Seite 1 von 29
Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!
Verfasst: Di 15. Mär 2016, 18:43
von Stickhead
Gute Neuigkeiten für Polizisten! Anscheinend gibts bald einen Gesetzesentwurf, der Polizisten einen Rechtsanspruch auf Ausstellung eines WP einräumt!
http://waffg.info/nachrichten/4648-kuri ... en_geplant" onclick="window.open(this.href);return false;
Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!
Verfasst: Di 15. Mär 2016, 18:48
von johnbond01
Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!
Verfasst: Di 15. Mär 2016, 19:04
von moron
Finde ich gut, somit kann jeder Polizist selber entscheiden ob er einen will oder nicht.
Ich gehe mal davon aus das die Verlässlichkeit und die notwendigen Fähigkeiten gegeben sind egal ob im oder außer Dienst.
M.
Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!
Verfasst: Di 15. Mär 2016, 19:07
von Maddin
Wozu ist nach der jetzigen Gesetzeslage eigentlich ein neuer Gesetztesentwurf nötig ? Den Polizisten wird eigentlich durch eine Ermessensentscheidung der WP verwehrt, warum also nicht einfach diese Bestimmungen des Ermessens vergessen ?
Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!
Verfasst: Di 15. Mär 2016, 19:11
von gewo
Maddin hat geschrieben:Wozu ist nach der jetzigen Gesetzeslage eigentlich ein neuer Gesetztesentwurf nötig ? Den Polizisten wird eigentlich durch eine Ermessensentscheidung der WP verwehrt, warum also nicht einfach diese Bestimmungen des Ermessens vergessen ?
weil das vfgh urteil dieses ermessen ausgeschalten hat
Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!
Verfasst: Di 15. Mär 2016, 19:13
von Maddin
gewo hat geschrieben:Maddin hat geschrieben:Wozu ist nach der jetzigen Gesetzeslage eigentlich ein neuer Gesetztesentwurf nötig ? Den Polizisten wird eigentlich durch eine Ermessensentscheidung der WP verwehrt, warum also nicht einfach diese Bestimmungen des Ermessens vergessen ?
weil das vfgh urteil dieses ermessen ausgeschalten hat
Das hab ich gehört, aber wozu der Anlass bei Polizisten ? Ging es dort nicht um die Jagd ?
Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!
Verfasst: Di 15. Mär 2016, 20:44
von gunlove
Das ist endlich wirklich einmal eine gute Nachricht und ein Beitrag zu mehr öffentlicher Sicherheit.
Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!
Verfasst: Di 15. Mär 2016, 21:08
von Floody
Sehr gut. Nächster Schritt das ordinäre Volk.
Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!
Verfasst: Di 15. Mär 2016, 21:16
von Calcipher
Gutes Ziel, schlechter weg.
Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!
Verfasst: Di 15. Mär 2016, 21:18
von Schuttwegraeumer
Floody hat geschrieben:Sehr gut. Nächster Schritt das ordinäre Volk.
Also wenn DIESE Regierung das beschließt friert die Hölle zu.
Re: AW: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant
Verfasst: Di 15. Mär 2016, 21:25
von chemo
Schuttwegraeumer hat geschrieben:Floody hat geschrieben:Sehr gut. Nächster Schritt das ordinäre Volk.
Also wenn DIESE Regierung das beschließt friert die Hölle zu.
Jep! Klingt zu gut um wahr zu sein und paßt absolut nicht zu unseren derzeitigen "volksvertretern".
Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!
Verfasst: Di 15. Mär 2016, 22:18
von no0ne
.
Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!
Verfasst: Di 15. Mär 2016, 22:30
von Bluefish
Vor kurzem gab es einen Artikel zu einem Polizisten am Bahnhof der nach Dienstschluss unbewaffnet durch das Bahnhofsmileau gehen muss, dass er vorher überwacht und kontrolliert hat. Dafür wollte er einen Waffenpass, wurde dabei von der Personalvertretung unterstützt und der Waffenpass wurde abgelehnt(!)
Weiters wurde beschrieben dass auch bisher der Kommandant seinen Polizisten das Tragen der Dienstwaffe in der Freizeit gewähren kann. Trägt ein Polizist privat Dienstwaffe ist er verpflichtet sich im Anlassfall in den Dienst zu versetzen.
Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!
Verfasst: Mi 16. Mär 2016, 00:30
von no0ne
.
Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!
Verfasst: Mi 16. Mär 2016, 00:41
von gewo
no0ne hat geschrieben:Ist es denn rechtl. ein Unterschied bei der "In Dienstsetzung" ob ein Polizist außer Dienst seine Dienstwaffe oder seine Privatwaffe trägt?
Im Sinne der nicht zu unterlassenden Hilfeleistung sollte es wohl die Regel sein, dass er sich in Dienst setzt, da er dadurch andere Maßnahmen setzen kann als eine Zivilperson.
MUSS oder KANN er sich nun in Dienst setzen, wenn er von einer Straf- oder Gewalttat Kenntnis erlangt?
er DARF sich nur dann in dienst stellen wenn es um ein delikt mit einer gewissen mindest strafandrohung geht, ich glaube sechs monate
soweit ich weiss gehoeren da zb ein raub oder vergewaltigung gar nicht dazu
weiters alle delikte - auch gewaltdelikte - die durch minderjaehrige begangen werden