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Gesetzesänderung-wann genau?Diskussion mit meinem händler..
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Gesetzesänderung-wann genau?Diskussion mit meinem händler..
Mein händler meint, man müsse sich nicht mit neukäufen beeilen, denn bis die gesetzesänderung wirklich umgesetzt wird dauerts noch jahre.
ich denke, er hat das mit der nachregistrierung des altbestandes verwechselt, oder?
Ab wann genau ist sense, ab welchem Tag landet alles im Zentralregister was man neu kauft?
Danke,
FW
ich denke, er hat das mit der nachregistrierung des altbestandes verwechselt, oder?
Ab wann genau ist sense, ab welchem Tag landet alles im Zentralregister was man neu kauft?
Danke,
FW
" If the hammer is the only tool of people, they treat everything like a nail."
Re: Gesetzesänderung-wann genau?Diskussion mit meinem händle
hallo
1ter wichtiger zeitpunkt ist das inkrafttreten des gesetzes durch veroeffentlich im amtsblatt der wr zeitung
das passiert meist 3 bis 5 wochen nach der beschlussfassung im nationalrat (soferne es keine abaenderungsantraege gibt)
ab da gelten diverse gesetzespunkte wie zb die perkussionsdingsa und so ...
2ter zeitpunkt ist die verordnung von details im rahmen von durchfuehrungsbestimmungen, das kann dauern. aber nicht "jahre" sondern eher monate. ich rechne mit der moeglichkeit der zentralen registriereung ab spaetestes oktober. ab dann MUSS verbindlich BEIM KAUF (egal ob vom haendler oder privat) ZENTRAL REGISTRIERT werden. die §30 meldungen gibts ab dann nicht mehr
es kann natuerlich auch im BGBL ein datum fuer das inkrafttreten angegeben werden, das koennte auch spaeter sein. sehr wahrscheinlich ist das nicht, denn selbst WENN der waffenhandel blocken sollte und die sache in die laenge ziehen will..... er ist eh ned relevant, es muessen ja nur die moeglichkeiten geschaffen werden die teile mit der buergercard zu registrieren, dass sollte innerhalb von ein paar monaten machbar sein, die sind da relativ flexibel fuer alles was ihnen mehr benutzer der buergercard bringt
lg
g
1ter wichtiger zeitpunkt ist das inkrafttreten des gesetzes durch veroeffentlich im amtsblatt der wr zeitung
das passiert meist 3 bis 5 wochen nach der beschlussfassung im nationalrat (soferne es keine abaenderungsantraege gibt)
ab da gelten diverse gesetzespunkte wie zb die perkussionsdingsa und so ...
2ter zeitpunkt ist die verordnung von details im rahmen von durchfuehrungsbestimmungen, das kann dauern. aber nicht "jahre" sondern eher monate. ich rechne mit der moeglichkeit der zentralen registriereung ab spaetestes oktober. ab dann MUSS verbindlich BEIM KAUF (egal ob vom haendler oder privat) ZENTRAL REGISTRIERT werden. die §30 meldungen gibts ab dann nicht mehr
es kann natuerlich auch im BGBL ein datum fuer das inkrafttreten angegeben werden, das koennte auch spaeter sein. sehr wahrscheinlich ist das nicht, denn selbst WENN der waffenhandel blocken sollte und die sache in die laenge ziehen will..... er ist eh ned relevant, es muessen ja nur die moeglichkeiten geschaffen werden die teile mit der buergercard zu registrieren, dass sollte innerhalb von ein paar monaten machbar sein, die sind da relativ flexibel fuer alles was ihnen mehr benutzer der buergercard bringt
lg
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Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Gesetzesänderung-wann genau?Diskussion mit meinem händle
vielen dank für die erläuterung!
Schönen Gruß,
FW
Schönen Gruß,
FW
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Re: Gesetzesänderung-wann genau?Diskussion mit meinem händle
was ist die Bürgercard und wie kommtman zu der?
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Re: Gesetzesänderung-wann genau?Diskussion mit meinem händle
nicht schimpfen ich weiss es wirklich nicht
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Re: Gesetzesänderung-wann genau?Diskussion mit meinem händle
civilian hat geschrieben:nicht schimpfen ich weiss es wirklich nicht
LOL
die buergercard sichert die identitaet des besitzers bei kommunikation im internet
dadurch ist es moeglich rechtsverbindliche geschaefte im internet zu machen
und verbindlich mit dem staat zu kommunizieren
der bedarf fuer sowas liegt nahe null
daher ist der start der buergercard vor ein paar jahren auch ziemlich in die hose gegangen
man hat dann nachgelegt und seit ca 3 jahren ist zb das versenden von rechnungen per email OHNE buergercard nicht mehr gueltig
das bedeutet dass per email versandte (und danach ausgedruckte) rechnungen vom finanzamt nicht mehr als vorsteuerabzugsberechtigt akzeptiert werden
dadurch ist die durchdringung bei den gewerblichen benutzern etwas hoeher geworden
private nutzen das noch kaum
daher versucht man nun die dinger dem privatmann schmackhaft zu machen
zb durch RSA/RSB brief empfang per email mittels buergercard
buergercardfunktion am handy usw
und eben zb jetzt die registerierungssache der kat C, spaeter wohl auch kat D waffen
du beantragst deine buergercard, kaufst dir um 11,- bis 23,- ein entsprechendes kartenlesegeraet fuer den PC oder laptop und das wars
lg
g
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Re: Gesetzesänderung-wann genau?Diskussion mit meinem händle
danke
uns wo beantrage ich diese Card
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Re: Gesetzesänderung-wann genau?Diskussion mit meinem händle
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Re: Gesetzesänderung-wann genau?Diskussion mit meinem händle
Danke
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- Warnschuss
- .50 BMG
- Beiträge: 1612
- Registriert: So 9. Mai 2010, 20:20
- Wohnort: Niederösterreich
Re: Gesetzesänderung-wann genau?Diskussion mit meinem händle
Die Bürgerkarte ist nichts anderes wie eine für diese Funktion freigeschaltene E-Card (der elektronische Krankenschein). Das kleine Lesegerät braucht man noch dazu.
Ein Gesetz tritt grundsätzlich am nächsten Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft und nicht, weil es in irgendeiner Zeitung steht. Manchmal sieht ein Gesetz auch einen späteren Zeitpunkt vor, an dem es in Kraft tritt.
Sobald das neue Waffengesetz in Kraft tritt, muss bei Neukauf von Kat. C und D registriert werden. Die Altbestände (Kat. C) müssen bis 30. Juni 2014 nachregistriert weden. Kat. D-Altbestände nicht, sondern nur nach Weiterverkauf.
Ein Gesetz tritt grundsätzlich am nächsten Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft und nicht, weil es in irgendeiner Zeitung steht. Manchmal sieht ein Gesetz auch einen späteren Zeitpunkt vor, an dem es in Kraft tritt.
Sobald das neue Waffengesetz in Kraft tritt, muss bei Neukauf von Kat. C und D registriert werden. Die Altbestände (Kat. C) müssen bis 30. Juni 2014 nachregistriert weden. Kat. D-Altbestände nicht, sondern nur nach Weiterverkauf.
Re: Gesetzesänderung-wann genau?Diskussion mit meinem händle
Warnschuss hat geschrieben:Ein Gesetz tritt normalerweise am nächsten Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft und nicht, weil es in irgendeiner Zeitung steht. .
hallo
ähem .....
das ist aber jetzt ein bisserl kleinlich, oder nicht?
bundesgesetzblaetter muessen im amtsblatt der wiener zeitung veroeffentlicht werden
das war das was ich gemeint habe
lg
g
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Re: Gesetzesänderung-wann genau?Diskussion mit meinem händle
Warnschuss hat geschrieben:Sobald das neue Waffengesetz in Kraft tritt, muss bei Neukauf von Kat. C und D registriert werden.
hallo
dann darf ich jetzt auch ein bisserl kleinlich sein?
1.
nicht nur bei NEUkauf sondern auch bei GEBRAUCHTkauf von privat
und
2.
nicht sobald gesetz in kraft tritt (verm. juni/juli), sondern ab dem zeitpunkt der im gesetzt dafuer vorgesehen ist. vermutlich also ab verordnung, dann innerthalb von ein paar wochen wird es vermutlich nicht moeglich sein die ablaeufe einzurichten
du darfst nicht vergessen: OHNE dass das gesetz in kraft ist darf seitens der behoerden mit den haendlern ja garkeine vereinbarung ect abgeschlossen werden
es wird daher wohl ein gewisser zeitraum zwischen gesetzes inkrafttreten und der ZENTRALEN registrierung liegen
in der zeit wird wie bisher nach §30 gemeldet, warum auch nicht ..
wobei, genau genommen nicht ..... denn mit inkrafttreten des gesetzes sind die bisherigen paragraphen betreffend meldung nach §30 (alt) ja nicht mehr gesetzesinhalt ......
hmmmmm .....
lg
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Re: Gesetzesänderung-wann genau?Diskussion mit meinem händle
Lol, gewo, ruhig Blut. Wer wird denn gleich garstig werden. Wollte nur Klarheit schaffen. Nichts für ungut.
Hast Recht. Hätte "bei neuerlicher Überlassung" schreiben sollen. Das wäre am korrektesten gewesen.
Das habe ich ja dazugeschrieben.
nicht nur bei NEUkauf sondern auch bei GEBRAUCHTkauf von privat
Hast Recht. Hätte "bei neuerlicher Überlassung" schreiben sollen. Das wäre am korrektesten gewesen.
nicht sobald gesetz in kraft tritt (verm. juni/juli), sondern ab dem zeitpunkt der im gesetzt dafuer vorgesehen ist.
Das habe ich ja dazugeschrieben.
Re: Gesetzesänderung-wann genau?Diskussion mit meinem händle
Warnschuss hat geschrieben:Lol, gewo, ruhig Blut.
hallo
wenn wir hier nicht einem waffenbezogenen forum waeren haette ich jetzt eine doofe meldung vom stapel gelassen von wegen derjeniger personen die schon mal dabei waren wie ich nicht mehr "ruhig" war ...
aber so verbeisse ich mir das und darf dir anstelle dessen glaubwuerdig versichern: mein adrenalinspiegel hat sich ned um ein einziges mg/lt erhoeht .....
lg
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Zuletzt geändert von gewo am Fr 21. Mai 2010, 14:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gesetzesänderung-wann genau?Diskussion mit meinem händle
2014 ist noch lang Zeit, abwarten, die lassen sich bis dorthin sicher noch so einiges einfallen, die nächste Schikane kommt ganz sicher und bestimmt. Wie hat hier schon einer gepostet EUDSSR
Keine Sorge
Keine Sorge
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