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Softair Spielzeug und Kinder bzw. Jugendliche

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Calcipher
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Softair Spielzeug und Kinder bzw. Jugendliche

Beitrag von Calcipher » Mo 15. Feb 2016, 14:06

Hallo Forengemeinde,

mein Junior, 11 Jahre alt, will eine Softairgun. Nun kursieren ja alle möglichen Gerüchte, ab wieviel Jahren das in Österreich erlaubt sein soll. Das geht von generell verboten bis ab 14, ab 18, abhängig von der Mündungsenergie und so weiter und so fort.

Ich habe also versucht mir über die Rechtslage Klarheit zu verschaffen. Vorab, es soll hier nicht darum gehen, ob man das gutheisst oder nicht, sondern es soll nur die Rechtslage geklärt werden.

Ich habe dazu folgendes gefunden:

1. Die Softairwaffenverordnung 2013
2. Das Produktsicherheitsgesetz 2004
3. Das Jugendschutzgesetz 2016 (Jungendgesetz Salzburg §37)
4. Einen Waffenrechtsrunderlass des BMI aus 2005


zu 1: Die Softairwaffenverordnung bezieht sich auf das Produksicherheitsgesetz und damit wiederum ausschließlich auf das Inverkehrbringen im gewerblichen Sinn.
zu 2: Das Produktsicherheitsgesetz bezieht sich wie in 1 bereits erwähnt nur auf das Inverkehrbringen.
zu 3: Das Jugendschutzgesetz erwähnt im §37 jungendgefährdende Gegenstände (In diesem Fall Gewaltverherrlichung bzw. Verherrlichung von Kriegshandlungen)


zu 4: Der Runderlass sagt nun folgende:
Der Besitz dieser Gegenstände durch Jugendliche könnte allenfalls noch Bedeutung im Bereich der Jugendschutzgesetze der Länder haben. So untersagt etwa das Wiener Jugendschutzgesetz 1985, LGBL Nr. 34, den Erwerb, Besitz oder die Verwendung von Gegenständen, die geeignet sind, ihre Achtung vor der Menschenwürde, z.B. durch die Verherrlichung von Kriegshandlungen und anderer Gewalttaten, zu gefährden. Ob diese „Air-Soft-Guns“ tatsächlich die notwendige Eignung aufweisen, wird – insbesondere im Hinblick darauf, dass dies dann für alle Spielzeugpistolen gelten müsste – mehr als zweifelhaft sein.

Daraus würde ich jetzt entnehmen, dass es keine gesetzliche Einschränkung gibt, was das Überlassen einer Softairgun an ein Kind bzw. Jungendlichen angeht.
Der Verkauf hingegen ist nur an Personen ab 18 Jahren erlaubt.

Habt ihr da noch andere oder aktuellere Erkenntnisse?
Zuletzt geändert von Calcipher am Mo 15. Feb 2016, 14:27, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Softair Spielzeug und Kinder bzw. Jugendliche

Beitrag von mikemania » Mo 15. Feb 2016, 14:24

Softair sind in Österreich bis 0,5 Joul ab 14 Jahren und über 0,5 Joul muss man 18 sein!

Generell aber nicht verboten!!!

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Re: Softair Spielzeug und Kinder bzw. Jugendliche

Beitrag von Calcipher » Mo 15. Feb 2016, 14:27

Und wo soll das bitte stehen?

Meine Analyse der genannten Gesetzestexte lautet: Keine Einschränkung ausser für den Handel.
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Re: Softair Spielzeug und Kinder bzw. Jugendliche

Beitrag von mikemania » Mo 15. Feb 2016, 14:44

Hab grad nochmal gelesen! Ab 0,08 Joul gilt eine Softair nicht mehr als Spielzeug sonder als Sportgerät und wird wie beim Paintball nicht Waffe sonder Makierer genannt!
Abgabe erst ab 18 Jahren!

Du kannst hier mal schauen, da stehen auch ein paar Gesetzestexte oder ruf mal an, die verkaufen die Dinger!
https://airsoftgun.at/FSK-18-Altersnachweis/
Da kann dir sicher wer genauere Auskunft geben!

Hoffe das hilft dir!

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Re: Softair Spielzeug und Kinder bzw. Jugendliche

Beitrag von Calcipher » Mo 15. Feb 2016, 15:01

Nein, das hilft mir nicht wirklich.

Ich such kein weiteres Halbwissen sondern fundierte Aussagen auf Basis von Gesetzestexten. Da können wir dann diskutieren ob sie anzuwenden sind oder nicht.
Die Verordnung auf die sich der Händler bezieht sagt genau das was ich gesagt habe. ER ALS HÄNDLER darf nur an Personen über 18 verkaufen und daher braucht ER einen Altersnachweis. Die Verordnung auf die er sich bezieht ist übrigens seit 30.09.2013 nicht mehr gültig und wurde mit 01.10.2013 durch die Softairwaffenverordnung abgelöst.
In dieser wiederum gibts keine Unterscheidung mehr nach Mündungsenergie, da die Kontrollorgane das vor Ort nicht prüfen konnten. Ist also nicht ganz up to date der Shop.

Es geht mir aber nicht darum, was der Händler darf (das weiss ich) sondern darum was mein Kind, bzw was ich darf.
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Re: Softair Spielzeug und Kinder bzw. Jugendliche

Beitrag von JPS1 » Mo 15. Feb 2016, 15:13

§37 (4) Sbg. Jugendgesetz
Kinder und Jugendliche dürfen im Sinn des Abs 1 jugendgefährdende Medien und sonstige Gegenstände nicht erwerben, dauernd oder vorübergehend besitzen oder benützen oder Dienstleistungen solcher Art nicht in Anspruch nehmen.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20000688
Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 15. September 2010 zur näheren Bezeichnung bestimmter jugendgefährdender Gegenstände

§1 Feder-, Gasdruck- oder elektrisch betriebene Waffen, Waffenattrappen sowie Waffenspielzeugobjekte (zB Softguns), die zum Töten von Menschen geeigneten Schusswaffen ähnlich aussehen, gelten als Gegenstände, die Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung gefährden können.

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Re: Softair Spielzeug und Kinder bzw. Jugendliche

Beitrag von Calcipher » Mo 15. Feb 2016, 15:20

Danke JPS1,

genau das habe ich gesucht.
Es handelt sich also um eine Verwaltungsübertretung im Sinne des JuschG, die mit bis zu €15.000,- bestraft werden kann. (https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 40546.html)


EDIT:

Spannend in dem Zusammenhang, wie sich die Sicht der Dinge über die Jahre ändert. 2005 hieß es im Runderlass noch:

Der Besitz dieser Gegenstände durch Jugendliche könnte allenfalls noch Bedeutung im Bereich der Jugendschutzgesetze der Länder haben. So untersagt etwa das Wiener Jugendschutzgesetz 1985, LGBL Nr. 34, den Erwerb, Besitz oder die Verwendung von Gegenständen, die geeignet sind, ihre Achtung vor der Menschenwürde, z.B. durch die Verherrlichung von Kriegshandlungen und anderer Gewalttaten, zu gefährden. Ob diese „Air-Soft-Guns“ tatsächlich die notwendige Eignung aufweisen, wird – insbesondere im Hinblick darauf, dass dies dann für alle Spielzeugpistolen gelten müsste – mehr als zweifelhaft sein.
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Re: Softair Spielzeug und Kinder bzw. Jugendliche

Beitrag von JPS1 » Mo 15. Feb 2016, 15:30

Bitte,
Für Kinder/Jugendliche selbst
vor dem 14. GT ist es nur Verfall der Gegenstände
ab 14. GT bis 18.GT bis 220€ (+Verfall)

Erwachsene die überlassen/zugänglich machen etc. "nur" bis 7.300€ (+Verfall)

die 14.600€ sind nur bei Suchtgift

lg

Edit:
es ist generell ab spätestens 16 etwas lächerlich - der Jugendliche darf wählen, potentiell Jagdschein machen usw aber wehe er hat eine Softgun...

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Re: Softair Spielzeug und Kinder bzw. Jugendliche

Beitrag von Perock » Mo 15. Feb 2016, 15:34

Fakt ist,sei ein guter Vater und kauf erm nicht eine Softair!Führe ihn lieber mit 16 in den Schiesssport unter deiner Aufsicht, da hilft als erstes mal ein Luftgewehr.
Dieses Erbsenschubser wo meistens zu dicke Jugentliche sich in Millitärgwandl sich rein quetschn und im Wald herum spielen,is eh nix!
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Re: Softair Spielzeug und Kinder bzw. Jugendliche

Beitrag von Calcipher » Mo 15. Feb 2016, 15:35

JPS1 hat geschrieben:Bitte,
Für Kinder/Jugendliche selbst
vor dem 14. GT ist es nur Verfall der Gegenstände
ab 14. GT bis 18.GT bis 220€ (+Verfall)

Erwachsene die überlassen/zugänglich machen etc. "nur" bis 7.300€ (+Verfall)

die 14.600€ sind nur bei Suchtgift

lg



Woher hast du die Info?

Zu deinem Edit. +1
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Re: Softair Spielzeug und Kinder bzw. Jugendliche

Beitrag von ordonanzler » Mo 15. Feb 2016, 15:38

TimK hat geschrieben:Dieses Erbsenschubser wo meistens zu dicke Jugentliche sich in Millitärgwandl sich rein quetschn und im Wald herum spielen,is eh nix!


erzähl mir bitte mehr über den Paintball-Sport in Österreich - du hast anscheinend mächtig Ahnung davon :clap: :mrgreen:
Bezüglich den zu dicken Jugendlichen sag ich jetzt nix - außer Rechtschreibung .. :tipphead:
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Re: Softair Spielzeug und Kinder bzw. Jugendliche

Beitrag von JPS1 » Mo 15. Feb 2016, 15:39

Calcipher hat geschrieben:
Woher hast du die Info?

Zu deinem Edit. +1



Steht im §40 Jugendgesetz - dachte daher hast du schon die 15000€ ;)
Zuletzt geändert von JPS1 am Mo 15. Feb 2016, 15:40, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Softair Spielzeug und Kinder bzw. Jugendliche

Beitrag von Calcipher » Mo 15. Feb 2016, 15:39

@TimK

Geh sei doch so nett und behalt deine diesbezügliche Meinung und dein Urteil über meine Vaterqualität für dich.

Du weisst nämlich genau nix über mich und ob ich ned eh mit meinem Buben aufm Stand schießen geh oder ob er vielleicht sogar in der Wettkampfmannschaft schießt, ok?

Im Übrigen, is immer nu besser sie spielen damit im Wald als dass daham vor der Glotze hocken.

Des is genau so a Beitrag, wie ich gebeten hab, nicht zu schreiben.
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Re: Softair Spielzeug und Kinder bzw. Jugendliche

Beitrag von Perock » Mo 15. Feb 2016, 15:43

Calcipher hat geschrieben:@TimK

Geh sei doch so nett und behalt deine diesbezügliche Meinung und dein Urteil über meine Vaterqualität für dich.

Du weisst nämlich genau nix über mich und ob ich ned eh mit meinem Buben aufm Stand schießen geh oder ob er vielleicht sogar in der Wettkampfmannschaft schießt, ok?

Des is genau so a Beitrag, wie ich gebeten hab, nicht zu schreiben.


Ähm sind wir ein bisschen agressiv :tipphead: Es war nur ein Rat und nicht eine Beurteilung über deine Väterlichen Kompetenzen :headslap:

so Long....
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Re: Softair Spielzeug und Kinder bzw. Jugendliche

Beitrag von Calcipher » Mo 15. Feb 2016, 15:50

Du hast mich nicht beurteilt und ich war nicht agressiv sondern habe dich nur um etwas gebeten, also alles cool oder?

:obscene-drinkingcheers:
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