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Bonowi Camlock
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Bonowi Camlock
Und da melde ich mich schon mit der nächsten Frage.
Mein Schwiegervater hat meiner Lebensgefährtin aufgrund der allgemeinen Geschehnissen einen Bonowi Camlock EKA aus seinem Altbestand geschenkt, leider wurde dieser in D gekauft, somit ist kein Bescheid/Einstufung des BM.I dabei.
Daher meine Frage, ob ich so eine Einstufung nachträglich machen lassen kann, beziehungsweise wie ich erfahre, wann und ob ebendieser durch irgendeine Novelle verboten wird?
Edit: Auf dem EKA steht eine Seriennummer, falls das von Belangen ist.
Mein Schwiegervater hat meiner Lebensgefährtin aufgrund der allgemeinen Geschehnissen einen Bonowi Camlock EKA aus seinem Altbestand geschenkt, leider wurde dieser in D gekauft, somit ist kein Bescheid/Einstufung des BM.I dabei.
Daher meine Frage, ob ich so eine Einstufung nachträglich machen lassen kann, beziehungsweise wie ich erfahre, wann und ob ebendieser durch irgendeine Novelle verboten wird?
Edit: Auf dem EKA steht eine Seriennummer, falls das von Belangen ist.
- Revierler_old
- .50 BMG
- Beiträge: 3278
- Registriert: Mi 23. Jun 2010, 10:18
Re: Bonowi Camlock
Solange keine Metallspitze dabei ist sollte es keine Problem darstellen.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.


Re: Bonowi Camlock
Revierler hat geschrieben:Solange keine Metallspitze dabei ist sollte es keine Problem darstellen.
boahhh ....

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Re: Bonowi Camlock
https://www.jusline.at/17_Verbotene_Waffen_WaffG.html
6. der unter der Bezeichnung „Schlagringe“, „Totschläger“ und „Stahlruten“ bekannten Hiebwaffen.
- Revierler_old
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- Registriert: Mi 23. Jun 2010, 10:18
Re: Bonowi Camlock
Der Bonowi Camlock ist der EKA. Und der EKA ist in Österreich erlaubt, so lange er über die Kunststoffkappe verfügt.
https://www.waffengebraucht.at/node/195152
Als Stahlrute qualifiziert er sich nur mit einem Abschlusstück aus Metall.
Da der BONOWI Auto-Lock EKA (Einsatzstock Kurz Ausziehbar) weder aus Stahlfedern (Stahlrute) besteht, noch ein Gewicht am Ende hat (Totschläger) wurde er, nach Rechstansicht des BMI durch Dr. Platzer, ich zitiere: "...(auf Basis der Bewertung des Amtssachverständigen des Bundesministeriums für Inneres) als Waffe gem. §1 WaffG 1996 angesehen und nicht - wie andere Teleskopschlagstöcke - als verbotene Waffe gem. § 17 Abs. 1 Zif. 6 WaffG."
https://www.waffengebraucht.at/node/195152
Als Stahlrute qualifiziert er sich nur mit einem Abschlusstück aus Metall.
Da der BONOWI Auto-Lock EKA (Einsatzstock Kurz Ausziehbar) weder aus Stahlfedern (Stahlrute) besteht, noch ein Gewicht am Ende hat (Totschläger) wurde er, nach Rechstansicht des BMI durch Dr. Platzer, ich zitiere: "...(auf Basis der Bewertung des Amtssachverständigen des Bundesministeriums für Inneres) als Waffe gem. §1 WaffG 1996 angesehen und nicht - wie andere Teleskopschlagstöcke - als verbotene Waffe gem. § 17 Abs. 1 Zif. 6 WaffG."
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.


Re: Bonowi Camlock
Revierler hat geschrieben:Der Bonowi Camlock ist der EKA. Und der EKA ist in Österreich erlaubt, so lange er über die Kunststoffkappe verfügt.
https://www.waffengebraucht.at/node/195152
Als Stahlrute qualifiziert er sich nur mit einem Abschlusstück aus Metall.
Da der BONOWI Auto-Lock EKA (Einsatzstock Kurz Ausziehbar) weder aus Stahlfedern (Stahlrute) besteht, noch ein Gewicht am Ende hat (Totschläger) wurde er, nach Rechstansicht des BMI durch Dr. Platzer, ich zitiere: "...(auf Basis der Bewertung des Amtssachverständigen des Bundesministeriums für Inneres) als Waffe gem. §1 WaffG 1996 angesehen und nicht - wie andere Teleskopschlagstöcke - als verbotene Waffe gem. § 17 Abs. 1 Zif. 6 WaffG."
mir ging es um die generalisierung
fuer mich hat es auf den ersten blick danach geklungen ob schlagstoecke ohne metallspitze grundsaetzlich zulaessig waeren..
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- Revierler_old
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Re: Bonowi Camlock
Die Frage war explizit nach dem Camlock und wurde meinerseits korrekt beantwortet. Der ist auch mit Metallspitze zu haben. Aber er ist mit Metallspitze hier in Ö verboten.
Nachdem ich viele Wochen damit zu tun hatte traue ich mir diese Aussage zu.
Eine Anfrage zu TS generell konnte ich nicht herauslesen. Umgekehrt wird ein Schuh draus:
Hat irgendein TS eine Metallspitze, so kann man auf jeden Fall davon ausgehen, dass erin Ö verboten ist, da als Stahlrute eingestuft.
Nachdem ich viele Wochen damit zu tun hatte traue ich mir diese Aussage zu.
Eine Anfrage zu TS generell konnte ich nicht herauslesen. Umgekehrt wird ein Schuh draus:
Hat irgendein TS eine Metallspitze, so kann man auf jeden Fall davon ausgehen, dass erin Ö verboten ist, da als Stahlrute eingestuft.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.


Re: Bonowi Camlock
Revierler hat geschrieben:Hat irgendein TS eine Metallspitze, so kann man auf jeden Fall davon ausgehen, dass er verboten ist.
egal welches material
jede erhebliche verdickung am ende des stockes ist bedenklich
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Re: Bonowi Camlock
Nun, die Metallspitze des EKA, um den es hier geht, ist nicht verdickt.
Siehe hier: die obere ist die Metallspitze.
https://psiqequipements.com/media/catal ... 801-ea.jpg
Siehe hier: die obere ist die Metallspitze.
https://psiqequipements.com/media/catal ... 801-ea.jpg
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Re: Bonowi Camlock
Revierler hat geschrieben:Nun, die Metallspitze des EKA ist nicht verdickt.
Siehe hier: die obere ist die Metallspitze.
https://psiqequipements.com/media/catal ... 801-ea.jpg
es kommen die stoecke dann nicht durch die zulassung wenn an der spitze ein hoeheres gewicht besteht sodass der stock als totschlaeger qualifiziert werden kann
wie dieses gewicht konstruiert wird ist offenbar egal
entweder material normaler dichte (zb selbes material wie der stock) und entsprechende verdickung oben (meist kugel, zylinder) oder material hoher dichte ( eisen) ohne verdickung ist offenbar von der wirkung her vergleichbar
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Re: Bonowi Camlock
Schau, gewo. Die Frage war nach dem EKA und keinem anderen Stock. Ob andere verboten sind war ja gar nicht Thema. Und die Frage habe ich korrekt, wenngleich nicht erschöpfend, beantwortet.
Wenn jemand nach einem Springfield 1903 fragt und die Antwort lautet "legal", dann ändert das nichts an dessen Legalität, wenn der M1 Garand oder der M1 Carbine in .30Carbine verboten sind, aus welchem Grund auch immer.
Fakt ist, dass der EKA mit Metallspitze verboten ist. Und jeder andere mit Metallspitze auch, denn die erlaubten Typen verfügen allesamt über Kunststoffkappen. Also gilt als Faustregel: Metallende böse, Kunststoffende könnte eventuell legal sein.
Fakt ist auch, dass deine erste Antwort und auch die deines Nachposters nicht richtig waren oder zumindest großen Spielraum für Interpretation bieten.
Nix für ungut, ich bin ein lästiger Teufel, ein sturer Hammel. Und rechthaberisch.
Wenn ich wieder mal in Wien bin und es hoffentlich zu dir schaffe, revanchier ich mich. Aber gerade die Geschichte ist mir wichtig, da ich mir selbst einen zugelegt habe. Das hätte ich nie getan, wenn er nicht legal wäre mit der Kunststoffkappe.
PS: Sind denn seit damals noch weitere Stöcke zu den ursprünglich als legal eingestuften zugelassen worden oder wars das, so à la "was liegt, das pickt" ?
Wenn jemand nach einem Springfield 1903 fragt und die Antwort lautet "legal", dann ändert das nichts an dessen Legalität, wenn der M1 Garand oder der M1 Carbine in .30Carbine verboten sind, aus welchem Grund auch immer.

Fakt ist, dass der EKA mit Metallspitze verboten ist. Und jeder andere mit Metallspitze auch, denn die erlaubten Typen verfügen allesamt über Kunststoffkappen. Also gilt als Faustregel: Metallende böse, Kunststoffende könnte eventuell legal sein.
Fakt ist auch, dass deine erste Antwort und auch die deines Nachposters nicht richtig waren oder zumindest großen Spielraum für Interpretation bieten.
Nix für ungut, ich bin ein lästiger Teufel, ein sturer Hammel. Und rechthaberisch.


PS: Sind denn seit damals noch weitere Stöcke zu den ursprünglich als legal eingestuften zugelassen worden oder wars das, so à la "was liegt, das pickt" ?
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Re: Bonowi Camlock
Revierler hat geschrieben:Sind denn seit damals noch weitere Stöcke zu den ursprünglich als legal eingestuften zugelassen worden oder wars das, so à la "was liegt, das pickt" ?
ich weiss es nicht
ich kenne nur die richtlinien wonach beurteilt wird
und dieser informationsstand ist ca zwei jahre alt
PS: dass ich von dem auf dicke ei** machen nix halte weisst du eh, oder?
doubleaction OG, Wien
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Re: Bonowi Camlock
Ui, sowas such ich... wo kriegt man sowas bei uns?(vielleicht zu an guten Preis..
)

Hier könnte Ihre Signatur stehen!!
-
- .50 BMG
- Beiträge: 952
- Registriert: Mo 8. Dez 2014, 19:41
Re: Bonowi Camlock
Excalibur City in Kleinhaugsdorf, entweder bei den Chinesen hinten oder auch im Messer-Shisha-Porno-Shop in den Haus beim Flugzeug, in allen Farben und Formen. Vielleicht nicht in derselben Qualität und wenn man den oberen Kopf nicht abschraubt und dort lässt ist es illegal aber was braucht ein Metallstangl schon großartig für Qualität haben....
von Klagenfurt vielleicht etwas weit entfernt.
von Klagenfurt vielleicht etwas weit entfernt.
- Revierler_old
- .50 BMG
- Beiträge: 3278
- Registriert: Mi 23. Jun 2010, 10:18
Re: Bonowi Camlock
gewo hat geschrieben:
PS: dass ich von dem auf dicke ei** machen nix halte weisst du eh, oder?
Ja dafür hab ich ja auch hingeschrieben, dass ich ein sturer Hammel etc. bin.
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