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Gründung Schützenverein und Kauf von Vereinsmunition
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Gründung Schützenverein und Kauf von Vereinsmunition
Hallo Liebe PD Gemeinde
Da in meinem mehr oder weniger direkten Umfeld einige Leute kürzlich erfolgreich eine WBK beantragt haben kam der Gedanke auf einen eigenen, kleinen Schützenverein zu gründen und über diesen Munition in entsprechenden Mengen zu kaufen.
Hat jemand damit Erfahrung?
Ist bei der Gründung eines Schützenvereins irgendetwas zu beachten, abseits von der typischen Vereinsgründung?
Ist beim Kauf und der Verteilung der Munition etwas zu beachten? Kann ich da quasi einfach die Munition auf den Verein oder meine eigene WBK kaufen und dann schriftlich festhalten wer der Vereinskollegen wann wie viel Munition bekommen hat?
Danke schonmal für die Antworten.
Da in meinem mehr oder weniger direkten Umfeld einige Leute kürzlich erfolgreich eine WBK beantragt haben kam der Gedanke auf einen eigenen, kleinen Schützenverein zu gründen und über diesen Munition in entsprechenden Mengen zu kaufen.
Hat jemand damit Erfahrung?
Ist bei der Gründung eines Schützenvereins irgendetwas zu beachten, abseits von der typischen Vereinsgründung?
Ist beim Kauf und der Verteilung der Munition etwas zu beachten? Kann ich da quasi einfach die Munition auf den Verein oder meine eigene WBK kaufen und dann schriftlich festhalten wer der Vereinskollegen wann wie viel Munition bekommen hat?
Danke schonmal für die Antworten.
Re: Gründung Schützenverein und Kauf von Vereinsmunition
Die Vereinsgründung läuft bei einem normalen Verein ab. Der Kauf von Munition muss analog zu § 33 Abs 1 WaffG immer auf eine natürliche Person erfolgen.
§ 33 Abs 1 WaffG
[...] Im Falle des Erwerbs durch eine juristische Person mit Sitz im Bundesgebiet ist die Schusswaffe auf den Namen eines waffenrechtlichen Verantwortlichen zu registrieren. [...]
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
- Fangschuss
- .50 BMG
- Beiträge: 1508
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Re: Gründung Schützenverein und Kauf von Vereinsmunition
Machina hat geschrieben:Hallo Liebe PD Gemeinde
Da in meinem mehr oder weniger direkten Umfeld einige Leute kürzlich erfolgreich eine WBK beantragt haben kam der Gedanke auf einen eigenen, kleinen Schützenverein zu gründen und über diesen Munition in entsprechenden Mengen zu kaufen.
Hat jemand damit Erfahrung?
Ist bei der Gründung eines Schützenvereins irgendetwas zu beachten, abseits von der typischen Vereinsgründung?
Ist beim Kauf und der Verteilung der Munition etwas zu beachten? Kann ich da quasi einfach die Munition auf den Verein oder meine eigene WBK kaufen und dann schriftlich festhalten wer der Vereinskollegen wann wie viel Munition bekommen hat?
Danke schonmal für die Antworten.
Stickhead hat recht. Munition und Waffen werden durch eine oder mehrere natürliche Personen verwaltet, die dem Verein als Organe zugeordnet sind.
Re: Gründung Schützenverein und Kauf von Vereinsmunition
Stickhead hat geschrieben:Die Vereinsgründung läuft bei einem normalen Verein ab. Der Kauf von Munition muss analog zu § 33 Abs 1 WaffG immer auf eine natürliche Person erfolgen.§ 33 Abs 1 WaffG
[...] Im Falle des Erwerbs durch eine juristische Person mit Sitz im Bundesgebiet ist die Schusswaffe auf den Namen eines waffenrechtlichen Verantwortlichen zu registrieren. [...]
OK, wenn z.B. ich dann die Munition Kaufe, ab 5.000 Schuss entsprechend melde und bei mir Zuhause verschlossen lagere bis ein Vereinsmitglied diese braucht müsste das ausreichend sein. Nehme ich mal an. Ein Munitionsbuch zu führen wird mir dabei nicht weh tun.
- Fangschuss
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Re: Gründung Schützenverein und Kauf von Vereinsmunition
Machina hat geschrieben:Stickhead hat geschrieben:Die Vereinsgründung läuft bei einem normalen Verein ab. Der Kauf von Munition muss analog zu § 33 Abs 1 WaffG immer auf eine natürliche Person erfolgen.§ 33 Abs 1 WaffG
[...] Im Falle des Erwerbs durch eine juristische Person mit Sitz im Bundesgebiet ist die Schusswaffe auf den Namen eines waffenrechtlichen Verantwortlichen zu registrieren. [...]
OK, wenn z.B. ich dann die Munition Kaufe, ab 5.000 Schuss entsprechend melde und bei mir Zuhause verschlossen lagere bis ein Vereinsmitglied diese braucht müsste das ausreichend sein. Nehme ich mal an. Ein Munitionsbuch zu führen wird mir dabei nicht weh tun.
Du lagerst für den Verein 4999 Schuss und eine für Dich, dann erfolgt eine Meldung von Dir. Es betrifft alles Dich, der Verein existiert nur auf dem Papier, nur Du bist für die Muni verantwortlich, als wäre es Deine eigene...
Re: Gründung Schützenverein und Kauf von Vereinsmunition
Fangschuss hat geschrieben:Du lagerst für den Verein 4999 Schuss und eine für Dich, dann erfolgt eine Meldung von Dir. Es betrifft alles Dich, der Verein existiert nur auf dem Papier, nur Du bist für die Muni verantwortlich, als wäre es Deine eigene...
Ja, so hab ichs eh gemeint
Danke an alle für die flotten Antworten.
Re: Gründung Schützenverein und Kauf von Vereinsmunition
Machina hat geschrieben:Stickhead hat geschrieben:Die Vereinsgründung läuft bei einem normalen Verein ab. Der Kauf von Munition muss analog zu § 33 Abs 1 WaffG immer auf eine natürliche Person erfolgen.§ 33 Abs 1 WaffG
[...] Im Falle des Erwerbs durch eine juristische Person mit Sitz im Bundesgebiet ist die Schusswaffe auf den Namen eines waffenrechtlichen Verantwortlichen zu registrieren. [...]
OK, wenn z.B. ich dann die Munition Kaufe, ab 5.000 Schuss entsprechend melde und bei mir Zuhause verschlossen lagere bis ein Vereinsmitglied diese braucht müsste das ausreichend sein. Nehme ich mal an. Ein Munitionsbuch zu führen wird mir dabei nicht weh tun.
Ein Munitionsbuch ist nicht vorgeschrieben, sorry. Wollen die Österreicher wieder unterwürfiger als gefordert sein??!
Re: Gründung Schützenverein und Kauf von Vereinsmunition
Ist ein Verkauf von privat zu privat. Private führen idR kein Munitionsbuch.
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Gründung Schützenverein und Kauf von Vereinsmunition
wozu willst du es über den verein kaufen?
Gibts da vorteile?
Gibts da vorteile?
- Fangschuss
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Re: Gründung Schützenverein und Kauf von Vereinsmunition
Longchamp hat geschrieben:wozu willst du es über den verein kaufen?
Gibts da vorteile?
Mit Vereinsgeldern möglicherweise größere Mengen. Was das betreffende Mitglied dann wirklich braucht, kauft er/sie direkt beim Treffen/Bewerb raus.
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- .50 BMG
- Beiträge: 952
- Registriert: Mo 8. Dez 2014, 19:41
Re: Gründung Schützenverein und Kauf von Vereinsmunition
womit das ganze Risiko bei dir bleibt..... Einkäufe zusammenlegen für Großabnehmerpreise, falls das realistisch eine nicht unwesentliche Ersparnis bringt lass ich mir ja einreden. Aber zuhause ein Großdepot anlegen dafür dass man sich dann selbst ein paar %erl spart (und natürlich paar andere auch noch)..... na ich weiß nicht.
und falls die Idee lautet 15% Großabnehmerrabatt und der Verein verkauft dann zu 10% Rabatt weiter für "Lagerkosten" oder ähnliches, dann halt ich das für ein äußerst gefährliches Spiel im Sinne der GewO. (und nein ich meine nicht den Gerhard)
und falls die Idee lautet 15% Großabnehmerrabatt und der Verein verkauft dann zu 10% Rabatt weiter für "Lagerkosten" oder ähnliches, dann halt ich das für ein äußerst gefährliches Spiel im Sinne der GewO. (und nein ich meine nicht den Gerhard)
Re: Gründung Schützenverein und Kauf von Vereinsmunition
Na vielleicht macht ihr ja einfach eine Liste, wer wieviel will, bestellt die menge und verteilt sie gleich. So machens die meisten.
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz