ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Meldung von 5000+ Schuss / Praxiserfahrung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
susi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 794
Registriert: Fr 28. Okt 2016, 06:43

Re: Meldung von 5000+ Schuss / Praxiserfahrung

Beitrag von susi » Mo 26. Mär 2018, 09:14

na und?
Das posting von Atheki zeigt ja nur, das Polizisten ganz normale Menschen mit eigenen Kindern sind....Was ist denn daran verwerflich?
Und "anonym" ist doch keiner im Internet.
Grüße
susi

oJo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 735
Registriert: Sa 9. Apr 2016, 19:37
Wohnort: Linz

Re: Meldung von 5000+ Schuss / Praxiserfahrung

Beitrag von oJo » Mo 26. Mär 2018, 09:15

Nordi hat geschrieben:Was passiert eigentlich wenn ich der Behörde nicht melde das ich mehr als 5000 Schuss lagernd habe?

§ 51 Sofern das Verhalten nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 3 600 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen zu bestrafen, wer entgegen diesem Bundesgesetz oder einer auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnung
8. eine gemäß § 41 Abs. 1 erforderliche Meldung unterlässt oder einem mit Bescheid erlassenen Verwahrungsverbot (§ 41 Abs. 3) zuwiderhandelt;

§ 52. (1) Waffen, Munition und Knallpatronen, die den Gegenstand einer nach dem § 51 als Verwaltungsübertretung strafbaren Handlung bilden, sind von der Behörde für verfallen zu erklären, wenn
1. sie dem Täter oder einem Mitschuldigen gehören und die Verfallserklärung zur Abwehr von Gefahren, die mit dem mißbräuchlichen oder leichtfertigen Gebrauch von Waffen oder unsicherer Verwahrung verbunden sind, geboten erscheint, oder
(2) Die verfallenen Gegenstände gehen in das Eigentum des Bundes über.

Das selbe, als ob du z.B: illegal führst. Verlässlichkeit ist auf jeden Fall weg.

Benutzeravatar
Balistix
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3898
Registriert: Mo 30. Jan 2017, 10:53
Wohnort: Wien / Vorarlberg

Re: Meldung von 5000+ Schuss / Praxiserfahrung

Beitrag von Balistix » Mo 26. Mär 2018, 09:17

3600€/6 Wochen, wenn die Behörde das spitzkriegt (§51 Abs 1 WaffG).

Wie sie davon erfahren? Verwahrungskontrolle, blöder Zufall (etwa wenn bei dir eingebrochen wird oder in deiner Abwesenheit ein Wasserrohrbruch auftritt und der Hauseigentümer in deiner Abwesenheit mit Installateur und Polizei die Wohnung betritt),...

Verfall nach §52 und ggf Wegfall der Verlässlichkeit nach §8 WaffG.

Edit: da war einer schneller...
ASL - Verein - SSC Stetten

22lr - 9x19 - 38spl - 357mag - 45ACP

Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.

Benutzeravatar
Atheki
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 403
Registriert: Do 8. Jun 2017, 09:02
Wohnort: Wien

Re: Meldung von 5000+ Schuss / Praxiserfahrung

Beitrag von Atheki » Mo 26. Mär 2018, 09:22

Jo_Kux hat geschrieben:Und Dank deiner ausfühlichen Schilderung hat man jetzt zu deinem anonymen Usernamen hier auch gleich die reale Person dahinter. gut gemacht !!! :headslap:

Anonymität im Internet ist halt so eine Sache die viele glauben zu haben aber meist nicht der Fall ist. ;)
Selbst wenn einer der 3 Polizisten hier im Forum unterwegs ist, sehe ich kein Problem darin, daß sie oder Behörden wissen wer hinter den Beiträgen steht.

DerDaniel
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 4507
Registriert: Mo 12. Dez 2011, 19:09

Re: Meldung von 5000+ Schuss / Praxiserfahrung

Beitrag von DerDaniel » Mo 26. Mär 2018, 09:33

A. d. M.: Sinnlosen Spam gelöscht.

Benutzeravatar
Nordi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1146
Registriert: Mo 21. Nov 2016, 13:05

Re: Meldung von 5000+ Schuss / Praxiserfahrung

Beitrag von Nordi » Mo 26. Mär 2018, 09:35

Danke für die Rückmeldung meine Herren. Das bestätigt nur meine Vermutung das man dann mächtig Ärger bekommt. Ergo: Sobald ich die 5000 Grenze erreiche schreibe ich noch am selben Tag ne Mail an die Behörde.

Byebye Austria

Dieselplus
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 175
Registriert: Mi 23. Dez 2015, 21:32

Re: Meldung von 5000+ Schuss / Praxiserfahrung

Beitrag von Dieselplus » Mo 26. Mär 2018, 10:58

Wie schaut's mit Diabolos für Luftdruckgewehre / Luftdruckpistolen aus, zählen die bei der meldepflichtigen Munitionsmenge auch dazu?
Die sind im weiteren Sinne ja auch Munition und in einer Packung sind schon mal 500 Stück drinnen...

Benutzeravatar
RR1000
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1845
Registriert: Do 26. Jul 2012, 23:58
Wohnort: Tirol

Re: Meldung von 5000+ Schuss / Praxiserfahrung

Beitrag von RR1000 » Mo 26. Mär 2018, 11:40

Dieselplus hat geschrieben:Wie schaut's mit Diabolos für Luftdruckgewehre / Luftdruckpistolen aus, zählen die bei der meldepflichtigen Munitionsmenge auch dazu?
Die sind im weiteren Sinne ja auch Munition und in einer Packung sind schon mal 500 Stück drinnen...
[emoji23][emoji23][emoji23][emoji23] DER war gut!

75reinhard
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 203
Registriert: Do 19. Nov 2015, 22:57
Wohnort: Wien

Re: Meldung von 5000+ Schuss / Praxiserfahrung

Beitrag von 75reinhard » Mo 26. Mär 2018, 11:48

Im Waffengesetz 1996 steht unter "8. Abschnitt - Ausnahmebestimmungen für bestimmte Waffen, Zwecke und Personen" u.a.:
Ausnahmebestimmung für bestimmte Waffen

§ 45. Auf
...
3. Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch verdichtete Luft (Druckluftwaffen) oder unter Verwendung von Kohlensäure entstandenen Gasdruck (CO2-Waffen) angetrieben werden, sofern das Kaliber nicht 6 mm oder mehr beträgt,
...
sind lediglich die §§ 1, 2, 6 bis 17, 35 bis 38, 40, 44 bis 49, 50 Abs. 1 Z 2, 3, 5, Abs. 2 und 3, 51 mit Ausnahme von Abs. 1 Z 2 und 4 bis 8 sowie 52 bis 55 und 57 dieses Bundesgesetzes anzuwenden.

Munition kommt im Waffengesetz unter §4 vor und wäre demnach, zumindest verstehe ich es so, für Druckluftwaffen bis 6mm nicht relevant.

Benutzeravatar
doc steel
MUSCLEGUNNER
MUSCLEGUNNER
Beiträge: 11210
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:02
Wohnort: Ich bin jetzt immer da, wo du nicht bist Und das ist immer Delmenhorst

Re: Meldung von 5000+ Schuss / Praxiserfahrung

Beitrag von doc steel » Mo 26. Mär 2018, 12:04

Dieselplus hat geschrieben:Wie schaut's mit Diabolos für Luftdruckgewehre / Luftdruckpistolen aus, zählen die bei der meldepflichtigen Munitionsmenge auch dazu?
Die sind im weiteren Sinne ja auch Munition und in einer Packung sind schon mal 500 Stück drinnen...

"Munitionskontrolle!!! Und do in da Kistn, ha? Wos homma denn do drin? Aufmochn, sunzta...!
....Ha!!! Se Gangsta se! Des san jo leicht 10.000 Diabolos!...Wo homma den is Schreiben, die Genehmigung vo da BeHa??"
"Gegenfrage! Gengan se vielleicht fischen?"
"Na! Wia kummans do drauf? Wos hod des mit da zvün Munition z tuan?"
"Na wäu des ka Munition is. Des san Schnurgwichta zum fischen!"
"Geh Bledsinn herns!"
"Na se hom jo söwa gsogt, se gengan ned fischen. Wia kennans daun wissen wie Schnugwichta zum ausschaun hom, ha?
"Na wäu...wäu...wäu... i bin vo da BeHa! ich bin ein Vollzugsorgan, herns se!"
"Mit Organ gib i ihner recht. Owa ka Vollzugs, sondern eher a Ausdrucksorgan!"
"Wos soll denn des hassn, ha? Sogns, hoidn se mi fir bled, ha?"
"Hmmmm...... schwer zum sogn...."

Dieselplus
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 175
Registriert: Mi 23. Dez 2015, 21:32

Re: Meldung von 5000+ Schuss / Praxiserfahrung

Beitrag von Dieselplus » Mo 26. Mär 2018, 12:23

75reinhard hat geschrieben:Im Waffengesetz 1996 steht unter "8. Abschnitt - Ausnahmebestimmungen für bestimmte Waffen, Zwecke und Personen" u.a.:
Ausnahmebestimmung für bestimmte Waffen

§ 45. Auf
...
3. Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch verdichtete Luft (Druckluftwaffen) oder unter Verwendung von Kohlensäure entstandenen Gasdruck (CO2-Waffen) angetrieben werden, sofern das Kaliber nicht 6 mm oder mehr beträgt,
...
sind lediglich die §§ 1, 2, 6 bis 17, 35 bis 38, 40, 44 bis 49, 50 Abs. 1 Z 2, 3, 5, Abs. 2 und 3, 51 mit Ausnahme von Abs. 1 Z 2 und 4 bis 8 sowie 52 bis 55 und 57 dieses Bundesgesetzes anzuwenden.

Munition kommt im Waffengesetz unter §4 vor und wäre demnach, zumindest verstehe ich es so, für Druckluftwaffen bis 6mm nicht relevant.

Diabolos für Luftdruck-/CO2-Waffen fallen also erst ab Kal. 6mm drunter - sehe ich nach Durchsicht des Gesetzestextes auch so.

Benutzeravatar
RR1000
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1845
Registriert: Do 26. Jul 2012, 23:58
Wohnort: Tirol

Re: Meldung von 5000+ Schuss / Praxiserfahrung

Beitrag von RR1000 » Mo 26. Mär 2018, 12:31

Lol @doc

6mm Diabolos melden? Ernsthaft?

Ich würde die im Haushalt befindlichen Messer und nicht zu vergessen Rasierklingen auch gleich prophylaktisch melden...

PS Mikado-Stäbchen san a ned ungefährlich, also..

Dieselplus
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 175
Registriert: Mi 23. Dez 2015, 21:32

Re: Meldung von 5000+ Schuss / Praxiserfahrung

Beitrag von Dieselplus » Mo 26. Mär 2018, 12:34

Melden würde das eh kein Mensch, aber wenn das "Vollzugsorgan" einen schlechten Tag hat und die dazuzählt...

raptor
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2414
Registriert: Do 17. Mär 2011, 18:06

Re: Meldung von 5000+ Schuss / Praxiserfahrung

Beitrag von raptor » Di 27. Mär 2018, 09:11

Ich sehe das anders, ich melde passiv-aggressiv alles und jedes, dann hat die Behörde immer schön viel zu tun. :mrgreen:

Benutzeravatar
BigBen
gun nut
gun nut
Beiträge: 17536
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:14
Wohnort: Wien

Re: Meldung von 5000+ Schuss / Praxiserfahrung

Beitrag von BigBen » Di 27. Mär 2018, 09:50

Dieselplus hat geschrieben:Melden würde das eh kein Mensch, aber wenn das "Vollzugsorgan" einen schlechten Tag hat und die dazuzählt...


Was ist dann? Dann beinspruchst das und wirst Recht kriegen...
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

Antworten