bandit31 hat geschrieben:Wollte heute von 4 auf 8 erweitern. Leider ohne Erfolg.
Ich hatte 17 Ergebnislisten (2 davon mit Leihwaffen) diverser Bewerbe mit, der SB meinte aber, ich bräuchte Ergebnislisten und Trainigslisten (wo die verwendete Waffe genau angeführt wird, also nix mit SSLG1, KK HA, etc..) von den Waffen für die ich erweitern möchte.
Auf die Frage, wie ich mit Waffen trainieren und Bewerbe machen soll, die ich und auch Freunde nicht haben, kam nur Achselzucken.
Der SB berief sich dabei auf folgenden Text, im speziellen auf 2 Sätze:a.Verwaltungsgerichtshof
06.04.2016, Ra 2015/03/0073
WaffG. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs zu §23WaffG steht die Festsetzung einer über zwei hinausgehenden Anzahl genehmigungspflichtiger Schusswaffen, die der Berechtigte besitzen darf, im Ermessen der Behörde. Auf dem Boden des §23 WaffG reicht die Rechtfertigung "Ausübung des Schießsports" für die Ausweitung
des Berechtigungsumfanges einer Waffenbesitzkarte dann nicht aus, wenn für einen Schießsport mit der schon bisher gewährten Anzahl von genehmigungspflichtigen Schusswaffen das Auslangen gefunden werden kann. Nur dann, wenn auch die Verwendung der (beantragten) weiteren Waffen zur Ausübung spezieller Disziplinen des Schießsports bescheinigt wird, kann der vom Gesetz für die Erweiterung des Berechtigungsumfanges nach der Ermessensbestimmung des §23 Abs 2 zweiter Satz WaffG geforderte Rechtfertigungsgrund als gegeben angesehen werden. Angesichts der den Antragsteller treffenden erhöhten Behauptungslast zur Glaubhaftmachung des Rechtfertigungsgrundes iSd §23 Abs 2 zweiter Satz WaffG (vgl dazu etwa auch VwGH vom 27.01.2011, 2010/03/0082) sind auch entsprechende Aufzeichnungen über Art und Umfang des Trainings erforderlich. Die Glaubhaftmachung umfasst damit insbesondere den Umstand, ob gerade in den für einen Erweiterungsantrag maßgeblichen Disziplinen entsprechende Schulungen durchgeführt wurden sowie eine entsprechende (Trainings-) Praxis erworben wurde.
Quelle: http://www.vwrecht.jku.at/fileadmin/use ... 9-2016.pdf
Ist bei der BH Graz-Umgebung genau das gleiche.
Dazu kommt aber, dass die BH GU noch dazu die Listen von den bereits belegten Plätzen/Waffen verlangt (+ die Listen mit der gewünschten Waffe für die Erweiterung). Da reden wir aber von der Erweiterung von 2 auf 4 Plätzen und noch gar nicht von den 8.
Grundsätzlich wirds da halt schwierig bei gewissen Waffen auch geeignete Wettbewerbe bzw. Trainingsmöglichkeiten zu finden.