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Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!
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Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!
Gute Neuigkeiten für Polizisten! Anscheinend gibts bald einen Gesetzesentwurf, der Polizisten einen Rechtsanspruch auf Ausstellung eines WP einräumt!
http://waffg.info/nachrichten/4648-kuri ... en_geplant
http://waffg.info/nachrichten/4648-kuri ... en_geplant
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
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Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!
Finde ich gut, somit kann jeder Polizist selber entscheiden ob er einen will oder nicht.
Ich gehe mal davon aus das die Verlässlichkeit und die notwendigen Fähigkeiten gegeben sind egal ob im oder außer Dienst.
M.
Ich gehe mal davon aus das die Verlässlichkeit und die notwendigen Fähigkeiten gegeben sind egal ob im oder außer Dienst.
M.
Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!
Wozu ist nach der jetzigen Gesetzeslage eigentlich ein neuer Gesetztesentwurf nötig ? Den Polizisten wird eigentlich durch eine Ermessensentscheidung der WP verwehrt, warum also nicht einfach diese Bestimmungen des Ermessens vergessen ?
Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!
Maddin hat geschrieben:Wozu ist nach der jetzigen Gesetzeslage eigentlich ein neuer Gesetztesentwurf nötig ? Den Polizisten wird eigentlich durch eine Ermessensentscheidung der WP verwehrt, warum also nicht einfach diese Bestimmungen des Ermessens vergessen ?
weil das vfgh urteil dieses ermessen ausgeschalten hat
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Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!
gewo hat geschrieben:Maddin hat geschrieben:Wozu ist nach der jetzigen Gesetzeslage eigentlich ein neuer Gesetztesentwurf nötig ? Den Polizisten wird eigentlich durch eine Ermessensentscheidung der WP verwehrt, warum also nicht einfach diese Bestimmungen des Ermessens vergessen ?
weil das vfgh urteil dieses ermessen ausgeschalten hat
Das hab ich gehört, aber wozu der Anlass bei Polizisten ? Ging es dort nicht um die Jagd ?
Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!
Das ist endlich wirklich einmal eine gute Nachricht und ein Beitrag zu mehr öffentlicher Sicherheit.
Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
(Caspar David Friedrich 1774-1840)
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
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Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!
Sehr gut. Nächster Schritt das ordinäre Volk.
Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!
Gutes Ziel, schlechter weg.
No one will ban your sporting rifle. They will call it terrorists weapon first.
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Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!
Floody hat geschrieben:Sehr gut. Nächster Schritt das ordinäre Volk.
Also wenn DIESE Regierung das beschließt friert die Hölle zu.
Re: AW: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant
Schuttwegraeumer hat geschrieben:Floody hat geschrieben:Sehr gut. Nächster Schritt das ordinäre Volk.
Also wenn DIESE Regierung das beschließt friert die Hölle zu.
Jep! Klingt zu gut um wahr zu sein und paßt absolut nicht zu unseren derzeitigen "volksvertretern".
Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!
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Zuletzt geändert von no0ne am Do 17. Mär 2016, 03:22, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!
Vor kurzem gab es einen Artikel zu einem Polizisten am Bahnhof der nach Dienstschluss unbewaffnet durch das Bahnhofsmileau gehen muss, dass er vorher überwacht und kontrolliert hat. Dafür wollte er einen Waffenpass, wurde dabei von der Personalvertretung unterstützt und der Waffenpass wurde abgelehnt(!)
Weiters wurde beschrieben dass auch bisher der Kommandant seinen Polizisten das Tragen der Dienstwaffe in der Freizeit gewähren kann. Trägt ein Polizist privat Dienstwaffe ist er verpflichtet sich im Anlassfall in den Dienst zu versetzen.
Weiters wurde beschrieben dass auch bisher der Kommandant seinen Polizisten das Tragen der Dienstwaffe in der Freizeit gewähren kann. Trägt ein Polizist privat Dienstwaffe ist er verpflichtet sich im Anlassfall in den Dienst zu versetzen.
Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!
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Zuletzt geändert von no0ne am Do 17. Mär 2016, 03:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!
no0ne hat geschrieben:Ist es denn rechtl. ein Unterschied bei der "In Dienstsetzung" ob ein Polizist außer Dienst seine Dienstwaffe oder seine Privatwaffe trägt?
Im Sinne der nicht zu unterlassenden Hilfeleistung sollte es wohl die Regel sein, dass er sich in Dienst setzt, da er dadurch andere Maßnahmen setzen kann als eine Zivilperson.
MUSS oder KANN er sich nun in Dienst setzen, wenn er von einer Straf- oder Gewalttat Kenntnis erlangt?
er DARF sich nur dann in dienst stellen wenn es um ein delikt mit einer gewissen mindest strafandrohung geht, ich glaube sechs monate
soweit ich weiss gehoeren da zb ein raub oder vergewaltigung gar nicht dazu
weiters alle delikte - auch gewaltdelikte - die durch minderjaehrige begangen werden
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