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Führen von Schreckschuss - Gas - Softair KW

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Führen von Schreckschuss - Gas - Softair KW

Beitrag von rhodium » Di 20. Dez 2016, 22:16

Gratistipp: alte SSW in 8 mm Knall benötigen z.T. stärker geladene (nicht mehr erhältliche) Munition. Überhaupt sind SSW oft sehr munitionsempfindlich ... kein Vergleich mit scharfen FFW.

Deshalb -> Funktionskontrolle mit Munition machen !

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Re: Führen von Schreckschuss - Gas - Softair KW

Beitrag von Counterstriker » Di 20. Dez 2016, 23:36

A.I. AW hat geschrieben:Meines Wissens gibt es keine Glock in Schreckschuss/Gas.

Nix gibts, was ned gibt: http://www.sportwaffen-schneider.de/pro ... s_id/25159
Wenn alle das täten was sie mich können, dann käme ich gar nicht mehr zum sitzen.

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Re: Führen von Schreckschuss - Gas - Softair KW

Beitrag von Glock1768 » Mi 21. Dez 2016, 06:45

Stolzer Preis ...

Als günstige, aber qualitativ sehr gute Alternative die zoraki 917 ...
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Re: Führen von Schreckschuss - Gas - Softair KW

Beitrag von FlorianW » Mo 29. Apr 2019, 21:51

troglodyte hat geschrieben:
Fr 29. Jan 2016, 20:21
$177 StGB: '...fahrlässig eine Gefahr für Leib oder Leben'. Eine 'Gefahr' und nicht eine 'Tat'!
Wenn sich alle in der U-Bahn 'in Gefahr' sehen, dann ist das so.

$89 StGB: der Hausmeister fühlt sich in der heftigen Diskussion durch das Gegenüber,
mit einer für ihn nicht erkannbaren 'Waffe' bedroht bzw. 'seine körperlichen Sicherheit
bedroht".

Egal, wir werden es nicht lösen, jeder Fall ist anders.
3 Anwälte oder 3 Juristen oder 3 Richter ergeben meist 5 Meinungen!

Die Frage war: Darf eine Schreckschusswaffe geführt werden?

Antwort JA, aber sichtbar geführt kann es zu einigen Komplikationen kommen. Das ist der Punkt!
bedroht fühlen kann sich jeder. Wenn ich im Garten mein Gewehr am Tisch liegen hab und es Putz, dann kann sich ein Nachbar der ausm Fenster schaut vom 1.Stock aus auch bedroht fühlen, weil er Angst vor Waffen hat, deshalb breche ich nicht das Gesetz

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Re: Führen von Schreckschuss - Gas - Softair KW

Beitrag von bino71 » Mo 29. Apr 2019, 21:58

Erweitere Deine Weitsicht:
Wenn es ein netter Nachbar ist, wirds wurscht sein, ist es einer, der Dich nicht leiden kann, sagt er Du hast mit der Waffe auf Ihn gezielt und schon hast Dein vorläufiges Waffenverbot.
Du brichst nicht das Gesetz, aber kannst auch nicht beweisen, es nicht gebrochen zu haben.

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Re: Führen von Schreckschuss - Gas - Softair KW

Beitrag von Revierler_old » Di 30. Apr 2019, 06:47

Seit wann muss man beweisen, etwas nicht getan zu haben?
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

Bild

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Re: Führen von Schreckschuss - Gas - Softair KW

Beitrag von Glock1768 » Di 30. Apr 2019, 08:23

Ähm, beim Thema Waffen in der heutigen Zeit bist fast automatisch Mal im Nachteil ...
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Re: Führen von Schreckschuss - Gas - Softair KW

Beitrag von troglodyte » Di 30. Apr 2019, 11:03

Das ist 'die normative Kraft des Faktischen' - oder einfach gesagt, der Polizist spricht mal ein 'Waffenverbot' aus. Dann soll der Richter (oder das Magistrat) die 'Beweiswürdigung' prüfen und entscheiden: hat er nur geputzt und nicht gedroht - oder hat der 'böse' Nachbar das als eine Bedrohung gesehen! (nur weil der Lauf am Tisch in seine Richtung gelegen ist)

Fakt ist aber: der Polizist riskiert keine Eigenentscheidung, spricht 'im Verdacht', weil Aussage gegen Aussage, ein Waffenverbot aus und schon ist diese und all die anderen Knarren, die ordnungsgemäß im Schrank waren, für mindestens ein halbes Jahr weg!

Wie unterschiedlich selbst die Zeitungen darüber berichten kann man hier nachlesen. Der Typ hat gesetzeskonform gehandelt, nichts verbotenes getan, dennoch:

https://www.heute.at/politik/news/story ... n-11809170
https://derstandard.at/2000004054749/Ex ... insatz-aus

Und das war vor 4 Jahren. Inzwischen ist die Hoplophobie* bereits zu einer weit verbreiteten Epedemie geworden.

*Hoplophobie (von altgriechisch ὅπλον hoplon, deutsch ‚Waffe', altgriechisch φόβος phóbos, deutsch ‚Angst') ist die Angst vor Schusswaffen oder Angst vor bewaffneten Bürgern.
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Re: Führen von Schreckschuss - Gas - Softair KW

Beitrag von phips243 » Di 30. Apr 2019, 15:13

Maddin hat geschrieben:
Fr 29. Jan 2016, 18:29
savage3000 hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:gaspistolen sind großer unsinn und bringen einen maximal in gefahr.
Weil? Ich frage das nicht provokant sondern weil ich es nicht weiss.
Weil dein Gegenüber vielleicht zu seiner echten Waffe greifen könnte.
Auch sonst sind SSWs eher ein "Schaß"...bei Gegenwind kontaminiert man sich selbst, in Innenräumen kann man sie sowieso komplett vergessen, weil man ALLE - sich eingechlossen - kontaminiert.

Ich setzt zur SV unterwegs auf eine JPX bzw. JPX4 (habe beide, wobeo sich eine davon meist in meiner Messenger-Tasche befindet). Habe sie mir angeschafft, nachdem es im Zug, den ich zu der Zeit auf dem Arbeitsweg nutzte, zu einem unprovozierten Messerangriff gekommren war. Nichtmal so sehr, um einen Angriff auf mich zu verhindern, denn wenn einem einer ohne Vorwarnung ein Messer in den Bauch rammt, hat man kaum mehr Zeit das Teil rauszuholen. Habe mich danach aber gefragt was ich täte, wenn es in "meinem Zug" nochmal zu so einem Vorfall käme.

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Re: Führen von Schreckschuss - Gas - Softair KW

Beitrag von Alaskan454 » Di 30. Apr 2019, 17:59

Revierler hat geschrieben:
Di 30. Apr 2019, 06:47
Seit wann muss man beweisen, etwas nicht getan zu haben?
Wofür braucht man ein Alibi?
Um zu beweisen das man es nicht gewesen sein kann.

Das Problem ist das der Richter entscheidet wem er glaubt & wem nicht und das muss halt leider nicht immer der Wahrheit entsprechen.Und wenn du dann das Gegenteil nicht beweisen kannst bleibst über mit allen Konsequenzen.
Lg

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Re: Führen von Schreckschuss - Gas - Softair KW

Beitrag von troglodyte » Di 30. Apr 2019, 18:26

Alaskan454 hat geschrieben:
Di 30. Apr 2019, 17:59
Das Problem ist das der Richter entscheidet wem er glaubt & wem nicht ...
@Alaskan454 - Super auf den Punkt gebracht!

Gespräch mit einem Polizisten (bei mir im Haus, über dieses Thema): "...des soi a Richta entscheidn und ned i"
=> im Zweifel (fast immer) ein 'Waffenverbot' aussprechen, das Problem ist weg vom Polizisten und dann soll
das 'da Richta' entscheiden. Auch verständlich, der Polizist muß bei Unklarheiten, wie aussage gegen Aussage
'präventiv' handeln. Kann ja nicht zum vermeintlich Bedrohten 'schleichns ihna hoid' und zum Waffen-Putzer
dann 'weiterputzen!', oder 'Gaserer einstecken und verhalten sie sich ihnen weiterhin ruhig' sagen. :lol:
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Re: Führen von Schreckschuss - Gas - Softair KW

Beitrag von Alaskan454 » Di 30. Apr 2019, 18:34

Und darum putze ich meine Waffen bei geschlossenen Vorhängen in Ruhe und meinen Nachbarn hab ich das auch ned auf die Nase gebunden das ich WBK und somit Waffenbesitzer bin.Somit umgehe ich von vornherein viele Probleme,hab ein ruhiges Leben und brauche mir keine Sorgen machen. Ist aber nur meine persönliche Meinung und Einstellung.
Lg

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