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Führen von Schreckschuss - Gas - Softair KW

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Führen von Schreckschuss - Gas - Softair KW

Beitrag von Plinkster » Sa 30. Jan 2016, 00:07

Bezüglich Airsoft wäre zu ergänzen, dass diese im Gegensatz zu CO2-Pistolen bei keinem anerkannten Sport in Österreich verwendet werden und dementsprechend §1 des WaffG nicht erfüllen - sie sind weder geeignet, die Angriffs/Abwehrfähigkeit eines Menschen herabzusetzen noch werden sie beim Schiessport verwendet. Dementsprechend können sie grundsätzlich frei geführt werden - die Überlegungen die man sich über die Sinnhaftigkeit stellen muss sind aber die selben wie bei einer SSW, sofern man sie zum Zweck der Selbstverteidigung führen möchte

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Re: Führen von Schreckschuss - Gas - Softair KW

Beitrag von Octopus » Sa 30. Jan 2016, 00:14

Also das sind schon abenteuerliche Auslegungen des StGb...

Beim §89 geht es um eine konrete Gefahr für Leib oder Leben eines Einzelnen.
Diese Gefahr muss objektiv vorherrschen. Nur "gefährdet fühlen" genügt definitv nicht.
Ich wüsste auch nicht, inwiefern das Führen (im Holster haben) von Waffen nur in irgendeiner Konstellation zum §89 führen könnte nur weils jemand sieht.
Paradebeispiel wäre der angesoffene Autofahrer, der sein Fahrzeug mit Beifahrer im Straßengraben versenkt.
Dem Beifahrer passiert nichts - ergo kein §88 (fahrlässige KV) - sondern §89.

Selbiges mit §177 - nur mit mehreren Gefährdeten.

Zum Führen:

Handelt es sich um eine Waffe per Definition?
ja -> weiterlesen
nein -> einstecken und mitnehmen

Hat es einen Lauf und kommt vorne etwas Festes raus?
ja -> WP
nein -> einstecken und mitnehmen

Unterm Strich:
SSW -> kein WP (keine Schusswaffe)
Airsoft -> kein WP (keine Waffe)
Luftpistole -> WP (auch minderwirksame gem. §45 WaffG)


Wäre mit einer echten Pistole ein Schuss abgegeben worden, der Hausmeister hätte sich durch einen Sprung zur Seite gerade noch gerettet (vor dem Tod sagen wir), ja dann ist § 89 erfüllt.


In dem Fall versuchter Mord.


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Re: Führen von Schreckschuss - Gas - Softair KW

Beitrag von DutyOne5o » Sa 30. Jan 2016, 07:59

wie würde das gewertet wenn ich einem Angreifer mit Messer od. Körperlich überlegen in Notwehr mit der SSW eine auf die Rübe hau ?


Zum Führen SSW :
Handelt es sich um eine Waffe per Definition?
nein -> einstecken und mitnehmen

gilt das auch für Veranstaltungen / Versammlungen wo ja Schusswafen auch mit WP nicht geführt werden dürfen?
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Re: Führen von Schreckschuss - Gas - Softair KW

Beitrag von BigBen » Sa 30. Jan 2016, 08:20

DutyOne5o hat geschrieben:wie würde das gewertet wenn ich einem Angreifer mit Messer od. Körperlich überlegen in Notwehr mit der SSW eine auf die Rübe hau ?


Dann solltest du dich fragen warum du überhaupt eine SSV führst und nicht irgendwas Sinnvolleres wie z.B. einen der erlaubten Teleskopschlagstöcke.
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Re: Führen von Schreckschuss - Gas - Softair KW

Beitrag von DutyOne5o » Sa 30. Jan 2016, 08:48

weil Schlagstock und Spray nicht für Warnschüsse geeignet sind ! und damit niemand Alamiert wird !

wenn ich mit der SSW nen Schuß abgebe rufen mindestens 5 Leute die Bullen..........und ich spaar mir das um Hilfe rufen !

Zb. wenn Frauen von hinten attackiert werden und gewürgt werden schauts schlecht aus mit Hilferuf !! ;)
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Re: Führen von Schreckschuss - Gas - Softair KW

Beitrag von BigBen » Sa 30. Jan 2016, 09:03

Sorry, aber ich halte das Führen von SSW immer noch für kompletten Unsinn und sowas wie Warnschüsse macht nur Sinn, wenn man dem im Notfall auch mit echten Schüssen Nachdruck verleihen kann.
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Re: Führen von Schreckschuss - Gas - Softair KW

Beitrag von Maddin » Sa 30. Jan 2016, 09:17

Octopus hat geschrieben:Also das sind schon abenteuerliche Auslegungen des StGb...

Beim §89 geht es um eine konrete Gefahr für Leib oder Leben eines Einzelnen.
Diese Gefahr muss objektiv vorherrschen. Nur "gefährdet fühlen" genügt definitv nicht.
Ich wüsste auch nicht, inwiefern das Führen (im Holster haben) von Waffen nur in irgendeiner Konstellation zum §89 führen könnte nur weils jemand sieht.
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Dem Beifahrer passiert nichts - ergo kein §88 (fahrlässige KV) - sondern §89.

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Zum Führen:

Handelt es sich um eine Waffe per Definition?
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SSW -> kein WP (keine Schusswaffe)
Airsoft -> kein WP (keine Waffe)
Luftpistole -> WP (auch minderwirksame gem. §45 WaffG)


Wäre mit einer echten Pistole ein Schuss abgegeben worden, der Hausmeister hätte sich durch einen Sprung zur Seite gerade noch gerettet (vor dem Tod sagen wir), ja dann ist § 89 erfüllt.


In dem Fall versuchter Mord.


Natürlich keine Gewähr, bin kein Jurist.


Aufpassen !

Nicht wenn sich der Schuss unbeabsichtigt, also fahrlässig löst ! Bei fahrlässiger Tötung gibts nämlich keinen Versuch.

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Re: Führen von Schreckschuss - Gas - Softair KW

Beitrag von troglodyte » Sa 30. Jan 2016, 09:45

Das Thema verliert sich in unterschiedlichen und beharrenden Rechtsmeinungen und zusätzlich um die
Wirksamkeit von geeigneten Abwehrinstrumenten bei einem Angriff.

Fakt ist: Das Führen einer SSW ist grundsätzlich kein Gesetzesverstoss (aus meiner Sicht)

Egal ob Hausmeister oder in der U-Bahn, wenn Blaulicht da ist, wird's kompliziert. Aus der Praxis ist das so.
Ein langer Schraubenzieher ist u.U. genau so gefährlich, aber der Bürger schreit eher: der hat eine Waffe!

Die Polizei fackelt aber in den meisten Fällen nicht lange herum, zieht mal das Teil ein, wenn es zu einer
Meldung kommt. Und da ist es ziemlich egal, wer und warum der Einsatz bestellt wurde.

Dann kann später immer noch entschieden werden, ob das §89 oder §177 oder nicht, oder schon gar nicht,
oder sonst etwas ist. Wenn da jetzt jemand wieder schreit: "Dr. LL.M. Quelle?" In meiner beruflichen Tätigkeit,
Polizist sagt: "Eine SSW ist eine Waffe, kann zu Verletzungen führen. In den meisten Fällen nehmen wir das
Teil mal mit, dann ist vorerst Ruhe. Wenn wir nicht einziehen und danach wirklich etwas passiert, gibt man
uns die Schuld!". Das kann als 'Behauptung' gewertet werden, ist aber meine 'Quelle' :doh:

Und daher zur Frage des TE: das ist (leider) 'die normative Kraft des Faktischen', führen JA, aber ratsam:
ja nicht auffallen so lange keine Notwehrsituation besteht! - mehr wollte ich nicht zum Ausdruck bringen.
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numquam retro - Payer-Weyprecht-Expedition von 1872 bis 1874

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Re: Führen von Schreckschuss - Gas - Softair KW

Beitrag von Octopus » Sa 30. Jan 2016, 10:16

gilt das auch für Veranstaltungen / Versammlungen wo ja Schusswafen auch mit WP nicht geführt werden dürfen?


Nein, Versammlungen, die dem Versammlungsgesetz unterliegen dürfen nur unbewaffnet (nichteinmal nur Gegenstände, mit denen Gewalt geübt werden könnte - zB. Baseballschläger) und nicht vermummt besucht werden. Da hilft auch kein WP.

Aufpassen !

Nicht wenn sich der Schuss unbeabsichtigt, also fahrlässig löst ! Bei fahrlässiger Tötung gibts nämlich keinen Versuch.


Stimmt!
Ich bin aufgrund der Beschreibung der Situation davon ausgegangen, dass absichtlich geschossen wurde.


Zum Thema SSW führen:

Sobald irgendeine Art von Waffe bei einer bisher unbewaffneten Konfrontation ins Spiel kommt, gibt es 2 Möglichkeiten:
- die Sache wird schlagartig "zu heiß" und jeder verzieht sich sicherheitshalber.
- die Sache eskaliert schlagartig und plötzlich ist man mit einer SSW bewaffnet plötzlich mit einer echten Schusswaffe konfrontiert und dann wirds haarig.
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Re: AW: Führen von Schreckschuss - Gas - Softair KW

Beitrag von rhodium » Sa 30. Jan 2016, 10:41

DutyOne5o hat geschrieben:weil Schlagstock und Spray nicht für Warnschüsse geeignet sind ! und damit niemand Alamiert wird !

wenn ich mit der SSW nen Schuß abgebe rufen mindestens 5 Leute die Bullen..........und ich spaar mir das um Hilfe rufen !


Da wird im Normalfall genau niemand gerufen ... wie oft rufst du die Polizei wenn die Nachbarskinder mal wieder mit Piraten spielen? Also ich nicht ... ich grinse und schwelge in Erinnerungen ; -)

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Re: Führen von Schreckschuss - Gas - Softair KW

Beitrag von Dauerfeuer » Sa 30. Jan 2016, 11:12

DutyOne5o hat geschrieben:Zb. wenn Frauen von hinten attackiert werden und gewürgt werden schauts schlecht aus mit Hilferuf !! ;)

mit ziehen einer Waffe siehts besser aus?
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Re: Führen von Schreckschuss - Gas - Softair KW

Beitrag von IT Guy » Sa 30. Jan 2016, 17:42

Eine SSW ist so sinnvoll wie eine Kamera-Attrappe und wie ein leerer Feuerlöscher.
Schaut gut aus, bringt aber nix.

lalaton
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Re: Führen von Schreckschuss - Gas - Softair KW

Beitrag von lalaton » Sa 30. Jan 2016, 18:02

IT Guy hat geschrieben:Eine SSW ist so sinnvoll wie eine Kamera-Attrappe und wie ein leerer Feuerlöscher.
Schaut gut aus, bringt aber nix.

Zustimmung. Don't escalade if you aren't 100% sure you'll prevail... Absoluter Schwachsinn, also entweder a echte heat dabei oder besser laufen, sonst kann das ganz unerwartete Folgen haben.

Oder in anderen Worten, einen auf Held machen wollen, das Spielzeug ziehen, und dann 4sec lange denken fu**... bis einen das Projektil aus der Waffe des anderen umhaut weil der dann auch zieht, eben aber zum Unterschied vom Helden kein Spielzeug.

Thule
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Re: Führen von Schreckschuss - Gas - Softair KW

Beitrag von Thule » Sa 30. Jan 2016, 18:36

lalaton hat geschrieben:Don't escalade if you aren't 100% sure you'll prevail...

Aus einer Cadillac Werbung? :mrgreen:

lalaton
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Re: Führen von Schreckschuss - Gas - Softair KW

Beitrag von lalaton » Sa 30. Jan 2016, 19:34

Thule hat geschrieben:
lalaton hat geschrieben:Don't escalade if you aren't 100% sure you'll prevail...

Aus einer Cadillac Werbung? :mrgreen:

lol... best typo ever :mrgreen:
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