thomasa1000 hat geschrieben:Ahhh...Danke
Das heißt also: Freundin (nicht verheiratet) und ich, jeweils 2 Plätze auf der WBK. Jeder besitzt eine Waffe -> gemeinsame Verwahrung.
Sobald einer eine 2. Waffe erwirbt -> 2. Tresor?
genau so!
waffen haben - was die stueckzahl auf der WBK betrifft - kein "mascherl"
es ist egal auf wessen (legale besessene) waffen du zugriff hast
wesentlich ist dass es nicht mehr sind als die stueckzahl auf deiner WBK
du kannst hin- und herueberlassen wie du willst
mit deiner frau
mit deiner freundin (tipp: aufpassen dass deine frau ned draufkommt ...)
mit einem schuetzenkollegen
ganz egal mit wem
solange
- dabei keiner auf mehr waffen zugriff hat als in seinem dokument(en) eingetragen sind und
- die ueberlassung weniger als sechs wochen dauert
ist es legal und es muss es nicht gemeldet werden
ein kaesezettel hilft bei evt kontrollen
vorgeschrieben ist dieser aber (dzt. noch) nicht