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BMLV Aussendung: Liste der KM Waffen

Verfasst: Di 15. Mär 2016, 14:50
von BigBen
Das BMLV hat scheinbar unlängst eine Aussendung gemacht in der - meines Wissens nach - erstmals eine Liste von Waffen die laut BMLV Kriegsmaterial sind enthalten ist. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Mehr Infos dazu hier

http://waffg.info/article/1-BMLVs_sende ... waffen_aus


Interressant ist vor allem dass sich Waffen wie das Schmeisser AR-15 M5 oder AUG-P 9mm auf dieser Liste finden. Natürlich ist nicht ersichtlich um es sich bei der KM Variante dieser Waffen um das DE Modell bzw. die Nicht-Z Variante handelt...oder bereits um die Austria- bzw. Zivilversionen.

Re: BMLV Aussendung: Liste der KM Waffen

Verfasst: Di 15. Mär 2016, 15:01
von rupi
halbautomatisches Gewehr AKDAL MKA 1919 (türk. Bauart), Kal. 12/70

der Hintergrund würd mich jetzt aber interessieren

Re: BMLV Aussendung: Liste der KM Waffen

Verfasst: Di 15. Mär 2016, 15:03
von evo86
Das AUG-P ist aber nicht das AUG-Z ?!
Allerdings findet man auf der Liste auch die Saiga 12 in 12/76.
Es gab mal eine Liste vom BMI wo die erlaubten HA Schrotflinten angeführt wurden.
Hat die Liste evt. noch jemand hier ?

Re: BMLV Aussendung: Liste der KM Waffen

Verfasst: Di 15. Mär 2016, 15:05
von Stickhead
In der Liste steht die Saiga 12C

Re: BMLV Aussendung: Liste der KM Waffen

Verfasst: Di 15. Mär 2016, 15:16
von Martin P
Meine Meinung: alle Waffen, für die ein rechtskräftiger Feststellungsbescheid des (damals) zuständigen Ministeriums existiert, dass sie kein Kriegsmaterial sind, können nicht einfach mit einem Briefchen des BMLVS zu Kriegsmaterial erklärt werden. Da tät ich mich nicht verrückt machen lassen ...

Re: BMLV Aussendung: Liste der KM Waffen

Verfasst: Di 15. Mär 2016, 15:18
von jagawirth
Es steht auch die Thor im Kaliber .408CT drinnen. Also da BMLVS ist nach wie vor der Meinung, dass dies KM ist. (Panzerbüchse)

Re: BMLV Aussendung: Liste der KM Waffen

Verfasst: Di 15. Mär 2016, 15:23
von Stickhead
Martin P hat geschrieben:Meine Meinung: alle Waffen, für die ein rechtskräftiger Feststellungsbescheid des (damals) zuständigen Ministeriums existiert, dass sie kein Kriegsmaterial sind, können nicht einfach mit einem Briefchen des BMLVS zu Kriegsmaterial erklärt werden. Da tät ich mich nicht verrückt machen lassen ...


Das Problem ist, dass die, die die Feststellungsbescheide haben, sie nicht rausgeben. Das nächste Problem ist, dass es keine öffentliche Liste gibt. Und das nächste Problem ist, dass ein Bescheid ja eigentlich nur einer individuell-konkreten Person gegenüber Wirkung entfalten kann.

Re: BMLV Aussendung: Liste der KM Waffen

Verfasst: Di 15. Mär 2016, 16:10
von maggus
halbautomatisches Gewehr Schmeisser AR-15 M5, Kal. .223, (Nachbau des
Sturmgewehres M-16 in halbautomatischer Version)
???

Re: BMLV Aussendung: Liste der KM Waffen

Verfasst: Di 15. Mär 2016, 16:11
von Martin P
Stickhead hat geschrieben:Das Problem ist, dass die, die die Feststellungsbescheide haben, sie nicht rausgeben. Das nächste Problem ist, dass es keine öffentliche Liste gibt. Und das nächste Problem ist, dass ein Bescheid ja eigentlich nur einer individuell-konkreten Person gegenüber Wirkung entfalten kann.


Ich habe freilich auch noch keinen "Einstufungsbescheid" persönlich gesehen. Ich bin mir aber sicher, dass es sich dabei um einen Feststellungsbescheid handelt, der für eine gewisse Waffe, die bestimmte Konstruktionsmerkmale aufweist, über entsprechenden Antrag generell verbindlich feststellt, dass es sich dabei nicht um Kriegsmaterial handelt. Damit wird dann, anders als bei einem Bescheid nach § 18 Abs. 2 WaffG nicht eine Person individuell berechtigt, sondern der betroffene Waffentyp als Kat. B "legalisiert".

Ich frage mich schon länger, ob man die bisher ergangenen Bescheide oder zumindest eine verbindliche Liste legaler HAen dem BMI bzw dem BMLVS nicht unter Hinweis auf das Auskunftspflichtgesetz "abverlangen" kann. Müsste man einmal versuchen ...

Re: BMLV Aussendung: Liste der KM Waffen

Verfasst: Di 15. Mär 2016, 16:13
von gewo
Martin P hat geschrieben:Ich frage mich schon länger, ob man die bisher ergangenen Bescheide oder zumindest eine verbindliche Liste legaler HAen dem BMI bzw dem BMLVS nicht unter Hinweis auf das Auskunftspflichtgesetz "abverlangen" kann. Müsste man einmal versuchen ...


jede auskunftserteilung (rechtsansicht) ist ein individueller rechtsakt zwischen antragsteller und behoerde
daher ist er nicht oeffentlich und entwickelt - zumindestens laut unserer standesvertretung - keinerlei rechtskraft fuer dritte
er betrifft immer nur den antragsteller

Re: BMLV Aussendung: Liste der KM Waffen

Verfasst: Di 15. Mär 2016, 16:17
von Martin P
gewo hat geschrieben:
Martin P hat geschrieben:Ich frage mich schon länger, ob man die bisher ergangenen Bescheide oder zumindest eine verbindliche Liste legaler HAen dem BMI bzw dem BMLVS nicht unter Hinweis auf das Auskunftspflichtgesetz "abverlangen" kann. Müsste man einmal versuchen ...


jede auskunftserteilung (rechtsansicht) ist ein individueller rechtsakt zwischen antragsteller und behoerde
daher ist er nicht oeffentlich und entwickelt - zumindestens laut unserer standesvertretung - keinerlei rechtskraft fuer dritte
er betrifft immer nur den antragsteller


Ich habe auch nicht von irgendeiner unverbindlichen, individuellen Behördenauskunft gesprochen, sondern von verbindlichen Feststellungsbescheiden ...

Re: BMLV Aussendung: Liste der KM Waffen

Verfasst: Di 15. Mär 2016, 16:17
von Stickhead
Für das gäbe es aber die Verordnung. zB bei den Verkehrszeichen ist das auch so, damit sie allgemein gültig sind.

Re: BMLV Aussendung: Liste der KM Waffen

Verfasst: Di 15. Mär 2016, 16:21
von BigBen
Das was bei uns landläufig "Feststellungsbescheid" genannt wird sind im Normal "nur" Rechtsmeinungen bzw. Rechtsansichten des BMLVs..

Re: BMLV Aussendung: Liste der KM Waffen

Verfasst: Di 15. Mär 2016, 16:26
von Stickhead
Solange auf der Antwort grob gesagt nicht "BESCHEID" steht und man keine Gebühr entrichten muss, ist es nur eine nicht bindende Rechtsmeinung.

Re: BMLV Aussendung: Liste der KM Waffen

Verfasst: Di 15. Mär 2016, 16:31
von Martin P
Stickhead hat geschrieben:Für das gäbe es aber die Verordnung. zB bei den Verkehrszeichen ist das auch so.


Sorry, kann jetzt nicht ganz folgen? Du meinst, die Waffen müssten durch VO zu Kat. B erklärt werden? Ja, wäre natürlich im Sinne der Rechtssicherheit wünschenswert. Eine Verordnung kannst aber du als Normunterworfener nicht beantragen, deswegen bleibt nur der Umweg über den Feststellungsbescheid.

Wie es zumindest bisher funktioniert hat sieht man aus dieser Anfragebeantwortung: über Parteiantrag stellte das BMI (mittlerweile das BMLVS) fest, ob bei einer bestimmten Waffe jene Merkmale vorliegen, die diese als Kriegsmaterial qualifizieren (Antwort zu Fragen 1, 2 und 12 bis 15)

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 56189.html