Habe hier grade in dem thread was gelesen vonwegen ein ar15 lower ist kein genehmigungspflichtiges/meldepflichtiges teil (zumindest hab ichs so verstanden)
http://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=2&t=30135&start=70
Jetzr könnte sich jemand doch für sein ar x wechselsysteme kaufen (upper) und lower dazu und hätte nicht nur 1 ar15 sondern x?
Und wie sieht das eigentlich bei ami 1911ern aus meine hat auf griffstück zb auch keine nummer da könnte man doch im grunde das selbe spiel spielen?
Mich tangiert das eigentlich wenig, bin platzmäßig sowieso schon voll (nicht wbk plätze aber keine lust noch einen schrank dazuzustellen) aber trotzdem ein interessantes gedankenspiel
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Eine frage bezüglich ar 15
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Re: Eine frage bezüglich ar 15
das ist alles kein Problem da du nicht mehr funktionsfähige Waffen besitzen darfst als Plätze auf der WBK.
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
- GreaseMonkey
- Supporter AR15
- Beiträge: 1316
- Registriert: Fr 26. Nov 2010, 14:29
Re: Eine frage bezüglich ar 15
Schon wieder so ein Spekulanten Thread
Wenn du X Wechselsysteme und X Griffstücke/Lower/Rahmen/... hast,
dann hast du X Wechselsysteme und X Griffstücke/Lower/Rahmen/....
Wenn du auf deiner WBK XY Plätze hast, und XY+1 Waffen zeitgleich zusammengebaut hast, verstößt du gegen das Gesetz.
Was ist an der Bezeichnung Wechselsystem so schwer zu verstehen?
Ich habe ein Wechselkennzeichen, und trotzdem montiere ich nicht beide Nummerntaferl jeweils vorne an den beiden PKW und fahre zeitgleich mit beiden.
Wenn du X Wechselsysteme und X Griffstücke/Lower/Rahmen/... hast,
dann hast du X Wechselsysteme und X Griffstücke/Lower/Rahmen/....
Wenn du auf deiner WBK XY Plätze hast, und XY+1 Waffen zeitgleich zusammengebaut hast, verstößt du gegen das Gesetz.
Was ist an der Bezeichnung Wechselsystem so schwer zu verstehen?
Ich habe ein Wechselkennzeichen, und trotzdem montiere ich nicht beide Nummerntaferl jeweils vorne an den beiden PKW und fahre zeitgleich mit beiden.
Da die PN deaktiviert wurden, kann man mich per willhaben.at erreichen
https://www.willhaben.at/iad/gebrauchtw ... 398842962/
https://www.willhaben.at/iad/gebrauchtw ... 398842962/
Re: Eine frage bezüglich ar 15
GreaseMonkey hat geschrieben:Schon wieder so ein Spekulanten Thread
Wenn du X Wechselsysteme und X Griffstücke/Lower/Rahmen/... hast,
dann hast du X Wechselsysteme und X Griffstücke/Lower/Rahmen/....
Wenn du auf deiner WBK XY Plätze hast, und XY+1 Waffen zeitgleich zusammengebaut hast, verstößt du gegen das Gesetz.
Was ist an der Bezeichnung Wechselsystem so schwer zu verstehen?
Ich habe ein Wechselkennzeichen, und trotzdem montiere ich nicht beide Nummerntaferl jeweils vorne an den beiden PKW und fahre zeitgleich mit beiden.
Ok danke, fragen wird man ja noch dürfen, wozu is das forum sonst bitte da? Also alles ok solange zerlegt bzw nicht mehr als gestattet zusammengesetzt
Re: Eine frage bezüglich ar 15
Richtig, Thema erledigt.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf