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Behördernwillkür oder doch Ermessen? WBK Vöcklabruck...

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Behördernwillkür oder doch Ermessen? WBK Vöcklabruck...

Beitrag von Schuttwegraeumer » Do 18. Jan 2018, 16:43

Das Problem ist derzeit dass solche Anmaßungen keine Konseqenzen haben.
Ob das der derzeitige Innenminister auch durchgehen lässt?
Man sollte sowas dort melden.

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Re: Behördernwillkür oder doch Ermessen? WBK Vöcklabruck...

Beitrag von BigBen » Do 18. Jan 2018, 16:59

Das sollen aber direkt Betroffene machen damits Gewicht hat.
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Re: Behördernwillkür oder doch Ermessen? WBK Vöcklabruck...

Beitrag von rupi » Fr 19. Jan 2018, 01:32

es gibt in der ZWR Maske nur ein Feld mit der Begründung
da kann man nur eines anklicken
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Calcipher
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Re: Behördernwillkür oder doch Ermessen? WBK Vöcklabruck...

Beitrag von Calcipher » Fr 19. Jan 2018, 13:20

Ist halt schon schräg, wenn man genötigt wird, sich auf eines festzulegen, obwohl man für beide Zwecke Waffen bereithalten möchte, einem dann noch nahegelegt wird sich für SV zu entscheiden weil es da keine Probleme gäbe und im Falle eines Ansuchens auf Erweiterung dann als Antwort bekommt, "Sie haben ja SV angegeben. Da brauchens nicht mehr als zwei Plätze weil sie sich eh nur mit einer Verteidigen können". :tipphead:
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Re: Behördernwillkür oder doch Ermessen? WBK Vöcklabruck...

Beitrag von rupi » Fr 19. Jan 2018, 13:30

es ist auch vom Gesetzgeber eigentlich gedacht dass fachkundige Personen als Sachbearbeiter eingesetzt werden

ist leider ned überall so
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Re: Behördernwillkür oder doch Ermessen? WBK Vöcklabruck...

Beitrag von SSG308 » Fr 19. Jan 2018, 14:12

rupi hat geschrieben:es gibt in der ZWR Maske nur ein Feld mit der Begründung
da kann man nur eines anklicken


Mir hat die Sachbearbeiterin dann das Formular ausgedruckt und es gab noch ein freies Feld für weitere Begründungen,
da hab ich "SV" reingeschrieben, so hat man beide Argumente für Ausstellung und Erweiterung..

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