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Hat man als Privatperson Einsicht auf das ZWR?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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emanuel2408
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Re: Hat man als Privatperson Einsicht auf das ZWR?

Beitrag von emanuel2408 » Di 8. Mär 2016, 16:52

Da das ZWR in den Anwendungsbereich des DSG 2000 fällt würde ich meinen, dass in diesem Fall schlicht das Auskunftsrecht gem § 26 DSG anwendbar ist.

§ 26 DSG normiert:

Abs 1:
Ein Auftraggeber hat jeder Person oder Personengemeinschaft, die dies schriftlich verlangt und ihre Identität in geeigneter Form nachweist, Auskunft über die zu dieser Person oder Personengemeinschaft verarbeiteten Daten zu geben. Mit Zustimmung des Auftraggebers kann das Auskunftsbegehren auch mündlich gestellt werden. Die Auskunft hat die verarbeiteten Daten, die Informationen über ihre Herkunft, allfällige Empfänger oder Empfängerkreise von Übermittlungen, den Zweck der Datenverwendung sowie die Rechtsgrundlagen hiefür in allgemein verständlicher Form anzuführen. Auf Verlangen eines Betroffenen sind auch Namen und Adressen von Dienstleistern bekannt zu geben, falls sie mit der Verarbeitung seiner Daten beauftragt sind. Wenn zur Person des Auskunftswerbers keine Daten vorhanden sind, genügt die Bekanntgabe dieses Umstandes (Negativauskunft). Mit Zustimmung des Auskunftswerbers kann anstelle der schriftlichen Auskunft auch eine mündliche Auskunft mit der Möglichkeit der Einsichtnahme und der Abschrift oder Ablichtung gegeben werden.

Abs 2:
Die Auskunft ist nicht zu erteilen, soweit dies zum Schutz des Auskunftswerbers aus besonderen Gründen notwendig ist oder soweit überwiegende berechtigte Interessen des Auftraggebers oder eines Dritten, insbesondere auch überwiegende öffentliche Interessen, der Auskunftserteilung entgegenstehen. Überwiegende öffentliche Interessen können sich hiebei aus der Notwendigkeit
1.
des Schutzes der verfassungsmäßigen Einrichtungen der Republik Österreich oder
2.
der Sicherung der Einsatzbereitschaft des Bundesheeres oder
3.
der Sicherung der Interessen der umfassenden Landesverteidigung oder
4.
des Schutzes wichtiger außenpolitischer, wirtschaftlicher oder finanzieller Interessen der Republik Österreich oder der Europäischen Union oder
5.
der Vorbeugung, Verhinderung oder Verfolgung von Straftaten
ergeben. Die Zulässigkeit der Auskunftsverweigerung aus den Gründen der Z 1 bis 5 unterliegt der Kontrolle durch die Datenschutzbehörde nach § 30 Abs. 3 und dem besonderen Beschwerdeverfahren vor der Datenschutzbehörde gemäß § 31 Abs. 4.

Abs 6:
Die Auskunft ist unentgeltlich zu erteilen, wenn sie den aktuellen Datenbestand einer Datenanwendung betrifft und wenn der Auskunftswerber im laufenden Jahr noch kein Auskunftsersuchen an den Auftraggeber zum selben Aufgabengebiet gestellt hat. In allen anderen Fällen kann ein pauschalierter Kostenersatz von 18,89 Euro verlangt werden, von dem wegen tatsächlich erwachsender höherer Kosten abgewichen werden darf. Ein etwa geleisteter Kostenersatz ist ungeachtet allfälliger Schadenersatzansprüche zurückzuerstatten, wenn Daten rechtswidrig verwendet wurden oder wenn die Auskunft sonst zu einer Richtigstellung geführt hat.

Quelle:
DSG 2000

gewo
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Re: Hat man als Privatperson Einsicht auf das ZWR?

Beitrag von gewo » Di 8. Mär 2016, 17:01

die formulierung ist interessant

die frage ist ob dieses auskunftsrecht auch gegenueber dem haendler "durchsetzbar" ist
denn er ist eindeutig der datenverarbeiter

damit duerfte ich dann als haendler sehr wohl dieses auskuenfte geben ..
muss das mal weiter abklaeren ....
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Re: Hat man als Privatperson Einsicht auf das ZWR?

Beitrag von emanuel2408 » Di 8. Mär 2016, 17:16

gewo hat geschrieben:die formulierung ist interessant

die frage ist ob dieses auskunftsrecht auch gegenueber dem haendler "durchsetzbar" ist
denn er ist eindeutig der datenverarbeiter

damit duerfte ich dann als haendler sehr wohl dieses auskuenfte geben ..
muss das mal weiter abklaeren ....


Das würde ich verneinen....

Das Auskunftsrecht besteht gegenüber dem Auftraggeber, nicht gegenüber dem Dienstleister der mit der Verarbeitung der Daten beauftragt ist.

Ich hab mich jetzt mal im DVR schlau gemacht und bezüglich Wien folgendes gefunden:

Zusammenfassung Datenanwendung
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Rechtsgrundlagen: § 55 Waffengesetz, BGBl. I Nr. 12/1997 idgF;

Zusammenfassung Daten des Auftraggebers

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Adresse: Schottenring 7 - 9, 1010 Wien, Österreich
Telefonnummer: Tel.: Festnetz: 01/313 10-0; Fax: 01/313 10-71259
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Daten des Betreibers des IVS
Name (Vorname, Nachname, Titel): Bundesministerium für Inneres
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E-Mail Adresse: BMI-IV-2-c@bmi.gv.at
Telefon: +43 90600/ 9102 FAX: +43 90600 39104

Meines Erachtens besteht das Auskunftsrecht daher lediglich gegenüber der LPD Wien und nicht gegenüber Wiener Händler....

Quelle:
https://dvr.dsb.gv.at/at.gv.bka.dvr.pub ... chirm.aspx

gewo
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Re: Hat man als Privatperson Einsicht auf das ZWR?

Beitrag von gewo » Di 8. Mär 2016, 17:32

emanuel2408 hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:die formulierung ist interessant

die frage ist ob dieses auskunftsrecht auch gegenueber dem haendler "durchsetzbar" ist
denn er ist eindeutig der datenverarbeiter

damit duerfte ich dann als haendler sehr wohl dieses auskuenfte geben ..
muss das mal weiter abklaeren ....


Das würde ich verneinen....

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Meines Erachtens besteht das Auskunftsrecht daher lediglich gegenüber der LPD Wien und nicht gegenüber Wiener Händler....

Quelle:
https://dvr.dsb.gv.at/at.gv.bka.dvr.pub ... chirm.aspx



hmm

schade

dass die haendler behoerdlich in dieser sache beliehen und mit hoheitlichen aufgaben betraut sind wird da auch ned weiterhelfen oder? denn man muesste sie vermutlich ausdruecklich damit betrauen zu beauskunften ... dzt sind sie "nur" damit betraut einzutragen, zu aendern usw ...
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Re: Hat man als Privatperson Einsicht auf das ZWR?

Beitrag von emanuel2408 » Mi 9. Mär 2016, 10:17

gewo hat geschrieben:
emanuel2408 hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:die formulierung ist interessant

die frage ist ob dieses auskunftsrecht auch gegenueber dem haendler "durchsetzbar" ist
denn er ist eindeutig der datenverarbeiter

damit duerfte ich dann als haendler sehr wohl dieses auskuenfte geben ..
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Meines Erachtens besteht das Auskunftsrecht daher lediglich gegenüber der LPD Wien und nicht gegenüber Wiener Händler....

Quelle:
https://dvr.dsb.gv.at/at.gv.bka.dvr.pub ... chirm.aspx



hmm

schade

dass die haendler behoerdlich in dieser sache beliehen und mit hoheitlichen aufgaben betraut sind wird da auch ned weiterhelfen oder? denn man muesste sie vermutlich ausdruecklich damit betrauen zu beauskunften ... dzt sind sie "nur" damit betraut einzutragen, zu aendern usw ...


Also hinsichtlich des Auskunftsrechts glaube ich nicht. Auch wenn es sich um eine Beleihung handelt, ist diese ja offenbar beschränkt. Ich kenne jetzt die Nutzungsbedingungen nicht, aber es wäre in diesem Zusammenhang interessant ob der Händler "freiwillig" beauskunften darf. Datenschutzrechtlich ergibt sich da mE kein Problem so lange es sich ausschließlich um die Daten des Betroffenen selbst handelt, aber der Händler könnte eben gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen.

Ich werd mal bei Gelegenheit eine befreundete Datenschutzexpertin fragen. Bin gespannt wie sie das sieht..

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Re: Hat man als Privatperson Einsicht auf das ZWR?

Beitrag von gewo » Mi 9. Mär 2016, 11:40

emanuel2408 hat geschrieben:...Auch wenn es sich um eine Beleihung handelt, ist diese ja offenbar beschränkt. Ich kenne jetzt die Nutzungsbedingungen nicht, aber es wäre in diesem Zusammenhang interessant ob der Händler "freiwillig" beauskunften darf. ..


darf er eben leider ausdruecklich nicht

abfargen ohne direkt bezugnehmendes rechtsgeschaeft sind ausdrucklich untersagt
lassen sich ueber das zugriffsprotokoll auch jederzeit nachweisen

steht ausdruecklich in den nutzungsbedingungen die jeder benuetzer (nicht nur haendler, sondern jeder einzelne user) unterschreiben muss

leider
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Re: Hat man als Privatperson Einsicht auf das ZWR?

Beitrag von DerDaniel » Mi 9. Mär 2016, 12:18

In wie weit sind die zu Grunde liegenden Rechtsgeschäfte eingegrenzt?
Mach einen Posten für 1ct oder wegen meiner 10ct, dafür bekommt der Kunde eine Zuckerl und du darfst im ZWR nachschauen...

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Re: Hat man als Privatperson Einsicht auf das ZWR?

Beitrag von emanuel2408 » Mi 9. Mär 2016, 12:28

DerDaniel hat geschrieben:In wie weit sind die zu Grunde liegenden Rechtsgeschäfte eingegrenzt?
Mach einen Posten für 1ct oder wegen meiner 10ct, dafür bekommt der Kunde eine Zuckerl und du darfst im ZWR nachschauen...


Also wenn ich gewo richtig verstanden habe, dann muss das Rechtsgeschäft im Zusammenhang mit dem ZWR stehen, wie eben Kauf Kat C und Registrierung.

Beim Verkauf einer zB Packung 9mm para fehlt der Bezug...

Wer gerne einen Auszug hätte, Brief an die zuständige LPD, 1x jährlich gratis (Mail eventuell auch ausreichend wenn signiert..)




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Re: Hat man als Privatperson Einsicht auf das ZWR?

Beitrag von gewo » Mi 9. Mär 2016, 12:39

emanuel2408 hat geschrieben:Wer gerne einen Auszug hätte, Brief an die zuständige LPD, 1x jährlich gratis (Mail eventuell auch ausreichend wenn signiert..)


hi

weisst du das aus erster hand?
mir wurde gesagt kostenpflichtig

irgendwas mit € 20,- oder so......
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Re: Hat man als Privatperson Einsicht auf das ZWR?

Beitrag von emanuel2408 » Mi 9. Mär 2016, 12:52

gewo hat geschrieben:
emanuel2408 hat geschrieben:Wer gerne einen Auszug hätte, Brief an die zuständige LPD, 1x jährlich gratis (Mail eventuell auch ausreichend wenn signiert..)


hi

weisst du das aus erster hand?
mir wurde gesagt kostenpflichtig

irgendwas mit € 20,- oder so......


Aus erster Hand? Nein. Das ergibt sich für mich ganz klar aus dem DSG 2000. § 26 Abs 6 spricht von unentgeltlich, wenn die Auskunft den aktuellen Datenbestand einer Datenanwendung betrifft und wenn der Auskunftswerber im laufenden Jahr noch kein Auskunftsersuchen an den Auftraggeber zum selben Aufgabengebiet gestellt hat.

Wenn hier wirklich 20 Euro verlangt werden würde ich dezidiert aufs DSG verweisen und das nicht bezahlen, wenn eben in laufenden Jahr nich kein Ersuchen gestellt wurde.

Abs 9 normiert zb: für Auskünfte aus dem Strafregister gelten die besonderen Bestimmungen des Strafregistergesetzes 1968 über Strafregisterbescheinigungen.
Da es hier aber meiner Information nach keine lex specialis gibt muss es gratis sein...

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Re: Hat man als Privatperson Einsicht auf das ZWR?

Beitrag von IT Guy » Mi 9. Mär 2016, 18:58

Du Gewo, wäre eine "Gebühr für Einsicht ins ZWR" nicht ein Rechtsgeschäft? Und das wäre ja die Grundlage für die Einsicht. :whistle:

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Re: Hat man als Privatperson Einsicht auf das ZWR?

Beitrag von mrbungle » Sa 25. Feb 2017, 13:23

Ich habe mein Handy als Bürgerkarte freigeschalten, um meine Einträge im ZWR anzuschauen.
https://www.help.gv.at/linkaufloesung/a ... ung_online

Alles sauber aufgelistet, B bis D, incl. pdf zum herunterladen. "Waffenregisterbescheinigung § 33/10 WaffG"
Aber: der Verkäufer hat ein Modell falsch bezeichnet. Die Seriennummer stimmt. War auch auf der Rechnung falsch drauf, ein Hinweis darauf wurde ignoriert. (Der VK hat an einen hiesigen Händler geschickt). Bei der Rechnung war's mir egal.

Wer kann/muss das korrigieren, mein Amt?

"Ökobilanzen sind keine wissenschaftlichen Berechnungen, sondern simple Tests, mit denen man feststellen kann, wie weit man das Publikum verscheißern kann."
Udo Pollmer

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Re: Hat man als Privatperson Einsicht auf das ZWR?

Beitrag von hmg382 » Sa 25. Feb 2017, 14:42

Ich würde deinen SB bei der Behörde kontaktieren.

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CZ Shadow 2, CZ P-09

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Re: Hat man als Privatperson Einsicht auf das ZWR?

Beitrag von GSchoenbauer » Sa 25. Feb 2017, 15:10

Aber: der Verkäufer hat ein Modell falsch bezeichnet. Die Seriennummer stimmt. War auch auf der Rechnung falsch drauf, ein Hinweis darauf wurde ignoriert. (Der VK hat an einen hiesigen Händler geschickt). Bei der Rechnung war's mir egal.


das ist erfahrungsgemäß auch auf der Behörde jedem egal. Ich würde dem auch nicht zuviel Bedeutung zumessen. solange die Nummer stimmt.
In meinem Register gibt es jede Menge Waffen mit falschen Bezeichungen, schon vor allem, weil es gerade bei Sammlern Hersteller und Typen gibt, die das ZWR einfach nicht kennt und bei der Eingabe auch nicht annimmt. Da kannst Du mit dem Kopf hundertmal gegen die Wand rennen.
Bei mir gibt es Waffen namens "Brevete" (=patent) oder "Pending" ( = angemeldet), Waffennummern, die eigentlich das Beschussdatum sind, Typen, die der Hersteller nie gefertigt hat und Gewehrkaliber, die es für die gemeldete Büchse nie gab.
Vergiss es einfach, solang der Eintrag mit der richtigen Nummer und richtigen Kategorie (B,C,D) drinnensteht.
Das erspart unnötiges Kopfweh :)

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Re: Hat man als Privatperson Einsicht auf das ZWR?

Beitrag von Pirker » Sa 25. Feb 2017, 16:18

Oder sag deinem Händler, er soll das richtig stellen.
Lieber Gott, bitte schütze mich vor meinen Freunden, vor meinen Feinden schütze ich mich selbst!

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