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Behördernwillkür oder doch Ermessen? WBK Vöcklabruck...

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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sepp
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Re: Behördernwillkür oder doch Ermessen? WBK Vöcklabruck...

Beitrag von sepp » Do 3. Mär 2016, 15:40

Calcipher hat geschrieben:OK, wenn wir schon dabei sind, noch eine Frage.

Ich habe als Grund SV (und Sport) angegeben. Ich nehme regelmäßig an Wettkämpfen Teil und kann das auch mit Ergebnislisten nachweisen.
Nun kommt die 5 jährliche Überprüfung und der Exekutivbeamte wünscht den Waffenführerschein als Befähigungsnachweis zu sehen.
WaFü habe ich natürlich nicht. Ich trainiere regelmäßig und schieße Bewerbe. Also lege ich einen Stapel Ergebnislisten vor und sage, "Das ist mein Befähigungsnachweis".

Muss er das gelten lassen oder ist bei der Begründung SV zwingend ein WaFü erforderlich als Befähigungsnachweis?

Danke

Der Exekutivbeamte muss gar nix - er wird dies so vermerken und du musst deiner Behörde die den Auftrag zur Überprüfung gegeben hat den Nachweis erbringen. Ob sie dann die Ergebnislisten als Nachweis gelten lassen oder auch auf den Waffenführerschein(Erneuerung) bestehen siehst du dann.

Bei mir hat des nach Mail einiger Listen vom letzten Jahr an den Sachbearbeiter und einer telefonischen Rücksprache gereicht - ich schieß allerdings schon etliche Bewerbe im Jahr :idea:

lg sepp :at1:

Calcipher
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Re: Behördernwillkür oder doch Ermessen? WBK Vöcklabruck...

Beitrag von Calcipher » Fr 4. Mär 2016, 08:55

Danke für die vielen Antworten.

Erstmal muss ich ein Misverständnis aufklären. Nein, das ist nicht meine erste Überprüfung seit 25 Jahren und den WaFü habe ich alle 5 Jahre gemacht, bis ich vor ~4 Jahren anfing mit dem Sportschießen. Ich schieße im Jahr ca. 12 Bewerbe, IPSC und Präzi. Ich drucke natürlich alle Stageergebnisse einzeln aus. Da kommt genug Zettelwerk mit meinem Namen drauf zusammen das als Nachweis reichen sollte.
Die haben ihn bei der letzten Überprüfung, wie gesagt, nicht interessiert. Er meinte, er braucht eine Bestätigung vom Vereinsvorstand.

...strange....
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daHawk
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Re: Behördernwillkür oder doch Ermessen? WBK Vöcklabruck...

Beitrag von daHawk » Di 16. Jan 2018, 21:08

Hallo bin neu hier und habe gerade mit der Suchfunktion diesen Thread ausgegraben.

Ich habe demnächst vor eine WBK zu beantragen, BH Vöcklabruck...
Ist das Thema noch aktuell, ich hatte eigentlich vor Sport und Selbstverteidigung anzugeben. Soll ich mir den Ärger lieber gleich sparen und einfach nur SV sagen ? Bzw, hat es einen Vorteil für mich wenn ich Sportschießen als Rechtfertigung angebe ?

Ich hab ehrlich gesagt keine lust mich dort "sekkieren" zu lassen.

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Re: Behördernwillkür oder doch Ermessen? WBK Vöcklabruck...

Beitrag von FFWGK » Di 16. Jan 2018, 23:02

SV=Rechtsanspruch
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.

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Re: Behördernwillkür oder doch Ermessen? WBK Vöcklabruck...

Beitrag von Veridian » Mi 17. Jan 2018, 04:27

Mein Tip: NUR SV angeben.

Eine Dame bei unserer BH (nicht Vöcklabruck) fing mit mir zu diskutieren an dass ich nur einen Grund angeben könne, sie hakt das zweite Kasterl nicht an.
Sie wollte mich mit dem gut gemeinten Rat (lol) dazu bringen nur Sportschießen anzugeben mit den Worten "Wenns jetzt SV angeben brauchns ned glauben dass vo mir irgendwann a Erweiterung kriagn, do bleibns auf die zwa Plätze sitzn, und am Aunfaung kriagns a nur an Plotz, für die SV reicht jo ane a."

->SV angegeben, und die Woche drauf die WBK mit (natürlich) 2 Plätzen erhalten.

An der Erweiterung versuche ich mich jetzt nach einem Jahr natürlich trotzdem.

LG
Chris

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Re: Behördernwillkür oder doch Ermessen? WBK Vöcklabruck...

Beitrag von Schuttwegraeumer » Mi 17. Jan 2018, 07:24

Vieleicht sollte man solche Fälle gut dokumentieren und dem Innenministerium mitteilen und zwar alle.

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Re: Behördernwillkür oder doch Ermessen? WBK Vöcklabruck...

Beitrag von daHawk » Mi 17. Jan 2018, 08:07

Danke für die Tipps, ich melde mich nochmal wenn ich dort war

Calcipher
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Re: Behördernwillkür oder doch Ermessen? WBK Vöcklabruck...

Beitrag von Calcipher » Mi 17. Jan 2018, 11:55

Die BH Vöcklabruck hat eine neue Spezialität auf Lager. Wenn als Grund SV angegeben wurde, verweigern sie später die Erweiterung.
Wir hatten den Fall grade bei einem Vereinsmitglied.
Ist also durchaus sinnvoll, BEIDES anzugeben.
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Re: Behördernwillkür oder doch Ermessen? WBK Vöcklabruck...

Beitrag von Isegrim » Mi 17. Jan 2018, 16:44

Bin auch im Bez. Vöcklabruck, hab mit der BH nur gute Erfahrungen gemacht.
Z.B. Neuaufstellung des Europäischen Feuerwaffenpass, beim Betreten der BH auf die Uhr geschaut.
Beim Verlassen sind 35 Minuten vergangenen und zwischenzeitlich wurde der Antrag behandelt und der Pass mit ca. Zwanzig Eintragungen ausgestellt.
Bei meiner Überprüfung hat der Polizeibeamte auch die Ergebnislisten nicht anerkennen wollen. Er wollte eine Bestätigung des Vereins, hab im nochmals die Ergebnisse zum Büro gegeben. Hat sich dann nichts mehr machen getraut.
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Re: Behördernwillkür oder doch Ermessen? WBK Vöcklabruck...

Beitrag von Maddin » Mi 17. Jan 2018, 17:11

Calcipher hat geschrieben:Die BH Vöcklabruck hat eine neue Spezialität auf Lager. Wenn als Grund SV angegeben wurde, verweigern sie später die Erweiterung.
Wir hatten den Fall grade bei einem Vereinsmitglied.
Ist also durchaus sinnvoll, BEIDES anzugeben.


Komische Auslegung. Der Antragsgrund kann sich im Lauf der Zeit durchaus ändern. Ist man dann für ewig (bzw. bis vor Ablauf der 5 Jahre) auf zwei Plätze beschränkt ?

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Re: Behördernwillkür oder doch Ermessen? WBK Vöcklabruck...

Beitrag von daHawk » Do 18. Jan 2018, 10:56

So, alles erledigt. Zu mir war man dort recht freundlich.

Habe zuerst angegeben "Selbstverteidigung und Sportschießen" und wurde dann darauf hingewiesen dass nur eine Begründung möglich wäre, wenn ich Sportschießen angeben möchte sollte ich zuerst Ergebnisse vorweisen. Allerdings wurde mir auch gesagt dass ich einfach nur Selbstverteidigung angeben kann, auf irgendwelche Nachteile dieser Vorgehensweise wurde ich nicht hingewiesen.
Der Wortlaut war ungefähr: "Sie können auch gleich Selbstverteidigung angeben dann bekommen sie es gleich und können ja dann trotzdem Sportschießen gehen"

Meldezettel, Staatsbürgerschaftsnachweis war übrigens nicht nötig weil eh alles mit dem ZMR verbunden ist.

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Re: Behördernwillkür oder doch Ermessen? WBK Vöcklabruck...

Beitrag von Schuttwegraeumer » Do 18. Jan 2018, 16:01

Es sind sehr wohl mehrere Gründ für den Waffenbesitz zulässig.
Wie kann eine BH das einfach umändern?

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Re: Behördernwillkür oder doch Ermessen? WBK Vöcklabruck...

Beitrag von Calcipher » Do 18. Jan 2018, 16:06

Haben sie bei meiner letzten Erweiterung auch gemacht (allerdings BH Sbg Land). Ursprünglich hatte ich SV und Sportschießen und beim Erweitern musste ich mich für eines von Beiden entscheiden.
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Re: Behördernwillkür oder doch Ermessen? WBK Vöcklabruck...

Beitrag von daHawk » Do 18. Jan 2018, 16:36

Also ich würde einmal vermuten dass es von irgendwo weiter oben eine Weisung gibt das so zu machen. Ich habe am Computerbildschirm gesehen dass es für die Begründung nur ein dropdown Menü gibt wo halt nur eine Antwort ausgewählt werden kann...

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Re: Behördernwillkür oder doch Ermessen? WBK Vöcklabruck...

Beitrag von BigBen » Do 18. Jan 2018, 16:38

daHawk hat geschrieben:Also ich würde einmal vermuten dass es von irgendwo weiter oben eine Weisung gibt das so zu machen. Ich habe am Computerbildschirm gesehen dass es für die Begründung nur ein dropdown Menü gibt wo halt nur eine Antwort ausgewählt werden kann...


Würde mich nicht wundern, nachdem es ja auch BHs gibt, bei denen die Bezirkshauptmänner glauben eigene Gesetze zu machen. War das ned der Bezirkshauptmann der BH Villach der meinte ihm ist egal was im Gesetz steht, wenn seine Mitarbeiter kontrollieren sind Waffe und Munition getrennt zu verwahren?
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