9. Jan 2016, 21:47

rupi hat geschrieben:
gmiasbauer hat geschrieben:Hat schon mal wer geschafft ein OA10 bzw. ein OA15 mit dem Zubehörvermerk auf ein anderes Kaliber eintragen zu lassen?
Und die 2te Frage: bekomme ich bei einer Glock 17 einen .45 ACP Svhlitten eingetragen? Das Griffstück is ja frei erhältlich.

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fürs OA15 gibts 22lr und 9mm Wechselsysteme zusätzlich zum .223

Glock 17 mit 45ACP Wechselsystem spielts nicht, zumindest nicht käuflich von Glock


Danke, klingt zach...
Vielleicht bekommt mans ja trotzdem eingetragen. Geht ja von der BH aus und wie wir alle wissen, tun die ja was sie wollen.
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Black Knight
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Re: Eine Waffe + drei Wechselsysteme, erlaubt?

Beitrag von Black Knight » Sa 9. Jan 2016, 22:07

gmiasbauer hat geschrieben:
rupi hat geschrieben:
gmiasbauer hat geschrieben:Hat schon mal wer geschafft ein OA10 bzw. ein OA15 mit dem Zubehörvermerk auf ein anderes Kaliber eintragen zu lassen?
Und die 2te Frage: bekomme ich bei einer Glock 17 einen .45 ACP Svhlitten eingetragen? Das Griffstück is ja frei erhältlich.

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Danke, klingt zach...
Vielleicht bekommt mans ja trotzdem eingetragen. Geht ja von der BH aus und wie wir alle wissen, tun die ja was sie wollen.


:lol:
Das wird nicht hinhauen, da ist nur der Hersteller gleich (das ist wie wenn du dir zur glock eine wechseltrommel von einem .44 mag revolver eintragen möchtest)

Ach glaube es sollte auf eine glock 17 die .45gap passen
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Schinigg
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Re: Eine Waffe + drei Wechselsysteme, erlaubt?

Beitrag von Schinigg » So 10. Jan 2016, 03:27

piefke hat geschrieben:Limit ist dein Geldbeutel! Wenn die auf der BH nett sind tragen sie dir den Vermerk Zubehör gleich bei der Erstausstellung mit ein, falls du den wunsch angibst. (Müssen sie aber nicht)
Dann wandernd die WBK nach 4 Wochen in den Mull und du zahlst erneut;-)!


Danke für die Antwort! Ja das mit dem Geld soll mal nicht das Problem sein, was tut man nicht alles für sein Hobby.
Außerdem sind für mich als Langwaffen Schütze die Preise für "Normale" Kurzwaffen schon fast schnäppchen. :-)
Da bekomm ich ja 4-5 Glock's was ein gutes Gewehr mit Optik kostet.

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Re: Eine Waffe + drei Wechselsysteme, erlaubt?

Beitrag von karl255 » So 10. Jan 2016, 10:11

Die Frage ist warum so viele Kaliber für die gleiche Waffe, es bleibt ja die gleiche Waffe,
das interessante ist doch verschiedene Waffen zu schießen also Revolver, DAO Pistole, SA Pistole, 1911er, ......

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Re: Eine Waffe + drei Wechselsysteme, erlaubt?

Beitrag von gunlove » So 10. Jan 2016, 10:41

karl255 hat geschrieben:Die Frage ist warum so viele Kaliber für die gleiche Waffe, es bleibt ja die gleiche Waffe,
das interessante ist doch verschiedene Waffen zu schießen also Revolver, DAO Pistole, SA Pistole, 1911er, ......

Die Antwort auf deine Frage ist eigentlich logisch bzw. stellt sie sich dem aufmerksamen Leser erst gar nicht.
Aber kein Problem, ich habe nochmal die relevanten Zeilen zusammengefasst.
Schinigg hat geschrieben: ... habe mich aber jetzt dazu durchgerungen mir die WBK zu hohlen ... aber da man beim ersten mal ja "nur" 2 Plätze bekommt, aber ich trotzdem mehrere verschiedene Kaliber haben möchte ...
Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
(Caspar David Friedrich 1774-1840)

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Re: Eine Waffe + drei Wechselsysteme, erlaubt?

Beitrag von karl255 » So 10. Jan 2016, 21:02

.... hm naja das problem habe ich auch, da gibt es aber wiederum versch. Ansätze.

1.) WBK Erweiterung so schnell wie möglich - hab ich selbst gerade gemacht (nach 8 Monaten) - nun hab ich 5 Plätze
2.) Waffe auf Depot legen

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Re: Eine Waffe + drei Wechselsysteme, erlaubt?

Beitrag von gunlove » So 10. Jan 2016, 21:23

@karl255
Das Problem haben 99% der aktiven Schützen und jeder versucht es für sich so gut wie möglich innerhalb seiner Möglichkeiten zu lösen.
Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
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Re: Eine Waffe + drei Wechselsysteme, erlaubt?

Beitrag von escard » Sa 16. Jan 2016, 17:37

Schinigg hat geschrieben:Grüß euch,

Bin ja schon jahrelang Sportschütze ......habe ich mich jetzt gefragt wie das rechtliche mit denn Wechselsystemen abläuft?
............Gibt es da irgendeine Beschränkung z.b. Pro Waffe ein Wechselsystem oder ist das Wurscht?


Zu meiner G-32 (.357) habe ich mir einen 9mm Para WL zugelegt.
Der wurde als Zubehör an der BH spezifiziert und nimmt keinen Platz in Anspruch! Würde mich aber erkundigen, ob da eine ähnliche Regelung wie in Deutschland gilt: gleicher Kaliberdurchmesser oder kleiner, dann kein eigener Platz (hätte ich zB einen WL in cal .40 angeschafft, würde dieser in D eine Platz benötigen).

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Re: Eine Waffe + drei Wechselsysteme, erlaubt?

Beitrag von rupi » Sa 16. Jan 2016, 17:44

escard hat geschrieben:
Schinigg hat geschrieben:Grüß euch,

Bin ja schon jahrelang Sportschütze ......habe ich mich jetzt gefragt wie das rechtliche mit denn Wechselsystemen abläuft?
............Gibt es da irgendeine Beschränkung z.b. Pro Waffe ein Wechselsystem oder ist das Wurscht?


Zu meiner G-32 (.357) habe ich mir einen 9mm Para WL zugelegt.
Der wurde als Zubehör an der BH spezifiziert und nimmt keinen Platz in Anspruch! Würde mich aber erkundigen, ob da eine ähnliche Regelung wie in Deutschland gilt: gleicher Kaliberdurchmesser oder kleiner, dann kein eigener Platz (hätte ich zB einen WL in cal .40 angeschafft, würde dieser in D eine Platz benötigen).

warum sollte bei uns die deutsche Regelung greifen ?

wenns aufs Griffstück passt dann ists egal welches Kaliber das Wechselsystem hat
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Re: Eine Waffe + drei Wechselsysteme, erlaubt?

Beitrag von Sidekix » Mo 18. Jan 2016, 00:35

Meine Erfahrung

Zubehör zur Basiswaffe eintragen lassen, Stückzahl des Zubehör uninteressant
bei der neuen WBK reicht der einmalige Eintrag "Zubehör" somit keine neue mehr nötig
aber ma muß des Zubehör trotzdem VORHER bei der BH melden, bevor mas mitnimmt
sollte die Basiswaffe verkauft werden, zählt jedes Zubehör als eigener Platz!


und i hab insgesamt 11 Stk Zubehör (Lauf oder System)
;)

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Re: Eine Waffe + drei Wechselsysteme, erlaubt?

Beitrag von 2b4alk » Fr 22. Jan 2016, 16:35

so jetzt mal ne frage.

angenommen i hab ne Karte mit hausnummer 4 (beliebig austauschbar) plätzen.
hab 4 waffen, wobei bei einer Basiswaffe 5 mal zubehör "eingetragen" is

angenommen i hab das ur super über drüber angebot und i verkauf die Basiswaffe.
dann hab i a problem, da i dann um 4 "Waffenteile" zu viel.
bekomm i dann die "fehlenden" plätze von der BH gestellt? (i was wunschdenken) aber was mach i dann wirklich?

hatte den fall scho wer?
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