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Erweiterung der WBK

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Incite
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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von Incite » So 11. Dez 2016, 22:17

ianos hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:Würde mich jetzt auch interessieren auf welche Auskünfte das jetzt genau bezogen ist?

Abgesehend davon ist es aber richtig dass das Thema Eweiterungen schon zig-mal durchgekaut wurde und sich diesbezüglich eigentlich nicht wirklich was geändert hat...


Es gibt zweierlei Seiten:

Seite 1: HA werden fix verboten, aber nicht vor 2018. Ähnlich wie mit den Pumpguns

Seite 2: es bahnt sich schon etwas halb katastrophales an 2017.

Ich halte persönlich nix davon, einfach nur alles kaufen, was mir/einem gefällt und falls nicht, ist's ja egal! Spart Geld.


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Ist halt deine Meinung. Fakt ist aber, dass du auch mit genug Einsatz auch in Wien Erweiterungen bekommst.

Wenn mir der Obmann gesagt hätte, dass ich erst in 2 Jahren an eine Erweiterung denken soll und den Wisch nicht kriege hätte ich sofort meine Mitgliedschaft beendet. Meine erste Erweiterung war noch innerhalb von 6 Monaten.
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)

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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von ianos » So 11. Dez 2016, 22:19

@Incite:

Ja eh. Versuchen und tun werde ich's sowieso!

Interessant. Noch ein Indiz mehr, dass man nicht alles pauschalisieren kann...[emoji18]


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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von Robiwan » Di 13. Dez 2016, 12:49

Ich hab heute meine 4 Monate "alte" WBK auf 4 Plätze plus Zubehör erweitert (Tirol). Mit dem Schreiben vom Verein war das kein Problem. Der SB war, wie schon vom Erstantrag gewohnt, sehr freundlich. Überhaupt herrscht dort ein sehr angenehmes (Gesprächs-) Klima. Kompetenz gepaart mit Freundlichkeit, so wünsche ich es mir überall!
Zuletzt geändert von Robiwan am Di 13. Dez 2016, 12:49, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von Kriss » Di 13. Dez 2016, 17:09

Glückwunsch!

Wenn du in OÖ nach 4 Monaten auf eine BH gehst bekommst maxmimal a Watschen fürs fragen. :lol:

Bei mir hat es 2 Jahre und einige hartnäckigkeit gebraucht. :roll:
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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von rupi » Di 13. Dez 2016, 17:17

Kriss hat geschrieben:Glückwunsch!

Wenn du in OÖ nach 4 Monaten auf eine BH gehst bekommst maxmimal a Watschen fürs fragen. :lol:

Bei mir hat es 2 Jahre und einige hartnäckigkeit gebraucht. :roll:

OÖ ist groß und voller verschiedener BHs
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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von Kriss » Di 13. Dez 2016, 17:24

Ich hab bewusst die genau BH ausgelassen, da mich die Sachbearbeiterin gebeten hat es nicht breitzutretten. Ihr Vorgesetzter hat ihr nahegelegt Anträge erst nach 5 Jahren ( also wenn es einem vom Gesetz her sowieso zusteht) einzureichen.

Es gibt natürlich auch BHs in OÖ die das besser handhaben.
Zuletzt geändert von Kriss am Di 13. Dez 2016, 17:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von wolfgangf » Fr 23. Dez 2016, 22:19

Gehe ich Recht in der Annahme, dass es als Argument nicht durchgeht, wenn zwei Ehepartner je eine WBK haben und jeder auch auf die Waffen des anderen zugreifen können will?
Also um eine gemeinsame Verwahrung in einem Tresor?

LG

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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von gewo » Fr 23. Dez 2016, 23:07

wolfgangf hat geschrieben:Gehe ich Recht in der Annahme, dass es als Argument nicht durchgeht, wenn zwei Ehepartner je eine WBK haben und jeder auch auf die Waffen des anderen zugreifen können will?
Also um eine gemeinsame Verwahrung in einem Tresor?
LG


verheiratete ehepaare duerfen das so wie so ...

in einer perfekten welt ist das einer der punkte die beim waffenfuehrerschein besprochen werden
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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von thomasa1000 » Sa 24. Dez 2016, 00:06

wolfgangf hat geschrieben:Gehe ich Recht in der Annahme, dass es als Argument nicht durchgeht, wenn zwei Ehepartner je eine WBK haben und jeder auch auf die Waffen des anderen zugreifen können will?
Also um eine gemeinsame Verwahrung in einem Tresor?

LG

So wie ich das verstehe ist durch den Tresor nur sicherzustellen, dass kein Unberechtigter ZUGRIFF auf die Waffe hat. Wenn ALLE sich in der Wohnung aufhaltenden Personen eine WBK haben kann ich die Waffe in der Obstschale lagern.
Andere Meinungen?

Wo ist geregelt auf wieviele Waffen ich ZUGRIFF haben darf?
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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von gewo » Sa 24. Dez 2016, 02:33

thomasa1000 hat geschrieben:
wolfgangf hat geschrieben:Gehe ich Recht in der Annahme, dass es als Argument nicht durchgeht, wenn zwei Ehepartner je eine WBK haben und jeder auch auf die Waffen des anderen zugreifen können will?
Also um eine gemeinsame Verwahrung in einem Tresor?

LG

So wie ich das verstehe ist durch den Tresor nur sicherzustellen, dass kein Unberechtigter ZUGRIFF auf die Waffe hat. Wenn ALLE sich in der Wohnung aufhaltenden Personen eine WBK haben kann ich die Waffe in der Obstschale lagern.
Andere Meinungen?

Wo ist geregelt auf wieviele Waffen ich ZUGRIFF haben darf?


falsch

auf wieviele waffen du zugriff haben darfst ( innehabung, ist laut waffg dem besitz gleichgestellt) steht auf der rueckseite deiner WBK

nur verheirateten ehepaaren - und das auch nur aufgrund eines Vfgh urteils - ist es erlaubt gemeinsam zu verwahren
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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von Centershot » Sa 24. Dez 2016, 11:21

@gewo
.... nur verheirateten Ehepaaren - und das auch nur aufgrund eines Vfgh urteils - ist es erlaubt gemeinsam zu verwahren.

Diese Art "Sichere Verwahrung" ist im § 3 der 2. Waffengesetz Durchführungsverordnung im "Runderlass" geregelt...

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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von gewo » Sa 24. Dez 2016, 11:24

Centershot hat geschrieben:@gewo
.... nur verheirateten Ehepaaren - und das auch nur aufgrund eines Vfgh urteils - ist es erlaubt gemeinsam zu verwahren.

Diese Art "Sichere Verwahrung" ist im § 3 der 2. Waffengesetz Durchführungsverordnung im "Runderlass" geregelt...


ja
dort werden alle vfgh urteile "umgesetzt"
dazu sind die runderlaesse da

sie listen jene faelle auf in denen es regelungsbedarf gibt und in welchen ein hoechstgericht eine ( andere als vom gesetzgeber gewuenschte) entscheidung getroffen hat

urspruenglich hat man dem ehepaar die WBKs entzogen wegen dieser gemeinsamen verwahrung
der vfgh hat das aufgehoben

so ist es dann im runderlass "gelandet"
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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von Centershot » Sa 24. Dez 2016, 11:30

Richtig...und gut dass du auf diese spezielle Regelung hingewiesen hast.
Ich finde es auch wichtig dass DU beim Waffenführerschein offensichtlich dem Thema "Verwahrung" vergleichsweise viel Zeit widmest...!

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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von Reiflinger » Sa 24. Dez 2016, 12:52

Nochmals kurz zwecks gemeinsamer Verwahrung bei Ehepaaren: Wenn nun jeder zB 5 Plätze auf der WBK erlaubt hat, und dann insgesamt 10 Kat. B Waffen vorhanden sind, ist auch dann noch ein gemeinsamer Verwahren erlaubt. Es hätte ja sonst jeder Zugriff auf mehr Waffen als jeweils gestattet sind. Ich habe das jetzt für mich nicht einndeutig aus dem Urteil rauslesen können.

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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von thomasa1000 » Sa 24. Dez 2016, 13:05

gewo hat geschrieben:
thomasa1000 hat geschrieben:
wolfgangf hat geschrieben:Gehe ich Recht in der Annahme, dass es als Argument nicht durchgeht, wenn zwei Ehepartner je eine WBK haben und jeder auch auf die Waffen des anderen zugreifen können will?
Also um eine gemeinsame Verwahrung in einem Tresor?

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Andere Meinungen?

Wo ist geregelt auf wieviele Waffen ich ZUGRIFF haben darf?


falsch

auf wieviele waffen du zugriff haben darfst ( innehabung, ist laut waffg dem besitz gleichgestellt) steht auf der rueckseite deiner WBK

nur verheirateten ehepaaren - und das auch nur aufgrund eines Vfgh urteils - ist es erlaubt gemeinsam zu verwahren

Ahhh...Danke
Das heißt also: Freundin (nicht verheiratet) und ich, jeweils 2 Plätze auf der WBK. Jeder besitzt eine Waffe -> gemeinsame Verwahrung.
Sobald einer eine 2. Waffe erwirbt -> 2. Tresor?
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