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EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Wär ich mir nicht so sicher, Richtlinie wird normal als "directive" übersetzt, Direktive hingegen als "regulation".
https://en.wikipedia.org/wiki/Directive_(European_Union)
https://en.wikipedia.org/wiki/Directive_(European_Union)
Zuletzt geändert von BigBen am Mi 14. Dez 2016, 13:56, insgesamt 2-mal geändert.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
YWN hat geschrieben:hast vielleicht etwas anderes geglaubt?
naja
eigentlich ist das entstehungsverfahren fuer eine EU-verordnung ein anderes als das fuer eine EU-richtline
eine EU-richtline zu formulieren und dann im 628. unterpunkt irgendwow im kleingedruckten reinzuschreiben .. und ... ahja ...bevor wirs vergessen ... das ganze soll als verordnung beschlossen werden ..... das ist halt schon ein starkes stueck
vor allem wenn es im trialog und von den MEPs offenbar kommittet wurde
es ist gruen
damit unstrittig
ich selber habe allerdings auch schon vor laengerem gehoert dass das eine VERORDNUNG werden soll und keine RICHTLINE
von da her passt das ja eh dazu
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
BigBen hat geschrieben:Wär ich mir nicht so sicher, Richtlinie wird normal als "directive" übersetzt, Direktive hingegen als "regulation".
https://en.wikipedia.org/wiki/Directive_(European_Union)
ja eh
aber ees steht ja drinnen dass es eine regulation werden soll
GREEN
(16) In order to ensure uniform conditions for the implementation of this Directive, implementing powers should be conferred on the Commission. Those powers should be exercised in accordance with Regulation (EU) No 182/2011 of the European Parliament and of the Council9.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Nein, da steht drinnen dass es eine Richtlinie ist, die in Übereinstimmung mit der Direktive (EU) No 182/2011 durchgeführt werden soll.
Direktive (EU) No 182/2011 ist eine Direktive, die festlegt wie eine Richtlinie entsteht und umzusetzen ist, es macht aber aus einer Richtlinie selbst keine Direktive.
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 32011R0182
Direktive (EU) No 182/2011 ist eine Direktive, die festlegt wie eine Richtlinie entsteht und umzusetzen ist, es macht aber aus einer Richtlinie selbst keine Direktive.
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 32011R0182
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
16) In order to ensure uniform conditions for the implementation of this Directive, implementing powers should be conferred on the Commission. Those powers should be exercised in accordance with Regulation (EU) No 182/2011 of the European Parliament and of the Council9.
Sinngemäß also:
Um gleichmäßige Bedingungen für die Umsetzung dieser RL zu sichern, sollen Durchführungsbefugnisse auf die Kommission übertragen werden. Die Befugnisse werden in Übereinstimmung mit der VO (EU) 182/2011 ausgeübt
-> Durchführungsrechtsakte nach Art291 AEUV
-> s. auch den Titel der VO:
VERORDNUNG (EU) Nr. 182/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Februar 2011
zur Festlegung der allgemeinen Regeln und Grundsätze, nach denen die Mitgliedstaaten die Wahrnehmung der Durchführungsbefugnisse durch die Kommission kontrollieren
Sinngemäß also:
Um gleichmäßige Bedingungen für die Umsetzung dieser RL zu sichern, sollen Durchführungsbefugnisse auf die Kommission übertragen werden. Die Befugnisse werden in Übereinstimmung mit der VO (EU) 182/2011 ausgeübt
-> Durchführungsrechtsakte nach Art291 AEUV
-> s. auch den Titel der VO:
VERORDNUNG (EU) Nr. 182/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Februar 2011
zur Festlegung der allgemeinen Regeln und Grundsätze, nach denen die Mitgliedstaaten die Wahrnehmung der Durchführungsbefugnisse durch die Kommission kontrollieren
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
BigBen hat geschrieben:Nein, da steht drinnen dass es eine Richtlinie ist, die in Übereinstimmung mit der Direktive (EU) No 182/2011 durchgeführt werden soll.
Direktive (EU) No 182/2011 ist eine Direktive, die festlegt wie eine Richtlinie entsteht und umzusetzen ist, es macht aber aus einer Richtlinie selbst keine Direktive.
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 32011R0182
schei**-EU legistik
wer soll sich da auskennen
In order to ensure uniform conditions for the implementation of this Directive, implementing powers should be conferred on the Commission. Those powers should be exercised in accordance with Regulation (EU) No 182/2011 of the European Parliament and of the Council9.
also wennst dir das jetzt einfach mal in deutsch uebersetzt dann liest sich das wie:
"Um sicherzustellen dass die Umsetzung dieser Richtline (in den Mitgliedsstaaten) unter gleichen Bedingungen erfolgt, soll die Verantwortung für die (nationale) Umsetzung an die (EU_) Kommission übertragen werden..."
aber offenbar musst ein jurist sein fuer sowas ...
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Ja ich versteh das auch so, das die Kommission dann einfach die Kontrollinstanz ist die beurteilt ob Richtlinien ausreichend umgesetzt werden - was natürlich blöd ist - aber besser als eine Verordnung!
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Implementing Powers = Durchführungsbefugnisse
Fachausdruck in 291 (2) AEUV (deutsch) / 291 (2) TFEU (engl)
das heißt, es kommt ein anderes Gesetzgebungsverfahren (Ausschussverfahren bzw. Komitologieverfahren) für die Durchführungsrechtsakte (ob dann DurchführungsRL oder DurchführungsVO ist damit noch nicht gesagt) zur Anwendung.
Fachausdruck in 291 (2) AEUV (deutsch) / 291 (2) TFEU (engl)
das heißt, es kommt ein anderes Gesetzgebungsverfahren (Ausschussverfahren bzw. Komitologieverfahren) für die Durchführungsrechtsakte (ob dann DurchführungsRL oder DurchführungsVO ist damit noch nicht gesagt) zur Anwendung.
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Weil ich den Text hier noch nicht gesehen habe...eine aktuelle Antwort von der ALDE Fraktion
Dear Mr xxx,
Thank you for your email about European Union (EU) rules on firearms.
My Alliance of Liberals and Democrats in Europe (ALDE) Group colleagues and I are keen to base any decision on facts and figures and not on a pure political symbolism. We think the EU should prioritising improving security in Europe through marking and tracing, introducing secure deactivation standards and setting clear rules for authorizations - but at the same time not banning tens of thousands of legally held firearms without any facts based grounds.
I can report that at the recent trilogue meeting between the Commission, Parliament and European Council (made up by Member States), the Commission presented a brand new text on categories of firearms. These new proposal were rejected both by MEPs and the Council. Therefore there is still no agreement about what, if anything, should be done on changing EU firearms rules.
I hope this response is helpful and information, but please feel free to contact me again about this or any other European matter in the future.
Yours sincerely,
Catherine Bearder MEP
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
@Ben: Wenigstens eine Fraktion im EP mit genug Mumm. Problem ist nur, die stehen mit den eher "Rechtsaußenfraktionen" auf weiter Flur, da die EVP offensichtlich umgekippt. Ohne die stärkste Fraktion im EP wird's halt schwierig ...
DVC & #IamTheGunLobby
"Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren." - Benjamin Franklin
CZ Shadow 2, CZ P-09
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Bdave hat geschrieben:Am besten wäre, wenn eine einfache Bestätigung vom Verein ausreicht. Da steht dann drin, dass man regelmäßig trainiert. Dann legt man noch ein paar Ergebnislisten dazu und fertig.
Allerdings könnten sie dann noch mit der Gemeinheit daherkommen, genau zu differenzieren, WAS du für Wettbewerbe schießt. Und dann einfach sagen, na ja für das und das brauchst du eigentlich kein 30er-Magazin. Und eigentlich auch keinen HA...
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Das Einzige worauf vermutlich Verlass ist ist ein "gmiatlicher" österreichischer Weg...die Behörden haben selbst keinerlei Interessen sich mehr Arbeit zu machen und ich denke jede Verschärfung aus Brüssel wird versucht werden mit minimalem Aufwand bzw. minimaler Änderung der bestehenden Lage umzusetzen. Das kann uns evtl. auch ein wenig zugute kommen, aber darauf verlassen kann man sich natürlich auch nicht.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Flouwert hat geschrieben:Allerdings könnten sie dann noch mit der Gemeinheit daherkommen, genau zu differenzieren, WAS du für Wettbewerbe schießt. Und dann einfach sagen, na ja für das und das brauchst du eigentlich kein 30er-Magazin. Und eigentlich auch keinen HA...
Nee nee ... so wird das nicht laufen. Die werden das im Österr. Gesetz sehr schwammig formulieren und die Vergabepraxis and die BHs weitergeben. D.h. es wird dann genauso wie bei den WBK-Erweiterungen laufen. Richtiger Wohnort = Ausnahmegenehmigung, Falscher Wohnort = ...
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Ich finde das super dass Terroristen bei Anschlägen dann keine 30er Magazine mehr verwenden dürfen.
Außerdem sollte man ihnen die maximale Schussabgabe pro Minute auch noch reglementieren. Sicher ist sicher.
Außerdem sollte man ihnen die maximale Schussabgabe pro Minute auch noch reglementieren. Sicher ist sicher.
Da die PN deaktiviert wurden, kann man mich per willhaben.at erreichen
https://www.willhaben.at/iad/gebrauchtw ... 398842962/
https://www.willhaben.at/iad/gebrauchtw ... 398842962/
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
hmg382 hat geschrieben:Flouwert hat geschrieben:Allerdings könnten sie dann noch mit der Gemeinheit daherkommen, genau zu differenzieren, WAS du für Wettbewerbe schießt. Und dann einfach sagen, na ja für das und das brauchst du eigentlich kein 30er-Magazin. Und eigentlich auch keinen HA...
Nee nee ... so wird das nicht laufen. Die werden das im Österr. Gesetz sehr schwammig formulieren und die Vergabepraxis and die BHs weitergeben. D.h. es wird dann genauso wie bei den WBK-Erweiterungen laufen. Richtiger Wohnort = Ausnahmegenehmigung, Falscher Wohnort = ...
Das wäre sicher auch eine Möglichkeit. Um aber ganz auf Nummer sicher zu gehen, könnten sie auch auf die von mir skizzierte Variante kommen. Dann wäre nämlich egal, wo du wohnst. Und das wäre Brüssel bzw. Wien (um Brüssel möglichst gut zu gefallen - "Musterschüler" und so) vermutlich fast noch lieber. Die bisherigen Formulierungen ließen das zumindest zu, nach Bewerben zu differenzieren...