Seite 410 von 430

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: So 8. Jan 2017, 22:17
von hasgunz
euvassal hat geschrieben:@hasgunz Jetzt solls auf einmal darauf ankommen, ob das Mag fest oder abnehmbar ist? Wo hast du das wieder her?

In den ersten Versionen die ich gelesen habe wurde nur von "detachable" Magazinen gesprochen.
Wie es ausschaut wurden die fest verbauten auch mit in den Topf geworfen.

LG

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: So 8. Jan 2017, 22:29
von Jo_Kux
"..recognised by an internationally established and officially recognised shooting sport federation."
Tja, und die Frage ist jetzt, welche Vereine das bei uns sind, oder sinds eh alle?
Isses die Verband oder die Verein?

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: So 8. Jan 2017, 22:33
von euvassal
Jo_Kux hat geschrieben:Isses die Verband oder die Verein?
Am ehesten wohl die IPSC..45€/anno und du bist dabei!

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Mo 9. Jan 2017, 08:25
von aurum
Dann werden die 33er Mags für die 17er in absehbarer Zeit ausverkauft sein.

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Mo 9. Jan 2017, 09:14
von Maddin
euvassal hat geschrieben:
Jo_Kux hat geschrieben:Isses die Verband oder die Verein?
Am ehesten wohl die IPSC..45€/anno und du bist dabei!


So und jetzt erklärst mal 50 % der Waffenbesitzer sie müssen absofort IPSC machen. Vorallem die älteren werden dich anschauen und sagen "hä was ?"

Außerdem weiß niemand wie schwer oder leicht es ist an diese Außnahmegenehmigung zu kommen. Was genau sind "target shooter" ? Ist das was hauptberufliches ? Muss man das ständig betreiben oder genügt die bloße Mitgliedschaft ? Welche Vereine kommen in Frage ? Muss man an internationalen Wettkämpfen teilnehmen etc. ?

Auch ist nicht klar ob sich der Besitz der großen Magazine nur auf die eigenen Waffen bezieht und/oder ob auch Waffen davon umfasst sind, die nicht zum sportlichen Zweck genutzt werden (die sog. "Spaßgeräte" oder Gebrauchswaffen).
Wäre natürlich ein Witz wenn man dann für jede Waffe extra eine solche Genehmigung erwerben müsste und das Bedürfnis für große Magazine waffenspezifisch nachweisen müsste. Abgesehen vom Verwaltungsaufwand eine absolut kranke Vorstellung...

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Mo 9. Jan 2017, 09:34
von hmg382
Maddin hat geschrieben: Abgesehen vom Verwaltungsaufwand eine absolut kranke Vorstellung...


Auf den wird's jedenfalls hinauslaufen. Entweder die Behörden sind "generös" und sagen "der EU Quatsch kann uns gestohlen bleiben, wir sind damit freigiebig" oder "dann bekommt halt niemand das Ding und fertig". Die Verwaltung und Politik wollen naturgemäß möglichst wenig Aufwand betreiben, so dass mMn eines der o.g. Optionen durchaus kommen könnte ...

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Mo 9. Jan 2017, 09:57
von hasgunz
Maddin hat geschrieben:Was genau sind "target shooter" ? Ist das was hauptberufliches ? Muss man das ständig betreiben oder genügt die bloße Mitgliedschaft ? Welche Vereine kommen in Frage ? Muss man an internationalen Wettkämpfen teilnehmen etc. ?

Also wenn die BH das umbedingt will, sende ich freiwillig meine beschossenen Scheiben an sie, damit sie es sehen, dass ich ein "Zielscheiben Schießer" bin. :mrgreen:

LG

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Mo 9. Jan 2017, 10:07
von euvassal
Maddin hat geschrieben:So und jetzt erklärst mal 50 % der Waffenbesitzer sie müssen absofort IPSC machen. Vorallem die älteren werden dich anschauen und sagen "hä was ?"
Nein, die bekommen eine Genehmigung für ihren Altbestand. Erst wenn sie sich einen neuen HA nach der Umsetzung der Richtlinie kaufen möchten, muss das dann über "Sportschütze" erfolgen. Lies dazu den 2. fettmarkierten Textauszug.

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Mo 9. Jan 2017, 10:19
von yoda
Wer auf das großzügige Verhalten einer österreichischen Behörde hofft, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen. 2 Mal hab ich was gebraucht, 2 Mal hab ich eine unfreundliche falsche Antwort erhalten.

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Mo 9. Jan 2017, 10:34
von euvassal
yoda hat geschrieben:Wer auf das großzügige Verhalten einer österreichischen Behörde hofft, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen. 2 Mal hab ich was gebraucht, 2 Mal hab ich eine unfreundliche falsche Antwort erhalten.
Da stimme ich zu, aber mit z.B. WBK Erweiterung ist es ja das gleiche.

Zum Thema Magazinschwachsinn...der ist, finde ich, gut vergleichbar mit dem "Gewehrscheinwerfer".
Aus dem Runderlass:
2. Der Gegenstand (Taschenlampe/Handscheinwerfer) wurde umgebaut (z.B. Anbringung
einer Halterung an der Taschenlampe/Handscheinwerfer zur Fixierung am Gewehr),
sodass er für sich allein ein Gewehrscheinwerfer (Vorrichtung) ist. Diesfalls fällt der
umgebaute Gegenstand unter § 17 Abs. 1 Z.5 WaffG und zwar sowohl allein, als auch
wenn er am Gewehr montiert ist.
Also ich kaufe eine Taschenlampe + Fahrradhalter und bin als LW-Besitzer ein potentzieller Wilderer, schlimmer noch, ein Massenmörder und Terrorist. Schenke ich diesen "Gewehrscheinwerfer" der 4jährigen Tochter meines Nachbarn für ihr Kinderfahrrad, habe ich etwas für die Sicherheit der Kinder im Straßenverkehr getan und bekomm eine Belobigung durch die GrünInnen :lol:
Oder muss das Kind dann mit einem Waffenverbot rechnen :o

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Mo 9. Jan 2017, 10:46
von Jo_Kux
euvassal hat geschrieben:...Nein, die bekommen eine Genehmigung für ihren Altbestand...

Tja und was ist Altbestand? Alles vor einem gewissen Datum?
Alles mit Rechnungsnachweis? (Viel spaß bei den Rechnungen vom Seidler, da steht nämlich immer besonders viel drauf)

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Mo 9. Jan 2017, 10:51
von euvassal
ZWR.......?

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Mo 9. Jan 2017, 11:00
von Maddin
euvassal hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:So und jetzt erklärst mal 50 % der Waffenbesitzer sie müssen absofort IPSC machen. Vorallem die älteren werden dich anschauen und sagen "hä was ?"
Nein, die bekommen eine Genehmigung für ihren Altbestand. Erst wenn sie sich einen neuen HA nach der Umsetzung der Richtlinie kaufen möchten, muss das dann über "Sportschütze" erfolgen. Lies dazu den 2. fettmarkierten Textauszug.


Glaubst du es kaufen nur junge Leute Waffen und speziell Halbautomaten ? Da täuscht du dich gewaltig...Wenn man die Sportschützenregelung einführt werden in Österreich weit weniger Kat. B Waffen verkauft als jetzt, das ist mit ziemlicher Sicherheit gewiss. Und dann gibt es auch nicht mehr so viele Familien die sich dem Schießsport erfreuen können...

Außerdem ist die Regelung unklar. Wie ist das mit dem privaten Verkauf geregelt ? Was passiert mit den Magazinen selbst (aus dem Handel) ? Wie sieht es im Fall der Erbschaft aus ?


edit: nur eine kleine Anmerkung zu den Gewehrscheinwerfern. Diese Regelung ist nach Aussage eines befreundeten Polizisten nicht exekutierbar solange die Vorrichtung nicht am Gewehr selbst montiert ist bzw. nicht offensichtlich für den Gebrauch am Gewehr gedacht ist. Denn es wäre zB. erlaubt einen Laser an der Waffe anzubringen und wie ohne eine eigene Vorrichtung (die theoretisch auch eine Lampe tragen könnte) ist das möglich ? Ja es ist geltendes Recht und man ist gut beraten von jedem verdächtigen Gegenstand die Finger zu lassen, gleichwohl man jetzt nicht alle "Lampenhalterungen" aus dem Haushalt entfernen muss...

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Mo 9. Jan 2017, 11:09
von euvassal
Leute..um das klarzustellen, falls es falsch rüberkommt:
Ich bin auf unserer Seite und lehne die Richtlinie genauso ab, weil sie Lösung eines Problems darstellt, das nicht besteht. Wir sind keine Terroristen und Verbrecher und wer mit Waffen Schindluder betreiben will, besorgt sie sich schwarz. Oder steigt auf Messer oder Fahrzeuge um...

Ich finde es aber falsch, sich irgendwelche Theorien und Verbote auszumalen, für die es keine Belege gibt. Das verunsichert nur die Leute, die sich nicht so eingehend mit dem Thema beschäftigen.
Was das endgültige Ergebnis sein wird und wie und wann es dann ins nationale Gesetz eingepflegt werden wird, steht in den Sternen. Bis dahin...Briefe schreiben, Altbestand aufstocken und das Beste hoffen. In der Zwischenzeit gehe ICH von dem Stand im geleakten Dokument aus, das ich gepostet habe, bis sich neuere Infos ergeben!

edit: Mit dem "Gewehrscheinwerfer" wollte ich zeigen, dass man für schwachsinnige Gesetze wie die Magazinbeschränkung nicht lange zu suchen braucht...haben wir schon im Waffg. Aber was ist die Alternative? Dass der ganze Schwachsinn gekippt wird...der Zug ist wohl schon abgefahren. Wäre damit, die Mag auch Kat.A zu machen, unseren Interessen besser gedient?

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Mo 9. Jan 2017, 11:27
von Bdave
Gerade vom Karas reingekommen. Wieder mal was zum Schmunzeln ;)

http://bit.ly/2i9FJs7

"Nein, die Europäische Kommission hat keine Möglichkeit Druck auf das Europäische Parlament oder den Rat der Europäischen Union auszuüben. Im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens liegt das Initiativrecht, d.h. das Vorschlagsrecht für Legislativakte bei der Europäischen Kommission."

:D :D :D