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Softair ""offen führen""???
Verfasst: Mi 17. Feb 2016, 18:19
von Z-Pat
Hallo zusammen,
bitte nicht erschrecken
Ich habe mir ein Motorrad eines namhaften amerikanischen Herstellers bestellt - ein Sondermodell, dass den damaligen
WK II - Kriegsmotorrädern "nachempfunden" ist. Ich werde das Thema beim Individualisieren ins Detail treiben und u. a.
abgeschossene Patronenhülsen "anbringen".
Mehr aus Jux kam das Thema auf, ob es eigentlich AUF MOTORRADTREFFEN rechtlich ok wäre, wenn am bike
ein Holster mit einer "Deko-1911er" wäre... würde natürlich nicht "normal" damit rumfahren, Cobra lässt grüßen...
Also rein rechtlich, wenn ich damit in Faak stehe, wie sieht´s aus?
Gruß, Patrick
Re: Softair ""offen führen""???
Verfasst: Mi 17. Feb 2016, 18:51
von JAGAS3P
Howdy! Du musst dich entscheiden Deko oder Soft-Air !?
Meiner Meinung nach, ist das rechtlich "nix", also ok, wenn es freies Softair- Spielzeug ab 18 ist.
Allerdings ist so etwas in der heutigen Zeit nicht optimal, um es höflich auszudrücken.
Vor allem, wie sieht es mit der Zugänglichkeit von Minderjährigen/Unmündigen aus, wenn die "Gurkn" in Faak am Parkplatz/Festplatz abgestellt ist, die Softair ab18 im Holster am Bike steckt, und du gerade ein paar Almdudler trinken bist ?
Alles in Allem verstehe ich deine Absicht, von wegen komplettes Styling, aber ich persönlich würde eher davon abraten.
Außer vielleicht in einem wirklich abgesperrten Bereich, wo eben solche Kriegsreplikas mit Cowboy und Reiter-Styling zur Schau gestellt werden.
Dann wäre es aber erst "cool" mit Waffenpass und echter 1911er direkt am Gürtel. Alles andere ist Kinderlulu

Re: Softair ""offen führen""???
Verfasst: Mi 17. Feb 2016, 19:05
von BigBen
Waffenrechtlich ist es nichts...aber es gibt ja andere Gesetze außer dem Waffengesetz...
Re: Softair ""offen führen""???
Verfasst: Mi 17. Feb 2016, 19:24
von sixtwentynine
Du kannst dich auch nach einer Vollmetall Deko umsehen (deaktivierte Waffen sind nicht gemeint).
Schaut besser aus und ist komplett unbedenklich falls gestohlen von Kindern oder sonst wen.
Hier z.B um unter 100 euro
http://www.kotte-zeller.de/Colt-Governm ... &ci=010099
Re: Softair ""offen führen""???
Verfasst: Mi 17. Feb 2016, 19:57
von Ares
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Re: Softair ""offen führen""???
Verfasst: Do 18. Feb 2016, 05:08
von Z-Pat
Erstmal Danke an alle - link guck ich mir an & dem Schanzwerkzeugthema geh
ich auch nach!
Re: Softair ""offen führen""???
Verfasst: Do 18. Feb 2016, 12:08
von Blaine
von wegen "bekommt füße" wärs doch am einfachsten, wenn die deko im holster festgeschraubt is, oder ?
Re: Softair ""offen führen""???
Verfasst: Do 18. Feb 2016, 12:10
von BigBen
Ich würd mir eher Sorgen machen das irgendwelche "besorgten Bürger" die Polizei verständigen weil sie sowas nicht gewohnt sind...und dann unter Umständen die Zuverlässigkeit für deine waffenrechtlichen Dokumente in Frage gestellt wird. Störung der öffentlichen Ordnung ist evtl. auch ein Thema...
Re: Softair ""offen führen""???
Verfasst: Do 18. Feb 2016, 12:17
von johnbond01
Naja er schreibt oben dass ers bei Motoradtreffen machen will. Wenn das ein Teil der Kostümierung ist dann seh ichs unkritisch, wennsts auf offener Straße abseits eventueller Umzüge sichtbar "führst" trau ich mich wetten dass es Probleme gibt. Und zwar selbst bei 100% Rechtskonformität nach dem WaffG.
Re: Softair ""offen führen""???
Verfasst: Do 18. Feb 2016, 14:15
von callahan44er
BigBen hat geschrieben:Ich würd mir eher Sorgen machen das irgendwelche "besorgten Bürger" die Polizei verständigen weil sie sowas nicht gewohnt sind...und dann unter Umständen die Zuverlässigkeit für deine waffenrechtlichen Dokumente in Frage gestellt wird. Störung der öffentlichen Ordnung ist evtl. auch ein Thema...
Und da ist das grosse Problem. Soll der besorgte sich halt dran gewöhnen! Wenn man immer mehr Sachen nicht macht, die mam eigentlich machen darf, darf man sich nicht wundern wenn es irgendwann verboten wird mit der Begründung, das macht doch eh keiner!
Re: Softair ""offen führen""???
Verfasst: Do 18. Feb 2016, 14:32
von BigBen
Naja ein Richter wird eher die Sorgen des Besorgten teilen...da wirst du mit der Aussage "Dann soll der Besorgte sich halt dran gewöhnen" nicht weit kommen.
Re: Softair ""offen führen""???
Verfasst: Do 18. Feb 2016, 15:41
von Maddin
BigBen hat geschrieben:Naja ein Richter wird eher die Sorgen des Besorgten teilen...da wirst du mit der Aussage "Dann soll der Besorgte sich halt dran gewöhnen" nicht weit kommen.
Dürfte halt kein "Kind" mehr mit einer Spielzeugpistole/Softair durch die Gegend laufen wenn wir mal ehrlich sind. Und ich steh dazu, sowas gehört nunmal einfach zur Kindheit/ zur Jugend dazu, da kann sich aufregen wer möchte. Wenn ich das auf einem Motorrad mit entsprechendem Design verwende sehe ich da keinerlei Probleme.
Und ob dir dafür die Zulassung im Zweifel gestellt wird ist auch eine Frage bei einer SSoftair, das wäre fast schon ein zu strenger Maßstab, der einer objektiven Betrachtung (keine echte Waffe oder auch nur die Gefahr einer solchen) entzogen werden würde.
my 2 cents...
Re: Softair ""offen führen""???
Verfasst: Do 18. Feb 2016, 15:52
von Lindenwirt
Maddin hat geschrieben:Wenn ich das auf einem Motorrad mit entsprechendem Design verwende sehe ich da keinerlei Probleme.
Das würde ich nicht sagen, wenn da eine Pistole in einem Holster dran baumelt kann sich der ein oder andere daran gestört fühlen. Und dummerweise reicht eine Person die sich daran stört und die Polizei ruft, hier zählt keine Mehrheitsentscheidung.
Maddin hat geschrieben:Dürfte halt kein "Kind" mehr mit einer Spielzeugpistole/Softair durch die Gegend laufen
Das ist m.M. nach ein Unterschied. Bei einem Kind geht man automatisch davon aus das es sich um eine Spielzeugpistole handelt, bei einem Erwachsenen eher umgekehrt, egal ob man jetzt an eine Schreckschuss, Gas oder scharfe Waffe denkt.
Und weil hier das Waffengesetz ein paar Mal genannt wurde, das kommt hier doch gar nicht zum Zug.
Mit einem Waffenpass darf ich ja auch eine Kat. B offen tragen, wenn ich das in der Öffentlichkeit mache verstoße ich auch gegen kein Gesetz, dennoch können sich Passanten daran gestört fühlen und mich anzeigen. Dann stehe ich erstens in der Zeitung und zweites wird meine Verlässlichkeit in Frage gestellt wegen öffentlicher Ruhestörung. Der WP ist dann wieder weg, ganz ohne Verstoß gegen das Waffengesetz. Berichtigts mich wenn ich falsch liege aber so würde ich das sehen.
Re: Softair ""offen führen""???
Verfasst: Do 18. Feb 2016, 16:02
von Maddin
Lindenwirt hat geschrieben:Maddin hat geschrieben:Wenn ich das auf einem Motorrad mit entsprechendem Design verwende sehe ich da keinerlei Probleme.
Das würde ich nicht sagen, wenn da eine Pistole in einem Holster dran baumelt kann sich der ein oder andere daran gestört fühlen. Und dummerweise reicht eine Person die sich daran stört und die Polizei ruft, hier zählt keine Mehrheitsentscheidung.
Maddin hat geschrieben:Dürfte halt kein "Kind" mehr mit einer Spielzeugpistole/Softair durch die Gegend laufen
Das ist m.M. nach ein Unterschied. Bei einem Kind geht man automatisch davon aus das es sich um eine Spielzeugpistole handelt, bei einem Erwachsenen eher umgekehrt, egal ob man jetzt an eine Schreckschuss, Gas oder scharfe Waffe denkt.
Und weil hier das Waffengesetz ein paar Mal genannt wurde, das kommt hier doch gar nicht zum Zug.
Mit einem Waffenpass darf ich ja auch eine Kat. B offen tragen, wenn ich das in der Öffentlichkeit mache verstoße ich auch gegen kein Gesetz, dennoch können sich Passanten daran gestört fühlen und mich anzeigen. Dann stehe ich erstens in der Zeitung und zweites wird meine Verlässlichkeit in Frage gestellt wegen öffentlicher Ruhestörung. Der WP ist dann wieder weg, ganz ohne Verstoß gegen das Waffengesetz. Berichtigts mich wenn ich falsch liege aber so würde ich das sehen.
Ruhestörung beim Betrachten einer Waffe ?
Ich glaub der Österreicher ist da zu heikel. Zwischen Polizeianruf und Verstoß gegen irgendeine Norm liegt dann auch noch ein Unterschied. Wäre sicher spannend zu wissen ob das problemlos möglich ist oder nicht. Ich wüsste aber jetzt keine wirkliche Grundlage auf die sich ein Zettelchen stützen könnte.
Re: Softair ""offen führen""???
Verfasst: Do 18. Feb 2016, 16:10
von Calcipher
Lindenwirt,
Ruhestörung ist, wenn du Wirbel machst. Das hat mit Softair nichts zu tun. Erregung öffentlichen Ärgernisses wärs nur, wenn die Softair beispielsweise Penisform hat und er damit herumwachelt.
Das WaffG greift, nicht, das JuschG greift nicht, die Polizei wird vielleicht von einem Blockwart gerufen wird aber nach Feststellung, dass es sich um eine Softair handelt, die von einer Person über 18 besessen wird, wider abdackeln.
Zur Not, bickst des Ding halt im Holster fest, wenn dir des mehr Sicherheit gibt.
LG