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Vorladung zum Amtsarzt wegen eingestellten Verfahren.

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Vorladung zum Amtsarzt wegen eingestellten Verfahren.

Beitrag von JAGAS3P » Di 15. Mär 2016, 12:48

@Bubendummheit war es aber keine, ich wusste schon was ich da tat

Giftler als legale Waffenbesitzer, geht gar nicht, auch wenn das Thema im Moment stark verniedlicht/verharmlost wird !
Einer von "solchen" ......., welche immer wieder eine komplette Freigabe (sogar harter Drogen) fordern, wurde ja kürzlich in Deutschland mit Chrystal Meth ertappt! Noch Fragen ....... :headslap: Ich glaube das erkärt auch so manche Aussagen solcher "Herrschaften".

Illegaler Suchtmittelgenuss passt genauso wenig mit Waffen zusammen, wie legaler Alkoholmißbrauch!
War ja nur "Eigenbedarf", .....blablabla,....... und Hurra, deshalb wurde es damals eingestellt. :headslap:

Daher gehört die Ausstellung einer WBK zur Sicherheit aller anderen, AUCH eingestellt! :naughty:

Auch wenn es jetzt zu hart klingt, aber wir hatten ja zuletzt schon eine ähnliche die Anfrage eines angeblich "verurteilten Drogendealers" (lt. seiner Darstellung nur eine Jugendsünde) der ernsthaft die WBK beantragen wollte :tipphead:
Sorry, aber das übersteigt meine Toleranzgrenze!
Zuletzt geändert von JAGAS3P am Di 15. Mär 2016, 13:50, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Vorladung zum Amtsarzt wegen eingestellten Verfahren.

Beitrag von DerDaniel » Di 15. Mär 2016, 13:50

Klar, einfach mal ohne irgend welche Kenntnisse der Menge oder des Stoffs mit dem Prügel drüber ziehen.

Rein medizinisch betrachtet wäre THC in seinen diversen Darreichungsformen 10mal unproblematischer als Alkohol oder Zigaretten. Die beiden letzteren sind aber geschichtlich etablierte und gesellschaftlich akzeptierte Drogen (wer bezeichnet Alkohol oder Tabak bitte schon als Droge?) und werden deshalb toleriert.
Mit Logik hat das nicht viel zu tun, aber weil man ja in sein Hirn geprügelt bekommen hat, dass Gras eine böse Droge ist, kann man mal rum schreien, genauso unreflektiert wie die AWNs beim Thema Waffen.

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Re: Vorladung zum Amtsarzt wegen eingestellten Verfahren.

Beitrag von JAGAS3P » Di 15. Mär 2016, 13:51

Welcome THC Kenntnisse ! Wie immer ist der Überbringer der schlechten Nachricht, oder derjenige der sich etwas sagen traut der BÖSE. Das Muster kenne ich von irgendwo :think:
Wenn jetzt ein Moderator in einem öffentlichen Waffenforum anfängt, Drogen in Verbindung mit einer WBK unkritisch zu sehen, wird mir etwas mulmig.... :shock:
Oder habe ich etwas falsch verstanden?

Meine Meinung Punkt
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Re: Vorladung zum Amtsarzt wegen eingestellten Verfahren.

Beitrag von BigBen » Di 15. Mär 2016, 14:21

Jagasep hat geschrieben:Wenn jetzt ein Moderator in einem öffentlichen Waffenforum anfängt, Drogen in Verbindung mit einer WBK unkritisch zu sehen, wird mir etwas mulmig.... :shock:
Oder habe ich etwas falsch verstanden?


Da hast du was grundlegend falsch verstanden...kein Mensch heisst irgendwelche Drogen in Verbindung mit Waffen gut, es wurde nur auf die Willkür bzw. fehlende Logik bei gewissen Gesetzen und der Beurteilung von gewissen verbotenen Substanzen hingewiesen. Das heisst nicht, dass man chronischen Kiffern eine WBK ausstellen soll...genauso wenig wie ein chronischer Alkoholiker eine haben sollte.
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Re: Vorladung zum Amtsarzt wegen eingestellten Verfahren.

Beitrag von DerDaniel » Di 15. Mär 2016, 15:48

Lieber Jagasep, gerne gehe ich auf deine Punkte ein:

Bitte erläutere uns doch das "Welcome THC Kenntnisse !". Falls du damit auf ein umfassendes Wissen über die Ergebnisse medizinischer Studien zu Cannabinoide meinerseits hinweisen möchtest, fühle ich mich geschmeichelt. Gerne können wir uns ausführlich über die Erkenntnisse diverser Studien aus den letzten Jahren und Jahrzehnten unterhalten, ich würde dich aber bitten dafür ein separates Thema zu eröffnen. Oder möchtest du damit etwas anderes sagen oder gar unterstellen?
"Wie immer ist der Überbringer der schlechten Nachricht [...]" Was möchtest du uns, mit dieser Darstellung deiner selbst als Opfer, sagen? Das ich ungerechtfertigt dein völlig unreflektiertes und uninformiertes "drauf los dreschen" kritisiert habe?
"Das Muster kenne ich von irgendwo" Welches Muster? Du meinst das, jemanden aufgrund seiner Aussagen in ein politisches Eck zu drängen, wie man es deinem Post unterstellen könnte?
"Wenn jetzt ein Moderator in einem öffentlichen Waffenforum [...]" Bitte arbeite noch mal heraus, wo ich Drogen und WBK als unkritische Kombination darstelle, denn ich kann das meinem Post nicht entnehmen. Sollte sich dann wirklich diese Aussage finden, würde ich es natürlich umgehend korrigieren, denn wie man aus meinen Ausführungen zu Alkohol und Rauchen entnehmen kann, habe ich eine sehr kritische Einstellung zu Drogen.

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Re: Vorladung zum Amtsarzt wegen eingestellten Verfahren.

Beitrag von Calcipher » Di 15. Mär 2016, 15:59

Wollen wir hier mal nicht verharmlosen. Alkohol ist eine akut toxische zu körperlicher und geistiger Abhängigkeit führende Substanz, per Definition also ein Suchtgift und keine Droge und ich habe zu Drogen eine weniger kritische Einstellung als zu Suchtgiften!
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Re: Vorladung zum Amtsarzt wegen eingestellten Verfahren.

Beitrag von DerDaniel » Di 15. Mär 2016, 16:17

Danke Calcipher, u.a. darum geht es mir bei meiner unkritischereren (man beachte bitte unbedingt das doppelte re) Einstellung zu Cannabioiden.

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Re: Vorladung zum Amtsarzt wegen eingestellten Verfahren.

Beitrag von JAGAS3P » Di 15. Mär 2016, 16:19

Danke, gut zu wissen, das wir einen Facharzt an Bord haben. Da ich kein Arzt bin, haben wir wahrscheinlich aneinander vorbei geredet.
Einfach meine letzten diesbezüglichen Kommentare noch einmal durchlesen. Danie, ich glaube du interpretierst da mehr rein, als ich zuvor in deine Aussage ;-)
Zuletzt geändert von JAGAS3P am Di 15. Mär 2016, 16:29, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Vorladung zum Amtsarzt wegen eingestellten Verfahren.

Beitrag von BigBen » Di 15. Mär 2016, 16:26

Suchen wir mal "common ground":

- Sollte jemand der unter Drogeneinfluss steht mit Waffen hantieren? Natürlich nicht

- Sollte jemand der ein Drogen/Suchtproblem hat Waffen besitzen dürfen? Natürlich nicht

Können wir uns darauf einigen?
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Re: Vorladung zum Amtsarzt wegen eingestellten Verfahren.

Beitrag von Fangschuss » Di 15. Mär 2016, 16:43

BigBen hat geschrieben:Suchen wir mal "common ground":

- Sollte jemand der unter Drogeneinfluss steht mit Waffen hantieren? Natürlich nicht

- Sollte jemand der ein Drogen/Suchtproblem hat Waffen besitzen dürfen? Natürlich nicht

Können wir uns darauf einigen?


Reden wir hier über eine rechtskräftige Verurteilung oder hat sich jemand nur unter der Nennung von privater, vertrauenswürdiger Information erkundigt?!

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Re: Vorladung zum Amtsarzt wegen eingestellten Verfahren.

Beitrag von BigBen » Di 15. Mär 2016, 16:43

Fangschuss hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:Suchen wir mal "common ground":

- Sollte jemand der unter Drogeneinfluss steht mit Waffen hantieren? Natürlich nicht

- Sollte jemand der ein Drogen/Suchtproblem hat Waffen besitzen dürfen? Natürlich nicht

Können wir uns darauf einigen?


Reden wir hier über eine rechtskräftige Verurteilung oder hat sich jemand nur unter der Nennung von privater, vertrauenswürdiger Information erkundigt?!


Uff....
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Re: Vorladung zum Amtsarzt wegen eingestellten Verfahren.

Beitrag von DerDaniel » Di 15. Mär 2016, 17:23

Bin da voll bei Ben.

Problem ist eher, ab wann wir von einem Problem sprechen. :lol:
Gilt jemand der täglich sein Feierabendbier trinkt/braucht schon als Süchtig? Medizinisch gesehen absolut, gesellschaftlich ist es aber eher akzeptiert/toleriert und manchmal habe ich das Gefühl, dass es sogar als Normalzustand angesehen wird. :shock:

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Re: Vorladung zum Amtsarzt wegen eingestellten Verfahren.

Beitrag von moron » Di 15. Mär 2016, 18:15

novate hat geschrieben:
Ares hat geschrieben:Rein objektiv betrachtet, wäre es schon richtig auch die körperliche Eignung zu überprüfen. Bitte nicht falsch verstehen, aber der Arzt muss ja auch ausschließen können, dass Suchtmittelrückstände im Körper (z.B.: Urinprobe), oder aber Entzugserscheinungen bei Enthaltsamkeit vorhanden sind.


hi

ja ich finde das auch richtig so. ich ärgere mich ein wenig weil das verfahren schon lange eingestellt ist weil das kommt einen freispruch gleich, weil es ist klar das die einstellung des verfahrens abstinez erfordert hat. trotzdem ist es ok, die behörde sieht das halt und will es überprüfen. wiegesagt wenn der amtsarzt fragt wie es denn mit drogenkonsum aussieht kann ich 2 haartests am tisch legen die mir über 1 jahr komplette abstinenz aller substanzen nachweisen, ich denke ich bin einer der wenigen der es tatsächlich amtlich hat clean zu sein. :clap:
wenn er einen harntest haben will gerne. wobei ich diese streifentests die da verwendet werden kritisch sehe, weil die zeigen gerne mal einen quargel an, sollte das so sein lasse ich mich in ein richtiges labor schicken, ich denke darauf kann ich bestehen bzw einen blutest machen.

lg


Novate, mach dich nicht narrisch :roll:

Ich hatte ein ernsthaftes Verfahren bevor mir eine WBK ausgestellt wurde.

Auf Details mag ich nicht eingehen, sonst löse ich wieder eine Welle aus. :D und ausserdem ist das eine andere Geschichte. Ich blicke immer wieder lachend zurück, obwohl es damals wahrlich nicht lustig war.

Wie gesagt, wenn du nichts zu verbergen hat...

M.

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Ares
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Re: Vorladung zum Amtsarzt wegen eingestellten Verfahren.

Beitrag von Ares » Di 15. Mär 2016, 18:32

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Zuletzt geändert von Ares am Do 23. Jun 2016, 11:20, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Vorladung zum Amtsarzt wegen eingestellten Verfahren.

Beitrag von novate » Di 15. Mär 2016, 21:09

Hi Leute!!

Erstmal Danke für die Antworten und das große Interesse. Ich gebe zu die ganze Geschichte ist auch interessant weil es ist auch irgendwie eine Grauzone das Ganze.
Ich werde hier versuchen auf alles was hier so gesagt wurde einzugehen. Als erstes das wichtigste, wie ging es beim Amtsarzt aus?

Ich werde meine Wbk bekommen -> Juhu ! Ich freue mich wirklich darüber.

Folgendes war beim Arzt, es hat schon ein längeres Gespräch gegeben. Es wurde erläutert wieso und warum dieses Verfahren zustande gekommen ist. Wie es natürlich mit meiner Situation und mit meinem Konsum von Alkohol und Suchtgift aussieht. ich habe hier permanent wirklich nichts als die Warheit gesagt.
Aber ich denke das ausschlaggebende Argument meinerseits waren meine Haartests die ich damals am Verkehrsamt abgeben musste. Ich kann ein ganzes Jahr Abstinenz NACHWEISEN. Ich bin amtlich clean und das ist sehr selten weil wer hat schon mal so amtliche Haartests einstecken. Ich denke mir kam es auch sehr zugute das dieses Verfahren gegen mich eingeleitet wurde weil ich mich selber belastet habe weil ich gegen einen Dealer ausgesagt habe. Der Amtsarzt meinte selbst "erwischt hat man sie also eigentlich bei garnichts". Ja so war das, hätte ich gelogen hätte es nie ein Verfahren gegeben.

Da hier ja eine Debatte über Drogenmissbrauch und Waffenbesitzkarte im Gange ist würde ich mich als Betroffener gerne dazu außern.
Vorweg, hätte ich die Wbk deswegen nicht bekommen hätte ich das klaglos hingenommen und hätte das zu 100% eingesehen.
Das ich beim Amtsarzt vorgeladen wurde das war schlicht und einfach richtig. Weil was weiß man schon von mir, man weiß das ich mal Drogen genommen habe und es ein Verfahren gab.
Ich bin zuverlässig weil ich es untermauern kann, aber ich könnte genauso total drauf sein, deswegen wollte mich der Arzt sehen und das ist verständlich. Weil stellte euch vor man gibt mir die WBK anstandslos und es passiert etwas, sowas medial zu Rechtfertigen wäre schwierig weil man wird Fragen "Wieso wurde hier nicht genauer hingeschaut obwohl man wusste das diese Person einmal Drogen genommen hat" und sowas wäre natürlich wieder sehr schlecht für alle Waffenbesitzer.

Zur Zuverlässigkeit. Ich pers. habe nie getrunken und die lust auf Kiffen ist mir nach dieser Verfahrensgeschichte vergangen.
Allerdings hat nicht jeder der Kifft oder Alkohol trinkt ein Verfahren gehabt und so kommen Waffenbesitzkarten immer auch an Leute die eher weniger zuverlässig sind.
Ich pers. finde hier den Alkohol viel schlimmer. Alkohol löst tatsächlich Kontrollverluste aus an die kommt Cannabiskonsum niemals heran.
Trotzdem, ich sehe den Besitz der Wbk sehrwohl als Verpflichtung zur Abstinenz an, hätte ich diese Kontrolle über mich nicht hätte ich sie nicht beantragt, so denkt aber nicht jeder.


Zuletzt der §8 Absatz 2
""nicht zuverlässig ist wer alkohol- oder suchtKRANK ist oder::""

Nicht jeder der mal paar Bier kippt ist Suchtkrank und das ist bei diversen Drogen genauso.
Anhand meiner Daten ist Langzeitabstinenz nachweisbar und daher bin ich vor dem Gesetz nicht Suchtkrank.
Ich denke für den Amtsarzt wäre "Suchtkrank" wenn mehrere Vergehen über längeren Zeitraum nachweisbar sind. So kann man sehen das eine Person ja permanent mit dem Smg in Konflikt kommt.
Auch eine medikamentöse Therapie ist der Beleg für Suchtkrankheit. So denke ich es mir zumindest.

Ich kann Leute die Drogen Verabscheuen und das zutiefst Ablehnen und mich deswegen auch Verurteilen verstehen. Aber es gibt da schon Unterschiede, es gibt Leute wie mich die neugierig sind und das ganze mal Probieren (und wie ich sofort ins Klo greifen) und Leute die das Jahrelang machen, auf Drogen ihr Fahrzeug lenken und auch so arbeiten gehen.
Vorallem sind sehr oft Menschen glühende "Giftlerhasser" die sich selber alle paar Wochen in der Disko mit Alkohol abschießen, klar das eine ist Legal und das andere nicht. Aber im Prinzip sind diese Leute um garnichts besser, Alkohol ist eine starke Droge die wie kaum eine andere zum kompletten Verlust über sich selber führt. Auch medial kann man gut sehen mit welchen Substanzen Menschen zur Gewalt neigen.



Noch Interessant wäre, weil das wurde ich gefragt "warum sieht man das eingestellte Verfahren überhaupt".
Es gibt eine eine Datenbank die nennt sich "ekis" kann man leicht googeln und da steht alles wichtige drin. Es wird ALLES über uns gespeichert, es verjährt auch in dieser Datenbank nichts, man muss um Auszug und Löschung der Daten ansuchen was ich evtl auch machen werde, ich will diesen Eintrag loswerden, er passt nämlich einfach nicht zu mir, es ist ein Schandfleck für den ich aber selber verantwortlich bin, ich geniere mich sehr dafür.


Im großen und ganzen bin ich echt in jeder Hinsicht zufrieden, ich finde es super das ich Vorgeladen wurde weil das war richtig und ich fand den Umgang mit mir absolut fair. ich war wirklich positiv überrascht, natürlich hat es mir keinen Spaß gemacht, aber generell ist das schlicht richtig und notwendig.

Allgemein will ich aber zur WBK etwas loswerden. Es ist sicher lustig das von jemanden zu hören der selber eine WBK will.
Ich pers. finde die WBK nichtmehr Zeitgemäß. Es ist ja so das die WBK für Sportschützen ist oder halt zur Selbstverteidigung in den eigenen 4 Wänden, ich habe selber schon länger einen Repetierer und ich habe nie Munition daheim, ich denke das wird sich auch in Zukunft nicht ändern, in erster Linie sehe ich mich als Sportschützen, natürlich habe ich auch Selbstschutz auch bei der Begründung angegeben weil das mit einer Waffe halt einfach möglich ist. Aber in erster Linie ist es ein Hobby das micht entspannt und mein Vater ist auch Sportschütze, wir haben da ein gemeinsames Interesse das ist als Vater + Sohn einfach cool.
Es gibt ja im Moment einen starken Anstieg bei der ausstellung von Waffenbesitzkarten, es ist so das die Menschen Angst haben, allerdings bezieht sich diese Angst nicht auf die eigenen 4 Wände sondern auf die politische Situation und auf die Angst außerhalb der 4 Wände. Ich befürchte das viele die WBK mit einer falschen Motivation beantragen und die ist eine Waffe illegal zu führen.
Ich kenne einen Händler den ich hier nicht nennen will, der hat mir aber erzählt das sehr viele Leute fragen wie man die Waffe am besten versteckt führt.
Wie seht ihr denn das eigentlich?


So das wurde jetzt ein langer Text.

Vielen Dank für die Antworten nochmal. Wünsche schöne Tage und viel Spaß beim Schießsport.

Mfg.
Zuletzt geändert von novate am Di 15. Mär 2016, 21:54, insgesamt 5-mal geändert.

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