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WBK als Zivi, ZDG §5. Evtl. sehr dumme Fragen.

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Borerider
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WBK als Zivi, ZDG §5. Evtl. sehr dumme Fragen.

Beitrag von Borerider » Mo 18. Jan 2016, 15:07

Hallo,
Ich erwäge als Ex Zivi eine WBK zu erwerben. ZD Bescheid ist aus 2003, Dienst wurde 2006 geleistet. Da mir als Laien die für mich geltende Rechtslage aus dem Gesetzestext nicht restlos klar wird würde ich gerne um Hilfe dazu bitten.

Es besagt §5 Abs.5 des ZDG Folgendes:
Zivildienstpflichtigen, für die nach dem 30. September 2005 eine Feststellung gemäß Abs. 4 getroffen wird, sind der Erwerb und der Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen für die Dauer von 15 Jahren untersagt. Die Frist beginnt mit Eintritt der Zivildienstpflicht. Für Zwecke der Ausübung der Jagd, für Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen sowie für Sportschützen können von der Landespolizeidirektion auf Antrag des Zivildienstpflichtigen in begründeten Fällen mit Bescheid Ausnahmen vom Verbot des Erwerbes und Besitzes genehmigungspflichtiger Waffen und vom Verbot des Führens von Schusswaffen erteilt werden.

Meine Feststellung wurde allerdings vor diesem Datum getroffen, der ZD Bescheid ist ja vor 2005 erstellt worden. Muss ich die 15 Jahre abwarten? Der Abs.5 gilt für mich nicht.
Wo kann ich erfragen wie lange mein Verbot eigentlich gilt? In meinem Bescheid steht etwas von "höchstens 15 Jahren" und nicht genau 15 wie in der aktuellen Revision des ZDG.

Weiters dürfte ich genau genommen jedoch selbst mit Aufhebung des Verbotes keine VM LW Munition erwerben dürfen.
Es wird durch Feststellung gemäß Abs.4 der Erwerb und Besitz verbotener und genehmigungspflichtiger Schusswaffen sowie Kriegsmaterial verboten.
Für gewisse Zwecke kann eine Ausnahme vom Verbot des Erwerbs und Besitzes genehmigungspflichtiger Waffen erteilt werden.
Vollmantelmunition für Langwaffen ist i.d.R. KM wofür KEINE Ausnahme vom Verbot des Erwerbs und Besitzes erteilt werden kann. Daraus folgt für mich aus dem ZDG dass zum Erwerb und Besitz von VM Munition die 15 Jahre in jedem Fall abzuwarten sind.

WaffG §18 Abs 4 besagt dann wiederrum hinsichtlich VM und KM:
...Der Erwerb dieser Patronen ist jedoch nur auf Grund eines Waffenpasses, einer Waffenbesitzkarte oder einer Jagdkarte zulässig. Sie dürfen nur Menschen überlassen werden, die im Besitz einer solchen Urkunde sind.

Nun kann man nach Aufhebung des Verbotes hinsichtlich genehmigungspflichtiger Waffen aus dem ZDG eine WBK erhalten die zum Erwerb und Besitz dieser Patronen berechtigt aber das aus dem ZDG stammende Verbot dazu ist ja nie explizit aufgehoben worden. Wie ist das zu verstehen?

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Joschy5988
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Re: WBK als Zivi, ZDG §5. Evtl. sehr dumme Fragen.

Beitrag von Joschy5988 » Mo 18. Jan 2016, 16:33

Vielleicht hilft dir ja das weiter:

viewtopic.php?f=7&t=22014&hilit=zivildienst+wbk

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tiberius
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Re: WBK als Zivi, ZDG §5. Evtl. sehr dumme Fragen.

Beitrag von tiberius » Mo 18. Jan 2016, 16:41

Servus!

Bei der Zivildienst Agentur anrufen (Nummer auf HP) und nach dem Herrn Lingler fragen:

http://www.zivildienst.gv.at

Den guten Mann nach deinem Zivildienstbescheid fragen.
Wenn noch nicht digital vorhanden hebens den Zivildienstbescheid aus, auf dem der Beginn der Zivildienstpflicht (Beginn der 15 Jahre Frist)
verzeichnet ist aus und Du kriegst eine Kopie per mail oder Post, bzw. ein am Telefon die Auskunft über die Frist.

Wenn Du noch innerhalb der Frist bist, kannst als Jäger (gute Aussicht hast aber nur wenn Du aus familiären Gründen musst, also Waldbesitzer etc.) die WBK
ausnahmsweise beantragen, oder Du gehst zu einem Schützenverein und der Verein stellt Dir ein Schreiben bzgl. des Bedarfs zum Sportschiessen aus.
Allerdings musst Du es dann auch ernst mit dem Sportschiessen meinen, gaudehalber quasiverbürgen die sich wahrscheinlich nicht.
Und dann bist noch immer von der behördlichen Neigung abhängig... wird also am Land leichter als in einem (womöglich noch) rotgrünen Stadtbezirk gehen.
Sonst: warten bis die Frist aus ist.

gutes Gelingen und mfg, tiberius

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Hailwood
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Re: WBK als Zivi, ZDG §5. Evtl. sehr dumme Fragen.

Beitrag von Hailwood » Mo 18. Jan 2016, 18:10

Wenn du die Jagdprüfung machen kannst und willst, dann ist das wie schon erwähnt auch eine Möglichkeit das Waffenverbot aufzuheben. Hab ich als ehemaliger Zivi auch so gemacht. Zivibesscheid von 1999. Die Prüfung habe ich 2004 gemacht die WBK nach der Gesetzesänderung als einer der Ersten 2011 bekommen. In meinem Fall war es kein Problem das Waffenverbot aufzuheben (in Wien) obwohl ich auch keine Jagdmöglichkeit zu diesem Zeitpunkt hatte. Ob sich da bereits wieder etwas geändert hat bei den Behörden kann ich dir eigentlich nicht sagen, eventuell gibt es jemanden im Forum der diesen Weg vor kürzerer Zeit beschritten hat.

Zur VM Munition

(4) Abs. 1 gilt nicht für jene Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, soweit es sich nicht um Munition mit Forum, Rauch-, Markierungs-, Hartkern-, Brand- oder Treibspiegelgeschoß handelt, die als Kriegsmaterial anzusehen sind. Der Erwerb dieser Patronen ist jedoch nur auf Grund eines Waffenpasses, einer Waffenbesitzkarte oder einer Jagdkarte zulässig. Sie dürfen nur Menschen überlassen werden, die im Besitz einer solchen Urkunde sind.

Wenn du die WBK hast dann darfst du auch als Ex Zivi diese Munition haben zumindest nach meiner Rechtsauslegung.
Zuletzt geändert von Hailwood am Mo 18. Jan 2016, 18:18, insgesamt 2-mal geändert.

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Kehnra
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Re: WBK als Zivi, ZDG §5. Evtl. sehr dumme Fragen.

Beitrag von Kehnra » Mo 18. Jan 2016, 18:17

Wichtig sind erstmal 2 Punkte:

1.) Ob die 15 Jahres Frist bei dir überhaupt gilt, da du deinen Bescheid vor 2005 bekommen hast -> Hierzu wie gesagt unbedingt anrufen, alles andere bringt nichts!
2.) Aus welchem Bundesland du bist? -> Hier gibts es beim beantragen (falls bei dir die 15 Jahre doch gelten) Unterschiede.

Falls du nicht in die Frist hineinfällst müsstest du meiner Meinung nach einfach beantragen gehen können.

Falls du in die Frist fällst kannst du dich gerne an mich wenden und ich erkläre dir was die nächsten Schritte sind :)

Wegen deiner LW VM Munition - hier gehts meines Wissens nach um die "NATO-Versionen" der .223 und .308er..

Borerider
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Re: WBK als Zivi, ZDG §5. Evtl. sehr dumme Fragen.

Beitrag von Borerider » Mo 18. Jan 2016, 19:08

tiberius hat geschrieben:Den guten Mann nach deinem Zivildienstbescheid fragen.
Wenn noch nicht digital vorhanden hebens den Zivildienstbescheid aus, auf dem der Beginn der Zivildienstpflicht (Beginn der 15 Jahre Frist)

Bescheid habe ich hier, Zivi-Pflicht tritt 2003 ein.
Mein Problem war mit dessen Wortlaut "...für die Dauer der Zivildienstpflicht, höchstens jedoch für 15 Jahre..".
Anscheinend erlischt diese Pflicht nach Ableisten des Dienstes garnicht. Dann gelten wohl die 15 Jahre aber ich werde dort morgen mal anrufen um das eindeutig zu klären.

tiberius hat geschrieben:oder Du gehst zu einem Schützenverein und der Verein stellt Dir ein Schreiben bzgl. des Bedarfs zum Sportschiessen aus.
Allerdings musst Du es dann auch ernst mit dem Sportschiessen meinen, gaudehalber quasiverbürgen die sich wahrscheinlich nicht.
Und dann bist noch immer von der behördlichen Neigung abhängig... wird also am Land leichter als in einem (womöglich noch) rotgrünen Stadtbezirk gehen.

Bin schon in einem. Bestätigte Trainingseinheiten zur Erlangung einer WBK sind ebenfalls vorhanden und wenn ich eigenes Gerät hätte würde ich auch gerne an einigen Bewerben teilnehmen. Ich will nicht ausschliesslich billige VM für meinen Nagant :lol:. Hinsichtlich Behörden bin ich vom Schlimmsten anscheinend eh verschont geblieben.

Hailwood hat geschrieben:Wenn du die WBK hast dann darfst du auch als Ex Zivi diese Munition haben zumindest nach meiner Rechtsauslegung.

Das heisst also die Ausstellung einer WBK hebt das Verbot aus dem ZDG auf, auch wenn es nirgendwo explizit erwähnt wird. Das wäre sehr gut.


Kehnra hat geschrieben:2.) Aus welchem Bundesland du bist? -> Hier gibts es beim beantragen (falls bei dir die 15 Jahre doch gelten) Unterschiede.

Wohne eh bei dir um die Ecke ;).

Der Prinzipielle Ablauf zur Aufhebung ist mir im Grossen und Ganzen einigermassen bewusst, mich stört bei dem Ganzen nur dass anscheinend der aktuelle §5Abs5 aus dem ZDG für mich nicht gilt, also ich garkeinen Antrag auf Aufhebung stellen kann weil es dazu derzeit keinerlei rechtliche Grundlage gibt. Egal ob Jagd oder Sportschütze.

Schreibe ich einen Antrag auf Aufhebung nach 5/5 ZDG and die zuständige LPD müssten die ihn doch alleine schon deswegen ablehnen.

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Re: WBK als Zivi, ZDG §5. Evtl. sehr dumme Fragen.

Beitrag von spareribs » Mo 18. Jan 2016, 19:22

Sorry....
Solche Zivis sind mir suspekt....
Keine Waffe angreifen wollen, Heimat nicht verteidigen wollen im Kriegsfall....
aber dann eine Waffe wollen....???
Einfach krank....
Bruder Fre vom Orden der barmherzigen GLOCKen Brüder :-)
Ich liebe unsere Politiker..............wenn sie in Pension sind ! :mrgreen:

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Re: WBK als Zivi, ZDG §5. Evtl. sehr dumme Fragen.

Beitrag von chris34G4 » Mo 18. Jan 2016, 19:31

spareribs hat geschrieben:Sorry....
Solche Zivis sind mir suspekt....
Keine Waffe angreifen wollen, Heimat nicht verteidigen wollen im Kriegsfall....
aber dann eine Waffe wollen....???
Einfach krank....


hast du eine sekunde nachgedacht bevor du diesen schwachsinn geschrieben hast???
.

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Re: WBK als Zivi, ZDG §5. Evtl. sehr dumme Fragen.

Beitrag von yoda » Mo 18. Jan 2016, 19:34

spareribs hat geschrieben:Sorry....
Solche Zivis sind mir suspekt....
Keine Waffe angreifen wollen, Heimat nicht verteidigen wollen im Kriegsfall....
aber dann eine Waffe wollen....???
Einfach krank....
Heimat verteidigen ? das Bundesheer ? Haben die nicht erst unlängst über 1 Million Menschen unkontrolliert durchs Land gelassen, Zelte aufgebaut und für sie gekocht ??

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Re: WBK als Zivi, ZDG §5. Evtl. sehr dumme Fragen.

Beitrag von johnbond01 » Mo 18. Jan 2016, 20:08

chris34G4 hat geschrieben:
spareribs hat geschrieben:Sorry....


hast du eine sekunde nachgedacht bevor du diesen schwachsinn geschrieben hast???


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Re: WBK als Zivi, ZDG §5. Evtl. sehr dumme Fragen.

Beitrag von sepp » Mo 18. Jan 2016, 20:20

yoda hat geschrieben: Haben die nicht erst unlängst über 1 Million Menschen unkontrolliert durchs Land gelassen, Zelte aufgebaut und für sie gekocht ??

Jetzt hab ich aber kurz lachen müssen ....

lg sepp :lol:

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Re: WBK als Zivi, ZDG §5. Evtl. sehr dumme Fragen.

Beitrag von hasgunz » Mo 18. Jan 2016, 21:02

spareribs hat geschrieben:Sorry....
Solche Zivis sind mir suspekt....
Keine Waffe angreifen wollen, Heimat nicht verteidigen wollen im Kriegsfall....
aber dann eine Waffe wollen....???
Einfach krank....

Gabs da nicht mal nen Thread mit den dümmsten Aussagen?

LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.

:violence-torch:

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Re: WBK als Zivi, ZDG §5. Evtl. sehr dumme Fragen.

Beitrag von BigBen » Mo 18. Jan 2016, 21:07

Naja es soll ja Leute geben die sich ab ihrem 18. Lebensjahr nimmer signifikant weiterentwickeln...
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Re: WBK als Zivi, ZDG §5. Evtl. sehr dumme Fragen.

Beitrag von Hailwood » Di 19. Jan 2016, 08:45

spareribs hat geschrieben:Sorry....
Solche Zivis sind mir suspekt....
Keine Waffe angreifen wollen, Heimat nicht verteidigen wollen im Kriegsfall....
aber dann eine Waffe wollen....???
Einfach krank....



Ja ja weil ja unser Bundesheer ja noch irgentetwas verteidigen wird in dem Zustand in den es gebracht wurde. Als ich vor der Entscheidung stand in welcher Form ich meinen Dienst am Staat ableisten möchte habe ich mich für den Zivildienst entschieden da ich lieber in einem RTW als Sanitäter mitgefahren bin als restfett im Gatsch zu liegen (Formulierung bewusst überzeichnet). Ob ich es jetzt wieder so machen würde kann ich nicht sagen. Das es ein Waffenverbot für Zivis gibt ist eigentlich nur in Unrechtsstaaten möglich, da es m.M.n absolut dem Gleichheitsprinzip wiederspricht. Zivis sind übrigens im Krieg- oder Katastrophenfall auch noch 15 jahre nach ende des Zivildienstes einziehbar. Dh. im Kriegsfall wären wir auch zum Zivilschutz reaktiviert worden. Das ein Legalwaffenbesitzer etwas dagegen hat das unsere Minderheit größer wird finde ich auch unverständlich, jeder der eine WBK hat wird nicht mit weiteren Verschärfungen zufrieden sein. Für Frauem gibt es ja auch keine Wehrpflicht dürfen die dann auch keine Waffe für die SV haben?

LG

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Re: WBK als Zivi, ZDG §5. Evtl. sehr dumme Fragen.

Beitrag von tiberius » Di 19. Jan 2016, 11:15

Hi,

tjo, ein Krankentransport in den USA kostet schon mal 4 stellig wenn man nicht die entsprechende (sauteure) Versicherungsoption und keinen Notfall hat.
In meiner kleinen Ecke hier im Salzburgerland nehmens schlappe 14,- Eusen dafür beim Roten Kreuz. Nicht zuletzt weil 50% der Wagenbesatzung nur 1,- pro Stunde verdient (und der andere ehrenamtlich ist). Das lässt sich jetzt beliebig auf Krankenhäuser, Hospize bis zu Justizanstalten ausweiten, wo der Zivi fast für lau schöpft.
Wär halt alles a bissl teurer ohne.

Und, ob mans glaubt oder nicht, auch solche Parameter wie das fast doppelte (und trotzdem mikrige) Gehalt (wenn man nicht in der Dienstelle wohnt und isst)
und die Anrechenbarkeit von Hospitalsabeit auf diverse Praktika im Medizinstudium sind äußerst gewichtige Argumente für den Zivildienst,
des Gschichtl mit dem Waffen-Igitt Argument glaubt eh keiner der Beteiligten bei der Stellungskommission.

Nicht desto trotz wärs wirklich schön, wenn man das Heer strukturell, materiell, vom Personal her und damit eben v.a. finanziell
in einer Art und Weise austatten würde, die dem Begriff "Heer" (und dem Ergebnis der letzen Volksbefragung zu dem Thema) auch entspricht.

mfg tiberius

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