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Vorgehensweise bei Waffenvernichtung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Whity
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Vorgehensweise bei Waffenvernichtung

Beitrag von Whity » So 14. Feb 2016, 19:29

Hallo an Alle.

Ich wollte mal Nachfragen ob jemand von euch weiss wie es abläuft wenn man eine Kat B vernichten lassen will. Also wo muss man hin, wie rennt das ab usw.

Problem ist folgendes, ich hab eine Waffe auf der WBK die ich durch blöden Zufall bekommen habe und wenn ich sie nicht los werde, dann wirds etwas Problematisch mit der neuen CZ. Da ich aber noch etwas Zeit habe wollte ich mich mal informieren.

mfg Marcel
Gruss Marcel

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rupi
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Re: Vorgehensweise bei Waffenvernichtung

Beitrag von rupi » So 14. Feb 2016, 19:32

bevor du sie vernichten lasst schenkst sie dem Händler....
oder einem Schützenkollegen

ersteres kommt durchaus häufig vor
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gewo
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Re: Vorgehensweise bei Waffenvernichtung

Beitrag von gewo » So 14. Feb 2016, 19:34

Whity hat geschrieben:Hallo an Alle.
Ich wollte mal Nachfragen ob jemand von euch weiss wie es abläuft wenn man eine Kat B vernichten lassen will. Also wo muss man hin, wie rennt das ab usw.
Problem ist folgendes, ich hab eine Waffe auf der WBK die ich durch blöden Zufall bekommen habe und wenn ich sie nicht los werde, dann wirds etwas Problematisch mit der neuen CZ. Da ich aber noch etwas Zeit habe wollte ich mich mal informieren.
mfg Marcel


hi

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Re: Vorgehensweise bei Waffenvernichtung

Beitrag von Whity » So 14. Feb 2016, 19:37

Ah super. Weil die CZ hab ich heute bei euch per mail angefragt und nach der Antwort hab ich a Reservierungsanfrage geschickt. Also wenn ichs ned los bekomme nehm ichs mit wenn i die neue hole. ;)
Gruss Marcel

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Re: Vorgehensweise bei Waffenvernichtung

Beitrag von rupi » So 14. Feb 2016, 19:39

worum gehtsn überhaupt ?

vielleicht findest ja wen ders gegen eine Kiste Bier tauscht oder so
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Re: Vorgehensweise bei Waffenvernichtung

Beitrag von Martin P » So 14. Feb 2016, 20:05

Whity hat geschrieben:Ich wollte mal Nachfragen ob jemand von euch weiss wie es abläuft wenn man eine Kat B vernichten lassen will. Also wo muss man hin, wie rennt das ab usw.


Um die Frage zu beantworten: nach § 7 der 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung kannst du bei "der
Behörde" schriftlich und unwiderruflich auf das Eigentum an der Waffe zugunsten der Republik Österreich verzichten. Die Waffe wird dann gegen entsprechende Bestätigung von der Behörde übernommen. Sinnvollerweise gehst du zur zuständigen Waffenbehörde ...

Ist natürlich nur die allerletzte aller denkbaren Varianten ...

Ferrum
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Re: Vorgehensweise bei Waffenvernichtung

Beitrag von Ferrum » So 14. Feb 2016, 20:07

rupi hat geschrieben:worum gehtsn überhaupt ?

vielleicht findest ja wen ders gegen eine Kiste Bier tauscht oder so

Tät mich auch interresieren, vielleicht passts ja bei wem hier. Oder es braucht wer einen Platzhalter.

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Re: Vorgehensweise bei Waffenvernichtung

Beitrag von Ares » So 14. Feb 2016, 20:08

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Re: Vorgehensweise bei Waffenvernichtung

Beitrag von rhodium » So 14. Feb 2016, 21:15

Bei dem was heute Leute WBK machen würde ich das Ding in einer Tageszeitung inserieren. .. in den Vorarlberger Nachrichten sind auch immer wieder Glöckchen zu finden ... mitsamt Foto :-)

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Re: Vorgehensweise bei Waffenvernichtung

Beitrag von Ferrum » So 14. Feb 2016, 21:16

Ares hat geschrieben:
rupi hat geschrieben:worum gehtsn überhaupt ?


https://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=35&t=30305&p=480757#p480757

nehme ich an.


Puh da is a Kiste Bier echt schon heftig... :headslap: Na ernsthaft, vielleicht braucht echt noch wer eine Kat B dass die Plätze voll sind.

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Re: Vorgehensweise bei Waffenvernichtung

Beitrag von Whity » So 14. Feb 2016, 21:33

Ja das hat ma davon wenn ma sagt ok ich nehms und du Überleg dir ob du die WBK machen willst und dann heisst es nein. Und jetzt sitzt ma auf dem Ding und die Person von der ma das Ding hat stellt sich was in der Preisregion vor die ich angegeben hab...

Klar ist vernichten der allerletzte Ausweg, aber man muss sich ja mal schlau machen. Ausserdem is eh no Zeit bis die andere Waffe ankommt.

Mir widerstrebt es ja auch a Waffe dem Staat zu übereignen...
Gruss Marcel

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Re: Vorgehensweise bei Waffenvernichtung

Beitrag von Counterstriker » So 14. Feb 2016, 21:58

Du kannst die Waffe auch bei einem Waffenhändler auf Depot legen und dann in Ruhe einen Käufer suchen.
Wenn alle das täten was sie mich können, dann käme ich gar nicht mehr zum sitzen.

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Re: Vorgehensweise bei Waffenvernichtung

Beitrag von Incite » So 14. Feb 2016, 22:02

ich bin mir sicher, dass du beim Händler die Waffe auf Depot legen kannst und dann soll dein Kollege die Waffe selbst verkaufen und sich einen Käufer suchen...
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Re: Vorgehensweise bei Waffenvernichtung

Beitrag von Hailwood » So 14. Feb 2016, 22:05

Um Gottes willen nicht vernichten lassen, bevor das passiert würde ich die Waffe verschenken, und wenns schnell gehen muß kann die Waffe bei einem Händler auf Debot gelegt werden.

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Re: Vorgehensweise bei Waffenvernichtung

Beitrag von Maddin » So 14. Feb 2016, 22:09

Warum bitte vernichten ? Wenn die Waffe wirklich keinen Wert mehr für dich hat dann verschenke sie oder gib sie zum Spottpreis einem der Händler. Ich bin mir sicher da lässt sich sofort ein abnehmer finden.

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