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Gesetzesänderung-wann genau?Diskussion mit meinem händler..

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Gesetzesänderung-wann genau?Diskussion mit meinem händler..

Beitrag von Freiwild » Fr 21. Mai 2010, 11:23

Mein händler meint, man müsse sich nicht mit neukäufen beeilen, denn bis die gesetzesänderung wirklich umgesetzt wird dauerts noch jahre.

ich denke, er hat das mit der nachregistrierung des altbestandes verwechselt, oder?

Ab wann genau ist sense, ab welchem Tag landet alles im Zentralregister was man neu kauft?

Danke,
FW
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Re: Gesetzesänderung-wann genau?Diskussion mit meinem händle

Beitrag von gewo » Fr 21. Mai 2010, 11:26

hallo

1ter wichtiger zeitpunkt ist das inkrafttreten des gesetzes durch veroeffentlich im amtsblatt der wr zeitung
das passiert meist 3 bis 5 wochen nach der beschlussfassung im nationalrat (soferne es keine abaenderungsantraege gibt)
ab da gelten diverse gesetzespunkte wie zb die perkussionsdingsa und so ...

2ter zeitpunkt ist die verordnung von details im rahmen von durchfuehrungsbestimmungen, das kann dauern. aber nicht "jahre" sondern eher monate. ich rechne mit der moeglichkeit der zentralen registriereung ab spaetestes oktober. ab dann MUSS verbindlich BEIM KAUF (egal ob vom haendler oder privat) ZENTRAL REGISTRIERT werden. die §30 meldungen gibts ab dann nicht mehr

es kann natuerlich auch im BGBL ein datum fuer das inkrafttreten angegeben werden, das koennte auch spaeter sein. sehr wahrscheinlich ist das nicht, denn selbst WENN der waffenhandel blocken sollte und die sache in die laenge ziehen will..... er ist eh ned relevant, es muessen ja nur die moeglichkeiten geschaffen werden die teile mit der buergercard zu registrieren, dass sollte innerhalb von ein paar monaten machbar sein, die sind da relativ flexibel fuer alles was ihnen mehr benutzer der buergercard bringt

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Re: Gesetzesänderung-wann genau?Diskussion mit meinem händle

Beitrag von Freiwild » Fr 21. Mai 2010, 11:50

vielen dank für die erläuterung! :)

Schönen Gruß,
FW
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Re: Gesetzesänderung-wann genau?Diskussion mit meinem händle

Beitrag von civilian » Fr 21. Mai 2010, 11:59

was ist die Bürgercard und wie kommtman zu der?
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Re: Gesetzesänderung-wann genau?Diskussion mit meinem händle

Beitrag von civilian » Fr 21. Mai 2010, 12:00

nicht schimpfen ich weiss es wirklich nicht
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Re: Gesetzesänderung-wann genau?Diskussion mit meinem händle

Beitrag von gewo » Fr 21. Mai 2010, 12:05

civilian hat geschrieben:nicht schimpfen ich weiss es wirklich nicht


LOL

die buergercard sichert die identitaet des besitzers bei kommunikation im internet

dadurch ist es moeglich rechtsverbindliche geschaefte im internet zu machen
und verbindlich mit dem staat zu kommunizieren

der bedarf fuer sowas liegt nahe null

daher ist der start der buergercard vor ein paar jahren auch ziemlich in die hose gegangen

man hat dann nachgelegt und seit ca 3 jahren ist zb das versenden von rechnungen per email OHNE buergercard nicht mehr gueltig
das bedeutet dass per email versandte (und danach ausgedruckte) rechnungen vom finanzamt nicht mehr als vorsteuerabzugsberechtigt akzeptiert werden

dadurch ist die durchdringung bei den gewerblichen benutzern etwas hoeher geworden

private nutzen das noch kaum

daher versucht man nun die dinger dem privatmann schmackhaft zu machen

zb durch RSA/RSB brief empfang per email mittels buergercard
buergercardfunktion am handy usw

und eben zb jetzt die registerierungssache der kat C, spaeter wohl auch kat D waffen

du beantragst deine buergercard, kaufst dir um 11,- bis 23,- ein entsprechendes kartenlesegeraet fuer den PC oder laptop und das wars

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Re: Gesetzesänderung-wann genau?Diskussion mit meinem händle

Beitrag von civilian » Fr 21. Mai 2010, 12:15

danke
uns wo beantrage ich diese Card
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Re: Gesetzesänderung-wann genau?Diskussion mit meinem händle

Beitrag von gewo » Fr 21. Mai 2010, 12:38

civilian hat geschrieben:danke
uns wo beantrage ich diese Card


http://www.buergerkarte.at/

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Re: Gesetzesänderung-wann genau?Diskussion mit meinem händle

Beitrag von civilian » Fr 21. Mai 2010, 13:26

Danke
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Re: Gesetzesänderung-wann genau?Diskussion mit meinem händle

Beitrag von Warnschuss » Fr 21. Mai 2010, 13:45

Die Bürgerkarte ist nichts anderes wie eine für diese Funktion freigeschaltene E-Card (der elektronische Krankenschein). Das kleine Lesegerät braucht man noch dazu.

Ein Gesetz tritt grundsätzlich am nächsten Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft und nicht, weil es in irgendeiner Zeitung steht. Manchmal sieht ein Gesetz auch einen späteren Zeitpunkt vor, an dem es in Kraft tritt.

Sobald das neue Waffengesetz in Kraft tritt, muss bei Neukauf von Kat. C und D registriert werden. Die Altbestände (Kat. C) müssen bis 30. Juni 2014 nachregistriert weden. Kat. D-Altbestände nicht, sondern nur nach Weiterverkauf.

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Re: Gesetzesänderung-wann genau?Diskussion mit meinem händle

Beitrag von gewo » Fr 21. Mai 2010, 13:51

Warnschuss hat geschrieben:Ein Gesetz tritt normalerweise am nächsten Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft und nicht, weil es in irgendeiner Zeitung steht. .


hallo

ähem .....

das ist aber jetzt ein bisserl kleinlich, oder nicht?
bundesgesetzblaetter muessen im amtsblatt der wiener zeitung veroeffentlicht werden

das war das was ich gemeint habe

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Re: Gesetzesänderung-wann genau?Diskussion mit meinem händle

Beitrag von gewo » Fr 21. Mai 2010, 13:55

Warnschuss hat geschrieben:Sobald das neue Waffengesetz in Kraft tritt, muss bei Neukauf von Kat. C und D registriert werden.


hallo

dann darf ich jetzt auch ein bisserl kleinlich sein?


1.
nicht nur bei NEUkauf sondern auch bei GEBRAUCHTkauf von privat

und

2.
nicht sobald gesetz in kraft tritt (verm. juni/juli), sondern ab dem zeitpunkt der im gesetzt dafuer vorgesehen ist. vermutlich also ab verordnung, dann innerthalb von ein paar wochen wird es vermutlich nicht moeglich sein die ablaeufe einzurichten

du darfst nicht vergessen: OHNE dass das gesetz in kraft ist darf seitens der behoerden mit den haendlern ja garkeine vereinbarung ect abgeschlossen werden
es wird daher wohl ein gewisser zeitraum zwischen gesetzes inkrafttreten und der ZENTRALEN registrierung liegen

in der zeit wird wie bisher nach §30 gemeldet, warum auch nicht ..
wobei, genau genommen nicht ..... denn mit inkrafttreten des gesetzes sind die bisherigen paragraphen betreffend meldung nach §30 (alt) ja nicht mehr gesetzesinhalt ......

hmmmmm ..... :whistle: :whistle: :whistle:

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Re: Gesetzesänderung-wann genau?Diskussion mit meinem händle

Beitrag von Warnschuss » Fr 21. Mai 2010, 14:02

Lol, gewo, ruhig Blut. Wer wird denn gleich garstig werden. Wollte nur Klarheit schaffen. Nichts für ungut. :)

nicht nur bei NEUkauf sondern auch bei GEBRAUCHTkauf von privat


Hast Recht. Hätte "bei neuerlicher Überlassung" schreiben sollen. Das wäre am korrektesten gewesen.

nicht sobald gesetz in kraft tritt (verm. juni/juli), sondern ab dem zeitpunkt der im gesetzt dafuer vorgesehen ist.


Das habe ich ja dazugeschrieben.

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Re: Gesetzesänderung-wann genau?Diskussion mit meinem händle

Beitrag von gewo » Fr 21. Mai 2010, 14:06

Warnschuss hat geschrieben:Lol, gewo, ruhig Blut.


hallo

wenn wir hier nicht einem waffenbezogenen forum waeren haette ich jetzt eine doofe meldung vom stapel gelassen von wegen derjeniger personen die schon mal dabei waren wie ich nicht mehr "ruhig" war ...
:whistle: :whistle: :whistle:

aber so verbeisse ich mir das und darf dir anstelle dessen glaubwuerdig versichern: mein adrenalinspiegel hat sich ned um ein einziges mg/lt erhoeht .....

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Zuletzt geändert von gewo am Fr 21. Mai 2010, 14:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gesetzesänderung-wann genau?Diskussion mit meinem händle

Beitrag von civilian » Fr 21. Mai 2010, 14:23

2014 ist noch lang Zeit, abwarten, die lassen sich bis dorthin sicher noch so einiges einfallen, die nächste Schikane kommt ganz sicher und bestimmt. Wie hat hier schon einer gepostet EUDSSR

Keine Sorge
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