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von trenck » Fr 19. Feb 2016, 21:23
Diese Rechtslage widerspricht allerdings der Logik und m.M.n. auch dem Gleichtheitsgrundsatz. Wenn ein privater Waffenbesitzer eine Kat.B Waffe in einem Plastiksackerl transportiert und dann auch noch vergisst, verliert er wie das Amen im Gebet seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit. Der Gesetzgeber geht dann davon aus, dass er die notwendige Reife vermissen lässt, eine Schusswaffe besitzen zu dürfen.
Wenn nun ein Polizist selbiges tut, müssten auf ihn logischerweise die gleichen Kriterien angewendet werden, auch er lässt die notwendige Reife vermissen, einen Schusswaffe besitzern (ja sogar führen) zu dürfen. Bei ihm spielt nun aber die mangelnde Reife keine Rolle, er darf weiter eine Waffe führen?
Das ist so, als ob ein privater Bus-Chauffeur nach einer Verurteilung wegen Trunkenheit am Steuer seinen Führerschein abgeben muss, ein Chauffeur der Wiener Linien aber nicht, sondern dass der gleich am nächsten Tag wieder am Steuer sitzt.
Man muss dabei noch hinzufügen, dass nach meiner Kenntnis gerade die Wiener Linien bei Verfehlungen ihrer Personals ziemlich konsequent sind. Wenn dort ein Fahrer schuldhaft einen Unfall verursacht, verliert er zwar nicht grundsätzlich seinen Job, wird aber sicher nie mehr am Steuer eines Fahrzeuges eingesetzt. Vielleicht sollte man sich bei der Polizei diesbezüglich die Wiener Linien zum Vorbild nehmen.
Trenck
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Javier Milei