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Behördernwillkür oder doch Ermessen? WBK Vöcklabruck...

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Behördernwillkür oder doch Ermessen? WBK Vöcklabruck...

Beitrag von Calcipher » Do 3. Mär 2016, 12:07

Die Behörde Vöcklabruck verlangt von WBK Antragstellern, nicht nur einen Waffenführerschein und ein psychologisches Gutachten sondern seit geraumer Zeit wird auch eine schriftliche Bestätigung durch einen Schützenverein über zwei absolvierte Schießtrainings verlangt.

Ist das rechtlich gedeckt durch einen Ermessensspielraum der Behörde oder fällt das unter Willkür und Amtsmissbrauch?
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emanuel2408
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Re: Behördernwillkür oder doch Ermessen? WBK Vöcklabruck...

Beitrag von emanuel2408 » Do 3. Mär 2016, 12:10

Das hängt von deiner Rechtfertigung ab. Wenn du Bereithalten zur SV angibst, dann nein.

In einem solchen Fall würde ich darauf bestehen dass der Antrag entgegen genommen wird (notfalls schriftlich eingeschrieben). Wenn dann ein negativer Bescheid kommt, muss man sich überlegen was man macht...


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Re: Behördernwillkür oder doch Ermessen? WBK Vöcklabruck...

Beitrag von Calcipher » Do 3. Mär 2016, 12:15

Die Mähr lautet, dass Anträge mit Begründung SV ganz unten im Stapel landen und ewig dauern, nie bearbeitet oder nicht ausgefolgt werden. Ob das stimmt weiss ich nicht. Daher geben viele Antragsteller Sportschießen an.
Liegt es in diesem Fall tatsächlich im Ermessen der Behörde, Nachweise über Schießtrainings zu verlangen?
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Behördernwillkür oder doch Ermessen? WBK Vöcklabruck...

Beitrag von emanuel2408 » Do 3. Mär 2016, 12:21

Calcipher hat geschrieben:Liegt es in diesem Fall tatsächlich im Ermessen der Behörde, Nachweise über Schießtrainings zu verlangen?


viewtopic.php?f=20&t=30557&start=20

Seite 2 unterer Bereich

Siehe meinen Post, insbesondere den Teil mit dem Runderlass der BM für Inneres.


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rubylaser694
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Re: Behördernwillkür oder doch Ermessen? WBK Vöcklabruck...

Beitrag von rubylaser694 » Do 3. Mär 2016, 12:37

Die Behörde muss einen Antrag bearbeiten und hat maximal 6 Monate Zeit dazu!

Wenn man mit SV rechtfertigt HAT die Behörde eine WBK auszustellen wenn sonst alles passt!
Da gibt es nichts zu diskutieren!

Nur bei der Rechtfertigung mit Sportschießen alleine darf die Behörde nach Ermessen handeln und weitere Nachweise verlangen!
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Re: Behördernwillkür oder doch Ermessen? WBK Vöcklabruck...

Beitrag von Calcipher » Do 3. Mär 2016, 12:39

Siehst du, genau das ist der Casus Knacksus. Die Behörde verlangt entgegen der Klarstellung im Runderlass eine schriftliche Bestätigung eines Vereins über zwei absolvierte Schießtrainings ( Nicht Ergebnislisten von Matches).
Die Gestaltung der Schießtrainings ist imm Übrigen ebenfalls nirgends geregelt. Wie auch...

Soweit ich weiss, gibt es in Österreich keinen Vereinszwang. Auch wenn ich den Schießsport betreibe kann niemand Verlangen, dass ich dafür einem Verein beitrete. Mir darf dadurch kein Nachteil erwachsen.

Wenn mir jetzt aber niemand so eine Bestätigung schreibt, weil zB kein Verein für Vereinsfremde Personen so ein Training anbietet, dann steh ich blöd da.

Wenn ich ein Verein bin, soll ich solche Trainings anbieten oder stell ich mich auf den Standpunkt, "Das ist rechtlich nicht in Ordnung, das darf ich nicht unterstützen"?
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Re: Behördernwillkür oder doch Ermessen? WBK Vöcklabruck...

Beitrag von rubylaser694 » Do 3. Mär 2016, 12:41

Hast du deinen Antrag jetzt mit SV oder Sportschießen gerechtfertigt?
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Re: Behördernwillkür oder doch Ermessen? WBK Vöcklabruck...

Beitrag von Calcipher » Do 3. Mär 2016, 12:46

Nein, ich hab meine WBK seit 25 Jahren. Es geht nicht um mich aber es geht um Anträge mit Begründung Sportschießen.
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Re: Behördernwillkür oder doch Ermessen? WBK Vöcklabruck...

Beitrag von emanuel2408 » Do 3. Mär 2016, 12:50

Calcipher hat geschrieben:Siehst du, genau das ist der Casus Knacksus. Die Behörde verlangt entgegen der Klarstellung im Runderlass eine schriftliche Bestätigung eines Vereins über zwei absolvierte Schießtrainings ( Nicht Ergebnislisten von Matches).
Die Gestaltung der Schießtrainings ist imm Übrigen ebenfalls nirgends geregelt. Wie auch...

Soweit ich weiss, gibt es in Österreich keinen Vereinszwang. Auch wenn ich den Schießsport betreibe kann niemand Verlangen, dass ich dafür einem Verein beitrete. Mir darf dadurch kein Nachteil erwachsen.

Wenn mir jetzt aber niemand so eine Bestätigung schreibt, weil zB kein Verein für Vereinsfremde Personen so ein Training anbietet, dann steh ich blöd da.

Wenn ich ein Verein bin, soll ich solche Trainings anbieten oder stell ich mich auf den Standpunkt, "Das ist rechtlich nicht in Ordnung, das darf ich nicht unterstützen"?


Na ja der Runderlass ist schon älter und rechtlich nichts anderes als eine Weisung gem Art 20 B-VG.

Du musst eben wie beschrieben glaubhaft machen, dass du die WBK zur Ausübung des Schießsports brauchst. Schieß bei Bewerben mit und stell nen Antrag. Ich glaub nicht dass sie dann ablehnen.

Hinsichtlich bereithalten zur SV: ist am einfachsten, wenn nicht innerhalb 6 Monate Bescheid dann Säumnisbeschwerde...

Stimmt, Vereinsfreiheit nach dem Staatsgrundgesetz umfasst auch die negative Vereinsfreiheit..


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Re: Behördernwillkür oder doch Ermessen? WBK Vöcklabruck...

Beitrag von rubylaser694 » Do 3. Mär 2016, 13:01

Calcipher hat geschrieben:Es geht nicht um mich aber es geht um Anträge mit Begründung Sportschießen.

Wer den Antrag alleine mit Sportschießen begründet ist in der jetzigen Rechtssituation selber schuld.
Die Auflagen bekommt der ja nur wegen Dieser Begründung aufgebrummt.

Mit Rechtfertigung Selbstverteidigung gibt es keine zusätzlichen Auflagen und man kann und darf ja mit den Waffen dann auch Sportschießen!
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Re: Behördernwillkür oder doch Ermessen? WBK Vöcklabruck...

Beitrag von Calcipher » Do 3. Mär 2016, 13:15

Ja, Auflagen ok aber kann die BH eine Bestätigung von einem Verein verlangen, wenn es keinen Vereinszwang gibt? Das ist mein Punkt.

Die BH Salzburg Land verlangte im Übrigen kürzlich im Zuge einer wiederkehrenden Überprüfung auch eine Bestätigung des Vereins trotz Vorlage eines 5cm dicken Stapels Ergebnislisten.
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Re: Behördernwillkür oder doch Ermessen? WBK Vöcklabruck...

Beitrag von emanuel2408 » Do 3. Mär 2016, 13:44

Calcipher hat geschrieben:Ja, Auflagen ok aber kann die BH eine Bestätigung von einem Verein verlangen, wenn es keinen Vereinszwang gibt? Das ist mein Punkt.

Die BH Salzburg Land verlangte im Übrigen kürzlich im Zuge einer wiederkehrenden Überprüfung auch eine Bestätigung des Vereins trotz Vorlage eines 5cm dicken Stapels Ergebnislisten.


Verlangen kann sie es bei Antragstellung nicht, Aber sie kann:

1. wenn sie der Meinung ist, dass es sich um einen Mangel handelt einen Verbesserungsauftrag erteilen und wenn dann die Bestätigung nicht vorgelegt wird, den Antrag zurückweisen. Rechtlich gesehen wäre eine solche Bestätigung jedoch kein Mangel sondern wenn überhaupt eine mögliche Erfolgsvoraussetzung und in diesem Fall

2. hätte die Behörde (unter der Annahme dass die Behörde die Bestätigung tatsächlich als eine Erfolgsvoraussetzung qualifiziert - was ich persönlich verneine) den Antrag abzuweisen.

Folgen:
In beiden Fällen kann man dann natürlich innerhalb der Frist von 4 Wochen Beschwerde an das Verwaltungsgericht erheben.

Das Problem an der Sache ist aber Folgendes:
Es dauert und dauert (die Behörde hat 6 Monate Zeit für den Bescheid, aber Einreichung Beschwerde nochmals 3 zum Weiterleiten and das VwG, die Entscheidung des VwG kommt auch nicht in ner Woche und das VwG wird tendenziell nicht in der Sache selbst entscheiden sondern Bescheid wenn aufheben und an die Behörde zurückverweisen) Daher ist mein Rat: Mit der zuständigen Person zu reden bzw einen Kompromiss zu finden oder wirklich einfach als Rechtfertigung Bereithalten zur SV angeben dann dauert die Sache max 6 Monate...

Sorry aber bessere Nachrichten kann ich dir auch nicht überbringen.

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Re: Behördernwillkür oder doch Ermessen? WBK Vöcklabruck...

Beitrag von Calcipher » Do 3. Mär 2016, 14:55

OK, wenn wir schon dabei sind, noch eine Frage.

Ich habe als Grund SV (und Sport) angegeben. Ich nehme regelmäßig an Wettkämpfen Teil und kann das auch mit Ergebnislisten nachweisen.
Nun kommt die 5 jährliche Überprüfung und der Exekutivbeamte wünscht den Waffenführerschein als Befähigungsnachweis zu sehen.
WaFü habe ich natürlich nicht. Ich trainiere regelmäßig und schieße Bewerbe. Also lege ich einen Stapel Ergebnislisten vor und sage, "Das ist mein Befähigungsnachweis".

Muss er das gelten lassen oder ist bei der Begründung SV zwingend ein WaFü erforderlich als Befähigungsnachweis?

Danke
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Re: Behördernwillkür oder doch Ermessen? WBK Vöcklabruck...

Beitrag von McMonkey » Do 3. Mär 2016, 15:04

Die Ergebnislisten sind dann dein "Befähigungsnachweis". (Steht auch irgendwo, hab es jetzt nicht bei der Hand). Bei mir in Wien nicht anders. Ich hab meine genau so lange wie du. Keinen interessiert nach der Ausstellung der WBK, welchen Grund du angegeben hast und niemand nimmt bei einer Überprüfung Bezug darauf.

Die Angabe beim Antrag ist halt eine Beamtenkack... und die halten sich eben an .... Beamte eben.
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Re: Behördernwillkür oder doch Ermessen? WBK Vöcklabruck...

Beitrag von bino71 » Do 3. Mär 2016, 15:31

Calcipher hat geschrieben:OK, wenn wir schon dabei sind, noch eine Frage.
Ich habe als Grund SV (und Sport) angegeben. Ich nehme regelmäßig an Wettkämpfen Teil und kann das auch mit Ergebnislisten nachweisen.
Nun kommt die 5 jährliche Überprüfung und der Exekutivbeamte wünscht den Waffenführerschein als Befähigungsnachweis zu sehen.
WaFü habe ich natürlich nicht. Ich trainiere regelmäßig und schieße Bewerbe. Also lege ich einen Stapel Ergebnislisten vor und sage, "Das ist mein Befähigungsnachweis".

Du hast seit 25 Jahren eine WBK und keiner war bei Dir?
Du hast keinen WaFü alle 5 Jahre gemacht, sondern?

Weil so wie Du fragst, hast nicht mal die Ergebnislisten vorweisen müssen.

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