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Erweiterung der WBK

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Maddin
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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von Maddin » Mi 5. Okt 2016, 18:43

bandit31 hat geschrieben:Wollte heute von 4 auf 8 erweitern. Leider ohne Erfolg. :cry:

Ich hatte 17 Ergebnislisten (2 davon mit Leihwaffen) diverser Bewerbe mit, der SB meinte aber, ich bräuchte Ergebnislisten und Trainigslisten (wo die verwendete Waffe genau angeführt wird, also nix mit SSLG1, KK HA, etc..) von den Waffen für die ich erweitern möchte.
Auf die Frage, wie ich mit Waffen trainieren und Bewerbe machen soll, die ich und auch Freunde nicht haben, kam nur Achselzucken.

Der SB berief sich dabei auf folgenden Text, im speziellen auf 2 Sätze:

a.Verwaltungsgerichtshof
06.04.2016, Ra 2015/03/0073
WaffG. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs zu §23WaffG steht die Festsetzung einer über zwei hinausgehenden Anzahl genehmigungspflichtiger Schusswaffen, die der Berechtigte besitzen darf, im Ermessen der Behörde. Auf dem Boden des §23 WaffG reicht die Rechtfertigung "Ausübung des Schießsports" für die Ausweitung
des Berechtigungsumfanges einer Waffenbesitzkarte dann nicht aus, wenn für einen Schießsport mit der schon bisher gewährten Anzahl von genehmigungspflichtigen Schusswaffen das Auslangen gefunden werden kann. Nur dann, wenn auch die Verwendung der (beantragten) weiteren Waffen zur Ausübung spezieller Disziplinen des Schießsports bescheinigt wird, kann der vom Gesetz für die Erweiterung des Berechtigungsumfanges nach der Ermessensbestimmung des §23 Abs 2 zweiter Satz WaffG geforderte Rechtfertigungsgrund als gegeben angesehen werden. Angesichts der den Antragsteller treffenden erhöhten Behauptungslast zur Glaubhaftmachung des Rechtfertigungsgrundes iSd §23 Abs 2 zweiter Satz WaffG (vgl dazu etwa auch VwGH vom 27.01.2011, 2010/03/0082) sind auch entsprechende Aufzeichnungen über Art und Umfang des Trainings erforderlich. Die Glaubhaftmachung umfasst damit insbesondere den Umstand, ob gerade in den für einen Erweiterungsantrag maßgeblichen Disziplinen entsprechende Schulungen durchgeführt wurden sowie eine entsprechende (Trainings-) Praxis erworben wurde.

Quelle: http://www.vwrecht.jku.at/fileadmin/use ... 9-2016.pdf


Ist bei der BH Graz-Umgebung genau das gleiche.

Dazu kommt aber, dass die BH GU noch dazu die Listen von den bereits belegten Plätzen/Waffen verlangt (+ die Listen mit der gewünschten Waffe für die Erweiterung). Da reden wir aber von der Erweiterung von 2 auf 4 Plätzen und noch gar nicht von den 8.

Grundsätzlich wirds da halt schwierig bei gewissen Waffen auch geeignete Wettbewerbe bzw. Trainingsmöglichkeiten zu finden.

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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von JAGAS3P » Mi 5. Okt 2016, 18:47

@sauersigi
Ich habe von einem Freund auch schon gehört, dass die Damen dort sehr nett, aber sehr speziell sein sollen. Er meinte, die Auslegung von Gesetzesstellen und Erkenntnissen sei interessant und man könnte den Eindruck gewinnen, Sie müssen für jedes einzelne Stück genehmigte Erweiterung, einen sehr hohen Strafbetrag aus der eigenen Tasche bezahlen.

Meiner Meinung gehört das komplette Waffenwesen sowieso den BHs weggenommen und die gesamten damit verbundenen Agenden direkt der BMI übergeben.

Es gehört Österreichweit gleich entschieden und nicht je nach lokaler Auslegung im jeweiligen Bundesland und "persönlichen" Auslegung/ Befindlichkeit einer (halbtags) Sachbearbeiterin.
Zuletzt geändert von JAGAS3P am Mi 5. Okt 2016, 19:03, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von Glock1768 » Mi 5. Okt 2016, 18:50

ob auf der BH oder im BMI ... ich glaube das würde für uns keinen Unterschied machen ...
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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von RBM » Mi 5. Okt 2016, 19:12

JAGAS3P hat geschrieben:@sauersigi


Meiner Meinung gehört das komplette Waffenwesen sowieso den BHs weggenommen und die gesamten damit verbundenen Agenden direkt der BMI übergeben.



:clap: Nachdem gerade so tolle Arbeitsgruppen für eine neue Kompetenzverteilung Bund-Länder installiert werden, wäre das eine gute Gelegenheit ;)

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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von bandit31 » Mi 5. Okt 2016, 19:16

Maddin hat geschrieben:...Dazu kommt aber, dass die BH GU noch dazu die Listen von den bereits belegten Plätzen/Waffen verlangt...

Die hatte ich mit, haben aber keinen interressiert.
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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von JAGAS3P » Mi 5. Okt 2016, 19:20

@glock1768
Glaube ich nicht, das dies keinen Unterschied machen würde.
Wie kommen sonst solche regionalen Unterschiede im Laufe der Zeit zusammen?

Ich kenne Kollegen die haben WBKs,...... setz dich mal oder
halte dich fest
jetzt kommen die Stückzahlen (Kat.B) die ich mit eigenen Augen gesehen habe
z.B 25, 43, 44.
Logisch, diese Erweiterungen auf solche Stückzahlen, fanden nicht im letzten Jahr statt :-D
Kannst dir vorstellen wie lange die Waffenüberprüfung alle 5 Jahre dauert wenn alleine ü40 Kat.B genehmigt sind, von Kat. C reden wir da noch gar nicht...... :mrgreen:

...... aber andere Kollegen in anderen Bezirken oder Bundesländern müssen schon wegen Erweiterungen von 2 auf 4 trotz Vereinsschreiben, 5kg Ergebnislisten usw .... betteln ! :bow-blue: :bow-yellow: :crying-yellow: :eusa-pray:
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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von Glock1768 » Mi 5. Okt 2016, 19:53

ja, ich kenne auch welche mit knapp 30 Plätzen.

möchte meine wbk auch erweitern auf 5 ... nur:

- ich habe sie erst seit diesem jahr (obwohl ich seit Kindesbeinen an schiesse ... die letzten 25 Jahre eben nur Druckluft ...)
- ich schiesse sehr gerne als hobby
- d.h bis jetzt keine bewerbe (vorallem Zeitgründe)

ich sehe eine kurzwaffe wie ein werkzeug ... man nimmt immer das passende ... also hätte auch noch gerne 1x Revolver, 1x KK-Pistole und ein Platz um auch die B-Waffen meiner Frau mal ausborgen zu können/dürfen.

d.h. ich würde auch gerne erweitern ... die Chancen in meinem Fall kann ich mir ausrechnen ... deswegen lasse ich jetzt bis ich die wbk 5 Jahre habe. hoffentlich ist eine erweiterung dann überhaupt noch gesetzlich möglich.

Nur ob die Personen der BH jetzt in der BH oder im BMI sitzen ... auch diese Menschen haben Ihre persönlichen Einstellungen zu Waffen, Tagesverfassungen, inoffiziellen Aufträge nicht alles zuzulassen, ... wo diese Personen sitzen ist egal, also was soll sich ändern.

aber, ich weiß schon was du meinst...
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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von Glock1768 » Mi 5. Okt 2016, 20:01

ja, ich kenne auch welche mit knapp 30 Plätzen.

möchte meine wbk auch erweitern auf 5 ... nur:

- ich habe sie erst seit diesem jahr (obwohl ich seit Kindesbeinen an schiesse ... die letzten 25 Jahre eben nur Druckluft ...)
- ich schiesse sehr gerne als hobby
- d.h bis jetzt keine bewerbe (vorallem Zeitgründe)

ich sehe eine kurzwaffe wie ein werkzeug ... man nimmt immer das passende ... also hätte auch noch gerne 1x Revolver, 1x KK-Pistole und ein Platz um auch die B-Waffen meiner Frau mal ausborgen zu können/dürfen.

d.h. ich würde auch gerne erweitern ... die Chancen in meinem Fall kann ich mir ausrechnen ... deswegen lasse ich jetzt bis ich die wbk 5 Jahre habe. hoffentlich ist eine erweiterung dann überhaupt noch gesetzlich möglich.

Ob ich mit einer Waffe trotzdem umgehen kann, obwohl ich keine Bewerbe schiesse ... JA. Ich trainiere selber schon andere Personen und an der Präzision hapert es auch nicht. Also ich verstehe diese Abhängigkeit "Bewerbe/Listen <> Erweiterungen" überhaupt nicht.

Nur ob die Personen der BH jetzt in der BH oder im BMI sitzen ... auch diese Menschen haben Ihre persönlichen Einstellungen zu Waffen, Tagesverfassungen, inoffiziellen Aufträge nicht alles zuzulassen, ... wo diese Personen sitzen ist egal, also was soll sich ändern.

aber, ich weiß schon was du meinst...
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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von Heinzelmaennchen » Mi 5. Okt 2016, 21:18

BigBen hat geschrieben:
sauersigi hat geschrieben:Kollege wollte heute in NK erweitern, mit Anschreiben des Vereines dass die vorhandenen zwei Plätze nicht ausreichen um die gewünschten Disziplinen schiessen zu können.
Kurz auf das Ausstellungsdatum der WBK geschaut, kommen sie in 5 Jahren wieder....
So: wie nun erweitern wenn ein Schreiben des Vereines , Ergebnislisten, Schütze im Landesverband nicht ausreichen?

Ev. Hat wer einen aktuellen Tipp.


Darauf bestehen dass sie sich beim BMI über die tatsächliche Gesetzeslage informieren, darauf bestehen trotzdem einen Antrag zu bestellen und klar machen dass bei einem negativen Bescheid dieser auf jeden Fall mit einem Anwalt angefochten wird, da es für diese 5 Jahre keinerlei Rechtsgrundlage gibt.


Hallo,
Ich hab innerhalb von 7 monaten in nk von 2 auf 4 und dann auf 7 erweitert. Ohne probleme, nur mit 2 schreiben und 1 kg listen...
Alles ganz easy...ev. haben die mädels neue richtlinien bekommen? Letzte erweiterung war im juli....
Lg
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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von JAGAS3P » Mi 5. Okt 2016, 21:46

Innerhalb von 7 Monaten dort 2x erweitert? Respekt :clap:

pscht, aber das hättest doch nicht verraten sollen. :shhh:

Überlege dir, ob du deinen Nick, nicht in " Frauen Flüsterer" umbenennen solltest ;-)

Das mit Angelina und der Scheidung tut mir übrigens leid für dich ;-) :lol:
:at1:
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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von Heinzelmaennchen » Mi 5. Okt 2016, 22:58

:D Bei Frauen geht's besser als bei Pferden :D
Hab halt den Heinzelmännchen Bonus :lol:
LG
P.s.: Wer ist Angelina?
:at2:
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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von Armata » Mi 5. Okt 2016, 23:44

Heinzelmaennchen hat geschrieben::D Bei Frauen geht's besser als bei Pferden :D
Hab halt den Heinzelmännchen Bonus :lol:
LG
P.s.: Wer ist Angelina?
:at2:


Ich greif mal vor und behaupte es geht um Angelina Jolie und somit bist du dann der Frauen-Held Brad Pitt :drool:

MFG
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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von XxShockwavexX » Do 6. Okt 2016, 01:07

wie siehts eigentlich mit Sammeln aus? ich sammel alles gerne , ob Karten ,messer oder steine... bei meiner verlässlichkeitsprüfung hab ich ebenfalls angegeben begeisterter sammler zu sein.. war auch ein grund den ich beim antrag für die wbk genannt habe. wbk hab ich bereits.

wie also sieht es aus , wenn ich zb meine zwei plätze verbraucht habe und ansuche um erweiterung fürs sammeln?
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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von BigBen » Do 6. Okt 2016, 07:46

XxShockwavexX hat geschrieben:wie siehts eigentlich mit Sammeln aus? ich sammel alles gerne , ob Karten ,messer oder steine... bei meiner verlässlichkeitsprüfung hab ich ebenfalls angegeben begeisterter sammler zu sein.. war auch ein grund den ich beim antrag für die wbk genannt habe. wbk hab ich bereits.

wie also sieht es aus , wenn ich zb meine zwei plätze verbraucht habe und ansuche um erweiterung fürs sammeln?


Dann musst du ein Sammelgebiet definieren und entsprechende Sachkenntnis darüber nachweisen. Entweder durch Publikationen in Fachliteratur...oder durch einen Gutachter, den soweit ich weiss die Behörde bestimmt - oder beides.
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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von XxShockwavexX » Do 6. Okt 2016, 10:54

BigBen hat geschrieben:
XxShockwavexX hat geschrieben:wie siehts eigentlich mit Sammeln aus? ich sammel alles gerne , ob Karten ,messer oder steine... bei meiner verlässlichkeitsprüfung hab ich ebenfalls angegeben begeisterter sammler zu sein.. war auch ein grund den ich beim antrag für die wbk genannt habe. wbk hab ich bereits.

wie also sieht es aus , wenn ich zb meine zwei plätze verbraucht habe und ansuche um erweiterung fürs sammeln?


Dann musst du ein Sammelgebiet definieren und entsprechende Sachkenntnis darüber nachweisen. Entweder durch Publikationen in Fachliteratur...oder durch einen Gutachter, den soweit ich weiss die Behörde bestimmt - oder beides.


Okay , danke dafür.
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