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Waffe führen auf Firmengelände

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Juicy
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Waffe führen auf Firmengelände

Beitrag von Juicy » Fr 4. Mär 2016, 10:03

Hallo liebe Pdler.

Meine Frage ist etwas kompliziert.

Also ich besitze nun sei ein paar monaten meine WBK und eine Glock 17 die daruf auch eingetragen ist .

Das ich die Waffe auf meinem Eigenen Grundstück führen darf ist mir klar. Jetzt ist es allerding so das mein Bruder soeben eine neue firma gebaut hat und auch mit einer alarmanlage die einen stillen alarm auf unsere handys leitet .

Er hat mich als WBK besitzer nun gefragt da in unserer Umgebung die Firmeneinbrüche stark gestiegen sind ob ich nicht sozusagen den ´´Sicherheitsdienst´´ machen kann,
Dh. Wenn der Stille alarm losgeht soll ich einfach hinfahren und nachschaun ob da wer ist.

Ich persönlich würde mich viel sicherer fühlen mein Waffe dabei zu tragen wenn der Fall eintreten würde.
Da in der Nacht ja keine Mitarbeiter vor Ort sind würde ich ja auch nicht die Einverständnisserklärung derer Brauchen.
Der Firmeninhaber (mein Bruder) erlaubt es mir die Waffen auf seinem Frimengrundstück zu Tragen um das Gelände zu kontrollieren.

Ist das legal oder darf ich die Waffen wirklich nur an dem Ort führen der auch auf der WBK eingetragen ist ?

Vielen Dank
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Calcipher
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Re: Waffe führen auf Firmengelände

Beitrag von Calcipher » Fr 4. Mär 2016, 10:05

Du darfst die Waffe auf jedem eingefriedeten Gelände führen, wo es dir der Grundeigentümer oder Pächter erlaubt.
Du darfst die Waffe in Firmengebäuden und auf Firmengelände führen, wenn es dir der Firmenchef erlaubt.
Das ganze auf jeden Fall verschriftlichen. Das Einverständniss jeden Mitarbeiters brauchst du dafür nicht.

Ob das schlau ist, hast du ja nicht gefragt...
Zuletzt geändert von Calcipher am Fr 4. Mär 2016, 10:12, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Waffe führen auf Firmengelände

Beitrag von Dauerfeuer » Fr 4. Mär 2016, 10:06

vertippt...
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Re: Waffe führen auf Firmengelände

Beitrag von Juicy » Fr 4. Mär 2016, 10:09

Calcipher hat geschrieben:Du darfst die Waffe auf jedem eingefriedeten Gelände führen, wo es dir der Grundeigentümer oder Pächter erlaubt.
Das Einverständniss jeden Mitarbeiters brauchst du dafür nicht.

Eingefriedet kann also auch bedeuten wenn nur ein Maschendraht Zaun um das Gelände gezogen worden ist.
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Re: Waffe führen auf Firmengelände

Beitrag von Calcipher » Fr 4. Mär 2016, 10:09

Eingefriedet ist es auch mit einer Buchsbaumhecke...
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Re: Waffe führen auf Firmengelände

Beitrag von Qwasti » Fr 4. Mär 2016, 10:13

Legal Ja, ob es wirklich so gescheit ist ist eine andere Frage.
Ich bin die Strafe Gottes und hättet ihr nicht so furchtbare Sünden begangen, so hätte Gott mich nicht als Strafe über euch kommen lassen.

Euer IT Abteilung

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Re: Waffe führen auf Firmengelände

Beitrag von Juicy » Fr 4. Mär 2016, 10:15

Calcipher hat geschrieben:Eingefriedet ist es auch mit einer Buchsbaumhecke...


:mrgreen: Alles klar dann schon mal vielen dank dafür.

Ist dann das Rechtlich auch gleichzustellen wenn ich jemandem in dem gebäude antreffe wie bei mir in meinem eigenen Zuhause ?

@Qwasti Welche bedenken hättest du denn ?
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Re: Waffe führen auf Firmengelände

Beitrag von DutyOne5o » Fr 4. Mär 2016, 10:19

Ist das legal oder darf ich die Waffen wirklich nur an dem Ort führen der auch auf der WBK eingetragen ist ?



auf der WBK ist ein ort eingetragen?
Hängen muß man wirklich nur miese Bastarde, aber miese Bastarde muß man hängen.
John Routh

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Re: Waffe führen auf Firmengelände

Beitrag von Calcipher » Fr 4. Mär 2016, 10:19

Juicy, lies dir das hier mal ganz genau durch und wenn du es gelesen hast, denk darüber nach und lies es nochmal und nochmal und nochmal.

Notwehr / Nothilfe

§ 3. (1) Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.

(2) Wer das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschreitet oder sich einer offensichtlich unangemessenen Verteidigung (Abs. 1) bedient, ist, wenn dies lediglich aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken geschieht, nur strafbar, wenn die Überschreitung auf Fahrlässigkeit beruht und die fahrlässige Handlung mit Strafe bedroht ist.

Das Problem dabei ist, all das musst du im Bruchteil einer Sekunde abwägen und richtig entscheiden.
Die Staatsanwaltschaft hat dann Wochen Zeit um zu überlegen ob du richtig gehandelt hast.

Also immer schön kühlen Kopf bewahren!
Zuletzt geändert von Calcipher am Fr 4. Mär 2016, 10:31, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Waffe führen auf Firmengelände

Beitrag von Bonfire » Fr 4. Mär 2016, 10:29

Juicy hat geschrieben:
Ist das legal oder darf ich die Waffen wirklich nur an dem Ort führen der auch auf der WBK eingetragen ist ?

Vielen Dank


Wenn auf deiner WBK ein Ort steht wie "LPD Wien", ist damit nicht ein Ort gemeint, an dem du deine Waffen führen darfst.

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Re: Waffe führen auf Firmengelände

Beitrag von Juicy » Fr 4. Mär 2016, 10:33

Bonfire hat geschrieben:
Juicy hat geschrieben:
Ist das legal oder darf ich die Waffen wirklich nur an dem Ort führen der auch auf der WBK eingetragen ist ?

Vielen Dank


Wenn auf deiner WBK ein Ort steht wie "LPD Wien", ist damit nicht ein Ort gemeint, an dem du deine Waffen führen darfst.


:mrgreen: Danke aber ich meine eigentlich damit das ich ja meine Adresse beim Kauf angegeben habe wo die Waffe verwahrt wird , und alle 5 Jahre kommt da ja einer und schaut ob die noch da ist und ob ich verlässlich bin.
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Re: AW: Waffe führen auf Firmengelände

Beitrag von DerDaniel » Fr 4. Mär 2016, 10:42

Unabhängig vom Recht ist denke ich zu unterscheiden in "mitführen der Waffe zum Eigenschutz" und "mitführen der Waffe zum festsetzen der Täter".
Wenn die Alarmanlage (z.B. aufgrund von Kosten für Fehlalarme) nicht direkt an die Polizei aufgeschaltet ist und du das Gelände kontrollierst um festzustellen ob ein Einbruch vorliegt, macht es durchaus Sinn eine Waffe mit zu führen, um sich eventuell gegen angreifende Täter wehren zu können. Sollte man aber einen Einbruch entdecken ist es sicherlich geboten die Polizei zu alarmieren und auch zurück zu ziehen...

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Re: Waffe führen auf Firmengelände

Beitrag von Joschy5988 » Fr 4. Mär 2016, 10:43

Juicy hat geschrieben:
Bonfire hat geschrieben:
Juicy hat geschrieben:
Ist das legal oder darf ich die Waffen wirklich nur an dem Ort führen der auch auf der WBK eingetragen ist ?

Vielen Dank


Wenn auf deiner WBK ein Ort steht wie "LPD Wien", ist damit nicht ein Ort gemeint, an dem du deine Waffen führen darfst.


:mrgreen: Danke aber ich meine eigentlich damit das ich ja meine Adresse beim Kauf angegeben habe wo die Waffe verwahrt wird , und alle 5 Jahre kommt da ja einer und schaut ob die noch da ist und ob ich verlässlich bin.


Da verstehst du was falsch. Du musst die deswegen nicht bei dir daheim lagern. Du kannst sie genau so gut bei einem Freund in einem Tresor lagern solang nur du Zugriff darauf hast.

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Re: Waffe führen auf Firmengelände

Beitrag von bino71 » Fr 4. Mär 2016, 11:48

Aber Achtung. Der Weg von der Wohnung bis zum Gelände und nicht davor, darfst die Waffe nicht führen.

Was natürlich mit sich bringt, daß Du um 2 Uhr morgens, beim stillen Alarm,
Waffe und Munition in einem geschlossenen Behälter transportieren mußt (Waffe nicht geladen)
und erst im Gebäude oder auf dem Gelände die Waffe feuerbereit mache darfst usw.

Dem Einbrecher darfst dann auch in dem Sinne erst verfolgen, wenn Du die Waffe ordnungsgemäß verstaut hast.
Dh etwas kompliziert Dein SecurityJob.

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Re: Waffe führen auf Firmengelände

Beitrag von Calcipher » Fr 4. Mär 2016, 12:06

Den Einbrecher wirst du hoffentlich gar nicht verfolgen. Die Waffe solltest du nur zur Eigensicherung dabei haben. Sobald klar ist, dass es sich um einen Einbruch handelt, verständigst du die Polizei und ziehst dich zurück. Sollte dir der Täter über den Weg laufen, dann lass ihn flüchten. Deine Waffe verwendest nur wenn er dich angreifen sollte.
Sachwerte sind zwar auch Notwehrfähig aber ich würds nicht drauf ankommen lassen, denn die Staatsanwaltschaft könnte ganz schnell eine andere Meinung haben als du, was die Verhältnismäßigkeit angeht, wenn du ihn wegen 500 Euro aus der Handkassa oder wegen eines Sachschadens umnietest.
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