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Erweiterung der WBK

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Mindfreeq
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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von Mindfreeq » Fr 9. Dez 2016, 20:30

Kann ich eigentlich eine 2te Waffe im selben Kaliber als leihwaffe aufführen?

Der Hintergrund wäre der sagen wir mal ich hätte eine Glock 17 zur SV, schiesse damit aber auch bewerbe aufgrund des Platzmangels auf der WBK.
Ich bin jetzt aber Hauptsächlich mit einem Kollegen am stand welcher eine CZ sein eugen nennt, wenn ich jetzt pro Training 50 Schuss mit seiner CZ schiesse kann ich das Protokolieren uns als leihwaffe anführen und die BH erkennt mir das als solche an was eine spätere Erweiterung erleichtern würde. Die Frage ist halt nur ob die BH dann nicht sagt eine FFW im Kaliber 9mm ist genug.
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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von rupi » Fr 9. Dez 2016, 20:33

und warum kaufst dir nicht eine CZ ?
member the old PD design ? oh I member

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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von Mindfreeq » Fr 9. Dez 2016, 20:43

Wenn ich später mal (geplant Ende 2017) um 6 Plätze erweiter (oder auf nur um 5 weil diese angeblich leichter sind zu bekommen) dann werde ich mir eventuell eine CZ kaufen.... Ansonsten ist der 2te Platz mit einer 357er Ruger belegt und die Glock wird sicherlich nicht verkauft ;)
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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von DesertEagleCal50 » Fr 9. Dez 2016, 21:30

Kann man die akt. Judikatur online lesen?
Wo stehts oder eben nicht mit den 5 Jahren?

Wie sht ihr das, mehr oder weniger schreiben im Antrag? Habt ihr auf Paragraphen etc. angeführt.

Dzt. Info eines Schützenkameraden ist, weniger gleich mehr.
Zuletzt geändert von DesertEagleCal50 am Fr 9. Dez 2016, 21:30, insgesamt 1-mal geändert.
Grüsse

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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von Maddin » Fr 9. Dez 2016, 23:13

Mindfreeq hat geschrieben:Kann ich eigentlich eine 2te Waffe im selben Kaliber als leihwaffe aufführen?

Der Hintergrund wäre der sagen wir mal ich hätte eine Glock 17 zur SV, schiesse damit aber auch bewerbe aufgrund des Platzmangels auf der WBK.
Ich bin jetzt aber Hauptsächlich mit einem Kollegen am stand welcher eine CZ sein eugen nennt, wenn ich jetzt pro Training 50 Schuss mit seiner CZ schiesse kann ich das Protokolieren uns als leihwaffe anführen und die BH erkennt mir das als solche an was eine spätere Erweiterung erleichtern würde. Die Frage ist halt nur ob die BH dann nicht sagt eine FFW im Kaliber 9mm ist genug.


Meiner Erfahrung nach je mehr desto besser. Und was du dir schlussendlich kaufst ist ohnehin nur dir überlassen. Wenn es dem Zweck des Sportschießens dient dann hat sich die Behörde da eigentlich mit den Details rauszuhalten. Es gibt ja auch im FFW Bereich verschiedenste Bewerbe mit unterschiedlichsten Pistolen. Da braucht man eben oftmals mehr als nur eine 9mm...

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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von Centershot » Sa 10. Dez 2016, 00:39

Ich habe mehrere 9mm Waffen...und bei der Erweiterung war das kein Thema. Kommt darauf an wie du den Begriff "aktiver Sportschütze" (1 Wettkampfwaffe + 1 Ersatz/Trainingswaffe) glaubhaft machen kannst:
IPSC: 2 x Shadow für Production + 2 x Waffe für Standard + 1 x 1911 Classic + 1 x Glock für DP
SGKP: 2 x Sportpistole 6"...
Realistisch gesehen wird derzeit bei nachweislich aktiven Sportschützen nach § 23 vorgegangen...nach Ablauf von 5 Jahren...maximal plus 5 Plätze im günstigsten Fall.

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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von DesertEagleCal50 » Sa 10. Dez 2016, 08:06

Kommt auf die BH an, einige meiner Vereinskollegen haben ohne Probleme erweitert, bei meiner wirds interessant da er neg. bekannt ist.
Grüsse

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ianos
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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von ianos » Sa 10. Dez 2016, 08:21

...und in Wien kann man sowieso was ganz anderes erwarten. [emoji36][emoji36][emoji36]


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emanuel2408
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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von emanuel2408 » Sa 10. Dez 2016, 08:28

bandit31 hat geschrieben:
bandit31 hat geschrieben:Wollte heute von 4 auf 8 erweitern. Leider ohne Erfolg. :cry:

Ich hatte 17 Ergebnislisten (2 davon mit Leihwaffen) diverser Bewerbe mit, der SB meinte aber, ich bräuchte Ergebnislisten und Trainigslisten (wo die verwendete Waffe genau angeführt wird, also nix mit SSLG1, KK HA, etc..) von den Waffen für die ich erweitern möchte.
Auf die Frage, wie ich mit Waffen trainieren und Bewerbe machen soll, die ich und auch Freunde nicht haben, kam nur Achselzucken.

Der SB berief sich dabei auf folgenden Text, im speziellen auf 2 Sätze:

a.Verwaltungsgerichtshof
06.04.2016, Ra 2015/03/0073
WaffG. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs zu §23WaffG steht die Festsetzung einer über zwei hinausgehenden Anzahl genehmigungspflichtiger Schusswaffen, die der Berechtigte besitzen darf, im Ermessen der Behörde. Auf dem Boden des §23 WaffG reicht die Rechtfertigung "Ausübung des Schießsports" für die Ausweitung
des Berechtigungsumfanges einer Waffenbesitzkarte dann nicht aus, wenn für einen Schießsport mit der schon bisher gewährten Anzahl von genehmigungspflichtigen Schusswaffen das Auslangen gefunden werden kann. Nur dann, wenn auch die Verwendung der (beantragten) weiteren Waffen zur Ausübung spezieller Disziplinen des Schießsports bescheinigt wird, kann der vom Gesetz für die Erweiterung des Berechtigungsumfanges nach der Ermessensbestimmung des §23 Abs 2 zweiter Satz WaffG geforderte Rechtfertigungsgrund als gegeben angesehen werden. Angesichts der den Antragsteller treffenden erhöhten Behauptungslast zur Glaubhaftmachung des Rechtfertigungsgrundes iSd §23 Abs 2 zweiter Satz WaffG (vgl dazu etwa auch VwGH vom 27.01.2011, 2010/03/0082) sind auch entsprechende Aufzeichnungen über Art und Umfang des Trainings erforderlich. Die Glaubhaftmachung umfasst damit insbesondere den Umstand, ob gerade in den für einen Erweiterungsantrag maßgeblichen Disziplinen entsprechende Schulungen durchgeführt wurden sowie eine entsprechende (Trainings-) Praxis erworben wurde.

Quelle: http://www.vwrecht.jku.at/fileadmin/use ... 9-2016.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;


So, hab vor ca. 3 Wochen dem SB die gewünschten Trainingsbestätigungen und Ergebnislisten gebracht, das Gespräch lief ohne Probleme und Diskusionen ab und heute konnte ich mir die Karte mit 8 Plätzen abholen. :dance:


Darf ich fragen, welche BH oder LPD das war?

Das Erkenntnis kenn ich zwar, mir stellt sich nun die Frage wie du diese Trainingsbestätigungen beigebracht hast. Einfach ein Schreiben von deinem Verein in welchem bestätigt wird, dass du mit diesen Waffen trainiert hast?


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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von Mindfreeq » Sa 10. Dez 2016, 08:44

Centershot hat geschrieben:Realistisch gesehen wird derzeit bei nachweislich aktiven Sportschützen nach § 23 vorgegangen...nach Ablauf von 5 Jahren...maximal plus 5 Plätze im günstigsten Fall.


Und wie kommt es dann das andere schon nach einem Jahr erfolgreich erweitern?
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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von ianos » Sa 10. Dez 2016, 09:20

Eben!

Es ist purer Schwachsinn, was die Behörden für eine Willkür walten lassen. Manche nach nem Jahr auf 5 oder 7 und manche wiederum bekommen nichts...

Somit kommen solche Aussagen zustande und wiederum werden andere User dies für die bare Münze nehmen (auch wenn's ihre eigene Verantwortung ist, eh klar). Somit aufpassen und nicht pauschalisieren! Schweigen ist und war schon immer Gold...

Argumentation des Schützen ist natürlich auch ein Faktor, aber trotzdem gibt's doch Richtlinien für die Behörde oder nicht?
Sie kann niemals so gut sein, dass nach 2 gleich 6 oder 7 vergeben werden.
Wenn doch, dann bitte free sharing mit uns per Word-Datei! Das ist das Mindeste, was man derzeit in dieser prekären Situation machen kann.

Und wieso BH und LPD ungleich exekutieren, ist sowieso mysteriös wie Theseus' Labyrinth.

Also, einfach nur hinnehmen, dass es einfach so ist und selbst alles versuchen. Vielleicht, wenn die SachbearbeiterInnen erlauben, vorher anfragen per Telefon!


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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von Myon » Sa 10. Dez 2016, 09:32

Mindfreeq hat geschrieben:
Centershot hat geschrieben:Realistisch gesehen wird derzeit bei nachweislich aktiven Sportschützen nach § 23 vorgegangen...nach Ablauf von 5 Jahren...maximal plus 5 Plätze im günstigsten Fall.


Und wie kommt es dann das andere schon nach einem Jahr erfolgreich erweitern?


Es gibt KEINE Pauschal richtige oder falsche Antwort diesbezüglich. Es kommt auf die BH an. Punkt aus.
Diese hat die Befugniss zu entscheiden, ob sie jetzt keine Erweiterung geben, von 2 auf 7, nach nen Monat oder nach 5 Jahren und so weiter entscheidend NUR die BH.

@Ianos

Ne Word Datei hast schon vor 6 Monaten bekommen oder so, aber hingehen muss jeder selber :P

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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von Centershot » Sa 10. Dez 2016, 09:34

Andere Behörde...andere Gesetzesauslegung...?

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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von Myon » Sa 10. Dez 2016, 09:37

In meinen Augen Nein. Den das Gesetz legt nicht genau fest wann wer warum (vorzeitig) Erweitern darf. Blöd gesagt, du musst den Sachbearbeiter überzeugen. Manche lassen sich leichter als andere überzeugen.

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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von Mindfreeq » Sa 10. Dez 2016, 09:42

Also um so mehr Papierkram ich dabei habe (Ergebnislisten, Protokolle über leihwaffen, Begründung für die Erweiterung und deren Einsatzgebiete und einem nachweis über eine vereinsmitgliedschaft) umso höher sind die Chancen das die Erweiterung durch geht...
So hätte ich es verstanden. Und wenn es heute nicht geht, geht es evtl in einem Monat.
So hätte ich es verstanden.
Zuletzt geändert von Mindfreeq am Sa 10. Dez 2016, 09:43, insgesamt 1-mal geändert.
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