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Waffengesetz vor 1996

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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pirat
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Waffengesetz vor 1996

Beitrag von pirat » Sa 19. Mär 2016, 15:56

Hallo!

Da ich vor kurzem einen Bericht las, dass das Waffen Gesetz vor 1996 noch liberaler war als heute habe ich eine Frage an die "älteren" Jahrgänge unter uns.
Wie sah das Waffengesetz vor 1996 eigentlich aus?
Waren Pump-Guns frei ab 18 Jahren erhältlich?
Wie sah es damals mit Schrot/Kleinkalieber-Halbautomaten etc. aus?

Schöne Grüße

moron
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Re: Waffengesetz vor 1996

Beitrag von moron » Sa 19. Mär 2016, 16:47

Vor 1996 hatte ich folgende Kombination zuhause.

FFW: 454 Casull Field Grade mit 7,5" Lauf eine Glock 20
LW: zuerst eine Pump Gun (welche weiss ich nicht mehr) und da diese für meinen Bedarf eher "entbehrlich" war habe ich die dann durch einen UHR im Ca.. 44. Magnum ersetzt. Zusätzlich hatte ich noch eine Ruger 10/22.

M.

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Re: Waffengesetz vor 1996

Beitrag von JPS1 » Sa 19. Mär 2016, 17:08

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... 1995-01-01" onclick="window.open(this.href);return false;

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Re: Waffengesetz vor 1996

Beitrag von Schuttwegraeumer » Sa 19. Mär 2016, 18:41

pirat hat geschrieben:Hallo!

Da ich vor kurzem einen Bericht las, dass das Waffen Gesetz vor 1996 noch liberaler war als heute habe ich eine Frage an die "älteren" Jahrgänge unter uns.
Wie sah das Waffengesetz vor 1996 eigentlich aus?
Waren Pump-Guns frei ab 18 Jahren erhältlich?
Wie sah es damals mit Schrot/Kleinkalieber-Halbautomaten etc. aus?

Schöne Grüße
Langwaffen waren alle frei am 18 solange sie nicht vollautomatisch schossen.
Also verbreitet waren Sachen wie ERMA M1 Nachbau oder Schrotautomaten.
Auch Pumpflinten waren frei ab 18.
Kriterium war die Lauflänge und die Gesamtlänge.
deshalb wurden reine Pistolengriffe für Pumpguns nur verkauft, nie vom BüMa montiert.

piefke
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Re: Waffengesetz vor 1996

Beitrag von piefke » Sa 19. Mär 2016, 20:00

Pumguns waren ja seit 1994!? Kat A.

Halbautomaten gab es vor allem

Marlin Camp Carabine in 9/45

und halt das Erma M1 in 22. das waren wohl die verbeitesten HA

+ jagdliche Halbautomaten, mir fällt da das H&K SL 6/ SL 7 ein (sonst gab es da nicht viel) und halt Schrothalbautomaten vorwiegend auch die jagdlichen.

Ruger Mini 14 und das normale M1 Carabine waren ja schon damals Kat A.

was ich auch nicht mehr weiß, gab es damals eigentlich auf ein Waffenbuch was der Händler führen musste bei verkäufen wie bei seit 1996?

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Re: Waffengesetz vor 1996

Beitrag von moron » Sa 19. Mär 2016, 20:24

[quote="piefke"]Pumguns waren ja seit 1994!? Kat A.?/quote]

Ich lebte damals nicht in Ö. Kann mich aber düster an eine Anlassgesetzgebung bez. Pump Guns erinnern. Oiso ich hatte meine (entbehrlich) Pump Gun auch vor 1994 als ich in Ö. lebte;-)

M.

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Re: Waffengesetz vor 1996

Beitrag von bruderw » Mo 21. Mär 2016, 07:36

Vollkommen richtig: Anlassgesetzgebung at it's best...
Da überfällt ein Fuzzi mit Reagan-Maske und Pumpen ein paar Banken, und schon sind Vorderschaftrepetierer pöhse und Kat. A.
M.W. nach gab es sogar die groteske Situation dass Pumpen verboten, Halbautomaten jedoch vollkommen frei waren...

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Re: Waffengesetz vor 1996

Beitrag von Lexman1 » Mo 21. Mär 2016, 08:28

Ist zwar schon öfters angeführt worden, aber es lag damals NICHT am Pumpgun Ronnie. Vielmehr an damals gehäuft auftetenden Familiendramen mit Pumpguns. Der Höhepunkt war als damals einer bei uns in der Nähe in Mauer (bei Amstettten) fast seine ganze Familie mit einer PG erschoss, davor und danach (angeblich auch währenddessen) seine kranken Gründe und Weltanschauungen rechtfertigend auf Tonband aufnahm und zum Schluss sich mit dem Auto gegen eine Mauer setzte.
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Re: Waffengesetz vor 1996

Beitrag von Räuber Hotzenplotz » Mo 21. Mär 2016, 08:41

Na da kann man ja von Glück reden, daß man heutzutage noch mit dem Auto fahren darf ohne Psychotest....
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Re: Waffengesetz vor 1996

Beitrag von Eichhörnchen » Mo 21. Mär 2016, 08:47

Erhard Busek hieß der Verbieter der pump guns, von der ÖVP.

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Re: Waffengesetz vor 1996

Beitrag von Calcipher » Mo 21. Mär 2016, 08:56

Österreich ist seither auch viel sicherer geworden. Danke Erhard....

Dazu fällt mir ein Zitat vom anderen Erhard ein: Man muß sich notfalls jemand mieten,
hat man an Geist selbst nichts zu bieten.
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Re: Waffengesetz vor 1996

Beitrag von gunlove » Mo 21. Mär 2016, 12:54

Lexman1 hat geschrieben:Ist zwar schon öfters angeführt worden, aber es lag damals NICHT am Pumpgun Ronnie. Vielmehr an damals gehäuft auftetenden Familiendramen mit Pumpguns ...
:text-+1:
Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
(Caspar David Friedrich 1774-1840)

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Re: Waffengesetz vor 1996

Beitrag von bruderw » Mo 21. Mär 2016, 13:23

Lexman1 hat geschrieben:Ist zwar schon öfters angeführt worden, aber es lag damals NICHT am Pumpgun Ronnie. Vielmehr an damals gehäuft auftetenden Familiendramen mit Pumpguns.
Darüber lässt sich sicher vortrefflich streiten was und wer genau der Anlass für diese unsägliche "Reform" war...Die Medien machten damals wie heute ihren Job....Ob der Herr Kastenberger oder ein Familienvater in Mauer bei Amstetten...beides zutiefst unnötig und verwerfenswert, jedoch ein Musterbeispiel für Mainstream, öffentliche "Meinung" und konsekutive Gesetzgebung.....

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Re: Waffengesetz vor 1996

Beitrag von bruderw » Mo 21. Mär 2016, 13:49

Und Abschließend:
Der Legende nach soll die unsägliche WaffG-"Reform" nur einer SPÖVP Animosität geschuldet sein. Kann ich mir lebhaft vorstellen...

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Re: Waffengesetz vor 1996

Beitrag von Lexman1 » Mo 21. Mär 2016, 14:08

Naja bei dem Drama in Mauer war es eben NICHT der Vater, sondern der Sohn der fast die gesamte Familie erschoss. Dabei kam es zu unglaublichen Situationen in welchen angeblich ein Familienmitglied durch die Holzdecke hindurch erserschossen wurde. Tatsache ist aber, dass er in den gefundenen Tonaufnahmen sich darüber aufregte wie leicht er damals an eine PG kam und wie ungerecht er nicht behandelt wurde... Da es sich hierbei um einen Jugendlichen handelte, war es doppelt tragisch.

Dies wurde damals als bester Beweis für ein Verbot gebracht. Der Rest ist bekannterweise Geschichte. Wie so oft braucht man nur einen Verrückten um es allen anderen zu versauen (sorry für diese drastische Wortwahl).
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