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Monkeyfists mit Stahlkugeln

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Monkeyfists mit Stahlkugeln

Beitrag von ianos » Sa 30. Jan 2016, 13:19

...vermutlich eine blöde Frage, aber trotzdem interessant: sind diese Waffen und wenn ja, welche Kategorie?

Ich denke eher A, oder was sagt Ihr? Die sind ja mit Schlagringen etc. gleichzusetzen...

JPS1
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Re: Monkeyfists mit Stahlkugeln

Beitrag von JPS1 » Sa 30. Jan 2016, 13:24

mMn ein Totschläger und damit verboten

so auch in Deutschland...

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Re: Monkeyfists mit Stahlkugeln

Beitrag von ianos » Sa 30. Jan 2016, 14:31

Ok, Danke!

Vergil
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Re: Monkeyfists mit Stahlkugeln

Beitrag von Vergil » Mo 1. Feb 2016, 01:24

blub
Zuletzt geändert von Vergil am So 3. Apr 2016, 23:07, insgesamt 1-mal geändert.

raptor
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Re: Monkeyfists mit Stahlkugeln

Beitrag von raptor » Mo 1. Feb 2016, 07:27

In Ö. gilt etwas als verbotene "Stahlrute", wenn es ein Schlaginstrument ist, bei dem der Kopf beschwert ist. Da braucht es nichts mit taxativ, das ist aufgrund seiner Eigenschaft zweifelsfrei als verbotene Waffe definiert.

Weiters halte ich solche Diskussionen bzgl. verbotener Waffen, die dazu noch den Charakter einer Angriffswaffe für Streetfighter und Gangster haben, auf einem Legalwaffenforum für äußerst entbehrlich. Sinnvoller und legaler Selbstschutz ist Pfefferspray, Kubotan & Co und kein Totschläger.

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Re: Monkeyfists mit Stahlkugeln

Beitrag von Stickhead » Mo 1. Feb 2016, 09:21

Totschläger sind biegsame, an einem Ende durch Metall oder ähnlich gewichtetes Massivmaterial beschwerte Schlaggeräte, welche die menschliche Hiebenergie durch den Schleudereffekt zu einer erheblichen, zielbaren Auftreffenergie steigern.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Jus ... 0_002.html

Eine Monkeyfist funktioniert im Prinzip wie ein Morgenstern. Und Morgensterne sind im Prinzip nix anderes als Totschläger mit einer Kette dazwischen. Meiner Einschätzung nach handelt es sich um eine verbotene Waffe, zumal die Definition des OGH auch auf die Monkeyfist zutrifft.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Monkeyfists mit Stahlkugeln

Beitrag von ianos » Mo 1. Feb 2016, 09:31

Danke für die Antworten!

Mir ist es selbstverständlich klar, dass diese Kategorie von Waffen zweifelsohne für viele von uns einen dubiosen Charakter beinhaltet.

Es gilt für mich rein nur die Klärung der rechtlichen Frage und nicht um eine etwaige Alternative. Sinnvolle SV-Waffen sind für viele von uns hier bereits ein Begriff.

Da es viele verschiedene Tools gibt für die SV, zB bei Kali (diverse exotische Messer wie Karambits etc.), ist es rein rechtlich schon interessant und für das pflichtbewusste Individuum gut zu wissen, wohin man's zuordnen kann.

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Re: Monkeyfists mit Stahlkugeln

Beitrag von JPS1 » Mo 1. Feb 2016, 10:23

Vergil hat geschrieben: Die Aufzählung im 17 WaffenG ist ja taxativ, da steht nix von Affenfaust.


https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJR_19800213_OGH0002_0110OS00116_7900000_001/JJR_19800213_OGH0002_0110OS00116_7900000_001.html hat geschrieben:"bekannt" bezieht sich auf die charakterisierenden, allgemeinen Merkmale der dort bezeichneten Hiebwaffen.


Die Entscheidung zu den charakterisierenden Merkmalen eines Totschlägers hat Stickhead schon gepostet

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Re: Monkeyfists mit Stahlkugeln

Beitrag von johnbond01 » Mo 1. Feb 2016, 10:27

wennst legal sein willst nimm dir lieber ein yoyo mit. damit kann man sich weniger wehtun und das abschreckungspotential ist ähnlich....

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Re: Monkeyfists mit Stahlkugeln

Beitrag von gunlove » Mo 1. Feb 2016, 13:26

Weder bin ich Jurist, noch bin ich Sachverständiger, aber ich würde sagen, es handelt sich bei dem Ding um eine Form von Totschläger. Folglich verboten.
Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
(Caspar David Friedrich 1774-1840)

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Re: Monkeyfists mit Stahlkugeln

Beitrag von raptor » Mo 1. Feb 2016, 13:59

johnbond01 hat geschrieben:wennst legal sein willst nimm dir lieber ein yoyo mit. damit kann man sich weniger wehtun und das abschreckungspotential ist ähnlich....


:lol:

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Re: Monkeyfists mit Stahlkugeln

Beitrag von raptor » Mo 1. Feb 2016, 14:07

ianos hat geschrieben:Da es viele verschiedene Tools gibt für die SV, zB bei Kali (diverse exotische Messer wie Karambits etc.), ist es rein rechtlich schon interessant und für das pflichtbewusste Individuum gut zu wissen, wohin man's zuordnen kann.


Da bin ich schon neugierig drauf, was Staatsanwältin, Richterin und SV dazu sagen, wenn endlich einer mit dem Karambit jemanden umbringt oder zum Versehrten macht und dann Notwehr geltend macht. Bitte PM falls Ihr von so einem Fall hört, das Feuerwerk möchte ich mir nicht entgehen lassen. Aber muss letztendlich jeder selber wissen ...

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Re: Monkeyfists mit Stahlkugeln

Beitrag von ianos » Mo 1. Feb 2016, 14:09

Haha.

Das ist lediglich nur ne theoretische Frage gewesen. Dass alle gleich das Thema niedertreten müssen...[emoji23]

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Re: Monkeyfists mit Stahlkugeln

Beitrag von INDIGO » Mo 1. Feb 2016, 14:20

Also mal zur allgemeinen Information - die Affenfaust ist in Deutschland verboten - das stimmt - ABER - in Österreich erlaubt.

Für spezielle Fragen disbezüglich stehen euch sicher die Leute von http://www.affenfaust.at zur Verfügung ;)
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Re: Monkeyfists mit Stahlkugeln

Beitrag von Stickhead » Mo 1. Feb 2016, 14:37

Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese sorgfältig mit entsprechender Judikatur und/oder Paragraphen, der im Zusammenhang mit der Frage stehenden Gesetze, zu untermauern.


Also bitte begründen.
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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