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Waffenverkauf mit Vollmacht

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Waffenverkauf mit Vollmacht

Beitrag von ElPresidente » Mi 17. Feb 2016, 21:43

Meine Mutter hat mich gebeten für sie ein Gewehr Kat. C zu verkaufen (Waffe ist auf ihrem Namen im ZWR).
Nun folgendes Problem: Sie bewahrt die Waffe zuhause auf, ist aber beruflich ziemlich viel
unterwegs. Sollte sich nun ein Käufer melden, dürfte ich dann mit einer Vollmacht von ihr
das Gewehr verkaufen/übergeben oder darf sie das nur persönlich.

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Re: Waffenverkauf mit Vollmacht

Beitrag von ElPresidente » Mi 17. Feb 2016, 21:44

Bin natürlich selber zum Besitz berechtigt und der Käufer hoffentlich auch.

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Re: Waffenverkauf mit Vollmacht

Beitrag von Hellboy » Mi 17. Feb 2016, 22:23

Dann soll sie dir das trumm doch einfach überschreiben, dann bist du eigentümer und verkäufer.

Wo es aufbewahrt wird ist egal, solange dem Gesetz entsprechend

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Maddin
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Re: Waffenverkauf mit Vollmacht

Beitrag von Maddin » Mi 17. Feb 2016, 23:24

Was soll dagegen sprechen ?

Stinknormale Vollmacht wie bei jedem anderen Kauf/Verkauf auch. Du musst nur über 7 Jahre alt sein um den Vertrag in Abwesenheit deiner Mutter für sie abschließen zu können. Schaut doch gut aus bei dir. :D

Und für die anschließende Übergabe bist du ja dann ebenfalls berechtigt. ;)

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spareribs
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Re: Waffenverkauf mit Vollmacht

Beitrag von spareribs » Do 18. Feb 2016, 07:26

Wichtig ist nur, das du die Daten des Käufers hast, falls es ein linker Lümmel ist, der nicht meldet.....
Bruder Fre vom Orden der barmherzigen GLOCKen Brüder :-)
Ich liebe unsere Politiker..............wenn sie in Pension sind ! :mrgreen:

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Re: Waffenverkauf mit Vollmacht

Beitrag von ElPresidente » Do 18. Feb 2016, 18:53

Danke für die Auskunft. Werd es über Vollmacht machen.

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Maddin
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Re: Waffenverkauf mit Vollmacht

Beitrag von Maddin » Do 18. Feb 2016, 19:05

Aber ja nicht vergessen die Vollmacht dem Vertragspartner auch offen zu legen. Wird zwar bei deiner Mutter kein Problem ergeben schätze ich mal, aber wenns blöd geht hast dir ein Eigengeschäft anzurechnen. Ansonsten alles gute !

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