Meine Mutter hat mich gebeten für sie ein Gewehr Kat. C zu verkaufen (Waffe ist auf ihrem Namen im ZWR).
Nun folgendes Problem: Sie bewahrt die Waffe zuhause auf, ist aber beruflich ziemlich viel
unterwegs. Sollte sich nun ein Käufer melden, dürfte ich dann mit einer Vollmacht von ihr
das Gewehr verkaufen/übergeben oder darf sie das nur persönlich.
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Waffenverkauf mit Vollmacht
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- 9mm Para
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- 9mm Para
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Re: Waffenverkauf mit Vollmacht
Bin natürlich selber zum Besitz berechtigt und der Käufer hoffentlich auch.
Re: Waffenverkauf mit Vollmacht
Dann soll sie dir das trumm doch einfach überschreiben, dann bist du eigentümer und verkäufer.
Wo es aufbewahrt wird ist egal, solange dem Gesetz entsprechend
Wo es aufbewahrt wird ist egal, solange dem Gesetz entsprechend
Re: Waffenverkauf mit Vollmacht
Was soll dagegen sprechen ?
Stinknormale Vollmacht wie bei jedem anderen Kauf/Verkauf auch. Du musst nur über 7 Jahre alt sein um den Vertrag in Abwesenheit deiner Mutter für sie abschließen zu können. Schaut doch gut aus bei dir.![Very Happy :D](./images/smilies/icon/biggrin.gif)
Und für die anschließende Übergabe bist du ja dann ebenfalls berechtigt.![Wink ;)](./images/smilies/icon/wink.gif)
Stinknormale Vollmacht wie bei jedem anderen Kauf/Verkauf auch. Du musst nur über 7 Jahre alt sein um den Vertrag in Abwesenheit deiner Mutter für sie abschließen zu können. Schaut doch gut aus bei dir.
![Very Happy :D](./images/smilies/icon/biggrin.gif)
Und für die anschließende Übergabe bist du ja dann ebenfalls berechtigt.
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Re: Waffenverkauf mit Vollmacht
Wichtig ist nur, das du die Daten des Käufers hast, falls es ein linker Lümmel ist, der nicht meldet.....
Bruder Fre vom Orden der barmherzigen GLOCKen Brüder ![Smile :-)](./images/smilies/icon/smile.gif)
Ich liebe unsere Politiker..............wenn sie in Pension sind !![Mr. Green :mrgreen:](./images/smilies/icon/mrgreen.gif)
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- 9mm Para
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Re: Waffenverkauf mit Vollmacht
Danke für die Auskunft. Werd es über Vollmacht machen.
Re: Waffenverkauf mit Vollmacht
Aber ja nicht vergessen die Vollmacht dem Vertragspartner auch offen zu legen. Wird zwar bei deiner Mutter kein Problem ergeben schätze ich mal, aber wenns blöd geht hast dir ein Eigengeschäft anzurechnen. Ansonsten alles gute !