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Erweiterung der WBK

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Schinigg
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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von Schinigg » Fr 8. Sep 2017, 06:38

Also mit C+D Waffen zu argumentieren hilft meiner Meinung nur bei 2 Sammelgebieten.
A) Du hast alle Infanterie Gewehre des 1 und/oder 2 Weltkriegs des deutschen Kaiserreichs/3 Reich dann könntest du mal mit der 08 und dem Reichsrevolver anfangen und dich dann über die PP/PPK und P38 vorarbeiten . Für andere Staaten ebenfalls.
B) du besitzt UHRs und Doppelflinte sowie Vorderladerr volver ( die du ja ohne Stückzahl kaufen kannst) dann könnte man in der Sammlung dann 1870/1880 Patronenrevolver ergänzen . Und da setzt die BH mit ihrem Gesagten an. Wäre jetzt natürlich besser wenn du jetzt noch als SV Kat B nen 27er und nen 29er S&W hättest.

Ich glaube eine Sammlung von modernen halbautomatische Gewehren spielt sich eher nicht ^^


Soweit denken kann ich auch, auch wenn die modernen "Black Guns" einen gewissen reiz haben, bleib ich beim Sammeln doch eher bei historischen Waffen.

Zurzeit hab ich die diversen M95 Versionen, M90, M90/95, M88, M88/90, etliche Kropatscheck, Rumänische M93, Portugiesische M96, den ein oder andren Schönauer, zwei Steyr Flinten usw. Natürlich bin ich weit weg von einer Vollständigen Sammlung aber ich könnt mir jedes mal in die Zehen beißen wenn ich bei einer Auktion eine Pistole sehe die perfekt dazu passen würde.

Ich hab auch noch diverse andere historische Ordonnanzler und Jagdwaffen, aber ich wollte es mit einem Sammelgebiet ja nicht übertreiben und da ich eben von Steyr bzw. OEWG die meisten Stücke hab, wollte ich eben noch die Pistolen dazu haben das wären grob gesagt vier Modelle, wovon es da auch bei jeder wieder etliche Ausführungen gibt. Und sry aber eine Steyr M12 oder eine Steyr-Pieper zur SV halte ich doch für etwas fragwürdig.

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kapfe
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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von kapfe » Fr 22. Sep 2017, 06:32

hallo, ich habe vor 2 Wochen eine WBK-Erweiterung von 2 Stk inkl. Zubehör auf 5 Stk inkl. Zubehör beantragt. Habe die Erweiterung auch zugesagt bekommen. Ich habe dann alles einbezahlt, dann sagte mir die Sachbearbeiterin, das Sie meinen örtlichen Polizeiposten informiere, die mich dann besuchen und ich nachweisen muss, ob ich die zusätzlichen Waffen sicher verwahren kann. So weit so gut, wäre mir auch egal. Aber jetzt warte ich schon seit 2 Wochen, auf den Besuch der Damen oder Herren, was natürlich extrem nervt(haben wollen). Jetzt ist meine Frage, ist so eine Überprüfung normal und überhaupt rechtens? Ich habe ja die ganzen Waffen noch nicht und könnte mir den größeren Schrank, auch zusammen mit den Waffen kaufen?

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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von gewo » Fr 22. Sep 2017, 06:45

kapfe hat geschrieben:hallo, ich habe vor 2 Wochen eine WBK-Erweiterung von 2 Stk inkl. Zubehör auf 5 Stk inkl. Zubehör beantragt. Habe die Erweiterung auch zugesagt bekommen. Ich habe dann alles einbezahlt, dann sagte mir die Sachbearbeiterin, das Sie meinen örtlichen Polizeiposten informiere, die mich dann besuchen und ich nachweisen muss, ob ich die zusätzlichen Waffen sicher verwahren kann. So weit so gut, wäre mir auch egal. Aber jetzt warte ich schon seit 2 Wochen, auf den Besuch der Damen oder Herren, was natürlich extrem nervt(haben wollen). Jetzt ist meine Frage, ist so eine Überprüfung normal und überhaupt rechtens? Ich habe ja die ganzen Waffen noch nicht und könnte mir den größeren Schrank, auch zusammen mit den Waffen kaufen?


grundsaetzlich kann die behoerde dich jederzeit zu jedem thema vorladen oder befragen wenn es dafuer einen grund gibt

und kontrollen kann sie dir auch schicken so oft sie mag (ok, irgendwann isses dann schikanoes, aber die 5 jahre im gesetz sind das MAXImum, also alle 5 jahre MUSS wer zu dir geschickt werden. das kann aber auch frueher sein

du hast nur auf die zwei ersten waffen einen echten rechtsanspruch
die stueckzahl darueber hinaus ist ermessenssache
wenn der sachbearbeiter im eigenen ermessen entscheiden dass sie dir einen besuch schicken wollen dann laesst sich das wohl kaum verhindern

derartige besuchsauftraege versanden aber oft im lokalen tagesablauf deines zustaendigen polizeipostens, du kannst ja dort auch anrufen und freundlich nachfragen ob der dienstauftrag von der waffenbehoerde schon eingelangt ist, die beissen ned ...
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