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Eine frage bezüglich ar 15

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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MaxP81
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Eine frage bezüglich ar 15

Beitrag von MaxP81 » So 28. Feb 2016, 19:24

Habe hier grade in dem thread was gelesen vonwegen ein ar15 lower ist kein genehmigungspflichtiges/meldepflichtiges teil (zumindest hab ichs so verstanden)

http://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=2&t=30135&start=70

Jetzr könnte sich jemand doch für sein ar x wechselsysteme kaufen (upper) und lower dazu und hätte nicht nur 1 ar15 sondern x?

Und wie sieht das eigentlich bei ami 1911ern aus meine hat auf griffstück zb auch keine nummer da könnte man doch im grunde das selbe spiel spielen?

Mich tangiert das eigentlich wenig, bin platzmäßig sowieso schon voll (nicht wbk plätze aber keine lust noch einen schrank dazuzustellen) aber trotzdem ein interessantes gedankenspiel

Incite
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Re: Eine frage bezüglich ar 15

Beitrag von Incite » So 28. Feb 2016, 19:28

das ist alles kein Problem da du nicht mehr funktionsfähige Waffen besitzen darfst als Plätze auf der WBK.
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Re: Eine frage bezüglich ar 15

Beitrag von GreaseMonkey » So 28. Feb 2016, 19:33

Schon wieder so ein Spekulanten Thread :x

Wenn du X Wechselsysteme und X Griffstücke/Lower/Rahmen/... hast,

dann hast du X Wechselsysteme und X Griffstücke/Lower/Rahmen/....

Wenn du auf deiner WBK XY Plätze hast, und XY+1 Waffen zeitgleich zusammengebaut hast, verstößt du gegen das Gesetz.


Was ist an der Bezeichnung Wechselsystem so schwer zu verstehen?
Ich habe ein Wechselkennzeichen, und trotzdem montiere ich nicht beide Nummerntaferl jeweils vorne an den beiden PKW und fahre zeitgleich mit beiden.
Da die PN deaktiviert wurden, kann man mich per willhaben.at erreichen
https://www.willhaben.at/iad/gebrauchtw ... 398842962/

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Re: Eine frage bezüglich ar 15

Beitrag von MaxP81 » So 28. Feb 2016, 19:38

GreaseMonkey hat geschrieben:Schon wieder so ein Spekulanten Thread :x

Wenn du X Wechselsysteme und X Griffstücke/Lower/Rahmen/... hast,

dann hast du X Wechselsysteme und X Griffstücke/Lower/Rahmen/....

Wenn du auf deiner WBK XY Plätze hast, und XY+1 Waffen zeitgleich zusammengebaut hast, verstößt du gegen das Gesetz.


Was ist an der Bezeichnung Wechselsystem so schwer zu verstehen?
Ich habe ein Wechselkennzeichen, und trotzdem montiere ich nicht beide Nummerntaferl jeweils vorne an den beiden PKW und fahre zeitgleich mit beiden.


Ok danke, fragen wird man ja noch dürfen, wozu is das forum sonst bitte da? Also alles ok solange zerlegt bzw nicht mehr als gestattet zusammengesetzt

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Re: Eine frage bezüglich ar 15

Beitrag von BigBen » So 28. Feb 2016, 19:39

Richtig, Thema erledigt.
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