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Erweiterung der WBK

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von gewo » Sa 24. Dez 2016, 13:48

thomasa1000 hat geschrieben:Ahhh...Danke
Das heißt also: Freundin (nicht verheiratet) und ich, jeweils 2 Plätze auf der WBK. Jeder besitzt eine Waffe -> gemeinsame Verwahrung.
Sobald einer eine 2. Waffe erwirbt -> 2. Tresor?


genau so!

waffen haben - was die stueckzahl auf der WBK betrifft - kein "mascherl"
es ist egal auf wessen (legale besessene) waffen du zugriff hast
wesentlich ist dass es nicht mehr sind als die stueckzahl auf deiner WBK

du kannst hin- und herueberlassen wie du willst
mit deiner frau
mit deiner freundin (tipp: aufpassen dass deine frau ned draufkommt ...)
mit einem schuetzenkollegen
ganz egal mit wem

solange
- dabei keiner auf mehr waffen zugriff hat als in seinem dokument(en) eingetragen sind und
- die ueberlassung weniger als sechs wochen dauert
ist es legal und es muss es nicht gemeldet werden

ein kaesezettel hilft bei evt kontrollen
vorgeschrieben ist dieser aber (dzt. noch) nicht
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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von thomasa1000 » Sa 24. Dez 2016, 14:15

gewo hat geschrieben:genau so!

mit deiner freundin (tipp: aufpassen dass deine frau ned draufkommt)

Danke

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wolfgangf
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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von wolfgangf » Sa 24. Dez 2016, 14:16

Code: Alles auswählen

Das heißt also: Freundin (nicht verheiratet) und ich, jeweils 2 Plätze auf der WBK. Jeder besitzt eine Waffe -> gemeinsame Verwahrung. 
Sobald einer eine 2. Waffe erwirbt -> 2. Tresor?


Entschuldigung, dass ich nochmal nachharke: Also wenn thomasa1000 seine Freundin heiratet, dann darf jeder 2 eigene Waffen besitzen und diese dann gemeinsam verwahren? Also jeder darf auf 4 Waffen Zugriff haben? Na wenn das kein Grund für eine Eheschließung ist :dance:

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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von gewo » Sa 24. Dez 2016, 14:25

wolfgangf hat geschrieben:

Code: Alles auswählen

Das heißt also: Freundin (nicht verheiratet) und ich, jeweils 2 Plätze auf der WBK. Jeder besitzt eine Waffe -> gemeinsame Verwahrung. 
Sobald einer eine 2. Waffe erwirbt -> 2. Tresor?


Entschuldigung, dass ich nochmal nachharke: Also wenn thomasa1000 seine Freundin heiratet, dann darf jeder 2 eigene Waffen besitzen und diese dann gemeinsam verwahren? Also jeder darf auf 4 Waffen Zugriff haben? Na wenn das kein Grund für eine Eheschließung ist :dance:


so ist es
wenn die beiden verheiratet sind (miteinander verheiratet) dann duerfen sie was kat B betrifft gemeinsam verwahren
ggf vorhandene kat A muessten trotzdem getrennt verwahrt werden
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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von gewo » So 25. Dez 2016, 14:22

right to bear arms hat geschrieben:Halten Sie sich an das Gesetz.....


LOL

...sagt jemand der monatelang abzugsgruppen von vollautomatischen Kat. A waffen auf waffengebraucht.at angeboten hat, vermutlich bis er drauf gekommen ist das die definition '..... teile von kriegswaffen...." sich eben nicht nur auf die waffenrelevanten teile bezieht.

frohes fest...
Zuletzt geändert von gewo am So 25. Dez 2016, 14:35, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von susi » So 25. Dez 2016, 14:48

Danke für die einleuchtende Information!
Grüße
susi

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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von susi » So 25. Dez 2016, 15:13

right to bear arms hat geschrieben: Ganz abgesehen davon stellt es einen schweren zivilrechtlichen Irrtum dar, als liquider gentleman in Österreich zu heiraten und kommt ein separater Tresor in jedem Falle billiger.


:lol:
Grüße
susi

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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von gewo » So 25. Dez 2016, 15:24

nur weil jemand aussenhandelsspezialist mit fallweiser waffenrechtlicher tangente ist, ist er noch lange nicht waffenrechtsprofi

es entspricht der natur der sache, dass auch hoechstgerichtsurteile fallweise umgedreht werden

es ist selten
aber es kommt vor

deshalb aber die gesamten - mehrere hunderte seiten umfassenden - grossen runderlaesse des waffenrechtes in frage zu stellen waere ein voelliges hinausschiessen ueber das ziel

es bliebe defacto nur mehr der vortrag des waffengesetzes, selbst die verordnung dazu sind ja nicht sakrosankt

das waffengesetz selber sagt ueber die wichtigen verpflichtungen des waffenbesitzers aber null aus

zum thema verwahrung ( ich erspare mir jetzt das original) sagt der 16b nichts anderes als "die verwahrung muss sicher erfolgen" . basta.

oder zum transport: "der transport ist zulaessig zwischen zwei punkten".
ende

mit dem gesetzestext alleine wird sinnvolle weitergabe von informationen im rahmen des theoretischen ausbildungsteiles des waffenfuehrerscheins nicht zu machen sein

beizuziehen sind dabei alle uns zur verfügung stehenden quellen wie eben:
- verordnungen
- erlaesse
- hoechstgerichtsurteile

die letztgenannten sind die wichtigsten
weil sie oft die urspruengliche interpretation des gesetzestextes durch die verwaltung in frage stellen bzw in einzelfaellen auch umkehren

im gegenstaendlichen fall wuerde es sich - selbst fuer den faktisch auszuschliessenden fall dass eine verwaltungsbehoerde in einem mutanfal in einer fachlich gleich liegenden situation ein hoechstgerichtsurteil nicht beachtet ( spätestens der jurist in der instanz zuckt da zurueck und behebt) - um einen in der 2012er novelle beschriebenen fall eines leichten verstosses handeln der - wenn er korrigiert wird, zu keinen rechtsfolgen fuer die betroffenen fuehrt

und weil wir am feiertag eh alle zeit haben:
fuer den fall das eine ueberschiessende verwaltungsbehoerde das als einen grossen verwahrungsmangel einschaetzt:
hat auch keine folgen weil er durch eine auskunft entstanden ist welche durch einen gewerbebetrieb erteilt wurde, siehe runderlass ....

und betreffend der abzugsgruppen fuer vollautomatische AUG sturmgewehre die einfach so oeffentlich an hinz und kunz verkauft werden: es gibt nicht nur ein aussenhandels (wirtschafts) und ein waffenrecht, es gibt auch eine kriegsmaterialverordnung, auch zu dieser gibt es erlaesse und hoechstgerichtsurteile, auch wenn diese in der oeffentlichkeit nicht so bekannt sind wie die "normalen" waffenrechtlichen gesetzesmaterialien.....
Zuletzt geändert von gewo am So 25. Dez 2016, 15:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von gewo » So 25. Dez 2016, 16:34

right to bear arms hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:und betreffend der abzugsgruppen fuer vollautomatische AUG sturmgewehre die einfach so oeffentlich an hinz und kunz verkauft werden: es gibt nicht nur ein aussenhandels (wirtschafts) und ein waffenrecht, es gibt auch eine kriegsmaterialverordnung, auch zu dieser gibt es erlaesse und hoechstgerichtsurteile, auch wenn diese in der oeffentlichkeit nicht so bekannt sind wie die "normalen" waffenrechtlichen gesetzesmaterialien.....


Unter welche Position der Kriegsmaterialverordnung solle eine AUG-Abzugsgruppe denn fallen?


die reihenfolge ist
gesetz -> verordnung -> erlass -> VfgH/Vwgh urteil

nur deshalb weil eine definition in einer verordnung nicht erefolgt ist heisst das schon lange nicht das es sie nicht gibt

aber ich will mich da ned wichtig machen
ich habe beruflich nicht mit kat A waffen zu tun
ich kann da nicht im selben niveau wie jemand der sein ganzes leben lang mit gesetzesmateria hantiert hat agieren ..

mir ging es um den - (sehr) theoretisch richtigen, aber trotzdem sinnfreien kommentar zur gemeisnamen verwahrung
wenn wir alle imnhalte aus waffenrechtlichen verordnungen und erlaessen ausse acht lassen brauchen wir bei waffenfuehrersceinkurs nur mehr den WaffG 1996 gesetzestext ausdrucken und ihn den leuten in die hand druecken und das wars
Zuletzt geändert von gewo am So 25. Dez 2016, 16:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von Heinzelmaennchen » Fr 14. Apr 2017, 22:08

Um mal die Gerüchteküche in Schwung zu bringen:
Hab Heute beim Waffenhändler gehört, dass es ab dieser Woche schwieriger geworden sein soll die WBK zu erweitern.
Er hat was von einem Rundschreiben, Erlass oder so erzählt das die BH´s bekommen hätten. Aber nichts genaues gewusst. Scheinbar wurde einem Antragsteller trotz div. Ergebnislisten die Erweiterung (2->4) verweigert...
Jemand was davon gehört oder einfach nur einer der "Rumors"?
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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von Kapselpracker » Sa 15. Apr 2017, 05:47

Heinzelmaennchen hat geschrieben:Um mal die Gerüchteküche in Schwung zu bringen:
Hab Heute beim Waffenhändler gehört, dass es ab dieser Woche schwieriger geworden sein soll die WBK zu erweitern.
Er hat was von einem Rundschreiben, Erlass oder so erzählt das die BH´s bekommen hätten. Aber nichts genaues gewusst. Scheinbar wurde einem Antragsteller trotz div. Ergebnislisten die Erweiterung (2->4) verweigert...
Jemand was davon gehört oder einfach nur einer der "Rumors"?

Dazu bedarf es keiner Gerüchteküche.
Es kann jemand mit Hundert Ergebnislisten kommen wenn die Begründung für einen bedarf nach weitere Waffen nicht glaubhaft ist bekommt man sie auch nicht.
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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von gewo » Sa 15. Apr 2017, 08:29

es gibt nach wie vor behoerden wo 2 auf 10 ein formalakt mit fast keinen nachweisen ist

und es gibt andere wo du fuer 2 auf 4 zum amtsarzt musst

fuer die LPD wien ist es zb bei den erweiterungen nach par 23 2b zwischenzeitlich tatsawchlich so dass die vereinsmitgliedschaft mindestens 6 monate bestehen muss ....
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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von Heinzelmaennchen » So 16. Apr 2017, 20:49

Kapselpracker hat geschrieben:
Heinzelmaennchen hat geschrieben:Um mal die Gerüchteküche in Schwung zu bringen:
Hab Heute beim Waffenhändler gehört, dass es ab dieser Woche schwieriger geworden sein soll die WBK zu erweitern.
Er hat was von einem Rundschreiben, Erlass oder so erzählt das die BH´s bekommen hätten. Aber nichts genaues gewusst. Scheinbar wurde einem Antragsteller trotz div. Ergebnislisten die Erweiterung (2->4) verweigert...
Jemand was davon gehört oder einfach nur einer der "Rumors"?

Dazu bedarf es keiner Gerüchteküche.
Es kann jemand mit Hundert Ergebnislisten kommen wenn die Begründung für einen bedarf nach weitere Waffen nicht glaubhaft ist bekommt man sie auch nicht.


Die eigentliche Frage war, ob jemand etwas über einen neuen Erlass oder Ähnliches weis; die anderen Geschichten wurden eh in diversen Beiträgen bereits zur Genüge diskutiert.

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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von HowlingWolf » Di 18. Apr 2017, 20:44

Heinzelmaennchen hat geschrieben:Um mal die Gerüchteküche in Schwung zu bringen:
Hab Heute beim Waffenhändler gehört, dass es ab dieser Woche schwieriger geworden sein soll die WBK zu erweitern.
Er hat was von einem Rundschreiben, Erlass oder so erzählt das die BH´s bekommen hätten. Aber nichts genaues gewusst. Scheinbar wurde einem Antragsteller trotz div. Ergebnislisten die Erweiterung (2->4) verweigert...
Jemand was davon gehört oder einfach nur einer der "Rumors"?


So gerne ich auch geglaubt hätte, es wäre nichts dran an deinen Gerüchten... Leider hat es mir mein OSM heute bestätigt, dass seit 1.4. die Bestimmungen für die Erweiterungen verschärft wurden. Zu den Details konnte er noch nichts sagen, er muss sich selbst erst einlesen. Aber offenbar hat da eine Arbeitsgruppe im BMI heimlich, still und leise die Daumenschrauben angezogen, ohne dass es davor jemand mitbekommen hat. Und ich wollte gerade von 2 auf x erweitern... :evil:

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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von GSchoenbauer » Di 18. Apr 2017, 20:50

WO muss er sich erst einlesen?

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