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Dienstwaffe im Plastiksackerl in der U-Bahn vergessen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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trenck
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Dienstwaffe im Plastiksackerl in der U-Bahn vergessen

Beitrag von trenck » Fr 19. Feb 2016, 20:29

Interessant - ein Polizist außer Dienst transportiert seine Dienstwaffe im Plastiksackerl in der U-Bahn und vergisst sie dort, wodurch sie dem Schwarzmarkt zugeführt wird. Seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit verliert er dadurch aber nicht:

http://kurier.at/chronik/oesterreich/po ... 80.653.691

Sogar der Kurier-Schreiberling fällt folgendes auf:
Jedem zivilen Waffenbesitzer wäre bei einem derartig sorglosen Umgang mit dem Schießeisen der Waffenschein entzogen worden.


Tja, aber manche sind halt gleicher als andere:
Das geht halt in dem speziellen Fall nicht, wie auch der Disziplinaranwalt einsehen musste: Ein Polizist ohne Dienstwaffe?


Wenn einem Berufs-Chauffeur wegen Trunkenheit am Steuer der Führerschein gezupft wird, nimmt man da auch Rücksicht auf die nachteiligen beruflichen Aufwirkungen des Führerscheinverlusts?

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Re: Dienstwaffe im Plastiksackerl in der U-Bahn vergessen

Beitrag von Revierler_old » Fr 19. Feb 2016, 20:37

Upsss. Das ist dumm gelaufen.
Dienstwaffen fallen nicht unters Waffengesetz, sagt der §47. Von diesem Standpunkt aus (also rein rechtlich betrachtet) ist es, als ob er seinen Kugelschreiber verloren hätte. Unangenehme Sache, aber ist so.

Zudem glänzt der Autor des Artikels durch Unwissenheit.
#1) gibt es keinen Waffenschein
#2) braucht der Polizist für die Dienstwaffe kein waffenrechtliches Dokument, da die Dienstwaffe eh nicht vom WaffG erfasst ist.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

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yoda
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Re: Dienstwaffe im Plastiksackerl in der U-Bahn vergessen

Beitrag von yoda » Fr 19. Feb 2016, 20:54

Revierler hat geschrieben:Upsss. Das ist dumm gelaufen.
Dienstwaffen fallen nicht unters Waffengesetz, sagt der §47. Von diesem Standpunkt aus (also rein rechtlich betrachtet) ist es, als ob er seinen Kugelschreiber verloren hätte. Unangenehme Sache, aber ist so.

Zudem glänzt der Autor des Artikels durch Unwissenheit.
#1) gibt es keinen Waffenschein
#2) braucht der Polizist für die Dienstwaffe kein waffenrechtliches Dokument, da die Dienstwaffe eh nicht vom WaffG erfasst ist.
Also sollen Menschen die ihre Pistolen einfach irgendwo vergessen deiner Meinung nach weitere Exemplare vom Staat zur Verfügung gestellt bekommen ?

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Re: Dienstwaffe im Plastiksackerl in der U-Bahn vergessen

Beitrag von Revierler_old » Fr 19. Feb 2016, 20:58

Das war keine Meinung, nur eine Darlegung der Rechtslage und ich weiß nicht, auf welchem Teil meiner Aussage deine Interpretation fußt. ;)

Geht es hier um gesetzliche Grundlagen, deren Anwendung der Kurier-Redakteur fälschlicherweise fordert oder um Gefühle?

Nicht falsch verstehen. Sowas ist peinlich und sollte niemals passieren, allein schon deshalb, weil eine Waffe eben kein Kugelschreiber, sondern in den falschen Händen eben eine Gefahr darstellt. Gefühlsmäßig bin ich voll mit dabei.
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trenck
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Re: Dienstwaffe im Plastiksackerl in der U-Bahn vergessen

Beitrag von trenck » Fr 19. Feb 2016, 21:23

Diese Rechtslage widerspricht allerdings der Logik und m.M.n. auch dem Gleichtheitsgrundsatz. Wenn ein privater Waffenbesitzer eine Kat.B Waffe in einem Plastiksackerl transportiert und dann auch noch vergisst, verliert er wie das Amen im Gebet seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit. Der Gesetzgeber geht dann davon aus, dass er die notwendige Reife vermissen lässt, eine Schusswaffe besitzen zu dürfen.

Wenn nun ein Polizist selbiges tut, müssten auf ihn logischerweise die gleichen Kriterien angewendet werden, auch er lässt die notwendige Reife vermissen, einen Schusswaffe besitzern (ja sogar führen) zu dürfen. Bei ihm spielt nun aber die mangelnde Reife keine Rolle, er darf weiter eine Waffe führen?

Das ist so, als ob ein privater Bus-Chauffeur nach einer Verurteilung wegen Trunkenheit am Steuer seinen Führerschein abgeben muss, ein Chauffeur der Wiener Linien aber nicht, sondern dass der gleich am nächsten Tag wieder am Steuer sitzt.

Man muss dabei noch hinzufügen, dass nach meiner Kenntnis gerade die Wiener Linien bei Verfehlungen ihrer Personals ziemlich konsequent sind. Wenn dort ein Fahrer schuldhaft einen Unfall verursacht, verliert er zwar nicht grundsätzlich seinen Job, wird aber sicher nie mehr am Steuer eines Fahrzeuges eingesetzt. Vielleicht sollte man sich bei der Polizei diesbezüglich die Wiener Linien zum Vorbild nehmen.

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Re: Dienstwaffe im Plastiksackerl in der U-Bahn vergessen

Beitrag von Plinkster » Sa 20. Feb 2016, 00:55

Gut, die Dienstwaffe bzw. das Führen dieser wird nicht durch das WaffG erfasst - die Zuverlässigkeit nach dem WaffG müsste aber rechtlich gesehen dennoch weg sein:

§8 (1) Ein Mensch ist verläßlich, wenn er voraussichtlich mit Waffen sachgemäß umgehen wird und keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß er
1.
Waffen mißbräuchlich oder leichtfertig verwenden wird;
2.
mit Waffen unvorsichtig umgehen oder diese nicht sorgfältig verwahren wird;


Zumindest jedem privaten Otto Normalverbraucher wird das liegenlassen einer Schusswaffe in der Ubahn sicherlich als unvorsichtiger bzw. leichtfertiger Umgang ausgelegt. Rechtlich also eine ziemlich interessante Geschichte - jemand, der nach dem WaffG (wenn die Behörde dieses korrekt anwendet - ob sie es hier tut geht aus dem Artikel ja nicht hervor) ansich nicht verlässlich ist und in der folge Privat keine WBK mehr erwerben dürfte bekäme dann im Dienst eine Waffe vom Staat gestellt. Ziemlich paradox.

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Re: Dienstwaffe im Plastiksackerl in der U-Bahn vergessen

Beitrag von Räuber Hotzenplotz » Sa 20. Feb 2016, 01:00

Innendienst bis zur Pension wär (zumindest für mich) die einzig logische Konsequenz....
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Re: Dienstwaffe im Plastiksackerl in der U-Bahn vergessen

Beitrag von DutyOne5o » Sa 20. Feb 2016, 01:19

Räuber Hotzenplotz hat geschrieben:Innendienst bis zur Pension wär (zumindest für mich) die einzig logische Konsequenz....


keine 2te chance ?
--------



Die Frage die sich mir stellt ist : warum hat der Beamte die Gun nicht am Körper /im Halfter "transportiert"...

Möglicherweise weil er keinen WP bekommen hat ?
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Re: Dienstwaffe im Plastiksackerl in der U-Bahn vergessen

Beitrag von Ares » Sa 20. Feb 2016, 05:34

.
Zuletzt geändert von Ares am Do 23. Jun 2016, 11:32, insgesamt 1-mal geändert.
Es besteht die Möglichkeit, daß meine Beiträge >nicht von mir< abgeändert oder verfälscht wurden. Nennt sich "Userrisiko"
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Re: Dienstwaffe im Plastiksackerl in der U-Bahn vergessen

Beitrag von Kapselpracker » Sa 20. Feb 2016, 06:10

trenck hat geschrieben:.. ein Polizist außer Dienst transportiert seine Dienstwaffe im Plastiksackerl....

Revierler hat geschrieben:...
Dienstwaffen fallen nicht unters Waffengesetz, ....

Das stimmt schon aber der Polizist müsste doch eine WBK oder WP Besitzen um seine Dienstwaffe außer Dienst zu Transportieren oder zu Führen.
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Re: Dienstwaffe im Plastiksackerl in der U-Bahn vergessen

Beitrag von callahan44er » Sa 20. Feb 2016, 07:09

Räuber Hotzenplotz hat geschrieben:Innendienst bis zur Pension wär (zumindest für mich) die einzig logische Konsequenz....



Naja, eine gewisse Zeit, ok. Ist in D nicht anders. Da hat ein Stadtpolizist (Hilfspolizist in Frankfurt) seine Knarre nach dem Kacken in seiner Dienststelle, Rathaus, also etwas größer, vergessen. Etwas später geguckt, weg. Ganz toll, wer hat sie nun wohl?
Und laut Presse besonders schlimm. Inkl. 15 Polizeieinsatzpatronen!!!
In D gab es bis vor x Jahren mal eine Aufstellung wieviel Behörden Waffen im Jahr verschwinden und bei dem Missbrauch von legalen Waffen wurde auch zwischen Privat und Dienstwaffe unterschieden. Warum ist das wohl nicht mehr?!

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Re: Dienstwaffe im Plastiksackerl in der U-Bahn vergessen

Beitrag von Fangschuss » Sa 20. Feb 2016, 08:04

Kapselpracker hat geschrieben:Das stimmt schon aber der Polizist müsste doch eine WBK oder WP Besitzen um seine Dienstwaffe außer Dienst zu Transportieren oder zu Führen.


Genau das sollte aber doch erfüllt sein. Ein mir befreundeter Beamter er Kripo hat es auch so! WP stellen sie ja nicht mehr aus, deshalb WBK.

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Re: Dienstwaffe im Plastiksackerl in der U-Bahn vergessen

Beitrag von BlackAce » Sa 20. Feb 2016, 08:39

Nein braucht er nicht, da Dienstwaffen auf Außerdienst nicht unter das WaffG fallen und somit kein Waffenrechtliches Dokument benötigen.

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Re: Dienstwaffe im Plastiksackerl in der U-Bahn vergessen

Beitrag von Kapselpracker » Sa 20. Feb 2016, 08:58

BlackAce hat geschrieben:Nein braucht er nicht, da Dienstwaffen auf Außerdienst nicht unter das WaffG fallen und somit kein Waffenrechtliches Dokument benötigen.

Warum wird dann so ein Theater gemacht das an Polizisten keine WP mehr ausgestellt werden wenn sie eh keinen benötigen?
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Re: Dienstwaffe im Plastiksackerl in der U-Bahn vergessen

Beitrag von sixtwentynine » Sa 20. Feb 2016, 09:02

Vielleicht dürfen sie die Pistole nur in speziellen Fällen ,so wie im Bericht , nach Hause transportieren und nicht generell immer einstecken.
Kein Versand , Übergabe nur an seriöse Personen mit Lichtbildausweis und Kaufvertrag.

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