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Antrag Kostenerstattung bei abgelehntem WBK Antrag
Verfasst: Di 23. Feb 2016, 20:33
von Borerider
Hallo,
Das Tarifgesetz spricht in §14 - Tarifpost 11 Absatz 4 davon dass bei Erteilung einer WBK die Gebührenschuld mit der Herausgabe des Dokumentes durch die Behörde entsteht. Diese ist in ihrer zu erwartenden Höhe (74,4 in dem Fall) als Vorauszahlung bei Stellung des Antrages zu leisten.
Entsteht keine Gebührenschuld, was bei abgelehntem Antrag ohne Zweifel der Fall sein dürfte, ist die Vorauszahlung auf Antrag zu erstatten.
Nun meine Frage, wie sieht dieser Antrag aus? Reicht da ein formloses Schreiben an die Behörde welche die Vorauszahlung in Empfang nahm?
Re: Antrag Kostenerstattung bei abgelehntem WBK Antrag
Verfasst: Di 23. Feb 2016, 22:12
von Longchamp
Versuch es, ich denke du bekommst nix zurück
Re: Antrag Kostenerstattung bei abgelehntem WBK Antrag
Verfasst: Di 23. Feb 2016, 22:55
von Borerider
Longchamp hat geschrieben:Versuch es, ich denke du bekommst nix zurück
Das sehe ich anders. Gebührengesetz 1957, §14, Tarifpost 11, Abs 3 und 4.
Die Frage ist nicht ob sondern wie ich es beantragen muss.
Wenn ich schon WaffFS, Psychologen und ZD-Verbot Aufhebung umsonst gemacht habe will ich wenigstens meine 74,40€ wiederhaben.
Re: Antrag Kostenerstattung bei abgelehntem WBK Antrag
Verfasst: Di 23. Feb 2016, 23:17
von hari
Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf die WBK wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und SV als Bedarf angibst. Da stellt sich das Problem also eigentlich gar nicht. Beim WP ist das anders, aber da kannst Du den Antrag zurückziehen wenn die Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme eine beabsichtigte Abweisung des Antrags absehen lässt. Dann gibt es eine Rückzahlung.
Re: Antrag Kostenerstattung bei abgelehntem WBK Antrag
Verfasst: Mi 24. Feb 2016, 08:43
von Incite
hari hat geschrieben:Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf die WBK wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und SV als Bedarf angibst. Da stellt sich das Problem also eigentlich gar nicht. Beim WP ist das anders, aber da kannst Du den Antrag zurückziehen wenn die Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme eine beabsichtigte Abweisung des Antrags absehen lässt. Dann gibt es eine Rückzahlung.
Wenn er die gesetzlichen Ansprüche erfüllen würde, hätte er die WBK wohl bekommen.
Ich würde einfach beim Sachbearbeiter anrufen...
lg
Re: Antrag Kostenerstattung bei abgelehntem WBK Antrag
Verfasst: Mi 24. Feb 2016, 09:25
von Maddin
Incite hat geschrieben:hari hat geschrieben:Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf die WBK wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und SV als Bedarf angibst. Da stellt sich das Problem also eigentlich gar nicht. Beim WP ist das anders, aber da kannst Du den Antrag zurückziehen wenn die Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme eine beabsichtigte Abweisung des Antrags absehen lässt. Dann gibt es eine Rückzahlung.
Wenn er die gesetzlichen Ansprüche erfüllen würde, hätte er die WBK wohl bekommen.
Ich würde einfach beim Sachbearbeiter anrufen...
lg
Entweder das, oder die fangen jetzt auch schon bei den WBK's wie beim Waffenpass an. "Nein, SV bei ihnen kommt nicht in Frage, sie wohnen in Graz und da ist die Polizei in 5 Minuten vor Ort"... Ganz ehrlich, wundern würds mich nicht wenn das zukünftig (!) so läuft.
Wie es im konkreten Fall oben ist weiß ich nicht, wenn der Antragsteller mit einem sauberen Gewissen den Antrag gestellt hat dann versteh ich nicht warum nicht ausgestellt wurde. Ist man vorbestraft oder hat irgendwelche anderen Vormerkungen etc. dann wohl ein Antrag auf gut Glück. Naja warum nicht, würde ich glaube ich auch probieren, mehr als nein sagen können sie eh nicht...
Re: Antrag Kostenerstattung bei abgelehntem WBK Antrag
Verfasst: Mi 24. Feb 2016, 09:41
von emanuel2408
Borerider hat geschrieben:Longchamp hat geschrieben:Versuch es, ich denke du bekommst nix zurück
Das sehe ich anders. Gebührengesetz 1957, §14, Tarifpost 11, Abs 3 und 4.
Die Frage ist nicht ob sondern wie ich es beantragen muss.
Wenn ich schon WaffFS, Psychologen und ZD-Verbot Aufhebung umsonst gemacht habe will ich wenigstens meine 74,40€ wiederhaben.
Hey, ich weiß zwar jetzt nicht warum genau dein Antrag abgelehnt worden ist, aber ich würde folgendes machen:
Ich würde das Anbringen gem § 13 Abs 7 AVG zurückziehen. Das ist jedoch nur bis zum Eintritt der Rechtskraft des Bescheids möglich.
(Bsp. Hiermit ziehe ich mein Anbringen vom xx.xx.xxxx auf Ausstellung... zurück). Hat den Vorteil dass es erst gar keinen negativen Bescheid gibt, daraufhin einfach erneut Antrag stellen. (GZ des Bescheides auch reinschreiben)
In deinem Fall ist die Gebührenschuld erst gar nicht entstanden ( erst mit Aushändigung des Waffendokuments durch die Behörde). Daher würde ich gleichzeitig im Schreiben an die Behörde einen "Antrag auf Erstattung gem § 14 TP 11 Abs 4 GebG" stellen.
Das Schreiben würde ich eingeschrieben an die ausstellende Behörde übermitteln (mit Angabe Bank, IBAN) und dann solltest du das Geld ohne Probleme zurückbekommen.
Bei weiteren Fragen einfach melden.
LG
Re: Antrag Kostenerstattung bei abgelehntem WBK Antrag
Verfasst: Mi 24. Feb 2016, 10:04
von Bourne
Möchtest Du uns verraten, warum der Antrag abgelehnt wurde?
Re: Antrag Kostenerstattung bei abgelehntem WBK Antrag
Verfasst: Mi 24. Feb 2016, 10:09
von Exitus
Maddin hat geschrieben: "Nein, SV bei ihnen kommt nicht in Frage, sie wohnen in Graz und da ist die Polizei in 5 Minuten vor Ort"
Mit genau so einer Aussage wollte voriges Jahr meine Sachbearbeiterin den Grund SV nicht durchgehen lassen. (Sie wohnen ja in einer Eigentumswohnung im 4.Stock, da ist SV keine Begründung!)
Erst nach einem forschen "Ich bestehe darauf das SV als Begründung eingetragen wird"

meinerseits ging alles seine Wege.
Wie gesagt, das war aber schon Anfang voriges Jahr. Kann mir also gut vorstellen das es nicht besser geworden ist.
Greetings Oliver
Re: Antrag Kostenerstattung bei abgelehntem WBK Antrag
Verfasst: Mi 24. Feb 2016, 10:16
von hari
Maddin hat geschrieben:Entweder das, oder die fangen jetzt auch schon bei den WBK's wie beim Waffenpass an. "Nein, SV bei ihnen kommt nicht in Frage, sie wohnen in Graz und da ist die Polizei in 5 Minuten vor Ort"... Ganz ehrlich, wundern würds mich nicht wenn das zukünftig (!) so läuft.
Verbreite keinen Nonsens, die Behörde hat da keinen Ermessensspielraum.
Re: Antrag Kostenerstattung bei abgelehntem WBK Antrag
Verfasst: Mi 24. Feb 2016, 10:20
von bino71
Soweit ich mich erinnere war TE Zivi ... vielleicht diese Verbindung ... ist aber Spekulation.
Re: Antrag Kostenerstattung bei abgelehntem WBK Antrag
Verfasst: Mi 24. Feb 2016, 10:36
von Bourne
Exitus hat geschrieben: Mit genau so einer Aussage wollte voriges Jahr meine Sachbearbeiterin den Grund SV nicht durchgehen lassen. (Sie wohnen ja in einer Eigentumswohnung im 4.Stock, da ist SV keine Begründung!)
Woher wusste sie, wo und wie Du wohnst? Wurde das gefragt?
Re: Antrag Kostenerstattung bei abgelehntem WBK Antrag
Verfasst: Mi 24. Feb 2016, 10:53
von Exitus
Sie hat meine Adresse, Türnummer und hat mich nach meinen Lebensumständen gefragt.
Habe ihr auch darauf geantwortet, ist ja kein Staatsgeheimniss.
Re: Antrag Kostenerstattung bei abgelehntem WBK Antrag
Verfasst: Mi 24. Feb 2016, 10:54
von hari
Mit genau so einer Aussage wollte voriges Jahr meine Sachbearbeiterin den Grund SV nicht durchgehen lassen. (Sie wohnen ja in einer Eigentumswohnung im 4.Stock, da ist SV keine Begründung!)

Den Antrag macht nicht der SB sondern der Antragsteller. SV als Begründung rein und fertig. Der SB kann dazu sagen und meinen was er will. Wenn man sich vorher abwimmeln lässt ist man selbst schuld. Einen Bekannten wollte auch der SB abwimmeln als er den WP beantragt hat. Obwohl er beeideter AJ ist.
Nochmal: SV ist eine hinreichender Begründung und die WBK ist bei Erfüllung der anderen Voraussetzungen auszustellen. Da gibt es kein Ermessen der Behörde.
Re: Antrag Kostenerstattung bei abgelehntem WBK Antrag
Verfasst: Mi 24. Feb 2016, 10:55
von emanuel2408
bino71 hat geschrieben:Soweit ich mich erinnere war TE Zivi ... vielleicht diese Verbindung ... ist aber Spekulation.
Mich würde auch interessieren ob in diesem Zusammenhang Selbstverteidigung und/oder Sportschütze angegeben wurde. Wenn ich mich richtig erinnere wurde im Forum des Öfteren geschrieben, dass es für ehemalige Zivis mit positiver Ausnahmebewilligung irrelevant bzw sogar besser ist SV bei Antragstellung auf Ausstellung der WBK anzugeben.
In dieser Konstellation würde (werde) ich wenn möglich beides angeben, wenn nicht eher Sportschütze als Rechtfertigungsgrund (samt Ergebnislisten, Vereinsbestätigung,..) da dies doch kohärenter wirkt als SV alleine.