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Waffenregistrierung abhanden gekommen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Waffenregistrierung abhanden gekommen

Beitrag von IT Guy » Mo 1. Feb 2016, 22:43

wir sprechen hier eh von einer C oder D-Waffe, oder?
weil das "machma, musst dich nicht kümmern" kenn ich beim siegert nur von B-Waffen.

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Maddin
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Re: Waffenregistrierung abhanden gekommen

Beitrag von Maddin » Mo 1. Feb 2016, 23:15

IT Guy hat geschrieben:wir sprechen hier eh von einer C oder D-Waffe, oder?
weil das "machma, musst dich nicht kümmern" kenn ich beim siegert nur von B-Waffen.


Hab B und D bei Siegert gekauft, beide Male nix mit Bestätigung, auch auf Anfrage.

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Promo
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Re: Waffenregistrierung abhanden gekommen

Beitrag von Promo » Mo 1. Feb 2016, 23:40

gewo hat geschrieben:
Promo hat geschrieben:Das ist rechtlich gesehen keine Meldebestätigung.

Ein Händler kann jederzeit eine Meldebestätigung deiner Waffe ausdrucken - es ist dann halt das tagesaktuelle Datum der Ausstellung drauf, sowie der Name von dem Händler der es ausgedruckt hat. Und du wirst wieder etwas dafür bezahlen müssen, außer er ist kulant. Also grundsätzlich überhaupt kein Problem.


der zugriff aufs ZWR ist laut den nutzungsbestimmungen die jeder unterschrieben hat immer nur im zusammenhang mit einem kaufvorgang zulaessig.

zB. das "nachschauen" ob und welche waffen auf einen besitzer gemeldet sind (zb wenn er wissen will ob ein kaeufer seiner waffe die waffe schon auf sich gemeldet hat und sie aus seinem bestand verschwunden ist) ohne dass die waffe an- 0der verkauft wird ist eine missbraeuchliche verwendung die geahndet wird soferne das BMI ueber die protokolldateien davon wind bekommt (quelle: jurist im BMI Abteilung III/3)

ob das serviceartige ausdrucken einer verlorenen meldung um so viel anders zu sehen ist ...?

Geht ja nicht um das Ausforschen .. Du verrechnest ja eh was dafür, also ist es eine Servicedienstleistung. Steht ja sogar dein Name drauf dann. Und in einem der letzten Mails vom ZWR Team stand sogar ausdrücklich, dass Händler Einträge berichtigen dürfen.
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Re: Waffenregistrierung abhanden gekommen

Beitrag von gewo » Di 2. Feb 2016, 01:04

Promo hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Promo hat geschrieben:Das ist rechtlich gesehen keine Meldebestätigung.

Ein Händler kann jederzeit eine Meldebestätigung deiner Waffe ausdrucken - es ist dann halt das tagesaktuelle Datum der Ausstellung drauf, sowie der Name von dem Händler der es ausgedruckt hat. Und du wirst wieder etwas dafür bezahlen müssen, außer er ist kulant. Also grundsätzlich überhaupt kein Problem.


der zugriff aufs ZWR ist laut den nutzungsbestimmungen die jeder unterschrieben hat immer nur im zusammenhang mit einem kaufvorgang zulaessig.

zB. das "nachschauen" ob und welche waffen auf einen besitzer gemeldet sind (zb wenn er wissen will ob ein kaeufer seiner waffe die waffe schon auf sich gemeldet hat und sie aus seinem bestand verschwunden ist) ohne dass die waffe an- 0der verkauft wird ist eine missbraeuchliche verwendung die geahndet wird soferne das BMI ueber die protokolldateien davon wind bekommt (quelle: jurist im BMI Abteilung III/3)

ob das serviceartige ausdrucken einer verlorenen meldung um so viel anders zu sehen ist ...?

Geht ja nicht um das Ausforschen .. Du verrechnest ja eh was dafür, also ist es eine Servicedienstleistung. Steht ja sogar dein Name drauf dann. Und in einem der letzten Mails vom ZWR Team stand sogar ausdrücklich, dass Händler Einträge berichtigen dürfen.


frag den g.
hab erst vor ein paar tagen wieder mit ihm telefoniert in der sache

zugriff auf datensaetze nur bei den im gesetz und in den nutzungsbedingungen festgelegten voraussetzungen

die serviceleistung von der du sprichst und die auch wir gerne erbringen wuerden ist verboten laut hrn. g.
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Re: Waffenregistrierung abhanden gekommen

Beitrag von gewo » Di 2. Feb 2016, 01:07

Maddin hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:Siegert in Graz stellt meines Wissens nach nichteinmal Registerbestätigungen aus, ist man verpflichtet diese zuhause zu haben ?


ja
die meldepflicht ist erst dann erfuellt wenn du die registrierungsbestaetigung in haenden hast...


Dürfte aber nicht so streng sein oder ? Ein Händler sagt "hol sie dir irgendwann mal ab, ich behalt sie jedenfalls für dich auf" und beim Siegert bekommst wie gesagt nichtmal auf Nachfrage was. Etwas komisch, werde mich morgen umgehend darum kümmern.

Den § bezüglich der Meldung und dem Abschluss kenne ich natürlich, dachte aber das sei mit der Rechung (vom Siegert) geklärt. Die meinen ja der Vermerk des Kaufes findet sich auf der Rechnung (logisch). "Meldung machen wir, da brauchen sie sich um nix kümmern". Eigenartig, offensichtlich bin ich nicht der einzige hier der nix gesondertes von der Firma Siegert bekommt. :think:



du musst unterscheiden

bei kat B kauf vom harndler geht dich die registrierung nix an
die rechnung ist dein nachweis

bei kat C und D musst du die meldung beauftragen beim haendler
und ggf auch bezahlen wenn er was verlangt
deine meldepflicht gilt erst als erfuellt wenn du die registrierungsbestaetigung in haenden hast
du solltest sie am verwahrungsort der waffe jederzeit bereithaben ( mitnehmen tum schiesstand brauchst sie NICHT!
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