rupi hat geschrieben:gewo hat geschrieben:rupi hat geschrieben:es wird aber unterschieden zwischen Erben zu Lebzeiten und Erben bei Todesfall
erben auf lebzeiten geht sicher nur irgendwo in der provinz ..
in wien geht zb nicht mal dann erben wenn die waffen noch vor eintritt des todeszeitpunktes von den angehoerigen zu einem haendler auf depot gelegt wurde ...
die Fälle die mir bekannt sind warn quasi im Endstadium schwerer Krankheiten
also so "dauert nur mehr Wochen" Geschichten
und das sie Wien sowieso Banane sind brauch ma ned bereden
aber stimmt schon, die "Depot" Geschichte ist da eine rechtliche Gratwanderung
Hallo Zusammen!
Ich möchte diesen Thread nochmals aufwärmen. Bei mir würde das erben von 2 FFW anstehen, mein Vater lebt hoffentlich noch länger, möchte aber seine FFW an mich "vererben". Dazu müsste ich meine WBK von 2 auf 4 Plätze aufstocken. Ich habe sie seit 2 Jahren. Hat das von euch schon mal jemand gemacht? Gibt es da einen Ablauf oder Tipps dazu?