Unterstützt JETZT unser Forum und macht mit beim PDSV-Cup 2025 -> Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=59526

Remington .223 frei ab 18 Jahren

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
JJB
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 25
Registriert: Mo 1. Feb 2016, 09:53

Remington .223 frei ab 18 Jahren

Beitrag von JJB » Di 2. Feb 2016, 19:33

Guten Abend, liebes Forum und Mitglieder!

Ich stoße bei meiner Suche immer wieder auf Unstimmigkeiten, daher meine Frage an die Spezialisten hier.
Seit längerem schwebt mir eine Remington im Kaliber .223 vor.
Kann ich diese Langwaffe ab 18 Jahren kaufen oder nicht?

Vielen Dank

Benutzeravatar
<BigM>
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1242
Registriert: Di 11. Mai 2010, 18:24
Wohnort: планета-P

Re: Remington .223 frei ab 18 Jahren

Beitrag von <BigM> » Di 2. Feb 2016, 19:39

Repetierer, Kat. C, frei ab 18. 3 tägige Abkühlphase & kein beh. Waffenverbot. Viel Erfolg & herzlich Willkommen!
"Gefällt Euch der Euro :D :D :D , Ihr schafft das!"

JJB
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 25
Registriert: Mo 1. Feb 2016, 09:53

Re: Remington .223 frei ab 18 Jahren

Beitrag von JJB » Di 2. Feb 2016, 19:52

Guten Abend!

Vielen Dank für´s Willkommen heißen :)
Habe leider keinen Vorstellungsthread gefunden.

Ich bin im Besitz der WBK, dann sollte das kein Problem darstellen.

Danke, endlich mal zu wissen, was Sache ist!

Benutzeravatar
psav
Supporter .44 Magnum TMFK
Supporter .44 Magnum TMFK
Beiträge: 369
Registriert: Do 20. Jan 2011, 18:02

Re: Remington .223 frei ab 18 Jahren

Beitrag von psav » Di 2. Feb 2016, 20:18

...... :whistle:
"Die Schattenseite der wahrheitsgemäßen Berichterstattung ist und bleibt das vorsätzliche Totschweigen".
Ernst R. Hauschka
(Dr. phil., deutscher Aphoristiker, Lyriker, Essayist)

Benutzeravatar
Octopus
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 725
Registriert: Di 12. Apr 2011, 13:40

Re: Remington .223 frei ab 18 Jahren

Beitrag von Octopus » Di 2. Feb 2016, 20:21

Um den Vorpost etwas näher auszuführen:

Bitte umgehend den Waffenführerschein bei einem fähigen Lehrenden nachmachen oder selbständig ins Waffenrecht einlesen.
Tight pants - tight groupings

Benutzeravatar
Maddin
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2867
Registriert: Sa 21. Nov 2015, 14:03
Wohnort: Graz

Re: Remington .223 frei ab 18 Jahren

Beitrag von Maddin » Di 2. Feb 2016, 20:22

JJB hat geschrieben:Guten Abend!

Vielen Dank für´s Willkommen heißen :)
Habe leider keinen Vorstellungsthread gefunden.

Ich bin im Besitz der WBK, dann sollte das kein Problem darstellen.

Danke, endlich mal zu wissen, was Sache ist!


Wenn du im Besitz einer WBK bist kannst du alles erlaubte kaufen was es am heimischen Markt (nicht am Schwarzmarkt) gibt.

Da ist es auch egal ob 18, 21 oder 99 Jahre alt bist...

Benutzeravatar
<BigM>
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1242
Registriert: Di 11. Mai 2010, 18:24
Wohnort: планета-P

Re: Remington .223 frei ab 18 Jahren

Beitrag von <BigM> » Di 2. Feb 2016, 21:17

Octopus hat geschrieben:Um den Vorpost etwas näher auszuführen:

Bitte umgehend den Waffenführerschein bei einem fähigen Lehrenden nachmachen oder selbständig ins Waffenrecht einlesen.


Was war denn daran falsch? Ohne WBK hast ne Abkühlphase.
Dass er ne WBK hat, ist danach dazugekommen, und damit sind die 3 Tage obsolet.
Den Eintrag ins ZWR hab ich nicht dazugeschrieben, das ist klar.
"Gefällt Euch der Euro :D :D :D , Ihr schafft das!"

Benutzeravatar
Octopus
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 725
Registriert: Di 12. Apr 2011, 13:40

Re: Remington .223 frei ab 18 Jahren

Beitrag von Octopus » Di 2. Feb 2016, 21:23

Falsch war gar nichts, was gepostet wurde.
Dem Threadersteller fehlt nur grundlegendes Wissen, das WBK Besitzer eigentlich haben sollten.

Nicht falsch verstehen... Fragen ist gut und schön.

Aber ich frage mich, was dann derzeit Inhalt des Waffenführerscheines ist?
Tight pants - tight groupings

Benutzeravatar
<BigM>
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1242
Registriert: Di 11. Mai 2010, 18:24
Wohnort: планета-P

Re: Remington .223 frei ab 18 Jahren

Beitrag von <BigM> » Di 2. Feb 2016, 21:57

==> ah alles klar!! War nicht auf meinem Post bezogen!

Dzt. glaub ich gibts tlw. Massenabfertigung.
"Gefällt Euch der Euro :D :D :D , Ihr schafft das!"

Senf
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1663
Registriert: Mi 29. Mai 2013, 11:26
Wohnort: Klagenfurt, Leoben, Wien

Re: Remington .223 frei ab 18 Jahren

Beitrag von Senf » Mi 3. Feb 2016, 00:45

<BigM> hat geschrieben:Dzt. glaub ich gibts tlw. Massenabfertigung.


Massenabfertigung hin oder her die 4 Kategorien werden behandelt. Ausserdem ist die Frage nach der Kategorie einer "Remington" so nicht zu beantworten. Unter "Remington" kann man vieles verstehn... von der Schreibmaschine übers Glätteisen und der 700er Serie bis zur Woodmaster, passt da alles rein. Für die ersten beiden brauchst weder 18 sein noch eine Frage in diesem Forum stellen und den rechtlichen Unterschied zwischen den zweiten Zwei sollte ein WBK-Inhaber jederzeit auch ohne Publikumsjoker feststellen können...
Hier könnte Ihre Signatur stehen!!

kuni
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3366
Registriert: Sa 24. Mär 2012, 15:36

Re: Remington .223 frei ab 18 Jahren

Beitrag von kuni » Mi 3. Feb 2016, 11:01

Ich finde es halt Schade, dass man hier nicht einfach ein Frage stellen darf und dann eine normale Antwort erhält. Ohne blöde Nebenbemerkungen "das hättest du selbst wissen müssen" - oder "hast du das beim xyz Kurs nicht gelernt"....

Ist halt meine Meinung

Benutzeravatar
rupi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 7052
Registriert: Fr 11. Jan 2013, 14:07
Wohnort: Mitteleuropa

Re: Remington .223 frei ab 18 Jahren

Beitrag von rupi » Mi 3. Feb 2016, 11:05

kuni hat geschrieben:Ich finde es halt Schade, dass man hier nicht einfach ein Frage stellen darf und dann eine normale Antwort erhält. Ohne blöde Nebenbemerkungen "das hättest du selbst wissen müssen" - oder "hast du das beim xyz Kurs nicht gelernt"....

Ist halt meine Meinung

klar ist es schade

aber es ist erschreckend was teilweise für Waffenführerscheine abgehalten werden und der Kunde trotzdem 45-65€ dafür abdrücken darf
member the old PD design ? oh I member

Benutzeravatar
Fangschuss
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1508
Registriert: Sa 29. Okt 2011, 12:23
Wohnort: Steiermark

Re: Remington .223 frei ab 18 Jahren

Beitrag von Fangschuss » Mi 3. Feb 2016, 11:10

kuni hat geschrieben:Ich finde es halt Schade, dass man hier nicht einfach ein Frage stellen darf und dann eine normale Antwort erhält. Ohne blöde Nebenbemerkungen "das hättest du selbst wissen müssen" - oder "hast du das beim xyz Kurs nicht gelernt"....

Ist halt meine Meinung


Ja, das stimmt schon für manche Fragen. Aber wenn jemand eine WBK hat und diese einfache Frage im Waffenrecht nicht beantworten kann, das Waffenrecht ist frei einsehbar, dann wundert das schon ein wenig.

Senf
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1663
Registriert: Mi 29. Mai 2013, 11:26
Wohnort: Klagenfurt, Leoben, Wien

Re: Remington .223 frei ab 18 Jahren

Beitrag von Senf » Mi 3. Feb 2016, 12:17

Ausserdem hast uns noch immer nicht verraten um welche "Remington" es sich handelt... ;)
Hier könnte Ihre Signatur stehen!!

Benutzeravatar
Stickhead
Moderator
Moderator
Beiträge: 4773
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 17:47
Wohnort: Sagittarius A*

Re: Remington .223 frei ab 18 Jahren

Beitrag von Stickhead » Mi 3. Feb 2016, 12:59

Und außerdem:
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese sorgfältig mit entsprechender Judikatur und/oder Paragraphen, der im Zusammenhang mit der Frage stehenden Gesetze, zu untermauern.


Sich daran zu halten könnte man wenigsten versuchen. Wegen der Qualität der Postings wärs gewesen.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

Antworten