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Remington .223 frei ab 18 Jahren
Verfasst: Di 2. Feb 2016, 19:33
von JJB
Guten Abend, liebes Forum und Mitglieder!
Ich stoße bei meiner Suche immer wieder auf Unstimmigkeiten, daher meine Frage an die Spezialisten hier.
Seit längerem schwebt mir eine Remington im Kaliber .223 vor.
Kann ich diese Langwaffe ab 18 Jahren kaufen oder nicht?
Vielen Dank
Re: Remington .223 frei ab 18 Jahren
Verfasst: Di 2. Feb 2016, 19:39
von <BigM>
Repetierer, Kat. C, frei ab 18. 3 tägige Abkühlphase & kein beh. Waffenverbot. Viel Erfolg & herzlich Willkommen!
Re: Remington .223 frei ab 18 Jahren
Verfasst: Di 2. Feb 2016, 19:52
von JJB
Guten Abend!
Vielen Dank für´s Willkommen heißen

Habe leider keinen Vorstellungsthread gefunden.
Ich bin im Besitz der WBK, dann sollte das kein Problem darstellen.
Danke, endlich mal zu wissen, was Sache ist!
Re: Remington .223 frei ab 18 Jahren
Verfasst: Di 2. Feb 2016, 20:18
von psav
......

Re: Remington .223 frei ab 18 Jahren
Verfasst: Di 2. Feb 2016, 20:21
von Octopus
Um den Vorpost etwas näher auszuführen:
Bitte umgehend den Waffenführerschein bei einem fähigen Lehrenden nachmachen oder selbständig ins Waffenrecht einlesen.
Re: Remington .223 frei ab 18 Jahren
Verfasst: Di 2. Feb 2016, 20:22
von Maddin
JJB hat geschrieben:Guten Abend!
Vielen Dank für´s Willkommen heißen

Habe leider keinen Vorstellungsthread gefunden.
Ich bin im Besitz der WBK, dann sollte das kein Problem darstellen.
Danke, endlich mal zu wissen, was Sache ist!
Wenn du im Besitz einer WBK bist kannst du alles erlaubte kaufen was es am heimischen Markt (nicht am Schwarzmarkt) gibt.
Da ist es auch egal ob 18, 21 oder 99 Jahre alt bist...
Re: Remington .223 frei ab 18 Jahren
Verfasst: Di 2. Feb 2016, 21:17
von <BigM>
Octopus hat geschrieben:Um den Vorpost etwas näher auszuführen:
Bitte umgehend den Waffenführerschein bei einem fähigen Lehrenden nachmachen oder selbständig ins Waffenrecht einlesen.
Was war denn daran falsch? Ohne WBK hast ne Abkühlphase.
Dass er ne WBK hat, ist danach dazugekommen, und damit sind die 3 Tage obsolet.
Den Eintrag ins ZWR hab ich nicht dazugeschrieben, das ist klar.
Re: Remington .223 frei ab 18 Jahren
Verfasst: Di 2. Feb 2016, 21:23
von Octopus
Falsch war gar nichts, was gepostet wurde.
Dem Threadersteller fehlt nur grundlegendes Wissen, das WBK Besitzer eigentlich haben sollten.
Nicht falsch verstehen... Fragen ist gut und schön.
Aber ich frage mich, was dann derzeit Inhalt des Waffenführerscheines ist?
Re: Remington .223 frei ab 18 Jahren
Verfasst: Di 2. Feb 2016, 21:57
von <BigM>
==> ah alles klar!! War nicht auf meinem Post bezogen!
Dzt. glaub ich gibts tlw. Massenabfertigung.
Re: Remington .223 frei ab 18 Jahren
Verfasst: Mi 3. Feb 2016, 00:45
von Senf
<BigM> hat geschrieben:Dzt. glaub ich gibts tlw. Massenabfertigung.
Massenabfertigung hin oder her die 4 Kategorien werden behandelt. Ausserdem ist die Frage nach der Kategorie einer "Remington" so nicht zu beantworten. Unter "Remington" kann man vieles verstehn... von der Schreibmaschine übers Glätteisen und der 700er Serie bis zur Woodmaster, passt da alles rein. Für die ersten beiden brauchst weder 18 sein noch eine Frage in diesem Forum stellen und den rechtlichen Unterschied zwischen den zweiten Zwei sollte ein WBK-Inhaber jederzeit auch ohne Publikumsjoker feststellen können...
Re: Remington .223 frei ab 18 Jahren
Verfasst: Mi 3. Feb 2016, 11:01
von kuni
Ich finde es halt Schade, dass man hier nicht einfach ein Frage stellen darf und dann eine normale Antwort erhält. Ohne blöde Nebenbemerkungen "das hättest du selbst wissen müssen" - oder "hast du das beim xyz Kurs nicht gelernt"....
Ist halt meine Meinung
Re: Remington .223 frei ab 18 Jahren
Verfasst: Mi 3. Feb 2016, 11:05
von rupi
kuni hat geschrieben:Ich finde es halt Schade, dass man hier nicht einfach ein Frage stellen darf und dann eine normale Antwort erhält. Ohne blöde Nebenbemerkungen "das hättest du selbst wissen müssen" - oder "hast du das beim xyz Kurs nicht gelernt"....
Ist halt meine Meinung
klar ist es schade
aber es ist erschreckend was teilweise für Waffenführerscheine abgehalten werden und der Kunde trotzdem 45-65€ dafür abdrücken darf
Re: Remington .223 frei ab 18 Jahren
Verfasst: Mi 3. Feb 2016, 11:10
von Fangschuss
kuni hat geschrieben:Ich finde es halt Schade, dass man hier nicht einfach ein Frage stellen darf und dann eine normale Antwort erhält. Ohne blöde Nebenbemerkungen "das hättest du selbst wissen müssen" - oder "hast du das beim xyz Kurs nicht gelernt"....
Ist halt meine Meinung
Ja, das stimmt schon für manche Fragen. Aber wenn jemand eine WBK hat und diese einfache Frage im Waffenrecht nicht beantworten kann, das Waffenrecht ist frei einsehbar, dann wundert das schon ein wenig.
Re: Remington .223 frei ab 18 Jahren
Verfasst: Mi 3. Feb 2016, 12:17
von Senf
Ausserdem hast uns noch immer nicht verraten um welche "Remington" es sich handelt...

Re: Remington .223 frei ab 18 Jahren
Verfasst: Mi 3. Feb 2016, 12:59
von Stickhead
Und außerdem:
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese sorgfältig mit entsprechender Judikatur und/oder Paragraphen, der im Zusammenhang mit der Frage stehenden Gesetze, zu untermauern.
Sich daran zu halten könnte man wenigsten versuchen. Wegen der Qualität der Postings wärs gewesen.