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Eigene Waffen nach Tschechien mitnehmen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Eigene Waffen nach Tschechien mitnehmen

Beitrag von granatapfel » Di 23. Feb 2016, 18:30

ordonanzler hat geschrieben:was sind "kurze" distanzen für dich ?

bin mir sicher, dass man mit der Shooters Hall in Himberg sprechen kann bzgl. AUG und B Keller.. (nur eine Idee - weiß nicht obs durchgeht :)


So 5-50 Meter würde ich mal spontan sagen.

Werde mal bei der Shooters Hall fragen, weil aber wirklich an keinen Verein gebunden sein.

@Geschoenbauer und @Mr. Danger

Vielen Dank für eure Hilfe!

MfG
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preisi
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Re: Eigene Waffen nach Tschechien mitnehmen

Beitrag von preisi » Di 23. Feb 2016, 19:09

Falls das ganze auch in Form von Bewerben stattfinden darf:

Der HSV Wr. Neustadt veranstaltet immer wieder mal Parcours-Schießen in Sollenau, Crity stellt hier immer wieder mal Bewerbankündigungen herein. Im Shootingpark Leobersdorf gibts auch HA-Klappscheibenbewerbe, z.B. demnächst im Rahmen des Frühlingscups, zuletzt gabs hierf+r auch eine Trainingsmöglichkeit. Ich bin gespannt, ob das diesmal wieder so sein wird. Und zu guter letzt, gibts noch das Halbautomaten-Training bei www.he-sa.at
Die paar Stunden sind halt nicht ganz günstig, neben den Kursgebühren auch noch ca. 400 Schuß .223 sind nicht ganz ohne, aber mir ists das wert, macht man ja auch nicht jeden Tag.
Die Möglichkeiten sind halt immer Termingebunden, aber geben tuts somit definitiv was, und es macht auch richtig Spass.

Bezüglich Shooters-Hall, ich bin mir nicht ganz sicher, aber sind dort nicht nur Faustfeuerwaffen-Kaliber erlaubt?

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MDKrauser
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Re: Eigene Waffen nach Tschechien mitnehmen

Beitrag von MDKrauser » Di 23. Feb 2016, 20:18

ordonanzler hat geschrieben:was sind "kurze" distanzen für dich ?
klappziele müsstest wenn dann selbst basteln und mitnehmen auf einen stand...

bin mir sicher, dass man mit der Shooters Hall in Himberg sprechen kann bzgl. AUG und B Keller.. (nur eine Idee - weiß nicht obs durchgeht :)


Nope... Selbst als Mitglied nicht. Leider.
Vielleicht wenn du ein super duper Hawara bist von Ihnen aber als Otto-Normalo nicht.

Aber immerhin darfst da Dosen plinken, allein das darfst ja bei vielen schon nicht.
Papa was ist Fraunlogik?
Geh sofort auf dein Zimmer, du hast Hausarrest!
Aber wieso?
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Re: Eigene Waffen nach Tschechien mitnehmen

Beitrag von granatapfel » Di 23. Feb 2016, 21:38

he-sa wäre eh sehr interessant, aber man muss eben auch Vereinsmitglied sein. Shooting Park muss ich mir mal anschauen. Bin eh öfters dort.
Parkourschießen vom HSV klingt auch interessant.

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Re: Eigene Waffen nach Tschechien mitnehmen

Beitrag von schurl45 » Mi 2. Mär 2016, 09:20

So wie Mr. Danger schreibt:
Wie schon geschrieben, ein EFWP reicht und wenn es ganz korrekt sein soll, eine Einladung oder ein Papier mit dem man zeigen kann das man nicht nur aus Spaß mit der Waffe nach CZ einreist.


ich habe trotz dem bei CZ Polizei nachgefragt und wurde an CZ Botschaft verwiesen, dann mit CZ Konsul gesprochen, laut seiner Aussage braucht man natürlich EU Waffenpass und Einladung zu Sportevent oder Jagd sonst nichts
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Re: Eigene Waffen nach Tschechien mitnehmen

Beitrag von granatapfel » Do 3. Mär 2016, 19:56

Habe heute die Antwort vom Polizeipräsidium bekommen:
Dear Mr...,

the way by European firearms pass (EFP) is the simpliest, because you need only EFP in which are your guns writen down and invitation on some shooting race in Czech republic (in czech language with oficial verification). You can transit thru Czech republic with your guns with this documents without any problems around date in invitation.

With best regards


Scheint so, dass man also für jedes Event eine eigene Einladung braucht. Habe aber nochmal nachgefragt, ob es auch eine Berechtigung über einen länger Zeitraum gibt.
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Re: Eigene Waffen nach Tschechien mitnehmen

Beitrag von GSchoenbauer » Do 3. Mär 2016, 22:21

najo, wennst des mitm vorherigen Eintrag im EUFWP net glaubst ..... musst halt weiter herumraten :)
Aber wennst den EUFWP anschaust, wirst dafür vorgesehen Rubriken finden, die GANZ UMSONST da drinnen reingflickt worden sind, nur damit der Fetzen größer wird :)

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Re: Eigene Waffen nach Tschechien mitnehmen

Beitrag von granatapfel » Do 3. Mär 2016, 22:58

Es spielt keine Rolle, was ich glaube und was nicht. Ich habe kurz nachdem ich den Thread erstellt habe, ein E-Mail an das Polizeipräsidium geschickt. Die Antwort kam erst heute und ich wollte sie niemandem vorenthalten, der sich hierzu geäußert hat.

Dank deines vorherigen Posts aber habe ich nochmal nachgehakt ;)

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Re: Eigene Waffen nach Tschechien mitnehmen

Beitrag von GSchoenbauer » Do 3. Mär 2016, 23:28

des ist hat leider auch bei denen so wie bei uns, daß Du je nachdem, wen du fragst, nur halbrichtige, halbvollständige oder gleich falsche Antworten kriegen kannst. dafür gibt es ja Gesetze.
Ich kann Dir nochmals nur empfehlen, auf ein tschechische Botschaft in Österreich zu pilgern und von denen dort einen Eintrag in den EUFWP zu verlangen.

und damit des net wieder heisst, des wär ohne Basis:

Auszug aus der zugrundeliegenden EU-Richtline, die von allen EU-Staaten umzusetzten war und auch umgesetzt worden ist (jeweils die NORMALE Vorgangsweise und die AUSNAHME):

Artikel 12

(1) Der Besitz einer Feuerwaffe während einer Reise durch zwei oder mehrere Mitgliedstaaten ist nur zulässig, wenn der Betreffende von allen diesen Mitgliedstaaten eine Genehmigung erhalten hat, es sei denn, das Verfahren nach Artikel 11 findet Anwendung (Anm.: "Verbringung").
Die Mitgliedstaaten können diese Genehmigung für eine verlängerbare Höchstdauer von einem Jahr für eine oder mehrere Reisen erteilen. Sie wird in den Europäischen Feuerwaffenpaß eingetragen, den der Reisende auf Verlangen der Behörden der Mitgliedstaaten vorzeigen muß.

(2)Abweichend von Absatz 1 können Jäger für Feuerwaffen der Kategorien C und D und Sportschützen für Feuerwaffen der Kategorien B, C und D, die durch zwei oder mehr Mitgliedstaaten reisen, um an einer Jagd teilzunehmen oder ihrem Sport nachzugehen, ohne vorherige Erlaubnis eine oder mehrere Feuerwaffen mitführen, sofern sie
den für diese Waffe(n) ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpass besitzen
und den Grund ihrer Reise nachweisen können, z. B. durch Vorlage einer Einladung oder eines sonstigen Nachweises für ihre Jagdteilnahme oder für ihre Ausübung von Schießsport im Zielmitgliedstaat.


Beispiel aus dem Österr. Waffengesetz:

§ 38. (1) Mitbringen von Schußwaffen und Munition ist deren Verbringen durch persönlichen Transport im Rahmen einer Reise.

(2) Schußwaffen und Munition für diese dürfen von Menschen mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union in das Bundesgebiet mitgebracht werden, sofern diese Waffen in einem dem Betroffenen ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpaß eingetragen sind und deren Mitbringen von der nach dem Ort des beabsichtigten Aufenthaltes oder, im Falle der Durchreise, des Grenzübertrittes im Bundesgebiet zuständigen Behörde bewilligt worden ist. Der Antrag kann auch bei der für den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde eingebracht werden. Die Bewilligung kann für die Dauer von bis zu einem Jahr erteilt werden, wenn keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß das Mitbringen der Waffen durch den Feuerwaffenpaßinhaber die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit in Österreich gefährden könnte. Sie ist in den Europäischen Feuerwaffenpaß einzutragen und kann mehrfach um jeweils ein Jahr verlängert werden.

3) Einer Bewilligung nach Abs. 2 bedürfen nicht
1.Jäger für bis zu drei Schußwaffen, ausgenommen Faustfeuerwaffen, und dafür bestimmte Munition und
2.Sportschützen für bis zu drei Schußwaffen und dafür bestimmte Munition,
sofern diese Schußwaffen in einem von deren Wohnsitzstaat ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpaß eingetragen sind und der Betroffene als Anlaß seiner Reise je nachdem eine bestimmte Jagd- oder Sportausübung nachweist.


wie die Deutschen das umgesetzt haben:

§ 32 Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes, Europäischer Feuerwaffenpass

(1) 1 Die Erlaubnis zur Mitnahme von Schusswaffen oder Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A 1.2 bis D) und sonstiger Waffen oder Munition, deren Erwerb und Besitz der Erlaubnis bedürfen, in den oder durch den Geltungsbereich des Gesetzes kann erteilt werden, wenn die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 vorliegen.
2 Die Erlaubnis kann für die Dauer von bis zu einem Jahr für einen oder für mehrere Mitnahmevorgänge erteilt werden und kann mehrfach um jeweils ein Jahr verlängert werden. 3Für Personen aus einem Drittstaat gilt bei der Mitnahme von Schusswaffen oder Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A 1.2 bis D) durch den Geltungsbereich des Gesetzes in einen anderen Mitgliedstaat § 30 Abs. 2 entsprechend.
2) Eine Erlaubnis nach Absatz 1 darf Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat haben und Schusswaffen nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A 1.2 bis D) und die dafür bestimmte Munition nach Absatz 1 mitnehmen wollen, nur erteilt werden, wenn sie Inhaber eines durch diesen Mitgliedstaat ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpasses sind und die Waffen in den Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen sind.

(3) Einer Erlaubnis nach Absatz 1 bedarf es unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 nicht für
1. Jäger, die bis zu drei Langwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 3 der Kategorien C und D und die dafür bestimmte Munition im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr.2, Abs. 5 zum Zweck der Jagd,
2. Sportschützen, die bis zu sechs Schusswaffen nach Anlage 1 Abschnitt 3 der Kategorien B, C oder D und die dafür bestimmte Munition zum Zweck des Schießsports,
3. Brauchtumsschützen, die bis zu drei Einzellader- oder Repetier-Langwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 3 Kategorien C und D und die dafür bestimmte Munition zur Teilnahme an einer Brauchtumsveranstaltung mitnehmen,
sofern sie den Grund der Mitnahme nachweisen können.


wie die Sovaken das umgesetzt haben: ( :P ) :D
Kannst von google übersetzen lassen

Európsky zbrojný pas

(1) Európsky zbrojný pas je verejná listina, ktorá jeho držitela oprávnuje pri cestách do iných clenských štátov Európskej únie mat so sebou zbran, ktorá jev nom zapísaná, a strelivo do tejto zbrane v množstve zodpovedajúcom úcelu použitia, ak clenský štát Európskej únie, do ktorého alebo cez ktorý cestuje, udelil súhlas na dovoz alebo prevoz tejto zbrane. Vzor a náležitosti európskeho zbrojného pasu ustanoví všeobecne záväzný právny predpis, ktorý vydá ministerstvo.

(2) Držitel európskeho zbrojného pasu môže vyviezt bez predchádzajúceho súhlasu clenského štátu Európskej únie pri ceste cez dva alebo viac clenských
štátov Európskej únie zbran uvedenú v § 5 ods. 1 písm. d) až f) a v § 6 ods. 1 písm. a) alebo b) a strelivo do tejto zbrane na úcely výkonu práva polovníctva alebo zbran uvedenú v § 5 ods. 1 písm. a) až f) a v § 6
a strelivo do tejto zbrane na úcely úcasti na podujatí, ktorého súcastou je športová strelba, ak je táto zbran zapísaná v európskom zbrojnom pase a ak preukáže úcel svojej cesty; to neplatí pri ceste do clenského štátu Európskej únie, ktorý zakázal nadobudnút do vlastníctva a držat takúto zbran, alebo ktorý jej nadobudnutie do vlastníctva alebo držanie podmienuje povolením.
V tomto prípade sa musí vykonat záznam v európskom zbrojnom pase.


von den Tschechen hab ich leider nur eine Übersicht auf Tschechisch, aber Du kannst ganz sicher sein, daß auch die Normal- und die Ausnahmeprozedur sinngemäß gleichautend festgelegt haben.

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Re: Eigene Waffen nach Tschechien mitnehmen

Beitrag von GSchoenbauer » Do 3. Mär 2016, 23:49

und als Nachtrag:
Schau Dir mal die Rückseite Deines EUFWP an, wie VIELE Zeilen für diese Einträge extra vorgesehen wurden .... das reicht für alle jährlichen Verlängerung über die gesamte Gültigkeitsdauer des EU-Passes für viele EU-Mitgliedstaaten.
Glaubst da wirklich noch jemand, daß das alles nur aus Jux gedruckt wurde?

Bild

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Re: Eigene Waffen nach Tschechien mitnehmen

Beitrag von granatapfel » Fr 4. Mär 2016, 16:25

Nice! Vielen Dank für die ganzen Infos! An die Botschaft habe ich eh auch schon ein Mail geschrieben. Wenn da nicht bald eine Antwort kommt, werde ich wohl mal hingehen müssen um nachzufragen.

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Re: Eigene Waffen nach Tschechien mitnehmen

Beitrag von granatapfel » So 13. Mär 2016, 23:08

Habe folgende Antwort von der Botschaft bekommen:


ja, Sie werden den europäischen Waffenpass brauchen. Ausserdem werden Sie eine Einladung zu einer Veranstaltung benötigen. Dies muss als Original mit der beglaubigten Unterschrift des Veranstalters vorgelegt werden.

Falls Sie den EU-Waffenpass nicht haben, werden Sie einen Waffenschein von der Tschechischen Botschaft in Wien z. B. beantragen müssen - mit Ihrem Reisepass, österreichischem Waffenpass, Einladung (mit beglaubigter Unterschrift und als Original), 18 EUR Gebühr.

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Re: Eigene Waffen nach Tschechien mitnehmen

Beitrag von schurl45 » Mo 14. Mär 2016, 13:41

granatapfel hat geschrieben:Habe folgende Antwort von der Botschaft bekommen:


ja, Sie werden den europäischen Waffenpass brauchen. Ausserdem werden Sie eine Einladung zu einer Veranstaltung benötigen. Dies muss als Original mit der beglaubigten Unterschrift des Veranstalters vorgelegt werden.

Falls Sie den EU-Waffenpass nicht haben, werden Sie einen Waffenschein von der Tschechischen Botschaft in Wien z. B. beantragen müssen - mit Ihrem Reisepass, österreichischem Waffenpass, Einladung (mit beglaubigter Unterschrift und als Original), 18 EUR Gebühr.

MfG

bist eigentlich zum gleichen Ergebnis kommen, ich muss jetzt noch offizielle Einladung besorgen und schauma
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Re: Eigene Waffen nach Tschechien mitnehmen

Beitrag von Ronin1980 » Fr 13. Apr 2018, 09:31

also ich hab mir das hier jetzt durchgelesen und es ist natürlich klar, das der EU waffenpass und ne Einladung benötigt wird.

Aber was wenn ich zu keinen Wettbewerb fahre sondern zb nur nach Zohor (7min von der grenze entfernt) zum Schießstand schiessen? Dies wurde eigentlich nicht beantwortet.

Denn ich muss mich dem vorredner anschließen. Die bisherigen Schießstände für Langwaffen sind eigentlich nur ab 50m nutzbar. Und dynamisches schießen gar nicht.

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Re: Eigene Waffen nach Tschechien mitnehmen

Beitrag von schurl45 » Fr 13. Apr 2018, 09:37

Ronin1980 hat geschrieben:also ich hab mir das hier jetzt durchgelesen und es ist natürlich klar, das der EU waffenpass und ne Einladung benötigt wird.

Aber was wenn ich zu keinen Wettbewerb fahre sondern zb nur nach Zohor (7min von der grenze entfernt) zum Schießstand schiessen? Dies wurde eigentlich nicht beantwortet.

Denn ich muss mich dem vorredner anschließen. Die bisherigen Schießstände für Langwaffen sind eigentlich nur ab 50m nutzbar. Und dynamisches schießen gar nicht.

ist das gleiche, du brauchst immer Einladung, zum Training oder Bewerb, fahre selber oft nach Tschechien und habe jedes mal Einladung zum Training von Schießplatz Besitzer
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