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Eine Waffe + drei Wechselsysteme, erlaubt?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Jürgen_
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Re: Eine Waffe + drei Wechselsysteme, erlaubt?

Beitrag von Jürgen_ » So 17. Apr 2016, 18:48

thbrand hat geschrieben:Frage: Kauf einer Walther GSP EXPERT .22. Später eines Wechselsatzes .32
Ist das ein Platz auf der WBK oder sollte man beides zugleich kaufen und vom Büchsner eintragen lassen um nur einen Platz zu belegen?


Es kommt darauf an, ob auf deiner WBK das Zauberwort "Zubehör" vermerkt ist.
Hast du diesen Eintrag, kannst das .32 WS zur .22 Waffe als Zubehör eintragen lassen.
(Und zwar unabhängig davon, ob deine WBK voll ist oder nicht, dafür braucht's keine "Platzhalter"!)

Hast du diesen Eintrag noch nicht, belegt das WS wie eine Waffe einen vollwertigen WBK-Platz.

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Dauerfeuer
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Re: Eine Waffe + drei Wechselsysteme, erlaubt?

Beitrag von Dauerfeuer » So 17. Apr 2016, 18:53

Jürgen_ hat geschrieben:.Hast du diesen Eintrag noch nicht, belegt das WS wie eine Waffe einen vollwertigen WBK-Platz.

..oder du lässt einen Zubehör Eintrag machen, muss man nur beantragen (Kostet allerdings ~120€)
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Re: Eine Waffe + drei Wechselsysteme, erlaubt?

Beitrag von Jürgen_ » So 17. Apr 2016, 18:56

Martin P hat geschrieben:
thbrand hat geschrieben:Frage: Kauf einer Walther GSP EXPERT .22. Später eines Wechselsatzes .32
Ist das ein Platz auf der WBK oder sollte man beides zugleich kaufen und vom Büchsner eintragen lassen um nur einen Platz zu belegen?


Wie schon öfter in diesem Zusammenhang geschrieben:

Sofern du auf deiner WBK noch einen Platz frei hast, belegt das WS den freien Platz. Wenn nicht, dann nicht, egal, wann du es kaufst. Wenn du zwei Plätze frei hast, dann kauf die GSP, einen "Platzhalter" und dann das WS.


Und ohne entsprechenden Zubehöreintrag macht er sich mit deinem Tipp auch gleich fein strafbar,
denn ohne Zubehöreintrag belegt das WS automatisch einen Platz!

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Re: Eine Waffe + drei Wechselsysteme, erlaubt?

Beitrag von Jürgen_ » So 17. Apr 2016, 18:59

Dauerfeuer hat geschrieben:
Jürgen_ hat geschrieben:.Hast du diesen Eintrag noch nicht, belegt das WS wie eine Waffe einen vollwertigen WBK-Platz.

..oder du lässt einen Zubehör Eintrag machen, muss man nur beantragen (Kostet allerdings ~120€)


Genau. Sollte eigentlich bei jeder Erweiterung zur Standardprozedur zählen :D

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Re: Eine Waffe + drei Wechselsysteme, erlaubt?

Beitrag von Martin P » So 17. Apr 2016, 19:18

Jürgen_ hat geschrieben:
Martin P hat geschrieben:
thbrand hat geschrieben:Frage: Kauf einer Walther GSP EXPERT .22. Später eines Wechselsatzes .32
Ist das ein Platz auf der WBK oder sollte man beides zugleich kaufen und vom Büchsner eintragen lassen um nur einen Platz zu belegen?


Wie schon öfter in diesem Zusammenhang geschrieben:

Sofern du auf deiner WBK noch einen Platz frei hast, belegt das WS den freien Platz. Wenn nicht, dann nicht, egal, wann du es kaufst. Wenn du zwei Plätze frei hast, dann kauf die GSP, einen "Platzhalter" und dann das WS.


Und ohne entsprechenden Zubehöreintrag macht er sich mit deinem Tipp auch gleich fein strafbar,
denn ohne Zubehöreintrag belegt das WS automatisch einen Platz!


Ich habe angenommen, dass er über die rechtlichen Voraussetzungen (= Zubehöreintrag) verfügt, nachdem hier ausdrücklich von einem Wechselsatz/-system (= Zubehör) gefragt wurde. Insofern war mein Tipp keineswegs falsch ...

Edit: Du schreibst ja exakt dasselbe: wenn noch ein Platz (auf einer WBK mit Zubehöreintrag) frei ist, belegt das Zubehör den freien Platz. Aufgrund dessen der Hinweis, denselben mit einem Platzhalter zu füllen, bevor man das Zubehör erwirbt.

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Re: Eine Waffe + drei Wechselsysteme, erlaubt?

Beitrag von Jürgen_ » So 17. Apr 2016, 19:41

Ok, wollte nur nochmal extra darauf hinweisen. Wir gehen also davon aus, dass ein Zubehöreintrag vorhanden ist.

Betreffend Belegung auf einer WBK MIT Zubehöreintrag, bin ich nicht deiner Meinung.
(Ich schreib's auch nirgends :D, oder vllt hab ich mich mißverständlich ausgedrückt)

Ich meine, unabhängig davon ob noch Plätze verfügbar sind oder nicht, belegt dass Zubehör
auf WBK mit Zubehöreintrag NIE einen eigenen Platz;
Wieso auch, wenn eine Waffe eingetragen ist, zu der das Zubehör gemeldet wird...

Ich verstehe also den Ratschlag mit dem Platzhalter noch immer nicht.
Zuletzt geändert von Jürgen_ am So 17. Apr 2016, 19:46, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Eine Waffe + drei Wechselsysteme, erlaubt?

Beitrag von Jürgen_ » So 17. Apr 2016, 19:45

Edit: Du schreibst ja exakt dasselbe: wenn noch ein Platz (auf einer WBK mit Zubehöreintrag) frei ist, belegt das Zubehör den freien Platz. Aufgrund dessen der Hinweis, denselben mit einem Platzhalter zu füllen, bevor man das Zubehör erwirbt.


Nö, ich schreib:
Hast du diesen Eintrag noch nicht, belegt das WS wie eine Waffe einen vollwertigen WBK-Platz.

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Re: Eine Waffe + drei Wechselsysteme, erlaubt?

Beitrag von rupi » So 17. Apr 2016, 19:46

na wenn wirs schon genau nehmen wollen brauchst du :

WBK mit Zubehöreintrag
Zubehör
Zubehörantrag der genehmigt wurde
Zuordnung des Zubehörs zu einer Grundwaffe

dann erst ist das Zubehör platzfrei
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Re: Eine Waffe + drei Wechselsysteme, erlaubt?

Beitrag von Martin P » So 17. Apr 2016, 19:48

Jürgen_ hat geschrieben:Ich meine, unabhängig davon ob noch Plätze verfügbar sind oder nicht, belegt dass Zubehör
auf WBK mit Zubehöreintrag NIE einen eigenen Platz;


Die Ansicht halte ich auch für sinnvoll und vertretbar, es soll aber Waffenbehörden geben, die das anders handhaben.

Edit: die von rupi beschriebene Vorgehensweise, dass das Zubehör vorweg genehmigt werden muss, wird auch nicht überall so gelebt (persönliche Erfahrung). Deswegen, vielleicht der beste Tipp - einfach beim zuständigen Sachbearbeiter freundlich anfragen, wie er es denn gern hätte.

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Re: Eine Waffe + drei Wechselsysteme, erlaubt?

Beitrag von rupi » So 17. Apr 2016, 20:13

es ist halt aber der korrekte Weg

es gibt auch BHs die komplett auf den Zubehöreintrag auf der Karte pfeiffen wie Urfahr Umgebung
die sind nämlich der Meinung dass es das gar nicht gibt und es interessiert sie auch nicht wenn mans ihnen erklären will

deswegen laufen die ganzen Leute in UU mit stückzahlüberschreitenden WBKs herum wenns Zubehör gemeldet haben
member the old PD design ? oh I member

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Re: Eine Waffe + drei Wechselsysteme, erlaubt?

Beitrag von as1978 » Do 28. Apr 2016, 21:11

Hallo,wenn ich die Wbk bereits habe und ich möchte den Zubehöreintrag haben,muss ich dann beim Antrag schon sagen oder wissen,welches Zubehör ich haben möchte.
Oder ist das egal??

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Re: Eine Waffe + drei Wechselsysteme, erlaubt?

Beitrag von Martin P » So 1. Mai 2016, 19:20

as1978 hat geschrieben:Hallo,wenn ich die Wbk bereits habe und ich möchte den Zubehöreintrag haben,muss ich dann beim Antrag schon sagen oder wissen,welches Zubehör ich haben möchte.


Nein, musst du nicht. Einfach eine neue WBK mit dem Eintrag "Zubehör" (kostenpflichtig) beantragen und dann - der Verwaltungspraxis deiner BH/LPD folgend mit oder ohne vorherige Bewilligung (bei mir war es ohne) für das konkrete Zubehör - Lauf, Verschluss etc. kaufen.

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