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EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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euvassal
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von euvassal » So 22. Jan 2017, 09:33

Die geplante Ausnahme für Sportschützen war wohl ein Zugeständnis an die IPSC. Die "Normalos" haben eben nicht diese Lobby. Aber auch an die wurde mit der Ausnahmegenehmigung für Altbestand gedacht. Erst nach Inkrafttreten der Richtlinie (und Ablauf einer Übergangsfrist?) muss dann der Weg "Sportschütze" gegangen werden, falls man bis dahin keinen Altbestand besitzt.

Tja, wir müssten einfach nur den tschechischen Weg gehen! Was können wir tun, um das zu erreichen?

theyo
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von theyo » So 22. Jan 2017, 10:18

@euvassal
Wo liest Du dies mit dem Altbestand explizit heraus? Ich kenne dies nur aus deutschen Medienberichten, wo die CDU ihrer Klientel dies versichert. Aber ob dies jetzt umgesetzt wird, kann ich nicht erkennen. Wisst ihr mehr dazu?

euvassal
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von euvassal » So 22. Jan 2017, 10:58

theyo hat geschrieben:@euvassal
Wo liest Du dies mit dem Altbestand explizit heraus? ..


Aus dem geposteten Abstimmungsdokument:
Article 7(4a):
4a. Member States may decide to confirm
authorisations for semi-automatic
firearms classified in point 6, 7 or 8 of
category A for a firearm which was
classified in category B set out in Annex
I of the Directive, as amended by
Directive 2008/51/EC, and legally
acquired and registered before [date of
entry into force], and to renew or
prolong those authorisations, subject to
the other conditions laid down in this
Directive, and may also allow such firearms to be acquired by other persons
authorised by Member States in
accordance with this amending
Directive.

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von theyo » So 22. Jan 2017, 11:09

Danke! Ich hoffe, es bleibt dabei.

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Incite » So 22. Jan 2017, 12:20

das sind aber "dürfen" bzw "können" Bestimmungen?
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DerWolf
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von DerWolf » So 22. Jan 2017, 14:33

Jo_Kux hat geschrieben:Ich hab kein Problem damit jemanden gegenüber, der praktisch Null Praxis in diesem Sport hat zu erklären, warum er Teile seiner Sportgeräte abgeben darf.
Und deine Aussage zur Meinungsäußerung anderer, die DU enbehrlich findest lass ich unkommentiert, sonst müsste ich in den Keller hinunter steigen aus dem das gekommen ist, und das werde ich mir ersparen.


Ich erklärs dir noch einmal ganz kurz und bündig:
Das Benutzen von Schusswaffen aus Spaß an der Freude im Rahmen einer Freizeitaktivität ist ein Zusatznutzen. Schusswaffen sind primär Jagdwerkzeuge und Verteidigungsmittel und nicht Sportgeräte. Molon Labe. :dance:

Europäische Menschenrechtskonvention
Artikel 5 - Recht auf Freiheit und Sicherheit

(1) Jedermann hat ein Recht auf Freiheit und Sicherheit.


WaffG § 22. (1) Eine Rechtfertigung im Sinne des § 21 Abs. 1 ist jedenfalls als gegeben anzunehmen, wenn der Betroffene glaubhaft macht, daß er die Schusswaffe der Kategorie B innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaften zur Selbstverteidigung bereithalten will.


Wären es Sportgeräte und argumentiert man auf dieser Basis, folgt daraus, dass jemand sobald er den Sport nicht mehr aktiv ausübt, einfach enteignet werden kann, da der Grund der Rechtfertigung auf den Bedarf dann nicht mehr gegeben ist.

Die Argumentation auf Schießsportbasis ist kurzsichtig und schwachsinnig, da sie genau dazu führt, womit wir es jetzt zu tun haben. 10/20+ Magazinbesitz nur wenn aktiver Sportschütze. In zwei bis fünf Jahren wird es dann heißen: Schusswaffenbesitz allgemein verboten - außer für """Sportschützen"""(höhö). Diese reine Sportargumentation muss ein für alle Mal beendet werden.

Schusswaffenbesitz zur Selbstverteidigung als Recht muss erhalten und ausgebaut werden.
Zuletzt geändert von DerWolf am So 22. Jan 2017, 16:33, insgesamt 1-mal geändert.
“Ich nenne ein Tier, eine Gattung, ein Individuum verdorben, wenn es seine Instinkte verliert, wenn es wählt, wenn es vorzieht, was ihm nachteilig ist.”

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Jo_Kux » So 22. Jan 2017, 16:05

@DerWolf und alle anderen berufsempörten:
WO hab ich geschrieben, dass ich für eine Enteignung der Waffen bei Leuten ohne Bedarf bin?
Sinnerfassend lesen anyone?
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

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diver99
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von diver99 » So 22. Jan 2017, 17:28

Jo_Kux hat geschrieben:
Ich hab kein Problem damit jemanden gegenüber, der praktisch Null Praxis in diesem Sport hat zu erklären, warum er Teile seiner Sportgeräte abgeben darf.
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Jo_Kux » So 22. Jan 2017, 18:01

diver99 hat geschrieben:Jo_Kux hat geschrieben:
Ich hab kein Problem damit jemanden gegenüber, der praktisch Null Praxis in diesem Sport hat zu erklären, warum er Teile seiner Sportgeräte abgeben darf.

Sinnerfassend lesen ist nicht so deines, oder? Aber wenn man völlig blind durch dei Gegend rennt sieht man natürlich nur das was man sehen will. :headslap:
WO habe ich von Enteignung von Waffen geschrieben?
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von diver99 » So 22. Jan 2017, 18:05

Meine gute Erziehung verbietet mir eine Antwort!
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Glock1768 » So 22. Jan 2017, 18:27

Offenbar erkennt er das in seinem eigenen Satz nicht ...
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Tasatir » So 22. Jan 2017, 18:44

Jo_Kux hat geschrieben:
diver99 hat geschrieben:Jo_Kux hat geschrieben:
Ich hab kein Problem damit jemanden gegenüber, der praktisch Null Praxis in diesem Sport hat zu erklären, warum er Teile seiner Sportgeräte abgeben darf.

Sinnerfassend lesen ist nicht so deines, oder? Aber wenn man völlig blind durch dei Gegend rennt sieht man natürlich nur das was man sehen will. :headslap:
WO habe ich von Enteignung von Waffen geschrieben?


Also ist "Teile seiner Sportgeräte abgeben darf" (in Form von müssen) keine Enteignung??

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Maddin » So 22. Jan 2017, 19:24

Jo_Kux hat geschrieben:
diver99 hat geschrieben:Jo_Kux hat geschrieben:
Ich hab kein Problem damit jemanden gegenüber, der praktisch Null Praxis in diesem Sport hat zu erklären, warum er Teile seiner Sportgeräte abgeben darf.

Sinnerfassend lesen ist nicht so deines, oder? Aber wenn man völlig blind durch dei Gegend rennt sieht man natürlich nur das was man sehen will. :headslap:
WO habe ich von Enteignung von Waffen geschrieben?



Der Bedarf ist bei uns Selbstverteidigung. Der WICHTIGSTE Bedarf den es überhaupt gibt !

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Joe1970 » So 22. Jan 2017, 19:26

reload-smile
PS: RECHT auf Selbstverteidigung !
Achtung, alle Angaben sind natürlich immer ohne Gewehr, gell ! ;) :D

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Sanity » So 22. Jan 2017, 23:46

He Leute, ich hab die Lösung:

ich gründ einen wettbewerbslosen Schiessverein, der den Zen-Buddhistischen Aspekt der Tätigkeit des Schiessens an sich zum Bedürfnis erklärt. -

"The Tao of Gun e.V." , alle hier im Forum die lieb zu mir waren, dürfen umsonst mitmachen :D
Alles wird gut.

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