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Waffe führen und aufbewahren im Büro

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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helmsp
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Waffe führen und aufbewahren im Büro

Beitrag von helmsp » Do 17. Mär 2016, 16:57

Diskussion mit paar Kollegen gehabt und diesbezgl. hier schon ein wenig recherchiert. Der Konsenz schaut positiv aus jedoch wollte ich mir nochmals eine Bestätigung holen.
Gehen wir davon aus Herr Muster arbeitet in einem Büro und hat die "Freigabe" vom Geschäftsführer eine FFW im Büro führen zu dürfen. Darf Herr Muster diese problemlos führen und auch in einem Safe dort aufbewahren?

Nota bene: Alle seine Mitarbeiter/Kollegen haben eine WBK. Zugriff zum Safe dürfen sie natürlich nicht haben.
Zuletzt geändert von helmsp am Do 17. Mär 2016, 17:05, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Waffe führen und aufbewahren im Büro

Beitrag von Heisenberg » Do 17. Mär 2016, 17:01

helmsp hat geschrieben:Diskussion mit paar Kollegen gehabt und diesbezgl. hier schon ein wenig recherchiert. Der Konsenz schaut positiv aus jedoch wollte ich mir nochmals eine Bestätigung holen.
Gehen wir davon aus Herr Muster arbeitet in einem Büro und hat die "Freigabe" vom Geschäftsführer eine FFW im Büro führen zu dürfen. Darf Herr Muster diese problemlos führen und auch in einem Safe dort aufbewahren?
Nota bene: Alle seine Mitarbeiter haben eine WBK.


Ja, aus meiner Sicht schon - ich sehe aber es nicht als Voraussetzung dass alle MA eine WBK oder WP benötigen, solang nur er darauf zugriff hat.
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Re: Waffe führen und aufbewahren im Büro

Beitrag von Stickhead » Do 17. Mär 2016, 17:40

§ 7 WaffG:

(1) Eine Waffe führt, wer sie bei sich hat.
(2) Eine Waffe führt jedoch nicht, wer sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich hat.
(3) Eine Waffe führt weiters nicht, wer sie - in den Fällen einer Schußwaffe ungeladen - in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat (Transport).

§ 16a WaffG:
Schusswaffen und Munition sind sicher zu verwahren. [...]

§ 3 Abs 1 II. WaffV:
Eine Schußwaffe ist sicher verwahrt, wenn ihr Besitzer sie in zumutbarer Weise vor unberechtigtem - auf Aneignung oder unbefugte Verwendung gerichteten - Zugriff schützt.

Also JA, das passt so.
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Waffe führen und aufbewahren im Büro

Beitrag von helmsp » Do 17. Mär 2016, 17:58

Stickhead, passt danke, kann zu!
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Re: Waffe führen und aufbewahren im Büro

Beitrag von Maddin » Do 17. Mär 2016, 18:15

Heisenberg hat geschrieben:
helmsp hat geschrieben:Diskussion mit paar Kollegen gehabt und diesbezgl. hier schon ein wenig recherchiert. Der Konsenz schaut positiv aus jedoch wollte ich mir nochmals eine Bestätigung holen.
Gehen wir davon aus Herr Muster arbeitet in einem Büro und hat die "Freigabe" vom Geschäftsführer eine FFW im Büro führen zu dürfen. Darf Herr Muster diese problemlos führen und auch in einem Safe dort aufbewahren?
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Ja, aus meiner Sicht schon - ich sehe aber es nicht als Voraussetzung dass alle MA eine WBK oder WP benötigen, solang nur er darauf zugriff hat.


Darf eigentlich auch nicht sein, sonst dürfte man zuhause die Pistole theoretisch auch nicht im Holster tragen wenn Kinder bzw. unberechtigte herumlaufen.

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Re: Waffe führen und aufbewahren im Büro

Beitrag von Revierler_old » Do 17. Mär 2016, 19:32

Wenn ich die Waffe im Holster führe habe nur ich Zugriff. Wer sonst darauf zugreift, dessen Zahnbürschtl greift danach ins Leere.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

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Re: Waffe führen und aufbewahren im Büro

Beitrag von gewo » Do 17. Mär 2016, 20:40

wenn es fuer dich unzumutbar ist vom dienstort nach hause zu fahren, die waffe zu holen, und dann auf den schiessplatz zu fahren, DANN ist eine mitnahme an den dienstort grundsaetzlich denkbar, wenn am dienstort eine sichere verwahrung moeglich ist.

du musst aber unterscheiden

entweder du hast eine verwahrungsmoeglichkeit, du kommst ins buero, stellst die waffentasche ohne sie zu oeffnen in den verwahrungsort (zb einen versperrbaren kasten), nimmst die geschlossene tasche beim verlasen des dienstortes wieder an dich und begibst dich zum schiessstand
dabei liegt kein fuehren vor, die waffe war ja ungeladen und in einem geschlossenem behaeltnis
du brauchst dazu keinerlei genehmigungen oder berechtigungen (hausordnung kann aber ein thema sein wenn da was zum thema waffen drinnen steht, ist halt dann ein arbeits-/dienstrechtlicher verstoss, jedoch kein waffenrechtlicher)

oder du nimmst die waffe am dienstort aus dem geschlossenem, behaeltnis um sie einzusperren, zu holstern, oder sonstwas.
dabei liegt fuehren vor
du benoetigst dazu die genehmigung des nutzunsgberechtigen der liegenschaft, in aller regel des vorgesetzen

ob die anderen anwesenden dabei eine WBK, einen WP, einen blutspendeausweis oder sonst was haben ist dabei ohne bedeutung ..
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Re: Waffe führen und aufbewahren im Büro

Beitrag von Lindenwirt » Fr 18. Mär 2016, 07:32

gewo hat geschrieben:oder du nimmst die waffe am dienstort aus dem geschlossenem, behaeltnis um sie einzusperren, zu holstern, oder sonstwas.
dabei liegt fuehren vor
du benoetigst dazu die genehmigung des nutzunsgberechtigen der liegenschaft, in aller regel des vorgesetzen
Stickhead hat geschrieben:§ 7 WaffG....(2) Eine Waffe führt jedoch nicht, wer sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich hat.
Also was jetzt?

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Re: Waffe führen und aufbewahren im Büro

Beitrag von pointi2009 » Fr 18. Mär 2016, 08:27

sobald du führst = Genehmigung vom Eigentümer/Nutzungsberechtigten.
im geschlossenen Behältnis in einem nur dir zugänglichen Schrank/Tresor = nicht führen, sondern nur verwahren und hier bin ich mir nicht sicher, ob eine Zustimmung vom Eigentümer/Nutzungsberechtigten nötig ist.
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Re: Waffe führen und aufbewahren im Büro

Beitrag von Calcipher » Fr 18. Mär 2016, 09:07

gewo hat geschrieben:wenn es fuer dich unzumutbar ist vom dienstort nach hause zu fahren, die waffe zu holen, und dann auf den schiessplatz zu fahren, DANN ist eine mitnahme an den dienstort grundsaetzlich denkbar, wenn am dienstort eine sichere verwahrung moeglich ist.


Wo nimmst du das mit der Zumutbarkeit her?
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Re: Waffe führen und aufbewahren im Büro

Beitrag von Heisenberg » Fr 18. Mär 2016, 09:08

pointi2009 hat geschrieben:sobald du führst = Genehmigung vom Eigentümer/Nutzungsberechtigten.
im geschlossenen Behältnis in einem nur dir zugänglichen Schrank/Tresor = nicht führen, sondern nur verwahren und hier bin ich mir nicht sicher, ob eine Zustimmung vom Eigentümer/Nutzungsberechtigten nötig ist.


Waffenrechtlich vermutlich nicht - aber das Hausrecht sollt doch schon drauf greifen - so denke ich es mir
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Re: Waffe führen und aufbewahren im Büro

Beitrag von hmg382 » Fr 18. Mär 2016, 09:09

Im rechtlichen Sinne "führst" du die Waffe nicht, wenn du sie mit Zustimmung des Arbeitgebers z.B. geladen und geholstert bei dir in der Arbeit hast (Gebäude, eingefriedete Liegenschaft in "Privatbesitz" ... also kein öffentlicher Grund), sondern du hast sie bei dir. Ansonsten bräuchtest ja auch auf der Arbeit nen WP, was nicht der Fall ist.

Ich selbst lagere meine Gun übrigens während des Arbeitstages (ungeladen) MIT SCHRIFTLICHER ZUSTIMMUNG des Arbeitgebers im Tresörchen. Das hat m.E. auch was mit gutem Vertrauensverhältnis mim Chef zu tun und ich hab was Schriftliches mit Gesetzesreferenzen drin.
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Re: Waffe führen und aufbewahren im Büro

Beitrag von gewo » Fr 18. Mär 2016, 09:19

Calcipher hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:wenn es fuer dich unzumutbar ist vom dienstort nach hause zu fahren, die waffe zu holen, und dann auf den schiessplatz zu fahren, DANN ist eine mitnahme an den dienstort grundsaetzlich denkbar, wenn am dienstort eine sichere verwahrung moeglich ist.


Wo nimmst du das mit der Zumutbarkeit her?


aus den einschlaegigen vfgh urteilen, dem praxiskommentar zum waffenrecht und meinen fallweisen beruflichen kontakten zu den waffenbehoerden
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Re: Waffe führen und aufbewahren im Büro

Beitrag von Calcipher » Fr 18. Mär 2016, 09:45

gewo hat geschrieben:aus den einschlaegigen vfgh urteilen, dem praxiskommentar zum waffenrecht und meinen fallweisen beruflichen kontakten zu den waffenbehoerden


§ 7 WaffG....(2) Eine Waffe führt jedoch nicht, wer sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich hat.

beisst sich a bisserl, oder?
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Re: Waffe führen und aufbewahren im Büro

Beitrag von Stickhead » Fr 18. Mär 2016, 10:39

Gewo redet vom Transport. Um den geht es aber hier nicht. Natürlich darf man die Waffe von A nach B transportieren. Und natürlich darf man eine Waffe führen, wenn der Benützungsberechtigte einverstanden ist. Das mit der Zumutbarkeit kann sich nur auf § 7 Abs 3 WaffG (Transport) beziehen. Hier geht es aber um § 7 Abs 2 (Wohn-/Betriebsraum/Liegenschaft) und die Sache ist ja eigentlich eh bereits geklärt.
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