yoda hat geschrieben:Wer auf das großzügige Verhalten einer österreichischen Behörde hofft, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen. 2 Mal hab ich was gebraucht, 2 Mal hab ich eine unfreundliche falsche Antwort erhalten.
Da stimme ich zu, aber mit z.B. WBK Erweiterung ist es ja das gleiche.
Zum Thema Magazinschwachsinn...der ist, finde ich, gut vergleichbar mit dem "Gewehrscheinwerfer".
Aus dem Runderlass:
2. Der Gegenstand (Taschenlampe/Handscheinwerfer) wurde umgebaut (z.B. Anbringung
einer Halterung an der Taschenlampe/Handscheinwerfer zur Fixierung am Gewehr),
sodass er für sich allein ein Gewehrscheinwerfer (Vorrichtung) ist. Diesfalls fällt der
umgebaute Gegenstand unter § 17 Abs. 1 Z.5 WaffG und zwar sowohl allein, als auch
wenn er am Gewehr montiert ist.
Also ich kaufe eine Taschenlampe + Fahrradhalter und bin als LW-Besitzer ein potentzieller Wilderer, schlimmer noch, ein Massenmörder und Terrorist. Schenke ich diesen "Gewehrscheinwerfer" der 4jährigen Tochter meines Nachbarn für ihr Kinderfahrrad, habe ich etwas für die Sicherheit der Kinder im Straßenverkehr getan und bekomm eine Belobigung durch die GrünInnen
Oder muss das Kind dann mit einem Waffenverbot rechnen