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Erweiterung der WBK

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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wanda72
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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von wanda72 » Mi 3. Feb 2016, 10:31

das wichtigste was du bei einem Bewerb beachten mußt ist die Sicherheit.
-sicherer Umgang mit der Waffe
-an alle Anweisungen der Standaufsicht halten
-die anlage ganz lassen
das ist das einzige wo du ein Problem bekommst - mit Recht!

wie schlecht du schießt ist absolut wurscht, das führt maximal dazu, daß man dir hilft :)

da du ja schon in einem Verein bist, sollte dir dort sicherlich auch etwas weitergeholfen werden
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Hauns
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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von Hauns » So 7. Feb 2016, 01:55

Horst91 hat geschrieben:Ja dann muss ich mich amal überwinden und mich hald der lächerlichkeit preisgeben aba vl werd ich dadurch ja auch besser Wettkampfsituation und so :think:


Vielleicht hilft dir das. "Der 2te Platz ist schon der 1ste verlierer"

Bin auch ein "neuling", aber egal, wer nicht wagt, der nicht gewinnt!

War mal vor einigen Jahren mit einem Freund schiessen, bin auch letzter geworden :mrgreen:

Jetzt habe ich selbst die WBK seit 3 Monaten und es wird sicher beim nächsten Wettbewerb auch nicht anders sein.
Aber ich steh auf einer liste und da freut sich die BH darüber.
LG
Hans

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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von Mr.Goldglock » Fr 12. Feb 2016, 18:15

......Patentrezept zum erweitern gibt es sicher nicht.

aber du musst gute Argumente haben.

das deine (jetzt vermutlich 2 WBK) Plätze gefüllt sein sollten beim Antrag auf Erweiterung versteht sich von selbst. :)

was schaut gut aus:

Mitglied in einem/mehreren Vereinen.
Ergebnisslisten von Bewerben.
Kampfrichterprüfungen.(IPSC RO zb.)
warum brauchst du mehr Waffen zum Sportschiessen?
zb.: Groß/Kleinkaliber,mit/ohne Optik,Trainingswaffe/Wettbewerbswaffe,Schrot,Multigun usw.
wenn es Leihwaffen gibt,müssen die von irgendwem Beaufsichtigt/verwaltet werden dafür brauchst du freie Plätze um nicht mit der Stückzahlbegrenzung in Konflikt zu kommen.
und auch wichtig die sichere Verwahrung von zusätzlichen Waffen,wie schaut die aus bei dir wenn der Antrag positiv sein sollte,kann man auch noch mit reinnehmen.

so in die Richtung wird das warscheinlich was werden.

...aber das letzte Wort hat die Behörde. Deshalb bereite dich auf diese Punkte vor.

und zu den Bewerben.Ich habe noch nie erlebt das ein Schütze ausgelacht wird bei schlechter Leistung.Jeder hat mal angefangen.
In der Regel wird dir Hilfe angeboten werden, wie hier schon öfter erwähnt.
Bei den meisten Bewerben geht es "um die goldene Annanas". Es soll Spaß machen, und du hast Kontakt/Gespräche mit Gleichgesinnten.
Wenn du mal auf 10 Bewerben warst,kennst du 80% der Schützen zumindest vom sehen, und die Aufregung/Lampenfieber wird weniger.
Und auch die , die viele Bewerbe schiessen, werden beim "Piep" des Timers a bissal nervös. :)

mfg

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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von Tommy Gun » Mi 17. Feb 2016, 21:15

Servus Horst!

Ich wohne in Kritzendorf und gehe ab und an gern auf Wettbewerbe.
Wenn Du magst, können wir das im Keller der Luna Shooters einmal üben und wenn der Umgang sitzt, gemma gemeinsam zB zum HSV zu einem Wettbewerb.
schreib mir eine PN

lg tom
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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von thbrand » Fr 25. Mär 2016, 12:50

Sagt mal, da steht ja im Gesetz, dass wenn man eine Waffe erbt, weitere Plätze beantragen kann. Ist das so, bzw hat da jemand Erfahrung damit? Muss man bei Erweiterung ein neues Gutachten einbringen?

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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von rupi » Fr 25. Mär 2016, 12:52

thbrand hat geschrieben:Sagt mal, da steht ja im Gesetz, dass wenn man eine Waffe erbt, weitere Plätze beantragen kann. Ist das so, bzw hat da jemand Erfahrung damit? Muss man bei Erweiterung ein neues Gutachten einbringen?

Gesendet von meinem SGP621 mit Tapatalk

ja Erben ist einer der 3 großen Erweiterungsgründe (Erben, Sammeln, Sportschießen)

es wird aber unterschieden zwischen Erben zu Lebzeiten und Erben bei Todesfall
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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von thbrand » Fr 25. Mär 2016, 12:56

Kannst du Erben zu Lebzeiten bitte erläutern. Ist das auch schon, moeglich, wenn man noch keine 5 Jahre die wbk hat? Wieviele Plätze kann man beantragen (5)? Psycholog. Gutachten nochmal zu machen?

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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von Martin P » Fr 25. Mär 2016, 13:06

Erben zu Lebzeiten - das tät mich jetzt interessieren, wie das geht. Wird vermutlich nur eine Schenkung auf den Todesfall sein, was für den Übergang des Eigentums auch erfordert, dass der Geschenkgeber dann eben tot ist.

Alles unter Lebenden kann doch nur eine normale Schenkung sein, ohne Anrecht auf die Erweiterung. Oder hab ich da etwas nicht bedacht?

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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von bandit31 » Di 4. Okt 2016, 13:43

rupi hat geschrieben:...es wird aber unterschieden zwischen Erben zu Lebzeiten und Erben bei Todesfall


Wie läuft das ab mit erben zu Lebzeiten?

Der 81jährige Onkel, meines Schwagers, will den Waffenführerschein nicht mehr machen und möchte meinem Schwager 2 Pistolen schenken, der hat aber alle 5 Plätze voll. Gibts da eine Möglichkeit, die 2 Plätze vom Onkel zu übertragen?
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Lieber in gefährlicher Freiheit leben, als in friedlicher Sklaverei. (Thomas Jefferson)

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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von gewo » Di 4. Okt 2016, 15:21

rupi hat geschrieben:es wird aber unterschieden zwischen Erben zu Lebzeiten und Erben bei Todesfall


erben auf lebzeiten geht sicher nur irgendwo in der provinz ..

in wien geht zb nicht mal dann erben wenn die waffen noch vor eintritt des todeszeitpunktes von den angehoerigen zu einem haendler auf depot gelegt wurde ...
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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von rupi » Di 4. Okt 2016, 15:32

gewo hat geschrieben:
rupi hat geschrieben:es wird aber unterschieden zwischen Erben zu Lebzeiten und Erben bei Todesfall


erben auf lebzeiten geht sicher nur irgendwo in der provinz ..

in wien geht zb nicht mal dann erben wenn die waffen noch vor eintritt des todeszeitpunktes von den angehoerigen zu einem haendler auf depot gelegt wurde ...

die Fälle die mir bekannt sind warn quasi im Endstadium schwerer Krankheiten

also so "dauert nur mehr Wochen" Geschichten


und das sie Wien sowieso Banane sind brauch ma ned bereden
aber stimmt schon, die "Depot" Geschichte ist da eine rechtliche Gratwanderung
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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von bandit31 » Mi 5. Okt 2016, 14:25

Wollte heute von 4 auf 8 erweitern. Leider ohne Erfolg. :cry:

Ich hatte 17 Ergebnislisten (2 davon mit Leihwaffen) diverser Bewerbe mit, der SB meinte aber, ich bräuchte Ergebnislisten und Trainigslisten (wo die verwendete Waffe genau angeführt wird, also nix mit SSLG1, KK HA, etc..) von den Waffen für die ich erweitern möchte.
Auf die Frage, wie ich mit Waffen trainieren und Bewerbe machen soll, die ich und auch Freunde nicht haben, kam nur Achselzucken.

Der SB berief sich dabei auf folgenden Text, im speziellen auf 2 Sätze:

a.Verwaltungsgerichtshof
06.04.2016, Ra 2015/03/0073
WaffG. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs zu §23WaffG steht die Festsetzung einer über zwei hinausgehenden Anzahl genehmigungspflichtiger Schusswaffen, die der Berechtigte besitzen darf, im Ermessen der Behörde. Auf dem Boden des §23 WaffG reicht die Rechtfertigung "Ausübung des Schießsports" für die Ausweitung
des Berechtigungsumfanges einer Waffenbesitzkarte dann nicht aus, wenn für einen Schießsport mit der schon bisher gewährten Anzahl von genehmigungspflichtigen Schusswaffen das Auslangen gefunden werden kann. Nur dann, wenn auch die Verwendung der (beantragten) weiteren Waffen zur Ausübung spezieller Disziplinen des Schießsports bescheinigt wird, kann der vom Gesetz für die Erweiterung des Berechtigungsumfanges nach der Ermessensbestimmung des §23 Abs 2 zweiter Satz WaffG geforderte Rechtfertigungsgrund als gegeben angesehen werden. Angesichts der den Antragsteller treffenden erhöhten Behauptungslast zur Glaubhaftmachung des Rechtfertigungsgrundes iSd §23 Abs 2 zweiter Satz WaffG (vgl dazu etwa auch VwGH vom 27.01.2011, 2010/03/0082) sind auch entsprechende Aufzeichnungen über Art und Umfang des Trainings erforderlich. Die Glaubhaftmachung umfasst damit insbesondere den Umstand, ob gerade in den für einen Erweiterungsantrag maßgeblichen Disziplinen entsprechende Schulungen durchgeführt wurden sowie eine entsprechende (Trainings-) Praxis erworben wurde.

Quelle: http://www.vwrecht.jku.at/fileadmin/use ... 9-2016.pdf
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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von sauersigi » Mi 5. Okt 2016, 14:32

Kollege wollte heute in NK erweitern, mit Anschreiben des Vereines dass die vorhandenen zwei Plätze nicht ausreichen um die gewünschten Disziplinen schiessen zu können.
Kurz auf das Ausstellungsdatum der WBK geschaut, kommen sie in 5 Jahren wieder....
So: wie nun erweitern wenn ein Schreiben des Vereines , Ergebnislisten, Schütze im Landesverband nicht ausreichen?

Ev. Hat wer einen aktuellen Tipp.
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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von Freezinger » Mi 5. Okt 2016, 15:57

bandit31 hat geschrieben:Wollte heute von 4 auf 8 erweitern. Leider ohne Erfolg. :cry:

Ich hatte 17 Ergebnislisten (2 davon mit Leihwaffen) diverser Bewerbe mit, der SB meinte aber, ich bräuchte Ergebnislisten und Trainigslisten (wo die verwendete Waffe genau angeführt wird, also nix mit SSLG1, KK HA, etc..) von den Waffen für die ich erweitern möchte.
Auf die Frage, wie ich mit Waffen trainieren und Bewerbe machen soll, die ich und auch Freunde nicht haben, kam nur Achselzucken.

Der SB berief sich dabei auf folgenden Text, im speziellen auf 2 Sätze:

a.Verwaltungsgerichtshof
06.04.2016, Ra 2015/03/0073
WaffG. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs zu §23WaffG steht die Festsetzung einer über zwei hinausgehenden Anzahl genehmigungspflichtiger Schusswaffen, die der Berechtigte besitzen darf, im Ermessen der Behörde. Auf dem Boden des §23 WaffG reicht die Rechtfertigung "Ausübung des Schießsports" für die Ausweitung
des Berechtigungsumfanges einer Waffenbesitzkarte dann nicht aus, wenn für einen Schießsport mit der schon bisher gewährten Anzahl von genehmigungspflichtigen Schusswaffen das Auslangen gefunden werden kann. Nur dann, wenn auch die Verwendung der (beantragten) weiteren Waffen zur Ausübung spezieller Disziplinen des Schießsports bescheinigt wird, kann der vom Gesetz für die Erweiterung des Berechtigungsumfanges nach der Ermessensbestimmung des §23 Abs 2 zweiter Satz WaffG geforderte Rechtfertigungsgrund als gegeben angesehen werden. Angesichts der den Antragsteller treffenden erhöhten Behauptungslast zur Glaubhaftmachung des Rechtfertigungsgrundes iSd §23 Abs 2 zweiter Satz WaffG (vgl dazu etwa auch VwGH vom 27.01.2011, 2010/03/0082) sind auch entsprechende Aufzeichnungen über Art und Umfang des Trainings erforderlich. Die Glaubhaftmachung umfasst damit insbesondere den Umstand, ob gerade in den für einen Erweiterungsantrag maßgeblichen Disziplinen entsprechende Schulungen durchgeführt wurden sowie eine entsprechende (Trainings-) Praxis erworben wurde.

Quelle: http://www.vwrecht.jku.at/fileadmin/use ... 9-2016.pdf


bei welcher BH hast du die Erweiterung beantragt?

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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von BigBen » Mi 5. Okt 2016, 17:11

sauersigi hat geschrieben:Kollege wollte heute in NK erweitern, mit Anschreiben des Vereines dass die vorhandenen zwei Plätze nicht ausreichen um die gewünschten Disziplinen schiessen zu können.
Kurz auf das Ausstellungsdatum der WBK geschaut, kommen sie in 5 Jahren wieder....
So: wie nun erweitern wenn ein Schreiben des Vereines , Ergebnislisten, Schütze im Landesverband nicht ausreichen?

Ev. Hat wer einen aktuellen Tipp.


Darauf bestehen dass sie sich beim BMI über die tatsächliche Gesetzeslage informieren, darauf bestehen trotzdem einen Antrag zu bestellen und klar machen dass bei einem negativen Bescheid dieser auf jeden Fall mit einem Anwalt angefochten wird, da es für diese 5 Jahre keinerlei Rechtsgrundlage gibt.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

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