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WBK und Amtsarzt
Verfasst: Fr 4. Mär 2016, 13:11
von xnm
Liebe Pulverdampfler,
ich bin "gerade" dabei die WBK zu erlangen. Nach über 1,5 Monaten keine Reaktion seitens der Behörde, wurde ich stutzig und hab mal angerufen.
Beim Waffenreferat wurde mir mitgeteilt, dass eine Vormerkung bei mir liegt und der entsprechende Akt "bestellt" wurde.
Gestern erhielt ich einen Brief mit einer Ladung zum Amtsarzt.
Kurz zu meiner Person /WBK:
Bin bald 30, einwandfreier Leumund, Psychologischer Test absolviert, etc.
Was erwartet mich beim Amtsarzt? Worauf sollte ich vorbereitet sein?
Ich habe die Forumssuche bemüht und habe einen Amtsarzt-Thread aus dem Jahr 2014 gefunden und wollte fragen, ob sich diesbezüglich etwas geändert hat? Vlt. war jemand vor Kurzem?
Folgende Fragen wurden damals gestellt:
Es waren die Fragen!:
Frage 1) Wen wollen Sie erschiessen? - hahaha....
Frage 2) Wurde Ihnen je wegen Alkohol der Führerschein entzogen?
Frage 3) Wurden Sie schon einmal stationär in einer Psychiatrischen Klinik aufgenommen?
Frage 4) Missbrauchen Sie Drogen?
LG
Re: WBK und Amtsarzt
Verfasst: Fr 4. Mär 2016, 13:19
von BigBen
xnm das ist eigentlich NICHT OK, wobei du aber rechtlich kaum eine Handhabe dagegen hast. Woher kommst du?
Re: WBK und Amtsarzt
Verfasst: Fr 4. Mär 2016, 13:27
von xnm
Servus!
Aus Wien.
Re: WBK und Amtsarzt
Verfasst: Fr 4. Mär 2016, 13:29
von BigBen
Das klingt irgendwie nach vorauseilendem EU-Gehorsam...wend dich mal an die Verband und schau was die dazu sagen.
Re: WBK und Amtsarzt
Verfasst: Fr 4. Mär 2016, 13:45
von DutyOne5o
wehrdienst geleistet ?
Re: WBK und Amtsarzt
Verfasst: Fr 4. Mär 2016, 13:46
von xnm
Natürlich und mit nem Keks belohnt
Re: WBK und Amtsarzt
Verfasst: Fr 4. Mär 2016, 13:57
von bino71
Re: WBK und Amtsarzt
Verfasst: Fr 4. Mär 2016, 14:24
von xnm
Nicht, dass ich wüsste.
Führerschein musste ich auch nicht abgeben. Weder Alkohol noch Drogenmissbrauch, sonstiges.
Danke für den zweiten Thread, werde ich mir zur Gemüte führen.
Liegt anscheinend an der Vormerkung vor knapp drei Jahren: Lärmerregung und "aggressives Verhalten." (wobei man dies in die Länge und Breite treten können)
War meinerseits damals nicht OK, hab's geschluckt, Strafe gezahlt und für mich war's erledigt. Wenn's daran liegen sollte, dann würde ich jederzeit den Fall neur aufrollen und in Berufung gehen, wenn dies nicht mittlerweile verjährt ist....
Re: WBK und Amtsarzt
Verfasst: Fr 4. Mär 2016, 15:36
von Blackhawk
xnm hat geschrieben:Liegt anscheinend an der Vormerkung vor knapp drei Jahren: ....... "aggressives Verhalten."
Genau das wird der Punkt sein
Aggressives Verhalten und Waffen passen da nicht zusammen
Re: WBK und Amtsarzt
Verfasst: Fr 4. Mär 2016, 16:24
von xnm
Definitiv, jedoch ist das eine Auslegungssache.
Wenn man mit verschränkten Armen den Beamten die Meinung sagt, bzw. den Fall aufklärt, ob dies wohl als aggressives Verhalten interpretieren werden kann?
Verstehe, wenn ich ihm eine aufgelegt, bedroht oder geschubst hätte, aber die Meinung sagen?
So oder so, abwarten heißt es.
Re: WBK und Amtsarzt
Verfasst: Fr 4. Mär 2016, 17:02
von Kapselpracker
Aus deiner Sicht ist es sicher Ärgerlich und ist auch verständlich, aber man muss auch die Sachbearbeiterin verstehen, die weis weder wie das damals abgelaufen ist noch kennst sie den genauen Grund noch kennst sie dich persönlich.
Re: WBK und Amtsarzt
Verfasst: Fr 4. Mär 2016, 17:07
von emanuel2408
xnm hat geschrieben:Verstehe, wenn ich ihm eine aufgelegt, bedroht oder geschubst hätte, aber die Meinung sagen?
So oder so, abwarten heißt es.
In den Fällen 1-3 hättest womöglich einen Straftatbestand erfüllt, das wäre dann wiederum anders zu beurteilen
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Re: WBK und Amtsarzt
Verfasst: Fr 4. Mär 2016, 19:47
von xnm
Ein wenig, aber das ist vollkommen in Ordnung. Ich weiß ja, dass die Damen nur ihre Arbeit machen.
Re: WBK und Amtsarzt
Verfasst: Fr 4. Mär 2016, 20:37
von bino71
Gut, daß Du dich daran erinnert hast. Nun kannst Dich darauf geistig vorbereiten ... und den Amtsarzt nicht die Meinung pfeifen
Re: WBK und Amtsarzt
Verfasst: Fr 4. Mär 2016, 20:50
von xnm
Ja