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öo wbk für zivildiener

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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öo wbk für zivildiener

Beitrag von glock1989 » So 24. Apr 2016, 19:49

hallo leute war 2009 bein zivildienst, habe schon waffenfühereschein, positives psycholgisches gutachen und die mitgliedschaft im schützenverein. hat hier schon jemand erfahrung mit dem einspruch gegen das waffenverbot um erwerb und besitz katigorie b waffen. gibt es villeicht eine kleine hilfestellung bei der formulierung?? ich weiß das man es bei der landespolizeidirektion linz machen muss (LPD)danke lg

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Karl der Hund
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Re: öo wbk für zivildiener

Beitrag von Karl der Hund » So 24. Apr 2016, 19:53

Ganz einfach, anrufen nett um das Formular bitten (is zwar nix hoch offizielles aber eine Vorlage haben die immer bei der Hand) ausfüllen zurück schicken gut is ;)

Disclaimer: war bei der LPD NÖ so.

emanuel2408
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Re: öo wbk für zivildiener

Beitrag von emanuel2408 » So 24. Apr 2016, 21:35

glock1989 hat geschrieben:hallo leute war 2009 bein zivildienst, habe schon waffenfühereschein, positives psycholgisches gutachen und die mitgliedschaft im schützenverein. hat hier schon jemand erfahrung mit dem einspruch gegen das waffenverbot um erwerb und besitz katigorie b waffen. gibt es villeicht eine kleine hilfestellung bei der formulierung?? ich weiß das man es bei der landespolizeidirektion linz machen muss (LPD)danke lg



https://www.dropbox.com/s/x0fxfuqjwn7de ... f?dl=0/url

Eigentlich für Wien, aber für das erste Verständnis der Materie, denn Einspruch is das nicht mal ansatzweise einer, sondern ein Antrag!!

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Re: öo wbk für zivildiener

Beitrag von Karl der Hund » So 24. Apr 2016, 22:21



Wow, echt nett das du dir die Mühe gemacht hast! Gehört mehr geshared angesichts wie oft solche Fragen aufkommen!


Aber ich kann vorab alle nicht Wiener ein bisschen beruhigen. Den Kampfrichterkurs verlangens fast ausschließlich in Wien.

Und was den Antrag selbst betrifft ich hab hier die Vorlage vom LPD NÖ, hier wird (gegen deine Empfehlung) sehr wohl auf die ZDG Novelle 2010 bezug genommen. Hast du persönliche Erfahrungen warum du davon abraten würdest?


Betrifft: Antrag gemäß § 5 Abs. 5 ZDG



Durch die ZDG-Novelle 2010 wurde dem § 5 Abs. 5 ZDG ein neuer Satz angefügt. Demnach können für Zwecke der Ausübung einer Sportschützentätigkeit von der Landespolizeidirektion Niederösterreich auf Antrag des Zivildienstpflichtigen in begründeten Fällen mit Bescheid Ausnahmen vom Verbot des Erwerbes und Besitzes genehmigungspflichtiger Waffen und vom Verbot des Führens von Schusswaffen erteilt werden.

Gemäß Bescheid vom ……………….. bin ich Zivildienstpflichtiger im Sinne des § 5 Abs. 5 ZDG. Ich bin seit ……………….. im Sportschützenverein ……………………………………….. Mitglied und trainiere in diesem Verein und bestreite Wettkämpfe. Um mein Hobby auch mit eigenen Waffen ausüben zu können stelle ich daher gemäß § 5 Abs. 5 ZDG den

ANTRAG

mir mit Bescheid für den Zweck der Ausübung des Sportschießens eine Ausnahme vom Verbot des Erwerbes und Besitzes genehmigungspflichtiger Waffen und vom Verbot des Führens von Schusswaffen zu erteilen.

……………………………
(Unterschrift)
Beilagen:
Kopie Zivildienstbescheid
Bestätigung über Mitgliedschaft in einem Sportschützenverein
Trainingsbestätigungen bzw. Ergebnislisten (Teilnahme an mindestens zwei Bewerben)


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Re: öo wbk für zivildiener

Beitrag von emanuel2408 » Mo 25. Apr 2016, 07:07

Ich hab das ja primär für Wien geschrieben, wo es keine Vorlage seitens der Behörde gibt... Wenn nun immer und immer wieder die gleiche Vorlage genommen wird, ich weiß nicht ob das sehr vorteilhaft ist. Überdies wurde das ZDG nunmehr vor 6 Jahren novelliert, insofern is das schon ein alter Hut...


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Re: öo wbk für zivildiener

Beitrag von rupi » Mo 25. Apr 2016, 07:21

ruf einfach den Springer bei der LPD OÖ an

der sagt dir dann wie es läuft und was du brauchst
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Re: öo wbk für zivildiener

Beitrag von Stickhead » Mo 25. Apr 2016, 09:48

Wegen der Formulierung: http://waffg.info/antrag-zivildiener

Einen Antrag kann man auch immer gleich verfassen. Das ist kein Problem.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: öo wbk für zivildiener

Beitrag von glock1989 » Mo 25. Apr 2016, 12:33

danke für die infos nach meinem heutigen tel. bei der lpd linz bin ich schlauer es gibt keinen musterantag muss ich selbst forulieren und 6-10 teilname und ergebniss listen von bewerben oder die prüfung als wettkampfrichter. habe ihn auch gefragt ob es sein ernst ist mit 6-10 bewerben und das die teilname mit leihwaffen an bewerben nicht erlaubt ist??

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Re: öo wbk für zivildiener

Beitrag von rupi » Mo 25. Apr 2016, 12:48

auf behördlich genehmigten Schießständen darfst du sehr wohl mit geliehenen Waffen der Kategorie B schießen

ob dich der Verein starten lässt beim Bewerb bzw wer dir die Waffen borgt ist eine andere Geschichte


und wenn nicht ausdrücklich Bewerbe mit Kat B Waffen genannt wurden kannst ein paar Gewehrbewerbe auch schießen
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Re: öo wbk für zivildiener

Beitrag von glock1989 » Mo 25. Apr 2016, 12:59

mein problem ist eher das der nächste bewerb im september 2016 ist un bis dahin ist mein psyologisches gutachen abgelaufen darf ja nicht älter sein als 5 monate glaub ich??

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Re: öo wbk für zivildiener

Beitrag von johnbond01 » Mo 25. Apr 2016, 13:22

ja das Gutachten läuft ab (der WFS auch) ich bilde mir ein 6 Monate aber bin mir da auch nicht sicher.

Du brauchst jetzt: einen Schießstand der dich ohne WBK schießen lässt + jemanden der dir eine Waffe für den Bewerb borgt (und die Munition zur Verfügung stellt)

Bewerbe gibt's bis September genug (viewtopic.php?f=18&t=3712) eventuell musst du bisschen herumfahren, das Problem ist aber vermutlich eher irgendwen zu finden der dich bei Bewerben schießen lässt. Mir hat dazu das Forum gute Dienste geleistet aber das war immer in Wien und Umgebung und daher für dich nur bedingt sinnvoll.

Vielleicht findest du Events wo 2 oder mehr Bewerbe gleichzeitig geschossen werden, gibt's immer wieder mal und du kommst du schneller an mehrere Listen. Ansonsten der Kampfrichterkurs aus de oben verlinkten Dokument ist kein Drama, kostet 20€ oder so und dauert 3h, aber keine Ahnung wie oft er stattfindet.

edit: vorher etwas unglücklich formulier: natürlich nicht bei den Bewerben jemanden suchen der dich schießen lässt sondern VOR den Bewerben und gleich gemeinsam hingehen. Eine Waffe ist ja doch was anderes als ein Frisbee den man jedem x-beliebigen mal kurz in die Hand drückt....
Zuletzt geändert von johnbond01 am Mo 25. Apr 2016, 14:13, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: öo wbk für zivildiener

Beitrag von Stickhead » Mo 25. Apr 2016, 13:33

Also ich würd dir empfehlen, such dir aus deinem Umfeld einen netten Schützen, der oft zu Bewerben aller Art fährt und dich mit seiner Waffe den Bewerb schießen lässt. Dann solltest du die Listen bald zusammenhaben.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: öo wbk für zivildiener

Beitrag von glock1989 » Mo 25. Apr 2016, 17:52

danke für die infos kenne aber leider keinen der eine waffe besitzt oder die wbk hat.

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Re: öo wbk für zivildiener

Beitrag von rupi » Mo 25. Apr 2016, 18:45

woolf hat geschrieben:
glock1989 hat geschrieben:danke für die infos kenne aber leider keinen der eine waffe besitzt oder die wbk hat.

Dann wird es für dich wohl am einfachsten sein, wenn du einen Kampfrichterkurs machst. Leider bist du etwas zu spät dran, am 16. & 17. war ein FFWGK Kurs in Linz....
Vlt. gibts was zeitnahes und passendes aus dem IPSC-Sektor oder du informierst dich ob du in einem anderen Bundesland mitmachen darfst?

die IPSC Kampfrichterkurse setzen eine WBK vorraus
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